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Sexuelle Gewalt bei Menschen mit Behinderung


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Rolf

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Sexuelle Gewalt bei Menschen mit Behinderung






Christiane Jurczik

Menschen mit einer Behinderung sind besonders gefährdet, Opfer von sexueller Gewalt zu werden. Anhand einer bundesweiten Studie von 2011, gehen Fachleute davon aus, dass Menschen mit Behinderung doppelt so häufig von sexueller Gewalt betroffen sind, wie Menschen ohne Behinderung.

Engagiert und vorbildlich setzt sich die Frauenbeauftragte der Göttinger Werkstätten, Diplom Psychologin Kristina Schulz, für die Interessen von Menschen mit Behinderung ein.

Die Werkstatt war für Kristina Schulz das Sprungbrett zum politischen Engagement: "Ich setze mich in vielen Themenbereichen dafür ein, die Bedingungen für die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern", sagt sie. Leider werde aber noch zu selten mit den Betroffenen geredet oder Entscheidungen über deren Köpfe hinweg getroffen.

"Überall in unserer Gesellschaft kommt es zu sexuellen Übergriffen. Auch Werkstätten für behinderte Menschen sind da leider keine Ausnahme". Geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind Frauen aller sozialen und ethnischen Gruppen sowie aller Alters- und Bildungsgruppen, erklärt die Diplom-Psychologin in einer Rede zum Thema Gewalt gegenüber Frauen.

Menschen mit geistiger Behinderung sind ebenso individuell und auch in ihrer Sexualität so einmalig verschieden wie alle anderen Menschen. Den "typischen" Menschen mit geistiger Behinderung gibt es nicht.

Studien zeigen, dass sexuelle Gewalt umso öfter geschieht, je größer die Isolation der Menschen mit einer Behinderung ist. Deshalb ist es wichtig, Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung in alle Bereiche des alltäglichen Lebens zu integrieren und sie nicht von den anderen Menschen zu separieren.

Die Gesellschaft hat die ethische Verpflichtung denen zu helfen, die sich selber nicht helfen können und diejenigen zu unterstützen, die Hilfe anbieten. Ebenso sollte die Gesellschaft aktiv werden in Bereichen, die sich mit behinderten Menschen beschäftigen, sowie deren Erziehung, Therapie und Rehabilitation. Das Thema sexueller Missbrauch darf nicht verdrängt werden, schon gar nicht sexueller Missbrauch an Menschen mit Behinderungen.
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