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Ex-EKD-Ratsvorsitzender: „Suizid im Einklang mit Willen Gottes möglich“


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Eine Antwort in diesem Thema

#1
Rolf

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Ex-EKD-Ratsvorsitzender: „Suizid im Einklang mit Willen Gottes möglich!

 

 

 
 
31. August 2022
 

Der Bundestag arbeitet aktuell an einem neuen Gesetz zum Thema Sterbehilfe. Der ehemalige EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider spricht sich dafür aus, assistierten Suizid in Extremfällen zu erlauben.

 

In der Debatte über eine gesetzliche Sterbehilfe-Regelung plädiert der Theologe Nikolaus Schneider dafür, Suizidassistenz in bestimmten Extremfällen zu erlauben. „Für mich gibt es Grenzfälle, in denen Menschen auch zum Sterben geholfen werden sollte, etwa wenn ihr Leben nur noch von Schmerz bestimmt wird“, sagte der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) dem Evangelischen Pressedienst (epd). In solchen Grenzfällen sei „der Suizid eines Menschen durchaus im Einklang mit dem Willen Gottes möglich“.

 

Zur Würde des einzelnen Menschen gehöre, dass er über sein Leben selbst bestimmen könne, „und das gilt auch für sein Sterben“, sagte Schneider, der am Samstag 75 Jahre alt wird. Selbsttötung und Assistenz zur Selbsttötung dürften aber nicht „als ein Normalfall des Lebens betrachtet werden“, unterstrich er. Das „Anrecht auf einen ärztlich assistierten Suizid» müsse vielmehr als Ausnahme «unter Not- und Extremsituationen eingeordnet werden“.

 

Niemanden zum Leben zwingen

 

Die grundsätzliche Aufgabe von Staat und Gesellschaft sei, Leben zu schützen, betonte der ehemalige Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland. „Ich kann mir deshalb nur schwer lebensdienliche Regelungen vorstellen, bei denen der Suizid von Menschen staatlich organisiert wird.“ Zugleich dürfe es aber auch keinen „Zwang zum Leben“ geben: „Diese Spannung muss ausgehalten werden.“

 

Grundsätzlich kann sich Schneider einen assistierten Suizid auch in diakonischen Einrichtungen vorstellen. „Für mich gibt es theologisch-ethisch zwar ein normatives Nein zu Suizid und Suizidassistenz, aber kein absolutes Nein“, sagte er. „Auch in diakonischen Häusern müssen wir in theologisch-ethischen Entscheidungen mit Spannungen und Uneindeutigkeiten leben.“

 

Bundestag arbeitet an neuem Gesetz zur Suizidassistenz

 

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 das erst 2015 verabschiedete Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz gekippt, mit dem die Aktivitäten von Sterbehilfevereinen unterbunden werden sollten. Der Bundestag ringt aktuell um eine Nachfolgeregelung.

 

Schneider erhofft sich davon „eine möglichst große Klarheit, damit alle Rechtssicherheit haben, die in der Pflege tätig sind und sterbende oder schwerstkranke begleiten“. Diese Klarheit habe der vom Bundesverfassungsgericht kassierte Paragraf 217 des Strafgesetzbuches nicht in ausreichendem Maße geboten.


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#2
Rolf

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Wie krank diese Kirche ist. Unter Leitung von Schneider hatte die EKD seinerzeit einen Beschluss gefasst, dass man den Suizid und die Beihilfe dazu ablehne.  Dann bekam Schneiders Frau Krebs. Darufhin erklärte Schneider in einem Interview in der Zeitschrift idea

dass, er wenn seine Frau ihn darum bäte, er ihr die Hand beim Suizid  hielte.

 

Was für ein Armutszeugmis für einen angeblichen Theologen. Die ev. Kirche sollte sich in eine Partei umformieren, da sie ohnehin nur noch der Büttel unserer antichristlichen Politik ist.

 


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