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Oberkirchenrat schlägt Homo-Segnung im Gottesdienst vor


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Rolf

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Oberkirchenrat schlägt Homo-Segnung im Gottesdienst vor

 

 

 

 

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Landesbischof Frank Otfried July. Foto: Gottfried Stoppel/EMH

Stuttgart (idea) – Württembergische Kirchengemeinden sollen gleichgeschlechtliche Partnerschaften künftig in Gottesdiensten öffentlich segnen dürfen. Das will der Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg im November der Synode vorschlagen, teilte Landesbischof Frank Otfried July am 17. Oktober in Stuttgart mit. Dabei sollen die Ortsgemeinden entscheiden, ob sie den Paaren dieses Angebot machen. Kirchliche Trauungen sollten aber auch künftig nicht möglich sein, so July. Traugottesdienste wie bei Mann und Frau sind seiner Einschätzung nach in der Landeskirche „nicht durchsetzbar“. Bislang ist in Württemberg – ähnlich wie in Bayern – lediglich eine Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in nichtöffentlichem Rahmen möglich.

 

Pietisten lehnen öffentliche Segnung und Trauung ab

 

Die evangelikale ChristusBewegung „Lebendige Gemeinde“ hält eine gottesdienstliche Segnung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften hingegen „für biblisch-theologisch nicht geboten“. Das sagten der Vorsitzende der Vereinigung, Dekan Ralf Albrecht (Nagold), und sein Stellvertreter, Pfarrer Steffen Kern (Walddorfhäslach bei Reutlingen), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Sie plädieren dafür, die jetzige Regelung beizubehalten: einen öffentlichen Traugottesdienst für Ehepaare aus Mann und Frau einerseits sowie andererseits eine „nicht-öffentliche pastoraltheologisch verantwortete Begleitung“ gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Die Einführung einer „Trauung für alle“ lehnt die Vereinigung ebenfalls ab, Sie ist auch gegen die Schaffung einer neuen Kasualie, die mit einer gottesdienstlichen Segnung verbunden wäre. Dem pietistischen Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde“ gehören 42 der 98 Synodalen in Württemberg an. Eine Änderung der Trauordnung ist nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit möglich. Ob bei dem Vorschlag des Oberkirchenrats eine Änderung der Ordnung nötig ist, sei rechtlich laut Albrecht noch unklar.


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