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"Berufsverbot für Pastor"


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"Berufsverbot für Pastor"




Im Exorzistenprozeß fordert Staatsanwältin Bewährungsstrafen.(von Hansjochen Ostermann) - Wegen sexueller Nötigung eines Gemeindemitglieds hat die Nürnberger Staatsanwaltschaft gegen den 41jährigen freikirchlichen Pastor Ekkehard Höfig und seine 35jährige Frau Iris Haftstrafen von zwei Jahren auf Bewährung beantragt. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Dem Seelsorgerpaar und vier weiteren Gemeindemitgliedern wird in dem Prozeß vor dem Schöffengericht vorgeworfen, sie hätten im Anschluß an einen "Segnungs- und Heilungsgottesdienst" eine Frau mit Gewalt am Verlassen der Kirche gehindert. Dann hätte auf Veranlassung des Pastors ohne abgeschlossenes Theologiestudium dessen Frau eine "Ganzkörpersalbung" - einschließlich der Geschlechtsteile - vorgenommen, um sie von ihren "Dämonen" zu befreien. Die Frau habe sich bei der gewaltsamen Dämonenaustreibung ebenso heftig gegen Höfig und seine Mitstreiter gewehrt, wie später bei einem 18stündigen Gebetsmarathon, währenddessen sie am Verlassen ihrer Wohnung gehindert worden sei.

"In der Gemeinde haben sich alle darüber hinweggesetzt, daß Doris B. eine Person mit eigener Würde ist", sagte Staatsanwältin Susanne Krischker. Sie habe keinen Zweifel daran, daß die 32jährige zum Opfer geworden sei. Dazu habe sie zu viele scheußliche Details gewußt, die man nicht erfinden könne. Die Haftstrafe von zwei Jahren will die Staatsanwältin auf Bewährung ausgesetzt wissen, wenn Höfig gleichzeitig ein vierjähriges Berufsverbot bekommt. Er habe die Taten nämlich als Pastor begangen und wenn er sich nicht aus dem Umfeld der Immanuel-Gemeinde löse, dann seien weitere Straftaten zu erwarten. Iris Höfig soll ebenfalls eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren bekommen, aber zusätzlich 180 Stunden gemeinnützige Arbeit im Nürnberger Zoo leisten. Für die anderen Angeklagten forderte die Staatsanwältin mehrmonatige Haftstrafen zur Bewährung.

Insbesondere bei der Forderung, die mittlerweile zur "Prophetin" gesalbte Iris Höfig solle im Tiergarten arbeiten, äußerten ihre zahlreichen Anhänger im Zuhörerraum laut ihren Mißmut. Ihr Anwalt Axel Graemer sprach von einer "Verhöhnung". Das klinge so, als ob seine Mandantin jetzt im Zoo den Affen die Dämonen austreiben solle. Graemer spricht - wie auch sein Kollege Peter Doll für Ekkehard Höfig - davon, daß alles eine Verschwörung der großen Kirchen, der Staatsanwaltschaft und der Presse sei: "Einige wollen, daß in der Immanuel-Gemeinde das Licht ausgeht", sagte der Anwalt. Im übrigen forderte er - wie alle anderen Verteidiger - Freispruch, weil alles im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Glaubens- und Bekenntnisfreiheit geschehen sei. Nach Darstellung der Verteidigung hat Doris B. die unangenehmen Prozeduren aus freien Stücken auf sich genommen.

Aus: -Stuttgarter Zeitung-21-01-95-
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