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SPD, Linkspartei und Grüne wollen §219a streichen, Union und AfD halten daran fest


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Rolf

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SPD, Linkspartei und Grüne wollen §219a streichen, Union und AfD halten daran fest

 

 

 

 

Veröffentlicht: 5. März 2018 | Autor:

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Die FDP nimmt eine mittlere Position ein

Die SPD hat angekündigt, nun doch einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, um das Werbeverbot für Abtreibungen zu kippen. Das teilte die stellv.

 

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Vorsitzende der SPD-Fraktion, Eva Högl, kürzlich mit. Der Entwurf, der die ersatzlose Streichung des §219 a vorsieht, sei bereits im Dezember von der Fraktion beschlossen, aber noch nicht in den Bundestag eingebracht worden.

Högl begründete die späte Einbringung des SPD-Entwurfs damit, ihre Fraktion habe zunächst versucht, eine gemeinsame Positionierung mit der Union auszuloten. Laut der Berliner BZ-Zeitung hatte die CDU/CSU-Fraktion jedoch beschlossen, keine Gespräche mit Fraktionen aufzunehmen, die eine Änderung des § 219a anstreben.

 

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Vor zwei Wochen hatte der Bundestag in 1. Lesung bereits drei Gesetzentwürfe von Linkspartei, Grünen und Liberalen debattiert und anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Die Gesetzesentwürfe von Linkspartei und Grünen sehen ebenfalls die Streichung eines Werbeverbots für Abtreibungen vor. Dagegen will der Gesetzentwurf der FDP das Werbeverbot in abgeschwächter Form beibehalten.

 

Die Fraktionen von Union und AfD wollen das strafbewerte Verbot der Werbung für vorgeburtliche Kindstötungen bislang unangetastet erhalten.

 


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#2
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SPD zieht umstrittenen Gesetzentwurf zurück

 

 

 

 

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Vor dem Amtsgericht Gießen forderten Demonstranten am 24. November 2017 die Abschaffung des Paragrafen 219a. Foto: idea/Gitt

Berlin (idea) – Die SPD wird ihren umstrittenen Antrag zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen nun doch nicht im Deutschen Bundestag zur Abstimmung stellen. Das bestätigten SPD-Fraktionskreise auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. In einer gemeinsamen Erklärung der Parteien heißt es, dass die Bundesregierung nun aufgefordert werde, „Möglichkeiten einer Lösung zu prüfen und einen Vorschlag vorzulegen“. Die Union bewege sich auf die SPD zu. Zum Hintergrund: Die CDU ist gegen eine Streichung des Paragrafen 219a StGB. Daraufhin wollte der Koalitionspartner SPD sich gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke für eine Streichung des Werbeverbotes einsetzen. Dadurch wäre eine Mehrheit für die Abschaffung des Paragrafen im Bundestag wahrscheinlich geworden. Das hatten Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion scharf kritisiert. Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, etwa sagte, das sei kein „vertrauensvoller Start“ in eine neue Koalition: „Ich hätte nicht gedacht, dass die neue Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles als Erstes ihren Namen unter einen Antrag setzt, mit dem der Schutz des ungeborenen Lebens vermindert werden soll.“

 

Frank Heinrich (CDU): Mit uns wird der Paragraf 219a nicht abgeschafft

 

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Frank Heinrich äußerte sich gegenüber idea erfreut über das Ergebnis: „Nun wird es eine gemeinsame Lösung geben und wir konnten die ersatzlose Streichung des Paragrafen abwenden.“ Nach der Fraktionssitzung der Union am 13. März, in der die Entscheidung verkündet wurde, habe es deswegen auch „dankbaren Applaus“ gegeben, dem die große Erleichterung anzuspüren gewesen sei. Für die Union sei klar, dass die Schwangerenberatung dem Leben dienen und ein Werbeverbot bestehen bleiben müsse. Man werde nun mit der SPD etwa darüber sprechen, wie man den Paragrafen klarer fassen und deutlicher definieren könne, was Werbung ist und was Information: „Wir werden keine ,schwarzen Linien’ überschreiten. Mit uns wird 219a StGB nicht abgeschafft.“ Neben der Union ist auch die AfD gegen eine Streichung, die FDP ist für eine Reform. Gemäß 219a macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen (...) Dienste zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs (...) anbietet, ankündigt oder anpreist“.


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