Zum Inhalt wechseln

Welcome to Irrglaube und Wahrheit
Register now to gain access to all of our features. Once registered and logged in, you will be able to create topics, post replies to existing threads, give reputation to your fellow members, get your own private messenger, post status updates, manage your profile and so much more. If you already have an account, login here - otherwise create an account for free today!
Foto

Krise der Ehe und die Lebensformen der Geschlechter


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
Keine Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34022 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!






Krise der Ehe und die Lebensformen der Geschlechter




Prof. Dr. Ulrich Eibach, Bonn



1. Problemanzeige: Der „Zeitgeist“ als hermeneutischer Schlüssel?

Die Ehe ist – glaubt man den „Gebildeten“ unter ihren Verächtern - ein „auslaufendes“ und zudem noch repressives Modell, das man endgültig auf die Abstellgleise vorgestriger Wert-vorstellungen deponieren sollte. Auch in den Kirchen will man den Anschluss an die „Postmoderne“ nicht verlieren, in der immer neue Lebensformen der Geschlechter entwi-ckelt werden. Wie soll man sich zu diesen neuen Lebensformen (freie Lebensgemeinschaf-ten, Lebensabschnittsbeziehungen, homosexuelle und auch bisexuelle Beziehungen u.a.) verhalten? Diskriminiert man die Menschen nicht, die so leben, wenn man seitens der Kir-chen an den „Institutionen“ Ehe und Familie als allein gültige normative Leitbilder für das Leben der Geschlechter festhält?

Sollte man die Ehe nicht als eine mögliche Lebensform unter anderen betrachten oder ihr bestenfalls eine gewisse Vorrangstellung einräumen? Und widerspricht eine mögliche Diskriminierung nicht der Liebe, ja entspricht es nicht der Lie-be, auch solchen Lebensformen den kirchlichen Segen zu erteilen? Aber ist das Gebot, Menschen nicht zu diskriminieren, schon ein hinreichender Grund, ihre Lebensform kirch-lich zu sanktionieren oder sie sogar als gleichwertig anzuerkennen und zu segnen? Woraus leitet sich die kirchliche Legitimation zum Segnen überhaupt ab, aus den gesellschaftlichen Wandlungen und dem, was „common-sense“ ist? Natürlich nicht, werden die meisten in der Kirche sagen, sondern aus der Liebe. Aber wer definiert, was Liebe ist, jeder für sich oder – was nicht selten auf das Gleiche hinausläuft – wiederum der „common sense“ und die, die ihn „machen“, vor allem die Medien? Kann die so definierte Liebe Maßstab für ein christli-ches Leben und kirchliches Handeln sein?

Natürlich will man den Zeitgeist in den Kirchen nicht ungeprüft zur Norm dessen erheben, was in der Kirche als verbindlich für das Leben gelehrt wird. Man wird behaupten, dass ei-ne veränderte Sicht sich auch aus einer kritischen Betrachtung der Bibel ergebe. Dabei un-terscheidet man meist zwischen dem, was angeblich in der Bibel nur zeitbedingte und zeit-gebundene Aussagen sind, die für die Kirche in der Gegenwart nicht mehr verbindlich sein sollen, und Aussagen, die eine die Zeit übergreifende Bedeutung haben, weil sie den heuti-gen Lebensauffassungen noch entsprechen. Maßstab für die Geltung der Heiligen Schrift wird dabei aber doch mehr oder weniger der gegenwärtige Lebenskontext und damit der „Zeitgeist“.

Dabei verkennt man, dass es in der Heiligen Schrift keine Aussagen gibt, die nicht zeitbezogen sind. Aus dieser Zeitbezogenheit darf aber keinesfalls selbstverständlich eine Zeitgebundenheit, also eine beschränkte Geltung der Aussagen nur im Kontext ihrer Entstehung gefolgert werden. Damit würde die Genese einer Aussage mit ihrer Geltung verwechselt, würde der Bezug auf die Bibel letztlich nur zur nachträglichen Legitimation von Aussagen gebraucht, die bereits woanders, aber nicht aus der Heiligen Schrift selbst gewonnen wurden. Mit dem reformatorischen „sola scriptura“ und der ihm entsprechenden Treue zur Heiligen Schrift, auch in der ethischen Urteilsbildung, hat dies nichts mehr zu tun. Diese Schrifttreue erweist sich allein darin, dass die gegenwärtige Bedeutung bibli-scher Aussagen im Gespräch mit der Heiligen Schrift entfaltet wird. In einem zweiten Schritt kann und muss dann auch danach gefragt werden, wie diese in der heutigen Zeit vermittelt und gelebt werden kann. Dazu bedarf es auch der Analyse der heutigen Lebens-verhältnisse, ohne dass diese zum maßgeblichen Horizont der Geltung der Aussagen der Heiligen Schrift gemacht werden. Nur bei dieser Rangfolge bleibt die Kirche dem „sola scriptura“ und damit ihrer Grundlage treu, auch in Fragen der Lebensformen der Ge-schlechter.

2. Bemerkungen zur Krise der Ehe in der Postmoderne

Seit den 1960-ziger Jahren hat sich ein Wandel der Lebenseinstellungen vollzogen, der als Zuwachs an individueller Selbstverwirklichung gekennzeichnet werden kann. Deren Kern bildet das Streben nach Autonomie und Befriedigung individueller Bedürfnisse, insbesonde-re des Bedürfnisses nach persönlichem Glück. Bindungen und Pflichten werden deshalb nur so weit bejaht, wie sie für das eigene innere und äußere Wohlergehen unmittelbar erforder-lich sind, sie also im Dienste des Individuums und seines Glückes stehen. Das führte zur Krise der überindividuellen, auf Verbindlichkeit ausgerichteten Lebensformen und Institu-tionen (z.B. Ehe).

Die Sehnsucht nach Glück ist stark auf das Glück in der „Liebe“ ausge-richtet. In ihr erwartet der Mensch die Erfüllung emotionaler Bedürfnisse, die eine immer sachlichere Arbeits- und Lebenswelt kaum noch zu befriedigen vermag. Liebe - verstanden als subjektives Gefühl der Beglückung hier und jetzt - wird zur „irdischen Religion“. Dazu sind zwar personale Beziehungen nötig, aber nicht unbedingt solche dauerhafter Art. Wenn in Beziehungen die Erfüllung solcher Bedürfnisse gesucht, aber doch nicht gefunden wird, so führt das oft zum schnellen Partnerwechsel in der Hoffnung, dass der neue Partner die hohen Erwartungen emotionaler Art zu erfüllen vermag. Menschen sind immer häufiger eher bereit, ihre Partner zu wechseln, als die hohen subjektiven Erwartungen an Partnerbe-ziehungen zu revidieren.

Dies führt zu einer allmählichen Auflösung der Ehe durch das in-dividualistische Liebesverständnis (E. Beck-Gernsheim). Wenn die „äußere“ Lebensform derart gleichgültig wird, dann droht auch die innere Gestaltung der Lebensform und die Ausformung des Begriffs „Liebe“ in ihr beliebig zu werden. Es müssen dann letztlich alle Lebensweisen der Geschlechter gleichwertig werden, die die Betroffenen gemäß ihrem rein subjektiven Verständnis mit dem Begriff „Liebe“ qualifizieren.
Neben der Suche nach Glück ist das Streben nach Autonomie das zweite Grundanliegen des angedeuteten Wertewandels. Ehe, als dauerhafte Lebensgemeinschaft, und das Streben nach autonomer Selbstverwirklichung stehen in einem spannungsvollen Verhältnis zuein-ander.

Als die Ehe noch die einzige sozial anerkannte Lebensform der Geschlechter war, wurde eine vorgegebene Ehesituation hingenommen, auch wenn sie für die Partner nicht befriedigend war, wenigstens, so lange sie nicht unerträglich wurde. Heute wird die Ehe je-doch daraufhin geprüft, ob sie die Lebensform ist, die die Erfüllung des Strebens nach Glück am meisten garantiert und doch zugleich dem Bedürfnis nach autonomer Selbstver-wirklichung nicht im Wege steht. Wenn das Streben nach Glück unter Wahrung der eige-nen Autonomie eindeutigen Vorrang gegenüber dem gemeinsamen Leben bekommt, dann führt das schnell zu der Lebensmaxime: Beziehung „ja“, Bindung auf Dauer „nein“, dann kann das gemeinsame Leben diesem Streben nach Glück schnell geopfert werden.

Die mehr oder weniger enge Beziehung wird zwar zur eigenen Bereicherung gewünscht, kann aber aufgelöst werden, wenn die sich wandelnden individuellen Bedürfnisse als „Single“ oder mit einem anderen Partner oder in einer anderen Lebensform besser befriedigt werden können. Mit der gekennzeichneten „Gefühlsliebe“ lässt sich das Streben nach Autonomie viel besser vereinen als mit einer auf Dauer ausgerichteten und lebenslange Verantwortung füreinander übernehmenden Liebes- und Lebensgemeinschaft (Ehe). Die Auswirkungen dieser veränderten Lebenseinstellungen auf die Institutionen Ehe, Familie und das Verhält-nis der Generationen zueinander sind unverkennbar (abnehmende Zahl der Eheschließun-gen, stetig zunehmende Zahl der Ehescheidungen, seelische Belastungen, vor allem für Kinder, Bedrohung des Generationenvertrags u.a.).

3. Grundlegende theologische Fragen im Streit um die Bedeutung der Ehe

Unsere Ausführungen machen deutlich, dass im Streit um die Ehe grundsätzliche theologi-sche Fragen zur Diskussion stehen, in erster Linie das Verständnis von Liebe und der „Freiheit eines Christenmenschen“ und dann die Bedeutung der göttlichen Gebote und Le-bensordnungen.

3.1. „Liebe“ und Ehe

Beziehungen, die primär auf dem postmodernen Verständnis von Liebe basieren, reichen entsprechend nur soweit, wie die Gefühle tragen. Diese Auffassung von Liebe steht in ei-nem kaum zu versöhnenden Widerspruch zum christlichen Verständnis. Man hat in der theologischen Tradition zum Teil einen scharfen Gegensatz zwischen dem herausgestellt, was in der Bibel mit dem Begriff „Agape“ (1 Kor 13) und was in der heidnisch-griechischen Welt mit dem Begriff „Eros“ bezeichnet wird. M. Luther führte in der 28. These der Heidelberger Disputation aus, dass die Liebe des Menschen das liebt, was er als für sich wertvoll und liebenswert vorfindet, Gottes Liebe jedoch schaffe sich ihren Gegens-tand, mache ihn erst wertvoll, indem sie ihn liebt. Der „Eros“ sucht danach nicht wirklich den Nächsten als Person, sondern nur sofern er für mich einen Wert darstellt, er als Mittel zur eigenen Glückserfüllung gebraucht werden kann. Auch wenn diese idealtypische Ent-gegensetzung von Eros und Agape so nicht haltbar ist, bleibt doch unverkennbar, dass zwi-schen beiden ein spannungsvolles Verhältnis besteht, dass der Eros immer in Versuchung steht, das „Seine“ zu suchen (vgl. Tobias 8, 7ff., 1 Kor 13, 5).

Das biblische Verständnis von „Agape“ ist eingeordnet in Beziehungen von Menschen, in denen es um das dauerhafte Gelingen dieser Lebensbeziehungen in guten und bösen Tagen und damit um die Treue zueinander geht. Der „Eros“ ist in den Dienst der dauerhaften Bindung und Beziehung gestellt, einer Liebesgemeinschaft, die zugleich eine dauerhafte Lebensgemeinschaft bildet. Sie wird freilich um so eher geschenkt sein, je tiefer beglücken-de und lustvolle Augenblicke innerhalb einer auf Dauer ausgerichteten Lebensgemeinschaft gelingen. Wenn die Propheten des Alten Testaments die „Ehe“ als „Gleichnis“ für den Bund des einen Gottes mit dem von ihm erwählten einen Volk verwenden, so setzen sie für ihre Zeit bereits die monogame lebenslange Ehe voraus, denn sonst hätte sich die Ehe nicht als irdisches Gleichnis für das exklusive Verhältnis Gottes zu seinem erwählten Volk ge-eignet.

Zugleich wird durch diese theologische Sicht die monogame Ehe tiefer begründet, sie wird zur einzigen dem Gottesglauben Israels entsprechenden Lebensform der Ge-schlechter (Mal 2,10 ff; Spr. 2,17; Hosea 1 u. 2).
Diese Vorstellung vom „Bund“ wurde leitend für das christliche Verständnis vom „Ehe-bund“ (Eph 5,21 ff). Dementsprechend ist die Liebe nicht primär ein subjektives Gefühl, sondern ein Beziehungsgeschehen zwischen Partnern. Die Liebe achtet den Partner wie sich selbst, nimmt so die Gestalt der Sorge für den anderen und der Bereitschaft an, für ihn ein-zustehen (1.Kor 13,7). Aus dem Miteinander der Partner soll also ein Füreinander werden. Diese Liebe übernimmt so Verantwortung für den Partner und die aus der Partnerschaft hervorgehenden Kinder.

Indem die Liebe die Gestalt der Sorge füreinander annimmt, wird das reale Leben mit seinen Konflikten in das Verständnis der ehelichen Liebe integriert. Entschluss zur Ehe bedeutet also, dass die Partner dem „Wir“, dem gemeinsamen Leben den Vorrang vor der eigenen Selbstverwirklichung geben und damit ihre eigene Freiheit dem Gelingen der Beziehung ein- und unterordnen. In eindrücklicher Weise hat M. Luther dieses Verständnis „Von der „Freiheit eines Christenmenschen“ (1525) entfaltet. Freiheit ist für ihn nicht Autonomie, sondern immer neu bewährte Befreiung des Menschen von sich selbst in der Bindung an Gott im Glauben und darin zugleich Befreiung zur Liebe, zum Dienst am Nächsten.

3.2. Die Ehe als von Gott gewährte „lebensdienliche“ Lebensform der Geschlechter

In der Vorstellung vom Bund Gottes mit dem Menschen ist das Moment der Treue, des Unverbrüchlichen der liebenden Zuwendung Gottes zum Menschen unabdingbar mitge-setzt. Sie wird deshalb auch für die eheliche Lebensgemeinschaft geltend gemacht (Hosea 1 u. 2; Mal 2,15 f.; Spr.2,17). Liebe, die ohne ganzheitliche Treue ist, erfasst nicht das ganze Leben in seiner zeitlichen Erstreckung, als Aufstieg und Abstieg körperlicher und psychi-scher Attraktivität, als Glück und Entsagung (vgl. Tobias 8,7f.). Die Treue bringt in das Verständnis von Liebe neben der Sorge füreinander das zeitliche Moment, die lebenslange Dauer ein.

Beide zusammen sind konstitutive Momente dessen, was wir als Verantwortung füreinander aus Liebe bezeichnen. Zum Gelingen des Lebens in der Liebe gehört also un-abdingbar, einander zur Freude zu verhelfen und im Leiden zu helfen. Ein christliches Ver-ständnis von Glück und Liebe schließt das gesamte Leben mit seinen Höhen und Tiefen und mit den Mühen um Beständigkeit ein. „Die große Liebe erkennt man nicht an ihrer (momentanen) Stärke, sondern an ihrer Dauer“ (Robert Poulet). Diese Liebe macht aus der Liebesgemeinschaft erst eine Lebensgemeinschaft, die in Freude und Leiden gelingen kann. Insofern kann man – mit Karl Barth – sagen, dass die Ehe das erste und exemplarische Le-bensfeld ist, in dem sich der Glaube in der Liebe zu bewähren hat.

Die Liebe ist nach christlicher Sicht kein inhaltsloser Begriff, den die Partner beliebig füllen können. Sie meint ein Beziehungsgeschehen, richtet sich also zunächst auf das gemeinsame Leben aus. „Liebe“ steht demnach zu den auf das Gelingen des Lebens zielenden, von Gott geschenk-ten Lebensordnungen und seinen Geboten nicht im Widerspruch, sie bewirkt nicht deren Auflösung, sondern ihre Erfüllung (Röm 13,9; Gal 5,14; 6,2; Mt 5,17ff.; Joh 14,15; 1 Joh 5,2.17 ff.). Die Gebote Gottes sind Angebote heilsamer Grenzen und Spielräume mensch-licher Freiheit, Angebote lebensdienlicher Ordnungen des Lebens, in denen sich die Liebe in der Verantwortung für das eigene und das Leben anderer zu bewähren hat.

Die „äußere Form“ der Beziehungen der Geschlechter, die Ehe, dient also dem Gelingen ih-rer „inneren“ Gestaltung, ihrer von Gott gewollten Bestimmung. Dabei ist nicht nur das personale Leben der Ehepartner im Blick, sondern das ihr Leben übergreifende und ermög-lichende gemeinschaftliche Leben, insbesondere das Zusammenleben der Generationen. Gerade die Ehe, die sich zur Familie weitet, nimmt diese die Generationen übergreifende Verantwortung wahr. Die irrige Behauptung, dass zu einem evangelischen Verständnis der Ehe die grundsätzliche Bereitschaft zum Kind nicht konstitutiv hinzugehört, ist die Folge einer falschen antikatholischen Frontstellung.

Sie wurde aber von der EKD unter dem Ein-druck der demographischen Entwicklung zu recht eindeutig widerrufen (vgl. EKD Studie, Gottes Gabe und die persönliche Verantwortung. Zur ethischen Orientierung für das Zu-sammenleben in Ehe und Familie, 1998). Die Familie erweist sich als die grundlegende „lebensdienliche“ Lebensform, in der der einzelne in erster Linie Verantwortung für die größeren Lebenszusammenhänge, für die vorangehenden wie auch die nachfolgenden Ge-nerationen, für Kinder und alte, kranke und pflegebedürftige Menschen wahrnimmt. Zu recht bezeichnet die EKD-Studie daher die Lebensdienlichkeit als das entscheidende sozi-alethische Kriterium für das Zusammenleben der Geschlechter, dem letztlich nur die Ehe, die sich zur Familie weitet, entspricht.

Wer sich bewusst gegen Kinder entscheidet, obwohl er sie natürlicherweise empfangen könnte, entscheidet nicht nur, dass die Menschheit in seiner Person ein Ende nimmt, sondern verweigert den entscheidenden Beitrag zum Gelin-gen eines gemeinschaftlichen Lebens.

4. Schlussfolgerung
Sollte sich auch die Kirche von der Ehe als normatives Leitbild des Zusammenlebens der Geschlechter verabschieden, sie als „auslaufendes Modell“ behandeln? Das kann doch nur der Fall sein, wenn es vordringliche kirchliche Aufgabe ist, auf den Dampfer des gesell-schaftlichen „Fortschritts“ noch rechtzeitig aufzuspringen, um seine Fahrtrichtung „abzu-segnen“. So wird die Kirche zu einer „Instanz“, die den Pluralismus der Lebensweisen in unserer Gesellschaft religiös legitimiert und ihn selbst – wenn auch mit einer gegenüber der Gesellschaft etwas verringerten Bandbreite – abbildet, sich dabei aber zunehmend selbst aufgibt und nicht begreift, dass die säkulare Gesellschaft dieser kirchlichen Legitimation letztlich gar nicht mehr bedarf.

Unsere Ausführungen zeigen, dass die Ehe in biblisch-theologischer Sicht eine zentrale, den Verheißungen Gottes für das Leben entsprechende Bedeutung hat als primäres Bewährungsfeld des Glaubens an die Liebe und Treue Gottes in dem menschlichen Leben, und dass sie zugleich eine entscheidende sozialethische Bedeu-tung hat als lebensdienliche Lebensform für das Gelingen des gemeinschaftlichen Lebens in der Solidarität des Generationenzusammenhangs. Sollte es nicht primäre Aufgabe der Kirche sein, einer säkularen Gesellschaft die Ehe, die sich zur Familie weitet, als von Gott angebotene „heilsame“ und „lebensdienliche“ Form des Zusammenlebens der Geschlechter weiterhin anzubieten? Das müsste natürlich bedeuten, dass die Kirchen dies in ihren Le-bensordnungen, nicht zuletzt auch für das Leben der Pfarrerinnen und Pfarrer, verdeutli-chen und für verbindlich erklären.



Literatur des Verfassers


Liebe, Glück und Partnerschaft. Sexualität und Familie im Wertewandel, 1996
Verfasser: Pfr. Prof. Dr. Ulrich Eibach,

  • 0