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Rolf

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Geleakte Mails: Scientology blitzt vor Gericht ab

29. August 2012, 16:12


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reuters








Scientologys Versuch, die Veröffentlichung der Mails durch Wilfried Handl zu unterbinden, ist gescheitert






In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht Wien die einstweilige Verfügung abgelehnt – Hauptverfahren steht noch aus

Wie der WebStandard Anfang Juli berichtete, hat Scientology Österreich den Ex-Scientologen und Blogger Wilfried Handl wegen der Veröffentlichung interner Mails geklagt. Der Streitwert beträgt 31.000 Euro. Die E-Mails wurden zuvor von Anonymous Austria veröffentlicht. Zudem hat Scientology eine einstweilige Verfügung beantragt, die Handl daran hindern sollte, weitere Mails in seinem Blog zu veröffentlichen. Die einstweilige Verfügung wurde nun in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Wien abgelehnt. Als Begründung der Ablehnung gibt das Gericht an, dass keine ausreichende Begründung für den Unterlassungsanspruch vorliege und die Gefährdung von Scientology dadurch nicht überprüft werden könnte. Die Hauptverhandlung, in der es um den besagten Streitwert von 31.000 Euro gehen wird, steht allerdings noch aus.

Wind aus den Segeln nehmen

Der ehemalige Chef von Scientology Österreich hat anhand der E-Mails verschiedene finanzielle Probleme der Sekte beleuchtet und unter anderem herausgefunden, dass versucht wurde, "die Polizei in Österreich zu unterwandern" - so der Falter in seiner Ausgabe vom 29. August. Der nach dem Leak innerhalb von Scientology geführte Mailverkehr lässt zudem vermuten, dass man Handl den Wind aus den Segeln nehmen wollte. Doch damit dürfte Scientology nun gescheitert sein.

Im öffentlichen Interesse

Johannes Öhlböck, Rechtsvertreter von Handl, sieht dies als Etappensieg. In seiner ersten Klagsbeantwortung vom Juli kritisiert er auch den Streitwert, der seiner Meinung nach laut Tarifen für zivilrechtliche Angelegenheiten und Mediensachen nicht 31.000 Euro sondern 8.720 Euro betragen dürfte. Der hoch angesetzte Streitwert sollte einen einschüchternden und mundtotmachenden Effekt haben. Die Berechtigung Handls zur Veröffentlichung der Mails sei zudem durch die Kommunikationsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung gegeben, weiters gebe es ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung, die von Handl mit "journalistischer Sorgfalt kritisch kommentiert" werde.

Außerachtlassung von Sorgfalt

In erster Linie erfolgte die Veröffentlichung zudem nicht durch Wilfried Handl, sondern durch die Netzaktivisten von Anonymous Austria. Die E-Mails konnten laut Öhlböck erst durch die Außerachtlassung der Sorgfalt an die Öffentlichkeit kommen. Die beiden klagenden Parteien - der Verein Scientology Kirche Österreich und die Scientology Mission Wien - sind mit dem Begehren, die Veröffentlichung zu stoppen, vor Gericht jedenfalls abgeblitzt. Die Berufung in nächster Instanz ist ausgeschlossen. Die Hauptverhandlung wird voraussichtlich Ende Herbst stattfinden.

Scientology wird in Deutschland vom Verfassungsschutz beobachtet, in Österreich gilt es als Verein, in den USA ist es eine steuerbefreite Religionsgemeinschaft. (iw, derStandard.at, 29.8.2012)

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