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Antwort an die CDU-Politikerin Benning zu ihrer Erklärung pro „Ehe für alle“


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Rolf

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Antwort an die CDU-Politikerin Benning zu ihrer Erklärung pro „Ehe für alle“

 

 

 

 

Veröffentlicht: 6. August 2017 | Autor:

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Sybille Benning (siehe Foto: auf einem ihrer Wahlplakate) ist CDU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Münster; sie gehört zur Minderheit jener Unions-Parlamenta-

 

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rier, die zugunsten der Homo-Ehe bzw. sog. „Ehe für alle“ abstimmten, was dem CDU-Parteiprogramm widerspricht.

 

Freilich gibt es in unserem Land kein „imperatives Mandat“: Das heißt, daß der Abgeordnete laut GG „allein seinem Gewissen verantwortlich“ ist und nicht den Beschlüssen seiner Partei unterworfen  – und das ist sicherlich grundsätzlich auch gut so.

Diese rein formale Ebene beantwortet aber nicht die inhaltliche Frage, wie Vertreter einer Partei mit dem hohen „C“ ihr Einverständnis mit der rotgrünen Forderung nach Einführung der Homo-Ehe begründen. Ganz abgesehen von den verfassungsrechtlichen Bedenken, denn das Grundgesetz (GG) bekennt sich in Art. 6 zum besonderen Schutz von Ehe und Familie –  was sich selbstverständlich auf die klassische Ehe von Mann und Frau bezieht.

 

Frau Benning hat ihr  –  von der Parteilinie abweichendes  –  Abstimmungsverhalten mit einer öffentlichen „Erklärung“ vom 30. Juni 2017 erläutert.

 

Der katholische Religionspädagoge Thomas May (siehe Foto) reagierte auf diese Stellungnahme mit einem kritischen Brief an die CDU-Abgeordnete. Frau Benning hat bislang auf sein Schreiben nicht reagiert. Wir veröffentlichen hier den vollständigen Brief unseres Gastautors aus Münster: 

 

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Sehr geehrte Frau Benning,

 

leider haben Sie bei der Abstimmung des Deutschen Bundestages über den Gesetzentwurf zur „Ehe für alle“ am 30. Juni mit Ja votiert und damit ein für das Gemeinwohl schädliches Vorhaben mit weitreichenden Folgen befördert, obwohl zahlreiche Bürger – wie auch ich – mit persönlichen Zu­schriften Sie von diesem Schritt abzuhalten versucht haben.

 

In Ihrer „Persönlichen Erklärung zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Ehe­schließung für Personen gleichen Geschlechts“ vom 30. Juni haben Sie Ihre Entscheidung zu recht­fertigen versucht und „Respekt“ für sie eingefordert.

Weder überzeugt Ersteres  –  noch verdient sie Letzteres.

 

Im Gegenteil: Begründung und Argumentation sind auf ganzer Linie missraten, sodass man gar nicht weiß, wo zuerst zu einer Entgegnung ansetzen. Erschwe­rend treten Mängel grundsätzlicher Art zutage, vor allem wenn Sie Ihre Religionszuge­hörigkeit ins Spiel bringen. Ich be­schränke mich auf die markantesten Punkte.

 

 

Erstens: Ihr Unverständnis der zivilen Ehe

 

Sie unterscheiden – im Ansatz zutreffend – zwischen Ehe (von Mann und Frau) als Sakrament und zivi­ler Ehe (gemäß Grundgesetz). Während jene auch nach der Entscheidung des Bundestages für Sie zweifelsfrei fortbestehe – es ist wirklich rührend, dass Sie ein Sakrament der katholischen Kir­che nicht in Frage stellen, das überhaupt nicht zur Debatte stand und über das zu befinden Ihnen gar nicht zusteht – , halten Sie es für nicht vertretbar, „dieses katholische Verständnis von Ehe gesetzlich für alle vor[zu]schreiben“. Man muss kurz innehalten, um Ihre pseudotolerant verpackte Themaver­fehlung zu begreifen, die Ihnen als Parlamentarierin ein schlechtes Zeugnis aus­stellt.

 

Offenkundig haben Sie ein Problem mit der Begrifflichkeit. Bei der zivilen Eheschlie­ßung ist es noch nie darum gegangen, den ehewilligen Partnern das katholische Eheverständnis von Mann und Frau vorzuschreiben. Genau deshalb wird ja zwischen ziviler und kirchlicher Eheschlie­ßung unter­schieden.

 

Auch dem Begriff der zivilen Ehe ist die Ausschließlichkeit der Verbindung von Mann und Frau seit jeher eigen, sie ist vor- und überkonfessionell, wie die vielhundertjährige Ge­schichte aller großen Kulturen der Welt –  auch nichtchristlicher – bezeugt. Der Ehe an sich ist von Natur, vom Wesen her die Zweigeschlechtlichkeit „eingeschrieben“.

 

Deshalb haben auch der deutsche Gesetzgeber und die deutsche Rechtsprechung die zivile Ehe im­mer als ausschließliche Verbindung von Mann und Frau behandelt  – und für die Väter und Mütter des Grundgesetzes lag das abenteuerliche Konstrukt einer gleichgeschlechtlichen „Ehe“ so außerhalb je­der Vorstellbarkeit, dass sie eine Definition der zivilen Ehe als ausschließliche Verbindung von Mann und Frau nicht für notwendig erachteten.

 

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In diesem Sinn versteht das Bundesverfassungsge­richt die zivile Ehe bis heute; im Urteil des Ersten Senats vom 17. Juli 2002 heißt es: „Allerdings kann die [zivile] Ehe nur mit einem Partner des jeweils an­deren Geschlechts geschlossen werden, da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner inne­wohnt“. Ich hoffe, dass hiermit das korrekte Verständ­nis der zivilen Ehe sichergestellt ist.

 

Zweitens: Ihre irreführende Fokussierung auf „Verantwortung“

 

„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ (Art 6 GG), sind also rechtlich privilegiert. Ihre Beschränkung auf einen Mann, eine Frau und nach Möglichkeit leib­liche Kinder ist der Erkenntnis geschuldet, dass in dieser Verbindung (als Familie) gezeugte Kinder am ehesten beschützt aufwachsen und dem Staat an einer Förderung des Nachwuchses zu seinem Selbsterhalt gelegen sein muss.

 

Sie fokussieren jedoch anhand des Eherechts auf den „Grundgedanke[n] dauerhafter Verantwortung füreinander“, der sich Ihrer Meinung nach „auch auf gleichgeschlechtliche Paare anwenden“ lasse.  Dauerhafte Verantwortung füreinander konstituiert aber noch keine Ehe. 

 

Vielmehr ist dieses Kriteri­um zu deren Begriffsbestimmung unzureichend, sogar gefährlich, wenn man es konsequent entfal­tet. Sei­ne Untauglichkeit erhellt der daraus folgende Satz: „Ehe ist da, wo dauerhafte Verantwortung für­einander übernommen wird“ (ähnlich dem ebenfalls zu kurz gedachten Satz: „Familie ist da, wo Kinder sind“).

 

Erst die Zweigeschlechtlichkeit der Partner, welche die Realisierung des Fortpflan-zungsauftrags auf natürlichem Wege ermöglicht, macht die Ehe zur Ehe. Nicht unerheblich kommt es mit dem im Bundestag verabschiedeten Gesetz zu einer schädlichen Erweiterung des bis­her gel­tenden Ehebegriffs, die Sie mit Ihrem Votum mitzuverantworten haben.

 

Drittens: Ihre widersinnige Schlussfolgerung

 

Sachlich korrekt verweisen Sie darauf, dass „die rechtlichen Regelungen von Ehe und Lebenspart­nerschaft aneinander bereits angeglichen“ sind. Daraus ziehen Sie den Schluss, dass es „keinen Grund [gibt], diese Beziehung anders zu nennen“, also auch die Lebenspartnerschaft als Ehe zu be­zeichnen. Das ist völlig unlogisch.

 

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war – nicht zuletzt um der gesellschaftlichen Befriedung willen – in der Vergangenheit darum bemüht, einerseits den besonderen Charakter und Schutz der Ehe und Familie zu gewährleisten, anderseits aber gleichgeschlechtliche Partner zu ge­setzlich geregelten Rechten kommen zu lassen.

Dieser Maxime diente die begriffliche Unterschei­dung von verschiedengeschlechtlicher Ehe und dem neu eingeführten Rechtsinstitut der gleichge­schlechtlichen Lebenspartnerschaft. In dem erwähnten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2002 heißt es:

 

„Gleichgeschlechtlichen Paaren bleibt auch nach dem LPartDisBG die Ehe ver­schlossen. Ihnen wird für eine dauerhafte Bindung als Rechtsinstitut allein die eingetragene Le­benspartnerschaft eröffnet“.

 

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Nachdem nun, wie Sie sagen, „in der materiellen Ausgestaltung der bisherigen eingetragenen Le­benspartnerschaft keinerlei Unterschied zur zivilen (!) Ehe mehr besteht“, also weitestgehende Rechtsgleichheit hergestellt ist, gibt es überhaupt keine Notwendigkeit (mehr), auch noch den Na­men zu ändern (abgesehen davon, dass dies aufgrund einander ausschließender Wesensmerkmale unmöglich ist, ebenso wenig wie man „Stuhl“ in „Tisch“ umbenennen kann) – es hat sich er­übrigt.

 

Spätestens an diesem Punkt hätten Sie stutzig werden müssen. Was soll die „Ehe für alle“ denn nun bezwecken? Rechtliche Gleichstellung oder doch mehr?

 

Hier enthüllt sich der ideologische Kern: Es geht letztlich nicht, zumindest nicht erschöpfend, um rechtliche Angleichung, son­dern darum, den klassischen Ehebegriff zu „kapern“ – mit weitreichenden Ab­sichten und Fol­gen.

 

Sie schwadronieren vom „konservativen Wert“ dauerhafter Verantwortung und merken gar nicht, wie Sie sich zur „nützlichen Idiotin“, zur Erfüllungsgehilfin der neomarxistischen Gender-Agenda machen lassen, deren erklärtes Ziel es (unter anderem) ist, die traditionelle bürgerliche Ehe und Fa­milie zu untergraben und abzuschaffen.

 

Zu den Gender-Strategien gehört die „Dekonstruktion“ der „Zwangsheteronor­mativität“, und mit der soeben beschlossenen Erweiterung des Ehebegriffs im Sinne der „sexuellen Vielfalt“ gelingt sie vortrefflich. Ideologisch umdefinierte Begriffe, eine neue, die Wirklichkeit verfälschende Sprache, ein neues, deformiertes Bewusstsein, eine neue, Glo­bal-Governance-gesteuerte totalitäre Gesellschaft, in der alle „binären Relationen“ ausgelöscht sind – die Mitwirkung an dieser Agenda macht Ihr Votum zugunsten der „Ehe für alle“ besonders bit­ter und ver­werflich.

Und natür­lich wird – entgegen Ihrer Behauptung – mit dem neu installierten Ehe­begriff der „besondere Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes“ relati­viert und die eheliche Insti­tution herabgewürdigt.

 

Viertens: Ihre Missachtung des Katholischen

 

„Für mich als Katholikin…“ – an dieser Stelle Ihrer „Persönlichen Erklärung“ muss man tief durch­atmen. Sie haben tatsächlich die Dreistigkeit, sogar Ihre katholische Konfessionszugehörigkeit in die Waagschale zu werfen. Dabei kommt man nicht umhin, Ihnen beträchtliche Unkenntnis der Glau­bensgrundlagen und Prinzipien Ihrer Religion zu bescheinigen.

Es hilft nicht, wenn Sie sich auf die „christliche Ehe“ als „Sakrament“ beschränken wollen und die zivile Ehe für die Homo-Erweiterung preisgeben. Sakramentale Ehe und profane bzw. zivile Ehe sind aufeinander bezogen.

 

„Es gibt nach katholischem Verständnis neben der sakramentalen Ehe auch die Naturehe. Die christliche Ehe setzt sie voraus und baut auf ihr auf. Auch sie wird zwischen Mann und Frau in der Offenheit auf Nachwuchs geschlossen… Katholiken können deshalb die na­türliche Ehe nicht aufgeben und sich auf das Sakrament zurückziehen, weil sie damit auch letzteres beschädigen würden“ (Oliver Maksan in der „Deutschen Tagespost“ vom 30. Juni). Damit bricht Ihre Argumentation zusammen.

 

Eine „Homo-Ehe“ liegt außerhalb ka­tholischer Vorstellung. Papst Fran­ziskus betont in seinem Nachapostolischen Schreiben „Amoris laetitia“, dass es „keiner­lei Funda­ment dafür [gibt], zwi­schen den homosexu­ellen Lebensgemein­schaften und dem Plan Got­tes über Ehe und Familie Analo­gien herzustellen“ (Nr. 251).

 

Nach katholischem Verständnis ist die Ehe heilig, während gleichge­schlechtliche Beziehungen dem natürlichen Sittengesetz widersprechen und sich auf das soziale Ge­füge nachteilig auswirken. Homosexuelle Handlungen „entspringen nicht ei­ner wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu bil­ligen“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2357).

 

Daher ist ein wie auch immer bemühtes „katholisches“ Votum zugunsten der „Ehe für alle“ ausgeschlossen. Auch kön­nen Sie sich nicht eben mal von Ih­rer katho­lischen Kon­fession ver­abschieden, im Bundestag für die „Ehe für alle“ stim­men  –  und hinterher sind Sie wieder katholisch.

 

Sofern Sie nicht nur nominell katholisch sein wollen, ist es Ih­nen prinzi­piell auferlegt, in jeder Si­tuation, bei jeder Entscheidung katholisch zu sein. Ka­tholischsein ist un­teilbar. Dass Sie mit Ihrer Sicht zu allen Verlautbarungen der in der ka­tholischen Kirche maßgeblich Ver­antwortlichen (Papst, Bischöfe, Prä­sident des ZdK…) im Gegensatz ste­hen, unterstreicht die Untrag­barkeit Ihres ka­tholisch nicht zu rechtfertigenden Abstimmungsverhalt­ens.

 

Fünftens: Die sittliche Verwerflichkeit Ihres Votums

 

 

Ihre antikatholische Fehlentscheidung hat sittliche Relevanz. Dies scheint Ihnen nicht bewusst zu sein: Die katholische Kirche legt Politikern für ihre parlamentarische Arbeit verbindliche Maß­stäbe vor. Im Fall der rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften bzw. der Homo-Ehe hat sich der Präfekt der Glau­benskongregation, Joseph Kardinal Ratzinger, schon 2003 sehr präzi­se geäußert:

 

„Die rechtliche Anerken­nung homosexueller Lebensgemeinschaften oder de­ren Gleichsetzung mit der Ehe würde bedeuten, nicht nur ein abwegiges Verhalten zu billigen und zu ei­nem Modell in der gegenwärtigen Gesell­schaft zu machen, sondern auch grundlegende Werte zu verdunkeln, die zum gemeinsamen Erbe der Menschheit gehören. Die Kirche kann nicht anders, als diese Werte zu verteidigen, für das Wohl der Menschen und der ganzen Gesellschaft“  (Quelle: „Erwä­gungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Aner­kennung der Lebensgemeinschaften zwischen ho­mosexuellen Personen“, Nr. 11).

Daher verlangt der Glaubenspräfekt vom „ka­tholischen Politiker“ ein hohes Maß an Verant­wortung:

 

„Wird der gesetzgebenden Versammlung … ein Gesetzentwurf zu Gunsten der rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaf­ten vorgelegt, hat der katholische Parlamentarier die sittliche Pflicht, klar und öffentlich seinen Wi­derspruch zu äußern und gegen den Gesetzentwurf zu votieren. Die eigene Stimme einem für das Ge­meinwohl der Gesellschaft so schädlichen Geset­zestext zu geben, ist eine schwerwiegend unsitt­liche Handlung“ (ebenda Nr. 10).

 

Diese Bewertung gilt umso mehr für die Zu­stimmung zu einem Gesetzentwurf, der die Homo-Ehe mit der Ehe gleichstellt. Ihr Votum zu­gunsten der „Ehe für alle“ am 30. Juni ist daher als schwer­wiegend unsittlich anzusehen.

 

Dies erklärt auch, warum ich Ihrer Entscheidung keinen Respekt entgegenbringen kann, sondern sie scharf missbillige. Für einen Katholiken gibt es keinen Respekt vor Unsittlichkeit und Sünde. Auf Ihr Gewissen können Sie sich nicht berufen, selbst wenn, wie Sie geltend zu machen versuchen, „die Entscheidung ausdrücklich als Gewissensentscheidung anerkannt ist“.

Wer soll diese Entschei­dung als „Gewissensentscheidung“ anerkannt haben? Ausdrücklich? Mit welcher Befugnis für wen? Abgesehen davon, dass bei dieser Abstimmung vielfach eher eine (auf Leugnung des Essentialis­mus und einer positivistisch verengten Weltanschauung beruhende) intellektuelle Fehl­leistung vor­liegt (die ins Kapitel „Postmoderne Geistesverirrungen“ gehört), ist das Gewissen nach katholi­schem Verständnis keineswegs das Organ der Selbstbestimmung des Einzelnen, die keiner äu­ßeren Norm unterliegt, wie Sie fälschlich anzunehmen scheinen.

 

Der Gewissensentscheid des katholi­schen Christen ist an das (schon erwähnte) Sittengesetz gebunden; im Sittengesetz findet das Ge­wissen die Norm für sein Handeln, aber es erfindet sie nicht.

 

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Da die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen für die Vernunft erkennbar in der Schöpfungsordnung grundgelegt ist und aus­schließlich Mann und Frau, als Abbild Gottes, bipolar und komplementär als „ein Fleisch“ auf die Ehe hinge­ordnet sind, kann es für Katholi­ken keine legitime konträre „Gewissensentscheidung“ geben, wel­che gleichge­schlechtlichen Bezie­hungen den Status der Ehe zuspricht.

 

Aufgrund Ihres Votums zugunsten der „Ehe für alle“ sind Sie für mich keine wählbare Wahlkreis­kandidatin bei der Bundestagswahl im September. Dies sehen zahlreiche Gläubige in den katholi­schen Pfarrgemeinden Münsters ebenso. Nach der Devise „Keine katholische Stimme für Sybille Benning!“ werde ich mit ihnen zusammen an der „Basis“ Überzeugungsarbeit leisten.

Bei der Ehe geht es schließ­lich um „Eingemachtes“. Wir wollen geistig wache, charakterfeste Abgeordnete im Deutschen Bun­destag, die in ihrem Reden und Handeln als glaubenskonforme Katholiken wahr­nehmbar sind. Da­bei ist es unerheblich, ob Ihre politischen Hauptkonkurrenten, die wir für noch un­geeigneter halten, einen Vorteil daraus ziehen oder nicht. Eine Alternative gibt es immer.

 

Wie die Auseinandersetzung um die „Ehe für alle“ künftig vor dem Bundesverfassungsgericht und/oder im Deutschen Bundestag auch weitergehen mag – mit Joseph Kardinal Ratzinger tei­len wir die Zuversicht:

 

„Keine Ideologie kann dem menschlichen Geist die Gewissheit nehmen, dass es eine Ehe nur zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts gibt, die durch die gegen­seitige personale Hingabe, die ihnen eigen und ausschließlich ist, nach der Gemeinschaft ihrer Per­sonen streben“ (ebenda Nr. 2).

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Thomas May


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