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Die Homo-Ehe ist durch – dank Merkel


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2 Antworten in diesem Thema

#1
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Die Homo-Ehe ist durch – dank Merkel

 

 

 

Veröffentlicht: 30. Juni 2017 | Autor:

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Von Dr. David Berger

Der Gesetzentwurf ist durch. Ein kleines Wörtchen der allmächtigen Kanzlerin bei Brigitte.tv genügte, um heute mit 393 von 623 Ja-Stimmen die Ehe für alle im Bundestag zu beschließen.

 

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Bundestagspräsident Lammert musste bei dem kindischen Theater, das Volker Beck und die Seinen bei Bekanntgabe des Ergebnisses aufführten, ermahnen, durch solch taktloses Verhalten nicht das Anliegen selbst, für das sie Jahre lang gekämpft haben, zu diskreditieren.

 

Bei dem Parforce-Ritt, in dem der Bundestag heute morgen das Thema Eheöffnung für Homosexuelle abhandelte, soll Johannes Kahrs von der SPD gegen die CDU/CSU-Fraktion gefeuert haben: „Jahrelang hat sich die Union bei der Öffnung der Ehe quer gestellt.“

 

Kahrs brüllte ins Mikrofon: „Das ist erbärmlich und peinlich. Vielen Dank für Nichts, Frau Merkel“.

 

Ja, es ist richtig, dass das, was Merkel als Bundeskanzlerin geboten hat, erbärmlich und peinlich ist. Das gilt auch die Diskussion, die rund um die Homo-Ehe von der Bundestagsdebatte bis hin zu den Nannymedien geführt wurde.

 

Um von den eigentlichen Problemen in diesem Land und dem sukzessiven Abbau unseres Rechtsstaates und der Demokratie abzulenken, wurden innerhalb weniger Tage mehr Bastionen des gesellschaftlichen Friedens zerschlagen, als in der Vor-Merkel-Zeit in einem ganzen Jahr.

 

Vollständige Stellungnahme von Dr. Berger hier:

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#2
Rolf

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Eine homosexuelle Partnerschaft ist keine Ehe

 

 

 

 

Veröffentlicht: 30. Juni 2017 | Autor:

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Erklärung der CDU-Abgeordneten Ute Bertram:

„Die Ehe ist für mich die Verbindung von Mann und Frau und zugleich auf eine Familiengründung hin angelegt. Sie ist damit die Keimzelle einer jeden menschlichen Gemeinschaft. Dies ist für mich eine unverrückbare Tatsache, an der auch der Zeitgeist nicht rütteln kann. Damit schließe ich nicht aus, dass Menschen auch in gleichgeschlechtlichen  Beziehungsformen für einander einstehen können.

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Die eingetragene Lebenspartnerschaft gewährt in rechtlicher Hinsicht, speziell auch im Steuerrecht sowie im Unterhalts- und Erbrecht, weitgehend die gleichen Rechte wie die Ehe. Deshalb kann ich auch darin keine Diskriminierung erkennen.

 

Mich besorgen aber Aussagen aus der SPD, wonach im Adoptionsrecht sichergestellt werden soll, dass gleichgeschlechtliche Paare bei der  „Vergabe“ anteilmäßig berücksichtigt werden sollen. Ich warne die SPD: Eine Adoption hat ausschließlich dem Wohl des Kindes zu dienen. Ein „Recht auf ein Kind“ kann und darf es nicht geben.

 

Deshalb bleibe ich bei meiner Meinung, eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft kann keine Ehe sein.“

Quelle (Text/Foto):

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#3
Rolf

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Foto: thinkstock
    Nach „Ehe für alle“ nun „Trauung für alle“?

 

 
Nach dem Bundestagsbeschluss für die „Ehe für alle“ werden in der evangelischen Kirche Forderungen nach Trauungen für schwule und lesbische Paare laut. Die Evangelischen Frauen in Deutschland forderten die Landeskirchen auf, nun auch homosexuelle Paare auch vor dem Traualtar mit heterosexuellen gleichzustellen.

Gleichgeschlechtliche Paare sollten „ohne Ausnahme“ nicht länger nur gesegnet, sondern auch getraut werden, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Frauen in der evangelischen Kirche, Angelika Weigt-Blätgen, am Montag in Hannover. Bislang gibt es in zwei von 20 evangelischen Landeskirchen eine Trauung für homosexuelle Paare.

Eine Ungleichbehandlung sei theologisch nicht haltbar, sagte Weigt-Blätgen. Sie berief sich auf die Orientierungshilfe „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit. Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken“, die der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bereits 2013 formuliert habe. Darin sei festgehalten, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mit der Ehe theologisch gleichwertig seien. Das gelte es nun in der Praxis umzusetzen. Dazu „wünsche ich meiner Kirche mehr Mut“, erklärte Weigt-Blätgen. Die EKD-Schrift zu Ehe und Familien war damals allerdings heftig umstritten.

 

Der Verband begrüßte ausdrücklich den Bundestagsbeschluss vom vergangenen Freitag: „Die Ehe für alle war überfällig, es war ein geradezu reformatorischer Akt unseres Gesetzgebers“, sagte die Verbandsvorsitzende, Susanne Kahl-Passoth: „Wir freuen uns, dass die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften nun zumindest vom Bundestag endlich beendet wurde.“

Sächsischer Landesbischof: „Ehe zwischen Mann und Frau hat Priorität“

Für Sachsens evangelischen Landesbischof Carsten Rentzing hat dagegen die Ehe zwischen Mann und Frau nach wie vor Priorität. Ungeachtet der Mehrheitsentscheidung im Bundestag habe „der im Grundgesetz hervorgehobene Schutz von Ehe und Familie weiterhin im Sinne einer Ehe von Mann und Frau Vorrang“, sagte Rentzing dem Evangelischen Pressedienst. Es gelte weiter „die bleibende Bedeutung der biblischen Ordnung von Ehe und Familie als Leitbild des Zusammenlebens von Frau und Mann“.

 

Die württembergische evangelische Landeskirche betonte, der Bundestagsbeschluss habe keine unmittelbaren Auswirkungen auf das kirchliche Recht. Kirchensprecher Oliver Hoesch wies die Forderung der württembergischen Vereinigung „Offene Kirche“ zurück, gleichgeschlechtliche Trauungen nun zuzulassen. Einen „Automatismus der Anpassung“ von kirchlichem an staatliches Recht gebe es nicht, sagte Hoesch am Montag. Das neue Gesetz werde aber in aller Sorgfalt von Theologen und Juristen geprüft.

 

Die „Offene Kirche“ hatte in einer Mitteilung argumentiert, dass das Kirchenrecht auf staatliches Recht Bezug nehme. So heiße es in der Trauordnung: „Es entspricht der Ordnung der Kirche, dass ihre Glieder, wenn sie eine Ehe eingehen, sich kirchlich trauen lassen.“ Deshalb seien nun auch gleichgeschlechtliche Paare zur Trauung eingeladen. Wenn Pfarrer solche Paare vermählen, dürfe es keine disziplinarischen Maßnahmen gegen sie geben.

Der Sprecher wies darauf hin, dass der Bundestag die Selbstbestimmung der Religionen unterstreiche. In der Drucksache des Bundestags heiße es: „Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben von dieser gesetzlichen Neuregelung unberührt.“ Umso wichtiger sei es, dass die Landeskirche ihren Klärungsprozess nun weiterführe. Die Landessynode will im Herbst über den Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren beraten.

„Offene Kirche“ für Gleichstellung

Der größte Gesprächskreis der Synode, die „Lebendige Gemeinde“, lehnt eine kirchliche Trauung oder Segnung gleichgeschlechtlicher Paare bislang ab. Der zweitgrößte Gesprächskreis, die „Offene Kirche“, fordert eine Gleichstellung.

 

In den Landeskirchen in Hessen-Nassau und im Rheinland sind homosexuelle Paare bereits heute bei der Trauung Ehepaaren gleichgestellt. In anderen evangelischen Landeskirchen gibt es Gottesdienste oder Segnungen, aber keine Trauung oder Amtshandlung. In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sind Segnungsgottesdienste für schwule oder lesbische Paare bislang nicht möglich.


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