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Wir lieben uns auch ohne Trauschein


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3 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

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Nachdem wir in unserer Gemeinde drei Paare hatten, die unverheiratet zusammenleben wollten, hab ich dieses Lehrthema als "Pflichtveranstalung für Alle" in unserer Gemeinde gehalten.




“Wir lieben uns auch ohne Trauschein!”

Sexualität und Ehe im Zeitalter des Individualismus

 

 

Lehrthema aus unserer Gemeindebibelschule der Freien christlichen Gemeinde Fehmarn

Teil 1



1.1 Einleitung

Im Zusammenhang mit dem Thread "Ehescheidung und Wiederheirat haben wir auch über das Thema "Nichteheliche Beziehungen" gesprochen.
Nachdem wir in unserer Gemeinde drei Paare hatten, die unverheiratet zusammenleben wollten, hab ich dieses Lehrthema als "Pflichtveranstalung für Alle" in unserer Gemeinde gehalten.

In kaum einem zweiten Bereich des Lebens wird der individuelle Entscheidungsraum stärker greif- und erfahrbar als auf dem Gebiet der zwischen-menschlichen Beziehungen, insbesondere der Beziehung zwischen den Geschlechtern.

In seinem Fahrwasser vollzieht sich seit Ende der 60er Jahre ein sozialer und ethischer Bewusstseinswandel, der nicht nur zu einer breiten gesellschaftlichen Infragestellung der Ehe geführt hat, sondern der auch in der christlichen Gemeinschaft.

Ist die Ehe heute noch eine biblische Notwendigkeit, darf man in der Gegenwart Gottes unverheiratet, also eheähnlich zusammenleben, und ist die Bibel in dieser Frage nicht überholt?

In der Politik ist in nahezu allen im Bundestag vertretenen Parteien – mit Ausnahme der CSU – die Ehe als Leitbild für das partnerschaftliche Zusammenleben aufgegeben worden. Es wird nach wie vor wird an der Familie als der wesentlichen Grundform des menschlichen Miteinanders festgehalten.

Sie wird aber nicht mehr selbstverständlich mit der Lebensform der Ehe in Verbindung gebracht, sondern kann sehr unterschiedliche – eben individuelle – Lebensgemeinschaften bezeichnen – in der Welt.

Was vor über 30 Jahren seinen Ausgang in einer studentischen Bewegung linker Provenienz nahm, hat heute nicht nur nahezu alle gesellschaftlichen Schichten erreicht, sondern längst auch Kirche, Gemeinde und – um ehrlich zu sein – auch Pietismus und Evangelikalismus durchdrungen.

Der individualistische Bewusstseinswandel ist so tiefgreifend, dass es für junge und ältere Menschen nicht selten wie eine Relikt aus längst vergangenen Zeiten erscheinen muss, wenn Christen nach wie vor um das Leitbild der Ehe und um eine biblisch verantwortete Sexualethik ringen.

Die Gründe für den zunehmenden Wunsch nachindividueller Gestaltung von Partnerschaften mit unterschiedlichen Verbindlichkeitsgraden sind freilich vielschichtig.

Der wichtigste Faktor für die zunehmende Auflösung der Institution der Ehe ist nicht die zeitgeschichtliche Interpretierbarkeit der Bibel, sondern der geistesgeschichtliche Wandel seit der sogenannten Aufklärung.

In dem Maße, in dem der Mensch nicht mehr Gott und seine Offenbarung, sondern sich selbst als den Mittel- und Bezugspunkt seiner Existenz begriff, war auch die von Gott gesetzte Ordnung der Ehe mit einem Verfallsdatum versehen.

Es war nur noch eine Frage der Zeit, bis der sich selbst bestimmende Mensch dazu überging, sich seine Lebensregeln und Lebensformen nicht mehr von Gottes Wort vorschreiben zu lassen, sondern sie selbst zu bestimmen.

Der Philosophie der Aufklärung entsprechend betrachtete man den Geschlechtsverkehr stets dann als grundsätzlich gerechtfertigt, wenn er auf die freie Entscheidung der Beteiligten zurückgeht und damit dem aufgeklärten Postulat der Freiheit des Individuums entspricht – ganz gleich, ob er in eine kurz- oder langfristige Beziehung mündet.

Dass sich die Ehe noch 250 Jahre nach der Aufklärung bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts hinein eines gesellschaftlichen Grundkonsenses erfreuen konnte, lag deshalb nicht unbedingt an einer biblischen Überzeugung, die zwar noch lange Zeit von breiten Volksgruppen geteilt wurde, sondern eher an einem gesellschaftlichen Konservativismus und vor allem an der sozialen Stützfunktion, die die Ehe für den Einzelnen hatte.

Diese Stützfunktion musste in dem Moment wegfallen, in dem der soziale Wohlstand einen Standard erreicht hatte, der den Verzicht auf eine “Versorgungsgemeinschaft” wie die Ehe erlaubte.


1.2. Sexualethischer Individualismus als Phänomen der “Luxusgesellschaft”

Es wird oft nicht genügend deutlich, dass die Ehe über Jahrtausende hinweg nicht nur die von Gott gesetzte Form der Partnerschaft, sondern auch eine “Überlebensgemeinschaft” war.

Der Lebenserhalt basierte auf der Verbindung von Erwerbs- und Erziehungsarbeit. Während die Erwerbsarbeit das eigene Überleben in der Blüte des Lebens sicherte, diente die Erziehungsarbeit einerseits dem Überleben der Kinder und andererseits aufgrund nicht vorhandener Sozialversicherungen dem eigenen Überleben im Krankheitsfall und im Alter.

Wenn ein Ehepartner früh starb, was angesichts von Seuchen, Epidemien und Hungersnöten bis ins 19. Jahrhundert keine Seltenheit war, bedeutete dies häufig die soziale Verelendung der hinterbliebenen Familie.

Trat der seltene Fall ein, dass eine Ehe geschieden wurde, kam zum sozialen Elend auch noch die gesellschaftliche Ächtung hinzu.

Mit der rechtlichen und sozialen Absicherung durch die Bismarck’sche Sozialgesetzgebung Ende des 19. Jahrhunderts und dem wachsenden sozialen Wohlstand in der Nachkriegszeit, nahm umgekehrt die Plausibilität der Ehe und Familie als Sozialver-sicherung ab.

Eine Scheidung oder Trennung bedeutete auch mit Kindern nicht mehr den Schritt ins soziale und gesellschaftliche Abseits, da familienunabhängige Sicherungen als soziales und rechtlich verbürgtes Netz fungierten.

Gleichzeitig stieg dadurch auch die Bereitschaft, sich den Belastungen einer Partnerschaft durch Trennung zu entziehen.

Der Individualismus, die Beliebigkeit der Beziehungen stellt deshalb im Blick auf Sexualethik und Lebensformen ebenso wie der Toleranzgedanke ein Phänomen der “Luxusgesellschaft” dar (“Die Freiheit nehm’ ich mir!”).

Den Luxus individueller Lebensgestaltung ebenso wie den Luxus individueller Glaubensbekenntnisse konnten sich in der Geschichte eigentlich nur Könige, Genies und Narren leisten.

Wenn dieser Luxus heute in den westlichen Gesellschaften von der breiten Volksmasse in Anspruch genommen wird, darf nicht vergessen werden, dass er auf einer weitreichenden Sozialgesetzgebung und umfassendem Rechtsschutz im Falle von Trennungen beruht, die wiederum nur durch das vergängliche Gut sozialen Wohlstands ermöglicht werden.


1.3. Sexualethischer Individualismus als “Pillenphänomen”

Ein weiterer kaum zu überschätzender Faktor ist die seit den 60er Jahren möglich gewordene Form der Schwangerschaftsverhütung durch die Pille und andere neue Verhütungsmethoden, die eine höhere Sicherheit vor ungewollten Schwangerschaften mit sich brachten.

Durch das auf ein Minimum reduzierte Schwangerschaftsrisiko vollzog sich ein fundamentaler Bewusstseinswandel im Blick auf den Sexualakt als solchen.

Zum erstenmal in der Geschichte der Menschheit fielen Lust und Pflicht bzw. Gabe und Aufgabe im Zusammenhang der geschlechtlichen Vereinigung auseinander.

Das Ergebnis ist eine problematische Veränderung des menschlichen Lebens – und Sexualbewusstseins.

Was für die Ende der 60er Jahre revoltierende Studentenbewegung eine wesentliche Grundlage für die von ihr propagierte sexuelle Eman-zipation von überkommenen bürgerlichen und kirchlichen Moralvorstellungen bedeutete, ist aus biblischer Sicht eine Entstellung der von Gott geschaffenen Sexualität.

Denn durch die Isolierung des Sexualakts von den ihm schöpfungsgemäß zugeordneten Voraussetzungen der Verantwortung, der Verbindlichkeit und des Vertrauens wird Sexualität zum Konsumartikel abgewertet und auf ihren Befriedigungswert begrenzt.


1.4. Sexualethischer Individualismus als Ausdruck postmodernen Denkens

Versucht man das überaus komplexe Phänomen dieses antibiblischen Denkens auf eine knappe Formel zu bringen, so bieten sich die folgenden vier Charakteristiken an:

Der säkularisierte Mensch zeichnet sich dadurch aus, ...

(1) ... dass er sich zunächst einmal nicht um die Zukunft der Menschheit, sondern um seine kleine Welt kümmert (Individualismus, Institutionenkritik).

(2) ... dass er nicht nach ewigen und zeitlosen Wahrheiten fragt und auch nicht nach einer allgemeingültigen Ethik bzw. nach dem, was “man” tut, sondern “durstig” ist nach aktuellen Erlebnissen und Erfahrungen und tut, was ihm gefällt (radikale Diesseitigkeit, Traditionsabbruch, Beliebigkeit,

(3) ... dass er möglichst kurzfristig entscheidet und dabei möglichst wenig Bindungen und Verbindlichkeiten eingeht und das nur für eine begrenzte überschaubare Frist (Un- bzw. Kurzzeitverbindlichkeit, “Last-minute”-Mentalität).

(4) ... dass er sich nur noch für Angebote entscheidet, die ihm möglichst wenig Zeit abverlangen und ihm möglichst schnell möglichst viel bringen (unmittelbare Effizienz und Plausibilität).

Werden diese vier “Formeln ” auf den Lebensbereich der Sexualethik und Ehe angewandt, dann ist unschwer zu erkennen, dass die Auflösung der Ehe auf der einen und Phänomene wie “One-night-stands” (Intimbeziehungen für nur eine Nacht), “Lebensabschnittspartner” und “Patch-work-families” (Familien mit Partnern und Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen) auf der anderen Seite Folgeerscheinungen eines denkens sind, das mit der Bibel nicht das Geringste zu tun hat.

Die von Gott für das gesamte Menschenge-schlecht gesetzte Institution der Ehe basiert dagegen auf völlig anderen Grundwerten als das postmoderne Denken unserer Zeit.

Von daher erscheint es nur folgerichtig, dass die Ehe in die “Krise der Institutionen” hineingezogen wird, wie sie auch Parteien, Kirchen, Gewerkschaften usw. erleben.

Denn alle Institutionen leben von Menschen mit einem überindividuellen Interesse und der Bereitschaft über eine lange Frist hinweg persönliche Opfer zur Durchsetzung einer bestimmten Wahrheit zu erbringen.

Es ist bezeichnend für unsere Zeit, dass Politik und Wirtschaft nicht mehr funktionieren. Unsere antigöttliche Gesellschaft funktioniert nicht mehr, weil der Mensch seine individuelle Freiheit zum höchsten Gut erklärt hat und Werte wie Verbindlichkeit, Treue, Wahrheit und Allgemeinwohl auf der Strecke bleiben.

Meine Überzeugung ist, dass es zwischen dem, wie wir beliebig miteinander umgehen und dem Zustand der westlichen Welt einen kausalen Zusammenhang gibt.

Wir haben Gottes gute Ordnungen verlassen und dabei unsere Beziehungen weitgehend zerstört.

Davon erzählt heute jede zweite Scheidung und eine halbe Million Abtreibungen im Jahr, von Kindern, die durch permanente Grenzüber-schreitung gezeugt wurden, und denen die individuelle Freiheit des Menschen das Recht auf Leben abspricht.

Es gibt weitere Auswirkungen, z.B. auf die Arbeitswelt, etc., aber ich wollte das heute nur anreißen, denn ich möchte dahin, dass wir verstehen, was es nach der Bibel mit der Ehe auf sich hat.


Fortsetzung folgt


 


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#2
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Sexualität und Ehe im Zeitalter des Individualismus

 



Teil 2


2. Sexualethische Leitlinien aus biblischer Sicht


Der ausschnittartige Blick auf die Ursachen sollte Christen vor übereilten Verurteilungen der weltlichen Beliebigkeit warnen. Eine sexualethische Diskussion kann nicht unter Ausblendung der Lebenssituation, des Lebensgefühls und auch der Schwierigkeiten der weltlichen Erfahrungen Jugendlicher geführt werden.

Umgekehrt muss diese Diskussion aber geführt werden. Sie darf nicht unterdrückt, “ausgesessen” oder für überholt erklärt werden, wie dies in vielen Gemeinden und in der Jugendarbeit heute der Fall ist.

Eine biblisch verantwortete Theologie, Ethik und Gemeindearbeit kann sich dieser Diskussion nicht entziehen. Für viele Verantwortliche in Gemeinde und Jugendarbeit stellen sich hier sehr aktuelle und brennende Fragen, nicht zuletzt im Blick auf den Umgang mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

Wir wollen aber Klarheit darüber haben, was Gottes Wort nun wirklich über dieses Thema sagt. Wir brauchend darüber Einheit, denn in vielen Gesprächen in der letzten Zeit stelle ich fest, dass es in diesem Punkt überhaupt keine Klarheit, geschweige denn Einheit darüber, was Gottes Wort zur Sache ist, in unserer Gemeinde gibt.

Was sind die biblischen Leitlinien im Blick auf Sexualität und Lebensformen? Gibt es in der Heiligen Schrift überhaupt “lebbare” Regeln für voreheliche Beziehungen?

Gibt sie ethische Weisungen für “nicht-eheliche” Sexualität und Partnerschaften oder treffen wir hier in der Bibel auf einen “weißen Fleck”?


2.1. Was ist eine Ehe?

Die Ehe zwischen Mann und Frau ist die von Gott institutionalisierte, d.h. eingesetzte Lebensform für das Zusammenleben von Mann und Frau. Eine christliche Begründung der Ehe kann von diesem Charakter einer göttlichen Stiftung nicht absehen.

Diese Stiftung kommt im biblischen Schöpfungsbericht schon dadurch zum Ausdruck, dass der Mensch nicht “an und für sich” geschaffen wird, sondern als “Mann und Frau” (1Mo 1,26).

Dieser Polarität wird sogleich ein Sinn gegeben, indem sie mit dem göttlichen Segen beschenkt und beauftragt wird: “Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch ...” Das bedeutet nun nicht, dass sich der Sinn der Ehe allein in der Zeugung von Nachkommen erschöpft.

In der Bibel wird die Bedeutung der Ehe als inniger Lebens- und Liebesgemeinschaft beschrieben, die auf gegenseitige Ergänzung und Ehrfurcht angelegt ist.

Ausgehend von dieser Schöpfungsordnung werden die Unterdrückung und Versklavung der Frau und die Vielehe (Polygamie) als Folgen der Sünde verstanden (vgl. 1Mo 3,16 und 4,19: die Doppelehe Lamechs wird als eine Fortsetzung der Sünde Kains und als Teil seiner Maßlosigkeit bewertet).

Auch im Alten Testament gilt deshalb trotz häufiger Erwähnung der Polygamie die Einehe als “Normalfall” (vgl. 1Mo 23; Ri 13; 1Sam 25; 2Kön 4,8-37; Ruth; Spr 12,4; 18,22; 31,10-31).

Das Neue Testament steht im Hinblick auf das Eheverständnis in einem eigenartigen Spannungsfeld.

Während im jüdischen Umfeld der Mann im Interesse der Familie zur Eheschließung zum Zwecke der Kinderzeugung verpflichtet war und im römischen Reich Kaiser Augustus die Bevölkerung per Gesetz zu Ehe und Kindern verpflichten wollte, herrschte unter der Bevölkerung des Mittelmeerraumes und insbesondere im Hellenismus eine gewisse Laxheit, ja sogar Ironie und Skepsis gegenüber der Ehe vor.

Sie galt als eine Sphäre individueller Unfreiheit. In diese Spannung zwischen Verzwecklichung einerseits und Verachtung andererseits tritt nun das frühe Christentum und gibt der Ehe zwischen Mann und Frau eine ganz neue Begründung und Würde.

So gilt die Ehe im Neuen Testament nicht nur als Stiftung des Schöpfers, sondern auch als Abbildung der Liebe Christi zur Gemeinde (Eph 5,22-33) und als “Anreiz zum Glauben” (vgl. 1Kor 7,12-16; 1Petr 3,1-6). “In der Ehe der Christen verwirklicht sich nichts Geringeres als die ursprüngliche Absicht des Schöpfers mit den Menschen: die Einheit von Mann und Frau.”


2.2. Wann beginnt eine Ehe?

Die Vielfalt der Antworten auf diese Frage kann an sich schon als ein Spiegelbild postmoderner Beliebigkeit gelten. Beginnt sie mit dem (geheimen) gegenseitigen Einverständnis zweier Liebender, mit dem ersten Geschlechtsverkehr, mit der standesamtlichen und/oder kirchlichen Trauung?

Lässt sich biblisch überhaupt etwas über den Beginn einer Ehe sagen? Entgegen vieler skeptischer Urteile in der Literatur gibt die Heilige Schrift erstaunlich zahlreiche, eindeutige und übereinstimmende Hinweise im Blick auf den Beginn der Ehe.

Dabei schließt der neutestamentliche Sprachgebrauch hinsichtlich Heirat, Ehe, Ehebruch und Unzucht eindeutig an das Alte Testament an.

Wenn daher in den ethischen Unterweisungen des Neuen Testaments der Themenkreis in der Regel in allgemeinerer Form mit Begriffen wie Ehe, Ehebruch und Unzucht markiert wird, darf daraus keine inhaltliche Unschärfe im Detail gefolgert werden. Vielmehr knüpft das Neue Testament an der klaren und fest umrissenen alttestamentlichen Sexualethik an.


2.2.1. Verlobung und Hochzeit in biblischer Zeit

Die Ehe wurde sowohl in alt- wie in neutestamentlicher Zeit in zwei Schritten vollzogen. Der erste Schritt war die Verlobung bzw. das Verloben.

Sie war in der Regel mit der Bezahlung eines Brautpreises des Bräutigams an den Brautvater (1Mo 34,12; 2Mo 22,15f.; 1Sam 18,25) oder einer anderen Leistung (vgl. 1Mo 29,18f.27f.; Jos 15,16; 1Sam 17,25; 18,20-27) verbunden.

Schon die verlobte Frau wurde vom juristischen Standpunkt aus einer verheirateten Frau gleichgestellt. Praktizierte sie während ihrer Verlobungszeit Sexualverkehr, wurde dies nicht als Unzucht, sondern als Ehebruch gewertet (5Mo 22,23).

Der zweite Schritt der Eheschließung war dann die eigentliche Hochzeit, konkret die “Heimführung” der Braut durch den Bräutigam aus ihrem Elternhaus in das Haus ihres Mannes bzw. seiner Familie.

Dieser Vorgang wird in der Regel mit der Wendung “zur Frau nehmen” bezeichnet. In Verbindung mit dieser “Heimführung” findet das eigentliche, in der Regel mehrtägige Hochzeitsfest statt (1Mo 29,22; Ri 14,10.12; Tob 8,10.19; Mt 22,1-10; Joh 2,1-11).

Bei der “Heimführung” kommt dem Brautvater sowohl eine juristische wie geistliche Funktion zu. Er verheiratet seine Tochter, führt sie als “Brautführer” ihrem Mann zu, schließt den Ehevertrag und spricht als “Priester der Familie” den Ehesegen (1Mo 24,60; Tob 11,17).

Dieser Doppelschritt bei der Eheschließung wird zwar nirgends im Alten Testament eigens beschrieben, steht aber an vielen Stellen deutlich im Hintergrund. So vollzieht Jakob die Ehe erst, nachdem die Verlobung durch die Bezahlung des Brautpreises (sieben Jahre Dienst) juristisch gültig wird (1Mo 29,16-21).

In 2Sam 3,14 wird deutlich, dass David einen rechtlichen Anspruch auf seine Verlobte Michal hatte, da er den Brautpreis für sie bereits bezahlt hatte. Auch das mosaische Gesetz spiegelt diesen Doppelschritt wieder, wenn der verlobte Israelit genau wie der jung verheiratete Israelit vom Kriegsdienst freigestellt wird, damit im Falle seines Todes nicht ein anderer seine Verlobte “heimführt” (5Mo 20,7; vgl. auch das Gerichtswort in 5Mo 28,30).

Fortsetzung folgt
Lehrthema aus unserer Gemeindebibelschule der Freien christlichen Gemeinde Fehmarn


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Sexualität und Ehe im Zeitalter des Individualismus

Lehrthema aus unserer Gemeindebibelschule der Freien christlichen Gemeinde Fehmarn

Teil 3


2.2.2. Das Verhältnis von öffentlichem Rechtsakt und intimem Geschlechtsakt

Die Ehe wird in biblischen Zusammenhängen neben einer Liebesgemeinschaft (vgl. z.B. das Hohelied oder Hos 2,21ff; Hes 16;23) ganz wesentlich als öffentliche Rechtsgemeinschaft verstanden, die auf dem juristischen Akt der Eheschließung gründet und deshalb auch einklagbar ist (vgl. Mal 2,14; Spr 2,17).

Mal.2:14 Ihr fragt nach dem Grund? Die
Antwort lautet: Der Herr hat
genau gesehen, wie ihr Männer
eure Frauen verstoßen habt, mit
denen ihr seit eurer Jugend
verheiratet wart. Ihr habt ihnen
die Treue gebrochen, obwohl sie
immer an eurer Seite waren und
zu eurem Volk gehören, mit dem
der Herr einen Bund geschlossen
hat.

Sprüche 2:17 Dem Mann, den sie in ihrer
Jugend geheiratet hat, ist sie
untreu - und damit bricht sie
den Bund, den sie vor Gott
geschlossen hat.

Dieser Rechtscharakter wird nach Ruth 4,10-12 durch den Eheschluss “im Tor”, d.h. vor dem jeweiligen Dorfgericht der Ältesten, unterstrichen.

Vor der “öffentlich-rechtlichen Heimführung” gab es zwischen den Verlobten keine geschlechtliche Gemeinschaft.

Dies lässt sich an einer Vielzahl von Belegen aus allen Teilen des Alten Testaments zeigen. So sind die Töchter Lots nach 1Mo 19,8.14 zwar verlobt, d.h. aus juristischer Sicht gültig verheiratet, sie “wissen aber noch von keinem Manne”, d.h. sie hatten noch keinen geschlechtlichen Verkehr mit ihren Verlobten.

Derselbe Sachverhalt ist in Lk 1,34 auch Grundlage für die Verwunderung Marias (vgl. auch 5Mo 22,13-21).

Luk. 1:34 "Wie kann das geschehen?"
fragte Maria den Engel. "Ich bin
doch gar nicht verheiratet."

13 Es kann geschehen, daß ein
verheirateter Mann schon nach
kurzer Zeit nichts mehr von
seiner Frau wissen will.

14 Er bringt sie in Verruf und
behauptet: "Als ich mit meiner
Braut geschlafen habe, stellte
sich heraus, daß sie keine
Jungfrau mehr war!"

15 Dann sollen die Eltern der
Frau zu den führenden Männern
gehen, die am Stadttor Gericht
halten, und ihnen das Bettlaken
aus der Hochzeitsnacht zeigen.

16 Der Vater soll erklären: "Ich
habe meine Tochter diesem Mann
zur Frau gegeben. Aber jetzt
liebt er sie nicht mehr.

17 Deshalb verleumdet er sie und
behauptet, sie habe schon vorher
mit jemandem geschlafen. Aber
die Flecken auf diesem Tuch
beweisen, daß sie noch Jungfrau
war." Die Eltern sollen das
Laken vor den führenden Männern
der Stadt ausbreiten.

18 Dann soll der Mann dafür
ausgepeitscht werden,

19 daß er eine junge
israelitische Frau verleumdet
hat. Außerdem hat er 100
Silberstücke an seinen
Schwiegervater zu zahlen. Er muß
seine Frau behalten und darf
sich sein Leben lang nicht von
ihr trennen.

20 Hat er aber die Wahrheit
gesagt und hat die Frau
tatsächlich schon mit einem
anderen geschlafen,

21 dann soll man sie vor die Tür
ihres Elternhauses bringen, und
die Männer der Stadt sollen sie
dort steinigen. Sie muß sterben,
weil sie sich im Haus ihrer
Eltern wie eine Hure verhalten
hat. Das ist eine Schande für
ganz Israel. Ihr müßt alles Böse
aus eurem Volk beseitigen!

Der jeweilige Familien- und damit auch Rechtsstand einer jungen Frau musste äußerlich (wahrscheinlich auch durch ihre Kleidung) sichtbar gemacht werden.

Aus diesem Grund erkennt Abrahams Knecht Elieser Rebekka sofort als unverheiratete Frau und kann daher um sie werben.

Umgekehrt zerreißt Davids Tochter Tamar nach ihrer Vergewaltigung durch ihren Halbbruder Amnon ihr Ärmelkleid, das offensichtlich ein Erkennungszeichen ihrer Jungfräulichkeit war.

Diese äußerliche Erkennbarkeit wird auch in Hi 31,1 und 5Mo 22,22f.28 vorausgesetzt.

Dass auch Jesus von der Ehe als einer öffentlichen Rechtsgemeinschaft ausging, zeigen nicht nur seine Worte über Ehe und Ehescheidung in Mt 5,27-32; 19,1-9, sondern auch sein Umgang mit der Frau am Jakobsbrunnen (Joh 4,17f.).

Die “wilde Ehe”, in der die Frau lebt, wird von Jesus nicht als Ehe anerkannt. Deshalb verweigert Jesus ihrem Lebensgefährten das Prädikat “dein Mann”: “... und der, den du jetzt hast, ist nicht dein Mann.”

Für Jesus begründet die hier zweifellos bestehende sexuelle Gemeinschaft nicht die Ehe. Das ergibt sich auch aus seiner schöpfungstheologischen Auslegung von 1Mo 2,24 in Mt 19,5, die Jesus zur Grundlage seiner Eheunterweisung gemacht hat (Mt 19,1-9par).

Das “ein Fleisch sein” als Synonym für den Geschlechtsverkehr folgt dem Verlassen der Eltern und dem verbindlichen “Anhängen” an der Ehefrau und geht dem nicht voran.

Nirgends in der biblischen Überlieferung begründet die geschlechtliche Gemeinschaft den Beginn einer Ehe. Diese wird stets durch einen öffentlichen Rechtsakt begründet, der die Grundlage für die Lebens- und Geschlechtsgemeinschaft bildet.

Öffentlichkeit und Rechtsschutz sind deshalb aus biblischer Sicht die entscheidenden Kriterien für den Beginn einer Ehe.

Dass aus biblischer Sicht die Ehe nicht mit dem Geschlechtsakt, sondern mit einem Rechtsakt beginnt, hat seinen Grund im pessimistischen Menschenbild der Heiligen Schrift.

Weil der Mensch in seiner Gefallenheit und Sündhaftigkeit ein allzu labiles Wesen ist, braucht er die “Korsettstangen” des öffentlichen Rechts, um ihn und seinen Nächsten vor sich selbst zu schützen.

Konkret auf die Sexualethik bezogen bedeuten die biblischen Ordnungen bis heute in der Regel vor allem den Schutz der Frau als dem sozial schwächeren und gefährdeteren Teil einer Sexualbeziehung.


2.2.3. Die Beurteilung vor- und außerehelichen Geschlechtsverkehrs

Das biblische Zeugnis widerspricht nicht nur einer Identifikation von Geschlechtsakt und Ehebeginn, sondern verurteilt darüber hinaus auch jeden außer- und voreheliche Geschlechtsverkehr als Sünde.

Dies wird schon in der bewegten Erzählung von der Vergewaltigung von Jakobs Tochter Dinah durch den hiwitischen Stammesprinzen Sichem deutlich (1Mo 34).

Obwohl der Täter das Mädchen nach dem erzwungenen Beischlaf (V. 2) lieb gewinnt (V. 3) und den ordentlichen Weg der Vermählung nachholen möchte (V. 4), wird sein Vorgehen als eine “Schandtat” gewertet, die “nicht hätte geschehen dürfen” (V. 7).

Als Begründung für ihr anschließendes brutales und blutiges Vorgehen gegen die hiwitische Sippe und Stadtbevölkerung steht V. 31 wie ein Fazit am Ende:

“Durfte er denn an unserer Schwester wie an einer Hure handeln?”

Bemerkenswert ist, dass die Spitze der Erzählung nicht auf eine moralische Ächtung der Vergewaltigung hinausläuft.

Als viel gravierender wird gewertet, dass der junge Fürst sich nicht an die vorgegebene Reihenfolge im Blick auf Eheschluss und Beischlaf gehalten hat.

Auch sein auf den Beischlaf folgender Wunsch, Dinah zu heiraten, schwächt die Schwere der Verschuldung in den Augen der Söhne Jakobs offensichtlich nicht ab.

In ihren moralischen Grundsätzen kommen Rechtsauffassungen zum Tragen, die auf eine tiefe Verwurzelung im alten Gottesrecht zurückschließen lassen.

Dieses alte Rechtsdenken fand seinen späteren Ausdruck in entsprechenden Weisungen des mosaischen Gesetzes (vgl. 2Mo 22,15; 5Mo 22,13-23,1).

Ein ganz ähnlicher Sachverhalt wird in 2Sam 13,11-16 beschrieben. Der Davidssohn Amnon begehrt seine königliche Halbschwester Tamar.

Als diese seine Absichten begreift, verweigert sie sich dem Beischlaf, aber nicht grundsätzlich einer Ehe. Sie bittet Amnon den üblichen Weg zu gehen, d.h. bei David um ihre Hand anzuhalten, um eine öffentlich-rechtlich anerkannte Eheschließung herbeizuführen.

Dann stünde auch einer sexuellen Vereinigung nichts im Wege. Aber Amnon hört nicht auf sie, sondern vergewaltigt und verstößt sie anschließend.

Wiederum steht im Mittelpunkt der Erzählung nicht die Verurteilung der Vergewaltigung als solcher, sondern der geschlechtliche Verkehr, der nicht auf der rechtlichen Grundlage eines schützenden Ehevertrages erfolgte.

Das Alte Testament verurteilt ganz grundsätzlich jeglichen Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau, der nicht nur eine eheliche Bindung gedeckt und geschützt ist. Dies kommt auch in der alttestamentlichen Begrifflichkeit zum Ausdruck.

Während das Wort “Ehebruch/ ehebrechen” die außereheliche Geschlechtsgemeinschaft bei bestehender Ehe bezeichnet, bezieht sich der weitere Begriff “Unzucht (treiben)” (Luther übersetzte in der Regel mit “huren/Hurerei”) neben dem Ehebruch auch auf alle übrigen Fälle von Geschlechtsverkehr ohne eheliche Bindung, also auch den vorehelichen Verkehr (vgl. 3Mo 19,29; 21,9). So wird z.B. in Hos 4,13 die
Gesamtheit sexuellen Fehlverhaltens angeklagt, wenn der Prophet klagt:

“Darum werden eure Töchter auch zu Huren und eure Bräute zu Ehebrecherinnen.”

Beidesmal geht es um ein und dasselbe Fehlverhalten, aber während bei unverlobten Töchtern der Sexualverkehr als Hurerei bzw. Unzucht gewertet wird, wird er bei den Bräuten als Ehebruch verurteilt.

Das Neue Testament schließt exakt an den alttestamentlichen Sprachgebrauch an, wenn z.B. in Mt 15,19; 1Kor 6,9 und Hebr 13,4 Ehebruch (griech. moixe/ia) und Unzucht (griech. porne/ia) nebeneinander in den Lasterkatalogen auftauchen. Wiederum geht es um die Verurteilung der Gesamtheit sexuellen Fehlverhaltens (vgl. auch 1Thess 4,3-.
Von 1Kor 7,1-5 her wird ein weiterer Blick auf den Hintergrund des gesamtbiblischen Eheverständnisses deutlich.

Demnach geht es bei der Ehe um ein gegenseitiges Besitzverhältnis:

Der Mann gehört der Frau und umgekehrt als Eigentum, das Individuum gehört sich also nie selbst, sondern mitsamt seiner Sexualität dem jeweiligen Partner. Vor- oder außerehelicher Geschlechtsverkehr muss aus dieser Perspektive logischerweise als Diebstahl an fremdem Eigentum verstanden werden, das dem Einzelnen (noch) nicht gehört.

Sowohl Jesus wie auch Paulus und die gesamte frühe Christenheit waren sich einig in ihrer Ablehnung außer- oder vorehelichen Sexualverkehrs. Auch für sie galt die Ehe als die einzige biblische Lebensform für das geschlechtliche Zusammenleben von Mann und Frau.

2.3. Wie zeitgebunden ist die biblische Sexualethik?

Angesichts der offensichtlichen Distanz zwischen der heute im westlich-europäischen Kulturkreis gängigen Sexualmoral und der biblischen Sexualethik drängt sich die Frage nach der Zeitgebundenheit der biblischen Aussagen geradezu auf.

Könnte es nicht sein, dass die behandelten sexualethischen Weisungen und Maßstäbe in biblischer und antiker Zeit durchaus einen Sinn hatten, während sie sich spätestens nach 2000 Jahren schlicht überlebt haben?

Dabei gilt ist zunächst zu beachten, dass es im Neuen Testament in der Tat zeitgebundene Anweisungen gibt, wie z.B. das Aposteldekret (Apg 15,20.29), einen Teil der paulinischen Eheratschläge in 1Kor 7,25ff. und andere Aussagen.

Es ist jedoch bemerkenswert, dass zeitbedingte oder regional begrenzte Weisungen fast immer ausdrücklich als solche identifiziert werden (vgl. Apg 15,23; 1Kor 7,25. In 1Kor 11,16 wird z.B. mit dem Stichwort “Brauch/Sitte” die kulturelle Bedingtheit angezeigt), um sie von allgemeingültigen und zeitunabhängigen Weisungen zu unterscheiden.

Nicht unwesentlich ist ferner, dass die neutestamentlichen Autoren die sexualethischen Maßstäbe ihrer Heiligen Schrift, d.h. des Alten Testaments, von dem jeweiligen kulturellen Hintergrund sehr genau unterscheiden konnten.

So finden sich in der neutestamentlichen Ethik keine Regelungen über einen Brautpreis, über das Ehearrangement durch die Eltern (vgl. vielmehr 1Thess 4,3f.), über die Eheschließungszeremonie usw. Interessanterweise verzichten die neutestamentlichen Autoren abgesehen vom Verbot des Sexualverkehrs auch auf eine ausführliche Reglementierung des vor- oder außerehelichen Umgangs von Mann und Frau.

Dieser für die christliche Jugendarbeit der Gegenwart so wichtige Bereich wird weitestgehend den kulturellen Gepflogenheiten überlassen.

Wie das Kennenlernen und die Freundschaftszeit gestaltet werden können, ist deshalb nach Röm 12,2 im Dialog zwischen den klaren biblischen Leitlinien und dem, was auch gesellschaftlich als “gut, wohlgefällig und vollkommen” gilt, zu erschließen.

Die Verfasser des Neuen Testaments waren sich des Unterschieds zwischen der grundsätzlichen Ordnung Gottes und den wechselnden kulturellen Gepflogenheiten, in die sie eingebettet waren, durchaus bewusst.

Was nun die sexualethischen Weisungen des Neuen Testaments angeht, lässt sich deshalb ein zeitgebundenes Verständnis eindeutig ausschließen.

Die grundlegenden Normen im Blick auf Unzucht und Ehebruch werden im Neuen Testament nicht situationsethisch, sondern schöpfungstheologisch und damit grundsätzlich behandelt und als zeitlos gültig betrachtet (vgl. nur Mt 19,5..

Sie sind zentraler Bestandteil der alt- und neutestamentlichen Ethik und können nicht einfach aus ihr herausgelöst werden, ohne die gesamte biblische Ethik der Beliebigkeit preiszugeben. Aus diesem Grund kann die Aufgabe der Sexualethik heute nicht darin bestehen, die biblischen Normen zu kritisieren, sondern nach Wegen und Möglichkeiten zu suchen, dem biblischen Gebot in einer veränderten Zeit gerecht zu werden.

Ihr Sinn erschließt sich, wenn Sexualität nicht nur als eine von vielen “Funktionen” des Menschseins oder gar als “Konsumartikel” verstanden wird, sondern als ein entscheidender Teil der menschlichen Identität.

Die körperliche und sinnliche Dimension der Sexualität, wie sie im geschlechtlichen Verkehr erfahren wird, ist dabei nur ein Aspekt.

Wie tief Sexualität auch den seelischen Bereich des Menschen bestimmt, wird oft erst sichtbar, wenn in Folge ihres Missbrauchs psychische und psychosomatische Krankheitssymptome auftreten.

Weil aber Sexualität den ganzen Menschen in einer Totalität und Dynamik betrifft und bewegt wie keine andere Eigenschaft seines Wesens, wird sie von Gott auch wie kein zweiter Bereich des Menschseins geschützt und “umzäunt”.

Der Sexualtrieb als die stärkste Grundlage, Kraft und Stütze für die von Gott beabsichtigte einmalige und exklusive Gemeinschaft zwischen Mann und Frau soll ausschließlich im Dienst dieser Partnerschaft stehen. Ansonsten würde er sich zerstörerisch auf eben diese Beziehung und ihr ganzes Umfeld auswirken.


Fortsetzung folgt

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“Wir lieben uns auch ohne Trauschein!”


Sexualität und Ehe im Zeitalter des Individualismus

 


Lehrthema aus unserer Gemeindebibelschule der Freien christlichen Gemeinde Fehmarn

Teil 4


3. Postmoderner Individualismus und biblische Sexualethik – zwei Welten begegnen sich

Wahrscheinlich gibt es heute kaum einen anderen Lebensbereich, in dem das Auseinanderklaffen zwischen biblischer Weisung und postmoderner Lebenspraxis offensichtlicher ist, als die Sexualethik.

Beides muss dem distanzierten Betrachter wie die Begegnung von zwei einander fremden Welten erscheinen, wie er sie normalerweise nur noch im Kino erlebt, wenn z.B. in “Science-Fiction”- oder “Fantasy”-Filmen ein Zeitgenosse der Gegenwart “per Zeitmaschine” in eine ferne Vergangenheit oder Zukunft “gebeamt” wird oder umgekehrt (“Back to the Future”!).

Was die Begegnung zwischen biblischer Weisung und postmoderner Lebenspraxis freilich für Christen zum Problem macht, ist die Tatsache, dass sich diese fremden Welten heute höchst real begegnen und zwar im Leben (fast) jedes Menschen.

Diese Situation stellt die christliche Gemeinde und gleichzeitig jeden Christen vor eine fundamentale Grundentscheidung, die im Bereich der Schriftauslegung, also der sogenannten “Hermeneutik” stattfindet.

Sie kann folgendermaßen formuliert werden: “Will ich die biblische Weisung von meiner Lebenssituation und -praxis her verstehen, oder will ich umgekehrt meine Lebenssituation und -praxis von der biblischen Weisung her verstehen?”

Sie kann im Kontext dieses Buches auch als Grundentscheidung zwischen (biblischer) Offenbarung und (individueller Lebens-)Erfahrung umrissen werden.

3.1. Die Grundentscheidung: Offenbarung oder Erfahrung?

3.1.1. Der Ausgangspunkt bei der eigenen Lebenserfahrung

Entscheidet sich der Ausleger für einen Ausgangspunkt bei seiner postmodernen Lebenserfahrung, die ihm seine individuelle

Lebenspraxis als plausibel erscheinen lässt, dann hat er im wesentlichen drei Möglichkeiten. Er kann die biblische Offenbarung und die in ihr enthaltenen ethischen Weisungen entweder als an sich inakzeptabel ablehnen (da sie – z.B. aus atheistischer Sicht – auf falschen Voraussetzungen wie dem Glauben an die Existenz Gottes beruhen).

Er kann sie zum zweiten als zeitgebunden und damit als heute nicht mehr gültig bewerten (siehe 2.3.).

Oder er kann sie drittens mit Hilfe einer philosophischen Hermeneutik als zwar nach wie vor grundsätzlich gültig betrachten, die gegenwärtige Lebenssituation aber im Sinne einer Ausnahmesitu-ation von der Gültigkeit dieser Gebote ausklammern.

In jedem Fall bleibt seine Lebenspraxis vom Auslegungsgeschehen unberührt. Modifiziert wird allein die Aussage bzw. Gültigkeit der Offenbarung.


3.1.2. Der Ausgangspunkt bei der biblischen Offenbarung

Entscheidet sich der Ausleger umgekehrt dafür, sich selbst und seine Lebenssituation und -erfahrung von Gott und seiner Offenbarung her auslegen zu lassen, führt dies zu einem “Ändern” seines Wesens, Denkens

und Handelns, das sich nicht mehr dem “Schema dieser Weltzeit” (z.B. dem postmodernen Zeitgeist) gleichstellt, sowie zu einer “Erneuerung seines Sinnes” und einem neuen “Prüfen, was Gottes Wille ist” (vgl. Röm 12,2).

Dabei wird sich erweisen, dass der Ausgangspunkt bei der Offenbarung, d.h. dem Wort der Heiligen Schrift, nicht die menschliche Erfahrung ausschließt, sondern sie im Gegenteil in ganz neuer Weise erschließt.

Dann kann beispielsweise die Einsicht zugelassen werden, dass ständig wechselnde und unverbindliche Partnerschaften nicht das Glück und die Freiheit vermitteln, die man sich von ihnen erhofft hat.

Umgekehrt wird die Erfahrung möglich, dass eine lebenslängliche Ehebeziehung einen Raum der Freiheit und Geborgenheit eröffnen kann.

Oder es kann sich die Erfahrung einstellen, dass dem notwendigen Wagnis der liebenden Lebenshingabe und Treue durch die Umgehung der Ehe als Rechtsform nicht ausgewichen werden kann, sondern dass die öffentliche und rechtsverbindliche Ehe diese Hingabe nur unterstützt und “krisenfester” macht.


3.2. Aktuelle Herausforderungen


3.2.1. Die individualistischen Fragestellungen brauchen biblische Antworten

Die oben beschriebene Begegnung zweier Welten lässt nicht wenige Christen verzagen und in der Folge verstummen.

Resignation macht sich auch unter Verantwortlichen in Kirche und Gemeinde breit, weil es immer unmöglicher erscheint, die sexualethischen Maßstäbe der Heiligen Schrift in der eigenen Gemeinde, dem eigenen Jugendkreis, ja in der eigenen Familie zu Gehör zu bringen.

Aber die Verheißung, dass sich Gottes Wort selbst Gehör verschafft und nicht “leer zurück kommt” (Jes 55,11), gilt nicht nur für seine Erscheinungsweise als Evangelium, sondern ebenso für die Form des Gesetzes.

Das Wort Gottes als Gesetz und Evangelium trägt eine Durchsetzungskraft in sich, die ihm Gehör verschafft und Glauben wirkt, “wo und wann Gott will” (Confessio Augustana, Art. 5).
Weil sich Gottes Wahrheit selbst durchsetzt, können Christen auch unbequeme sexualethische Wahrheiten mutig aussprechen und ins Gespräch bringen.

Schweigen macht die Lage nicht besser!

Dass es sinn- und verheißungsvoll ist, eine erkannte Wahrheit in eine geistig und geistlich ganz anders denkende Gesellschaft hineinzusagen, lässt sich jedoch nicht nur theologisch, sondern auch empirisch belegen.

Als Beispiel sei nur auf die in den 70er Jahren aufgekommene Umweltbewegung verwiesen, die mit ihren ökologischen Mahnungen, Programmen und Forderungen innerhalb von 20 Jahren einen erstaunlichen Bewusstseinswandel im Blick auf ökologisches Handeln erreichen konnte.

Ähnliche Prozesse vollzogen sich Anfang des Jahrhunderts durch die Frauenbewegung und durch den im 19. Jahrhundert von englischen und amerikanischen Christen initiierten Kampf gegen die Sklaverei.

Gewiss sind die Problemlage und die Ausgangssituation jeweils nur bedingt vergleichbar und doch lässt sich empirisch feststellen, dass eine erkannte Wahrheit, wenn sie selbstbewusst, mutig und öffentlichkeitswirksam vertreten wird, nicht ungehört bleibt und wenn schon keinen allgemeinen Bewusstseinswandel, so doch ein neues Nachdenken provoziert.

Eines der interessantesten Beispiel in sexualethischer Hinsicht ist in diesem Zusammenhang die aus den USA stammende Bewegung “Wahre Liebe wartet”, die durch ihre jugendlichen und medienbewussten Protagonisten eine erstaunliche Öffentlichkeit erreicht.

Gerade indem sie die biblische Sexualethik selbstbewusst vertritt, wird sie von einer nach möglichst Außergewöhnlichem und Schrillem suchenden Medienwelt zum öffentlichen Thema gemacht.


3.2.2. Der postmoderne Individualist braucht gesprächsfähige Christen

Das Beispiel der Bewegung “Wahre Liebe wartet” macht noch etwas anderes deutlich. So richtig und wichtig es ist, das “Was” der biblischen Sexualethik mutig und selbstbewusst öffentlich zu vertreten, so sehr muss auch das “Wie” beachtet werden.

Der (auch sexualethische) Kommunikationsort der Postmoderne ist nicht mehr die Kanzel, sondern die Talkshow.
Nun soll hier nicht für dieses zum Teil sehr fragwürdige Phänomen der Mediengesellschaft geworben werden, wohl aber für eine christliche Dialog- und Kommunikationsfähigkeit.

Eine Wahrheit ohne Widerspruchsmöglichkeit zu verkündigen ist das eine, sie im “Pro und Contra” eines Dialogs oder einer Gesprächsrunde darzulegen, ist etwas anderes. Letzteres ist aber die Form der postmodernen Wahrheitsfindung.

Christliche Wahrheiten – wie überhaupt alle Wahrheiten – werden vom postmodernen Menschen vorwiegend dann wahrgenommen, wenn sie sich im kritischen Gespräch bewährt haben.

Was nun für die breite Öffentlichkeit der Medienwelt gilt, das gilt nicht minder für die begrenzte Welt einer Schulklasse, eines Jugendhauses oder auch einer Gemeinde oder Jugendgruppe.

Deshalb sind Kommunikations- und Dialogfähigkeit nicht nur im missionarischen, sondern auch im ethischen Kontext eine der großen Herausforderungen für die Gemeinde der Zukunft.


3.3.3. Die postmoderne Gesellschaft braucht flexible, offene und persönliche Gemeinden

Der angesprochene Freiraum, den die hermeneutische Grundentscheidung für den Ausgang bei der Heiligen Schrift eröffnet, ermöglicht nun auch einen offensiven und engagierten Umgang mit den sexualethischen Spannungen, die zweifellos bestehen und keinesfalls geleugnet werden sollen (vgl. dazu 1.4.-1.6.).

Eine Gemeinde, die jungen Menschen mit dem Anspruch der biblischen Sexualethik begegnet, steht umgekehrt vor der Herausforderung, ihnen auf diesem schwierigen und unwegsamen Gelände zu helfen.

Dies kann z.B. auf folgenden Wegen geschehen:

(1) Biblische Sexualethik braucht in einer Gemeinde einen Raum “keuscher Offenheit und Ehrlichkeit”. Erwachsene Christen sollten mit jungen Menschen offen und ehrlich über ihre Erfahrungen und Schwierigkeiten im Blick auf Freundschaft, Ehe und Sexualität sprechen.
Biblische Wahrheiten werden für junge Menschen immer dann persönlich relevant, wenn sie von Vorbildern existentiell vorgelebt werden.

(2) Es ist nicht nur Aufgabe der Eltern, sondern auch einer Gemeinde, darüber nachzudenken, wie jungen Menschen der lange Weg zur Ehe, oft bedingt durch Ausbildungs- und Studienzeit, verkürzt bzw. das “Verlassen von Vater und Mutter” beschleunigt werden kann (“Abschied vom Hotel ‘Mama’”). Wenn junge Menschen erst Ende 20 heiraten und Mitte 30 Kinder bekommen, ist dies im Verhältnis zur von Gott gestifteten “biologischen Uhr” eine ungesunde Entwicklung.

Eine Möglichkeit, junge Menschen oder auch befreundete und verlobte Paare auf ihrem Weg zu begleiten, stellen Seelsorge-Patenschaften dar.

Schwierigkeiten, die geteilt werden, sind nur noch halb so schwer.

(3) Biblische Sexualethik kann nur in einer Atmosphäre des Vertrauens glaubhaft vermittelt werden.

(4) Nur dort, wo das Seelsorge- und Beichtgeheimnis gewahrt wird, können junge Menschen geistlich und ethisch wachsen.

(5) Schließlich muss in einer zunehmend erotisierten Gesellschaft eine Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Medien und den von ihnen beförderten Inhalten stattfinden. Dies muss einerseits auf öffentlicher, politischer und juristischer Ebene geschehen.


Es ist für Christen in einem demokratischen Rechtsstaat, der sich in seiner Verfassung zu den christlich-abendländischen Grundwerten bekennt und den Kinder- und Jugendschutz garantiert, nicht hinnehmbar, dass beides von den Medien fortlaufend untergraben wird.

Andererseits darf sich auf der pädagogischen Ebene diese Auseinandersetzung nicht in einer Tabuisierung entsprechender Medien erschöpfen. Vielmehr muss ein kritisches Gespräch über das auf die Triebbefriedigung reduzierte Bild von Sexualität das Ziel sein.


Ende!!


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