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Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Queere unter Naturschutz stellen


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Rolf

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Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Queere unter Naturschutz stellen

 

 

 
 
 

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23. MAI 2023
 
 
(David Berger) Anlässlich des 74.Jahrestages des Grundgesetzes fordert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes heute eine Grundgesetzänderung, die „queere Menschen“ besonders schützen soll. Was mit „queer“ genau gemeint ist, bleibt unklar. Die Übersetzung des Wortes lässt freilich Schlimmstes ahnen.
 

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes lässt heute morgen wissen: „Wir feiern heute 74 Jahre Grundgesetz! 86 % der Menschen in Deutschland halten das Grundgesetz für eine der wichtigsten Errungenschaften unserer Demokratie“

Um dann zu ergänzen: „Aber sie finden es nicht perfekt.“ – Oha, könnte man denken, haben da die Reichsbürger mit abgestimmt.

 

Alte, selbst erstellte Umfrage

 

Aber weit gefehlt. Im Folgetweet wird rasch deutlich, worum es geht: „56 % wünschen sich eine Erweiterung des Schutzes vor Diskriminierung wegen des Lebensalters, 52 % wegen sexueller Orientierung und 49 % wegen sexueller Identität.“

 

Woher kommen diese Zahlen. Auch das verrät die Stelle in einem Nebensatz: „Das ergab eine Umfrage aus dem Jahr 2019, die wir anlässlich des 70. Jubiläums durchgeführt haben.“ – Das heißt, zu solch einer zentralen Frage, wird eine Uralt-Umfrage, die man selbst durchgeführt hat angeführt: solch stümperhaftes Vorgehen wird mit unseren Steuern bezahlt.

 

Queer = pervers?

 

Und dann geht es im typisch oberlehrerhaften Ton weiter: „Warum braucht es eine Erweiterung? Weil viele Bevölkerungsgruppen noch nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt sind. So ist Altersdiskriminierung gesellschaftlich weit verbreitet und durchzieht viele Lebensbereiche der Menschen. Und auch queere Menschen sind zunehmend Hass und Ausgrenzung ausgesetzt. Nur wenn alle durch das Grundgesetz geschützt sind, ist es vollständig.“

 

Daher weht also der Wind! Es geht darum den Nationale Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung, der sogar an unserer Verfassung rühren und eine Ergänzung des Grundgesetzes mit Blick auf Art. 3 durchführen möchte, nun als eine Art Umsetzung des Volkswillens schönzureden.

 

Auf die m.E. nach alles entscheidende Frage: Wer denn mit „queeren Menschen“ genau gemeint sei, habe ich bislang keine Antwort bekommen. Eine Antwort, die juristisch eindeutig ist und damit eine Grundgesetzänderung überhaupt erst auf festen Boden stellen würde, gibt es darauf auch nicht. In den Dokumenten der Parteien zu dem Thema ist dann auch von LGBTIQ (Ausschuss für Menschenrechte), von queeren Menschen (SPD), von LSBTI (Grüne und Union) oder von LGBTIA die Rede.

 

Queeres Buchstaben-Geschwurbele

 

Und das – so mag der politisch überkorrekte Gay-Aktivist einwenden – obwohl die aktuelle Bezeichnung LGBTQIA2+ heißt (​Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer, Intersex, Asexual, and 2 Spirit). Das Pluszeichen soll dann alles andere bezeichnen, auf das wir uns als Gesellschaft noch an Besonderem einstellen sollen.

 

Was völlig unklar zu sein scheint, ist die Tatsache, dass diese Pauschalpakete zudem innerhalb der Gruppen, die man damit beschreiben will, mehr als problematisch sind.

 

Häufig werden sie unter dem seltsamen, durch das mit antisemitischen Einschlägen der Queer-Theorie der BDS-Propagandistin Judith Butlers schwer belasteten Etikett „queer“ (übersetzt „gefälscht, sonderbar, eigenartig, fragwürdig, suspekt, verrückt oder eben auch pervers“) zusammen gefasst.

 

Auf Butler geht auch die fatale Trennung zwischen „Sex“ und „Gender“ zurück, die ganz offensichtlich bei der geplanten Ablösung des Transsexuellengesetzes durch das „Selbstbestimmungsgesetz“ Pate stand.

 

Kurzum noch einmal meine Frage an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Sollen mit der geplanten Grundgesetzerweiterung nun alle sonderbaren, suspekten, verrückten und perversen Menschen unter Naturschutz gestellt werden?


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