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Prozess gegen Bremer Pastor Olaf Latzel beginnt


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21 Antworten in diesem Thema

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Prozess gegen Bremer Pastor Olaf Latzel beginnt

 

 

In Bremen beginnt am heutigen Freitag der Prozess gegen Pastor Olaf Latzel. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 53-jährigen evangelischen Theologen Volksverhetzung vor.

 

Laut Anklage soll der Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde im Oktober 2019 in einem Eheseminar mit dem Titel „Biblische Fahrschule zur Ehe“ Homosexuelle in einer Weise angegriffen haben, die den öffentlichen Frieden stört. Bereits im Mai hatte die Bremische Evangelische Kirche wegen der Worte von Latzel deshalb 

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 gegen den Pastor eröffnet.

 

Der konservative evangelische Theologe hatte im Verlauf des Seminars gesagt, Homosexualität stehe gegen die göttliche Schöpfungsordnung. Er warnte vor einer „Homolobby“: „Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch.“ Das verunsichere Leute, zerstöre Zivilisation und Kultur. Homosexualität sei todeswürdig, Homosexuelle seien Verbrecher. Ein Audio-Mitschnitt des Seminars war über Monate im Internet für jedermann abrufbar.

 

Latzel hatte sich später für seine Wortwahl entschuldigt. Mit Verbrechern habe er nicht alle Homosexuellen gemeint, sondern „Aggressoren, die uns als Gemeinde in den letzten Jahren immer wieder angegriffen und gotteslästerlich diffamiert haben.“ Tatsächlich hatte es 2019 und 2020 mehrere 

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: Unbekannte zerkratzten das Auto Latzels, beschmierten Schilder und Schaukästen, warfen Kondome und einen Dildo auf das Kirchengelände, hinderten Besucherinnen und Besucher daran, die Kirche zu betreten. Die Gemeinde schaltete den Staatsschutz ein. Mehrere Politikerinnen und Politiker 

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Rückendeckung durch die Gemeinde

 

Im Gegensatz zur Bremischen Kirche und der Staatsanwaltschaft stehen Latzels Gemeinde sowie viele evangelikale Christen hinter dem Prediger. Eine 

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 hatte mehr als 20.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden. Die einen sehen in ihm einen Hassprediger, andere einen aufrechten Verteidiger der biblischen Botschaft.

Bei der nun juristisch zu klärenden Frage, ob es sich um Volksverhetzung handelt, spielt unter anderem die Reichweite einer Äußerung eine Rolle. Auf Volksverhetzung steht eine Strafe zwischen drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft. Für den Prozess sind drei Verhandlungstage angesetzt. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses und um die Corona-Abstände einhalten zu können, wurde die Gerichtsverhandlung in das Bremer Konzerthaus „Die Glocke“ verlegt.

 

Päpstlicher Segen „ein großer Mist“

 

Latzel und seine Gemeinde hatten schon in früheren Jahren für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. 2008 verwehrte die Gemeinde einer Pastorin die Kanzel, weil sie die Ordination von Frauen strikt ablehne. Im Januar 2015 

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 mit dem Thema „An Gideon die Reinigung von den fremden Göttern lernen“, das islamische Zuckerfest gemeinsam mit Muslimen zu feiern sei „Blödsinn“, Buddha ein „dicker, fetter Herr“ und der Segen des Papstes „Urbi et Orbi“ ein „ganz großer Mist“. Zwar stellte er in der frei gehaltenen Predigt und auch später 

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 klar, er sei lediglich gegen das Vermischen von Religionen, nicht jedoch gegen Muslime, Juden oder Buddhisten, doch die Empörung war groß: Die Bremer Kirchenleitung

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, Dutzende Pastoren demonstrierten, der Landtag 

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. Die Staatsanwaltschaft beschäftigte sich mit der Predigt, sah die Äußerungen Latzels aber durch die Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt.

 

Die Martini-Gemeinde 

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 sich zwei Wochen nach der Predigt auch in Latzels Namen für die Wortwahl. Es sei nicht die Absicht, des Pastors gewesen, Menschen anderen Glaubens zu verunglimpfen, man stehe für ein „buntes und vielfältiges Bremen“. Gleichzeitig stellte sich die Gemeinde aber auch klar hinter ihren Pastor: Man kritisiere die „sich ausbreitende Religionsvermischung“. Bibel, altkirchliche Bekenntnisse und die Schriften der Reformation ließen nur den Schluss zu, dass der Gott der Bibel nicht der Gott des Korans sein könne. (epd/nate/dw)


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#2
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Prozess gegen Olaf Latzel hat begonnen

20.11.2020

csm_latzel_olaf_gericht_maske_870_idea_dDer Pastor der Bremer St. Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, verantwortet sich vor Gericht. Foto: idea/David Wengenroth

Bremen (idea) – Vor dem Amtsgericht Bremen hat der Strafprozess gegen den Pastor der Bremer St. Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, begonnen. Die Staatsanwaltschaft hat Latzel wegen Volksverhetzung angeklagt.

 

Sie wirft ihm vor, in einem „Eheseminar“ der Gemeinde, das auf YouTube veröffentlicht wurde, Homosexuelle generalisierend als Verbrecher bezeichnet zu haben. Außerdem habe er Mitglieder der LSBTTIQ-Bewegung (die Abkürzung steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, transgender, intersexuell und queer) als „Genderdreck“ verunglimpft.

 

In dem Seminar hatte Latzel unter anderem über Homosexualität gesprochen und gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day.“ Außerdem hatte er geäußert: „Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung.“ Das Video wurde inzwischen gelöscht.

 

Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe

 

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erklärt, Latzel habe durch seine Äußerungen zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt. Es sei klar gewesen, dass seine Aussagen gegen die Menschen gerichtet seien, die mit den Begriffen „Homosexualität“ und „Gender“ bezeichnet würden.

 

Er habe seine Zuhörer dazu bewegen wollen, Homosexuelle im privaten Umfeld zu diskriminieren und zu schikanieren. Außerdem habe er die Vertreter der LSBTTIQ-Bewegung in ihrer Menschenwürde verletzt.

Da seine Ansichten „weit vom evangelischen Glauben entfernt“ und nicht mit der Bibel zu begründen seien, würden sie nicht durch die Religionsfreiheit geschützt. In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwältin eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 120 Euro.

 

latzel_olaf_stehend_gericht_verteidigng_Latzels Verteidiger, Rechtsanwalt Sascha Böttner (Mitte vorne), kritisierte die Staatsanwaltschaft. Foto: idea/David Wengenroth
 

Verteidigung kritisiert die Staatsanwaltschaft

 

Latzels Verteidiger, Rechtsanwalt Sascha Böttner (Hamburg), warf der Staatsanwaltschaft vor, sie habe im Vorfeld des Prozesses die Öffentlichkeit bewusst falsch informiert, um Druck auf den Angeklagten aufzubauen. So habe sie in einer Pressemitteilung fälschlich behauptet, Latzel selbst habe die Aufzeichnung des „Eheseminars“ ins Internet gestellt.

 

Tatsächlich sei der Pastor aber davon ausgegangen, dass die Aufzeichnung seines Vortrags nicht veröffentlicht werden sollte. Sie sei erst sechs Monate später von einem Gemeindemitglied ins Internet gestellt worden. Weiter kritisierte Böttner die Behauptung der Staatsanwaltschaft, Latzel habe Homosexuelle generalisierend als Verbrecher bezeichnet.

 

Das habe er durch seine Aussage „Überall laufen diese Verbrecher herum von diesem Christopher Street Day, feiern ihre Partys“ objektiv nicht getan. Er habe in dem Vortrag zwar die Ansicht geäußert, dass praktizierte Homosexualität Sünde sei, aber er habe auch klargemacht, dass er Homosexuelle nicht als Menschen ablehne.

 

Er habe außerdem „zu keinem Zeitpunkt Menschen als ,Genderdreck‘ bezeichnet“, sondern lediglich Kritik an einer politischen Strömung geäußert, die die Gender-Ideologie propagiere. Für die Verwendung des Wortes „Verbrecher“ habe er sich später öffentlich entschuldigt.

 

Er habe damit nicht allgemein homosexuell lebende Menschen gemeint, „sondern militante Aggressoren, die uns als Gemeinde in den letzten Jahren immer wieder angegriffen und gotteslästerlich diffamiert haben“. 

 

Wiederholt war die St.-Martini-Kirche mit antichristlichen Schriftzügen beschmiert worden. Gottesdienste wurden gestört. Latzel erhielt sogar Morddrohungen. Außerdem sagte Böttner, es stelle sich die Frage, ob der Prozess gegen Latzel ein „politisches Verfahren“ sei.

 

Seine Gegner und die Staatsanwaltschaft wollten ihn offensichtlich „als Pastor weghaben“. Der Verteidiger forderte einen Freispruch.

 

Urteil wird am 25. November verkündet

 

Latzel selbst erklärte, er sei nicht „das Monster, zu dem ich in der Anklageschrift gemacht worden bin“. Er wolle „kein Geschöpf Gottes in irgendeiner Form angreifen“. Die Hetze gegen Homosexuelle, die ihm vorgeworfen werde, sei „ganz weit weg von dem, was ich möchte“. Das Urteil wird am 25. November verkündet.


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#3
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Nicht Pfarrer Olaf Latzel, sondern die Leitung der Evangelischen Kirche in Deutschland sollte angeklagt werden, denn sie ist massiv von Gottes Wort abgewichen!

 

 

 

Liebe Freunde!

Diese Woche geht der Prozess gegen den Bremer Pfarrer Olaf Latzel zu Ende, der sowohl von seiner rotgrünen Kirchenleitung als auch von der rotgrünen Stadtregierung ins Visier genommen wird.

 

Aber ich bin der Meinung:

 

Nicht Pfarrer Olaf Latzel, sondern die Leitung der Evangelischen Kirche in Deutschland sollte angeklagt werden, denn sie ist massiv von Gottes Wort abgewichen!

 

Pfarrer Latzel dagegen hat die biblische Wahrheit verkündigt (wenn auch manchmal mit sehr scharfen Worten – aber so hat auch Martin Luther geredet…). Bitte betet für ihn!

 

Siehe zur Begründung folgendes Video:

 

OLAF LATZEL ANGEKLAGT, ABER DAS HAUS DER KIRCHE BRENNT! Neue 95 Thesen rufen Kirchen zur Umkehr!

 

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Martin Luther hätte heute in der Evangelischen Kirche keinen Platz mehr, genauso wenig wie Pfarrer Olaf Latzel, Dr. Lothar Gassmann und andere Theologen, die Klartext reden! Mutige Christen haben neue 95 Thesen angeschlagen und die Kirchen weltweit zur Umkehr aufgerufen - weg vom Zeitgeist und zurück zu GOTT und Seinem Wort, der Bibel. Hier erleben Sie den neuen Thesenanschlag in Wittenberg mit Ansprachen von Dr. Lothar Gassmann, Prof. Dr. Eta Linnemann und anderen. Und HIER finden Sie die neuen 95 Thesen in verschiedenen Sprachen und Übersetzungen:

 

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Hier finden Sie meine Ansprache nach dem Anschlag der neuen 95 Thesen vor der Tür der Schlosskirche in Wittenberg:

 

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Die neuen 95 Thesen sind angeschlagen. Der Ruf zur Umkehr ist proklamiert. Nun sind die Adressaten zur Antwort herausgefordert - nicht nur in Deutschland, sondern in den über 100 Staaten dieser Erde, in denen die Thesen bisher verbreitet worden sind. 

 

Wer sind die Adressaten? Wer sind die Angesprochenen?

 

Die Adressaten sind erstens wir selber, jeder von uns. Jedem einzelnen Menschen gilt der Ruf zur Umkehr, zur Buße im biblisch-christlichen Sinn. Martin Luther hat Buße als „völlige Veränderung der Gedanken und der Gesinnung“ definiert, die sich aus der Hinwendung zu Gott ergibt. Und in These 3 der neuen 95 Thesen heißt es, dass die Buße mit einer „Neubesinnung und Trauer über das bisherige falsche Verhalten“ beginnt. Jedem einzelnen Menschen gilt der Ruf und die Einladung: Kehre um zu Jesus Christus! Nimm ihn als Deinen Retter und Herrn an!

 

Die Adressaten sind zweitens die Kirchen der verschiedenen Denominationen und Staaten, nicht zuletzt die Ev. Kirche in Deutschland. Sie sind aufgerufen, falsche Lehren und Lebensweisen zu hassen und zu lassen. Es kann nicht gutgehen, wenn eine Kirche das Gegenteil von dem verkündigt, was die Bibel sagt. Es kann nicht gutgehen, wenn sie segnen will, was Gott in der Bibel als Sünde verwirft.

 

Wir rufen die Verantwortlichen in den evangelischen Kirchen zur Disputation auf. Stellt Euch dem Gespräch! Weicht nicht länger aus! Das Haus der Kirche brennt - und Ihr habt selber das Feuer gelegt. Das Schiff der Kirche kentert, denn Ihr selber habt es mit dem Müll des Zeitgeistes überladen. Nehmt die neuen 95 Thesen als Chance an, über Euren Kurs nachzudenken! Kehrt um!

 

Die Adressaten sind drittens die Verantwortlichen in Staat und Gesellschaft. Sie sind aufgerufen, die Zehn Gebote als die guten Lebensordnungen Gottes ernst zu nehmen und auch in ihrer Gesetzgebung zu befolgen. Die Zehn Gebote lehren uns, Gott zu fürchten und zu lieben, den Feiertag zu heiligen, unsere Eltern zu ehren, nicht zu töten, nicht zu ehebrechen, nicht zu stehlen, kein falsches Zeugnis zu reden und nicht das zu begehren, was der andere besitzt. Werden diese Gebote nicht mehr beachtet, dann treten früher oder später Chaos und Anarchie ein.

 

Viele Staaten stehen kurz vor dem Zusammenbruch. Auf das Ausbleiben der geistig-moralischen Wende folgt inzwischen zunehmend der wirtschaftliche Zerfall. Wo Gottes Ordnungen nicht ernstgenommen werden, zieht er früher oder später seinen Segen zurück. Ihr Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft, wir rufen Euch auf: Kehrt zu Gott und Seinen guten Lebensordnungen um! Beendet den rapiden moralischen Zerfall in Staat und Gesellschaft und das daraus resultierende Massentöten im Mutterleib! Verbietet Gotteslästerung und Euthanasie!

 

Jeder einzelne Bürger, auch jeder Kirchenmann und Politiker ist eingeladen, umzukehren zu dem Gott hin, der uns geschaffen hat, der uns liebt und der deshalb seinen Sohn Jesus Christus in diese Welt gesandt hat, um uns von Sünde, Tod und Teufel zu erlösen. Die Reformation, zu der Gott den Augustinermönch und Theologieprofessor Martin Luther seit 1517 gebrauchte, war eine Bußbewegung. Und auch uns heute ist die Erkenntnis wichtig, dass jeder einzelne, die Kirche und die Gesellschaft Buße nötig hat. 

 

Jedem Menschen gilt der Ruf: Kehre um von Deinen bösen Wegen! Wende Dich Gott zu in Lehre und Leben!

 

Die neuen 95 Thesen müssen wirkungslos bleiben, wenn wir sie nur als ein Stück Papier betrachten. Nein, so soll es nicht sein. Es soll vielmehr so sein, dass die Bußthesen zu einem Bußleben beitragen, zu einem Leben der Abwendung von den gottlosen Wegen und der Hinwendung zu Jesus Christus, zu Seinem Evangelium und Seinen Geboten. Jesus Christus spricht: „Wer Mich liebt, der wird Mein Wort halten ... Wer Meine Gebote hat und sie hält, der ist's, der Mich liebt“ (Johannes 14,21.24). 

 

Die Bußthesen sollen zu einer Bußbewegung führen ‑ dann haben sie ihr Ziel erreicht. Und diese Bußbewegung fängt bei Ihnen und bei mir an. 

 

Zu dieser Buße helfe uns der dreieinige Gott. Amen.         

 

Schalom, Euer Lothar Gassmann

 

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Diese Mail darf gerne unverändert weitergeleitet und veröffentlicht werden.  


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#4
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  VERSCHWÖRUNGSPRAXIS EVIDENT & DIE KONSEQUENZEN, „2-KRÜCKEN“-THESE, U.V.M. (SIEGFRIED SCHAD)

 

 

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Liebe Geschwister in Christus,

 

ich sitze hier und frage mich, wie man diese Bedrückung in Worte fassen kann … eine Bedrückung, der wir ins Auge sehen müssen und die wir einzig und alleine an unseren Herrn Jesus im Gebet adressieren sollten … später mehr davon.

 

Pfarrer Olaf Latzel steht als Angeklagter vor Gericht. Ich denke, daß alsbald noch viele Christen folgen werden, die verleumderisch vor Gerichten angeklagt werden, oder im Zuge der Ermächtigungs- und Notstandsgesetze kurz-, mittel-, oder längerfristig beispielsweise in Psychatrien, oder Gefängnissen entsorgt werden … ob primär als Christen, oder beispielsweise als Impfgegner, die keine Gene abgetriebener Föten injiziert bekommen möchten, WIR sind (ohne Frage) ein besonders wichtiges Ziel der Vernichtung für die Diener des Fürsten dieser Welt.

 

Matt 10, 16 Siehe, ich sende euch wie Schafe mitten unter Wölfe; so seid nun klug wie die Schlangen und einfältig wie die Tauben. 17 Hütet euch aber vor den Menschen! Denn sie werden euch an Gerichte[6] überliefern und in ihren Synagogen euch geißeln[7]; 18 und auch vor Statthalter und Könige werdet ihr geführt werden um meinetwillen, ihnen und den Nationen zum Zeugnis. 19 Wenn sie euch aber überliefern, so seid nicht besorgt, wie oder was ihr reden sollt; denn es wird euch in jener Stunde gegeben werden, was ihr reden sollt. 20 Denn nicht ihr seid die Redenden, sondern der Geist eures Vaters, der in euch redet. 21 Es wird aber der Bruder den Bruder zum Tode überliefern und der Vater das Kind; und Kinder werden sich erheben gegen die Eltern und sie zu Tode bringen. 22 Und ihr werdet von allen gehasst werden um meines Namens willen. Wer aber ausharrt bis ans Ende, der wird gerettet werden.

 

Beruhigend ist eine sehr wichtige Tatsache: Unser Herr Jesus vollbringt das Ausharren, denn wir selber in unserem Fleische könnten nicht ohne seine Hilfe und dem Beistand des Heiligen Geistes ausharren.

    • Verschwörungspraxis evident & die Konsequenz
    • Was diesem Regime droht…
    • „2 Krücken“-These
    • Aus 1. bzw. 2. Hand…
    • Bruder David
    • Lieferando.de (augenzwinkernd)
    • Mutig komm ich vor den Thron

Verschwörungspraxis evident & die Konsequenz

 

Spaßhaft soll der Blogger Heiko Schrang gesagt haben: „Wer liefert mir neue Verschwörungstheorien? Meine, haben sich alle erfüllt.“ Ja, in der Tat, er hat recht … 2014 schrieb ich mit Bezug auf eine sehr gute Quelle zunächst über den Euromediterranen Prozeß, die Mittelmeer-Union und später über die UNO-Agenda 2030 (Stichwort: migration replacement) … der 

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-Plan erfüllte sich dann letztlich 2015 durch massive Einwanderung und wird bis heute mit Familienzuzug und anderen Maßnahmen fortgesetzt. Es wundert mich, daß Wikipedia bis heute unverändert schreibt, daß der Vater des europäischen Gedankens, Graf Coudenhove-Kalergi der eine Rassenvermischung in Europa vorsah (Zitat: „…bronzefarben, ähnlich der ägyptischen Rasse“) ein Freimaurer war (Loge in Wien (A) mit dem Namen Humanitas). Ich könnte das jetzt auch noch fortsetzen, an wie vielen Stellen sich Verschwörungen die ich auf der Basis guter Quellen aufgriff bewahrheitet haben … aber, darum geht es nicht! … die Theorien bzw. die Pläne der okkulten Eliten werden dieser Tage manifest, vor unseren Augen!

Vielen dürfte bekannt sein, welche Prognosen das Magazin The Economist jeweils für das kommende Jahr auf seinem Titelblatt vorstellt … es sind zynischer Weise, alle Jahre wieder, manchmal mehr, manchmal weniger verschlüsselt, die Pläne der Eliten für das neue Jahr! Na, Prost!

 

Ein Blogger veröffentlichte folgende Stichworte über die neueste Ausgabe, die uns ihr Spiel mit der Welt vor Augen führt:

 

The Economist: The World in 2021 Das Rothschild-Blatt hat gesprochen! Eine Botschaft der obersten Eliten für die niederen Eliten. Es gibt mehrere Ablaufvarianten, die nach Bedarf angepasst werden? Was sehen wir hier alles? (lediglich meine Interpretation, jeder kann selbst überlegen) Corona wird uns weiter beschäftigten (von Anfang bis Ende ’21): Impfungen und Masken USA: Präsident sieht aus nach Biden? -Flagge zerrissen: Unruhen, Spaltungen? Atombombe: Kalter/ Wirtschafts-Krieg mit China? Klima-Agenda: Waldbrände. Umkippende Windrad = Stopp des Klimaabkommens? Chart mit Pfeil von unten nach oben und : Wirtschaftlicher Aufschwung / Neustart (Great Reset)? Webcam: Digitalisierung/ Überwachung?

 

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Man könnte jetzt fortgesetzt Fakten um Fakten zusammentragen, welche Verschwörungen (z.B. des WEF, u.v.m.) in der jüngsten Zeit zu Tage treten und kostbare Zeit damit vergeuden … alles sinn- und zwecklos, meine lieben Geschwister, es hätte maximal einen historischen Wert für einen Chronisten. Ich will (noch) nicht sagen, daß dies jetzt der Beginn der Trübsalszeit ist, aber eine starke Wehe, ein Vorschatten muß angesichts der Umstände zwingend angenommen werden.

Ich sann darüber nach, ob es jetzt die richtige Zeit wäre, alles Politische von diesem Blog zu verbannen, da ich einer baldigen Verhaftung, geradezu unter den unrechtsstaatlichen Umständen seit der Bundestags-, Bundesrats- und Bundespräsidentenfarce mit Beginn vom 18. November 2020, nicht wirklich entgegen sehne … aber, die Staatssicherheit die uns klammheimlich Corona-Apps auf die Smartphones installiert, um unser Bewegungsprofil besser nachverfolgen zu können, WhatsApp gerade von der End- zu Endverschlüsselung befreit hat, jede Bewegung auf Google und YouTube u.v.m. von uns kennt, weiß ohnehin schon lange was wir denken und wer wir sind … die Freiheit im Internet, ist gewissermaßen zu einer großen Falle geworden.

 

Konsequenzen auf DER RUF:

 

1.) Die geistliche Stärkung der Geschwister im Herrn Jesus, soll trotz aller Fährnisse in dieser Welt, in einem absoluten Vordergrund stehen – siehe hierzu auch in welchen Absichten der 

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 geschrieben wurde.

 

2.) Das aktuelle politische Geschehen wird uns zwar weiterhin befassen, nicht mehr so gründlich, jedoch mehr denn je in einer geistlichen und so gut es gelingt und unser Herr Jesus Christus die Hilfe dazu schenkt, in einer seelsorgerischen Dimension …

 

3.) Quintessenz: Zweitrangige Botschaften, w.z.B. theologischer Diskurs in nicht heilsentscheidenden Fragen, müssen den Fragen der Nöte vieler Kinder Gottes weichen. 

Was diesem Regime droht…

 

Was den Protagonisten dieses Regimes droht spricht der HERR DER HEERSCHAREN durch seinen Propheten Jesaja: …Wehe, in der Ewigkeit!

 

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„2 Krücken“-These

 

Meine lieben Geschwister in Christus, bitte ärgert Euch nicht zu sehr, sondern erkennt meine gute Absicht, die zur Besonnenheit, Nüchternheit und einer völligen Fokussierung auf unseren Herrn Jesus lenken soll. Aber, ich werde Euch zunächst einmal herausfordern:

 

Ich sehe 1-2 Krücken auf denen recht viele Christen auf Grund fleischlicher Hoffnungen humpeln … mancher Bruder bewegt sich mühsam auf einer Krücke vorwärts, ein anderer Bruder nimmt mit 2 Stöcken richtig Fahrt auf … aber, wie wir sehr schnell erkennen werden sind diese Gehhilfen mehr Behinderung als Stütze:

 

Krücke Nr. 1 (ohne besondere Reihenfolge): Die politische „Erlösung“.

 

Ich selber war immer wieder in den letzten krisengeladenen Monaten im tiefsten Inneren überführt, in ein dialektisches Denken zu verfallen, wenn ich einerseits im Glauben und Wissen lebe, daß alleine unser Gott die Geschicke auf dieser Welt lenkt, mich aber andererseits der Hoffnung hingebe, daß welche politisch handelnde Person das auch immer wäre, eine Lösung der Krisen und Bedrückungen von einem Mensch ausgehen könnte … diesem dialektischen (gegensätzlichen) Denken verfallen zunehmend mehr Christen, die gewissermaßen einem Messias Donald Trump huldigen und dem US-Wahlausgang in einer religiösen Inbrunst entgegen fiebern. Wie entsetzt und vieler Hoffnungen beraubt werden Viele sein, wenn sich der Prophet „Q“  und der Messias Trump als Vorschattungen erweisen würden (und Teil des großen globalen Theaters wären), es gibt hierfür einige Hinweise. Ohne besondere Auslegung des Wortes Gottes werdet Ihr verstehen was ich sage: solus Christus! Alleine auf Christus soll unser Glaube gerichtet sein.

 

Krücke Nr. 2: Die Vorentrückung

 

Nein, ich beabsichtige und versuche nicht diese Frage in biblischer Weise zu lösen, sondern die Gefahr falscher fleischlicher Erwartungen aufzuzeigen:

 

1.) Können wir, auch wenn wir Alle darin übereinstimmen, daß die Wiederkunft unseres Herrn Jesus nahe ist, die zeitliche Nähe abschätzen und ausschließen, daß „nur“ eine heftigere Wehe bevorsteht?

2.) Sollten wir nicht, angesichts der neuen Entwicklungen, die Wahrscheinlichkeit einer Christenverfolgung, so wie sie bisher in vielen Staaten der Welt gang und gäbe ist, auch für unsere Breitengrade, in Betracht ziehen, so wie diese über Generationen hinweg seit der Reformation immer wieder aufflammten?

3.) Gab es nicht immer wieder heftige Bedrückungen in der jüngeren Geschichte der Menschheit, die auf ein Nahen Christi hinwiesen und mit vielen Opfern endeten, hunderten Millionen Opfern unter den Despoten Hitler, Stalin und Mao-Tse-Tung … eine gute Freundin wies mich heute auf einen Vortrag von Richard Wurmbrand hin, der den sowjetischen Gulag überlebte (Zitat: „…Tausende (Gläubige) waren im Gefängnis.“ min 7:35 – siehe Vortrag 

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)

4.) Wie kommst Du also zu dem Schluß, lieber Bruder, liebe Schwester, daß wenn die Giftspritze droht, unser Fahrstuhl rechtzeitig gen Himmel fährt?

5.) das vorletzte Wort in dieser Sache möchte ich dem „Fürst der Prediger“ Charles H. Spurgeon überlassen:

 

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Aus 1. bzw. 2. Hand…

 

… ich habe von meinem Mitbewohner, Bruder Uwe, erfahren daß er bei 2 Krankenhausaufenthalten (Gründe: Herzrasen, Thrombose) wehrlos und schwach, das Stäbchen für den PCR-Test schmerzhaft in die Nase gebohrt bekam. Widerspruch zwecklos! Er schilderte mir, daß ihm ein Versicherungsvertreter albanischer Hekunft, den er schon längere Zeit kennt, erzählte daß dessen Bruder, der in einem medizinischen Dienst in Albanien arbeitet, bezeugte daß Krankenhäuser für jede gemeldete Corona-Infektion eine Prämie über 4.000,- € erhalten würden. Eine Mitarbeiterin des Altenpflegedienstes mit der ich 4 Jahre zusammen arbeitete, erzählte mir heute, daß ein Angehöriger von ihr mit dem örtlichen Bestatter gesprochen hätte. Der Bestatter klagte darüber, daß er bei jeder Todesursache w.z.B. Herzinfarkt (um welche Dokumente es sich dabei handelte blieb ungeklärt) ergänzen müsse, daß die Todesursache auch der Corona-Virus wäre.

Unsere Welt wird immer absurder!

 

Bruder David

 

Bruder David schrieb mir vor 4 Tagen:

 

Danke euch Allen. Gott segne Euch. Ich bemühe mich, Einkommen zu generieren. Einige Leute, die um Unterricht gebeten haben, waren sehr nachlässig bei der Teilnahme. Im Moment beenden wir einen Hurrikan, der Mittelamerika heimgesucht hat.

 

Jemand, den ich kenne, hat Covid, aber es scheint meistens nur Husten und Fieber zu sein, und die Genesung sollte schnell gehen. Ich vermute, jemand anderes, den ich kenne, hatte Covid, aber er hatte leichte Symptome und machte sich nie die Mühe, sich testen zu lassen. Er hielt es für ein zu teures Unterfangen bei scheinbar sehr milden Symptomen. Ich habe ihm nur gesagt, er soll den Kontakt mit anderen vermeiden, bis es ihm gut geht.

 

Gott ist gut und die Akademie wird im Januar ihre normalen Aktivitäten wieder aufnehmen. Das bedeutet in der Folge, dass ich im Februar einen Scheck von ihnen bekommen könnte

Sei bewahrt Siggi

David

 

Lieferando.de (augenzwinkernd)

 

Liebe Geschwister, ich sehe mich außer Stande weder die Pizza (

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), nach der mich Gott sei Dank keiner befragt ;-), noch Informationen zur Lage der Welt, die bei mir zunehmend in privaten e-mails, messages abgefragt werden, zu liefern! Über meine Aktivitäten auf dem Blog, in meinem telegram-Kanal und auf facebook hinaus, kann ich nicht auch noch Einzelfragen beantworten. Nehmt Eure Recherche bitte auch selber in die Hand.

 

Die Suchmaschine 

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 ist weiterhin unabhängig und unzensiert (im Unterschied zu Google, Bing etc.). Wenn Euch eine Frage brennend interessiert, ja, dann macht doch bitte das selbe wie ich und zapped Euch z.B. durch die telegram-Kanäle … um Informationen muß man sich seit Jahren selbstverantwortlich bemühen (!) und abwägen, das Unzuverlässige vom Zuverlässigen unterschieden, vergleichen … und auch mal eine Frage unbeantwortet offen lassen.

 

Allerdings stehe ich gerne, so gut wie ich es vermag, mit der Hilfe Jesu, Geschwistern in Nöten, in ihren Ängsten und Bedrückungen zur Verfügung.

Ich wünsche Euch Gottes Segen, Führung und Bewahrung in schwerer Zeit

Euer Siegfried Schad

 

Mutig komm ich vor den Thron

 

Aufführung vom 13. Januar 2019, Kursaal Bern / Schweiz. animato choir und animato symphony Musik / Text: Rend Collective, Simon Gottschick Arrangement: Markus Geissbühler

 

YouTube-link: 

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Seit wir die Erfassung durch Suchmaschinen wieder zugelassen haben, sind wir bei der Verbreitung unserer Inhalte immer noch besonders abhängig von der Verbreitung durch die Leserschaft. Daher bitten wir Sie ganz herzlich ihren newsletter von DER RUF an Freunde und Gemeindemitglieder weiter zu leiten, bzw. auf unsere Inhalte auch mündlich, oder in Foren hinzuweisen – vielen Dank im voraus!


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#5
keine Hoffung mehr

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Die Vorsitzende Richterin Ellen Best sagte, der 53-jährige Theologe habe in einem sogenannten Eheseminar zum Hass gegen Homosexuelle und Intergeschlechtliche angestachelt. Seine Äußerungen seien Stimmungsmache und könnten als Lizenz zum Handeln gegen diese Menschen verstanden werden, hieß es in der Urteilsbegründung.

 
 

Das Gericht schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an und verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Euro, also 8100 Euro. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert (AZ: 96 Ds 225 Js 26577/20).

Latzels Anwalt kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Wenn nötig, werde er bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

 

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#6
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Da ich die Aufzeichnung des Eheseminars habe, kann ich sagen dass das Gericht unrecht hat. Das Urteil ist offensichtlich politisch motiviert. Die Klagenden Schwulenaktivisten haben die Aussagen von Latzel verdreht. Offenbar haben wir inzwischen eine Zweiklassen-Justiz. Wenn dieses Urteil rechtskräftig wird, darf man in Zukunft bestimmte Teile der Bibel nicht mehr straffrei zitieren.


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#7
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Bochum (idea) – Der Lehrbeauftragte am Centrum für Religionswissenschaftliche Studien (CERES) der Ruhr-Universität Bochum, Volker Beck, hat Programmbeschwerde gegen einen Bericht des öffentlich-rechtlichen Hörfunksenders „Deutschlandfunk“ (Köln) über das Verfahren gegen Olaf Latzel eingereicht.

 

In dem Beitrag des Deutschlandfunks war dazu unter anderem gesagt worden: „Dieser Konflikt erhält so viel Aufmerksamkeit, weil die Bremer St.-Martini-Gemeinde keine Freikirche ist, sondern Teil der Bremischen Evangelischen Landeskirche – also Teil der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD).“

 

Weiter hieß es: „Wäre Latzel in einer freien evangelischen Kirche, würde kein Hahn danach krähen.“ Durch diese Aussagen würden Freikirchen pauschal herabgewürdigt, kritisiert Beck. Es gebe auch Freikirchen, in denen homo- und transsexuelle Menschen integriert würden.

 

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Hier zeigt sich mal wieder dass Beck keine Ahnung hat. Es wäre die Pflicht der Ev. Kirche gewesen, Latzel beizupflichten und in Schutz zu nehmen. Es ist nicht zuletzt den Grünen geschuldet, dass die Ev. Kirche ihren Auftrag vergessen hat.


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Olaf Latzel wird vorläufig des Dienstes enthoben

11.12.2020

csm_latzel_olaf_715_idea_tk16_548ba71ae6Der Pastor der St.-Martini-Gemeinde in Bremen, Olaf Latzel. Foto: kairospress

Bremen (idea) – Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) enthebt den Pastor der St.-Martini-Gemeinde in Bremen, Olaf Latzel, vorläufig des Dienstes. Das hat der Kirchenausschuss (Kirchenleitung) am 10. Dezember beschlossen. In einer Pressemitteilung der Landeskirche hieß es, Latzel habe bis zum 16. Dezember die Möglichkeit, einem Ruhen seines Dienstes zuzustimmen, andernfalls werde er „mit sofortiger Wirkung“ suspendiert. Als Grund nannte die BEK die 

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 Latzels durch das Amtsgericht Bremen.

Es hatte den Pastor am 15. November wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt. Er hatte in einem „Eheseminar“ seiner Gemeinde, das auf YouTube veröffentlicht wurde, unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day.“ Außerdem hatte er geäußert: „Der ganze Gender-Dreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung.“ Später hatte Latzel sich dafür entschuldigt und die Aufzeichnung im Internet gelöscht. Nach Ansicht der Richterin hatte er mit seinen Äußerungen emotional Stimmung gegen Homosexuelle gemacht und ihre Menschenwürde verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Latzel und sein Anwalt Sascha Böttner (Hamburg) dagegen Berufung eingelegt haben.

Kuschnerus: Ansehen der Kirche würde beschädigt

Der Schriftführer der BEK, Pastor Bernd Kuschnerus, erklärte in der Pressemitteilung, nach Auffassung des Kirchenausschusses könne ein Pastor nach einer Verurteilung wegen Volksverhetzung durch ein deutsches Gericht nicht weiter seinen Dienst tun. Das gelte auch, wenn die Verurteilung noch nicht rechtskräftig sei. „Eine glaubwürdige Verkündigung des Evangeliums ist während der Dauer einer derartigen rechtlichen Auseinandersetzung – die möglicherweise über Jahre und unter erheblicher öffentlicher Beteiligung stattfindet – nicht denkbar.“

Eine weitere Ausübung des Dienstes durch Latzel während dieser Zeit würde „die Glaubwürdigkeit der Wahrnehmung des kirchlichen Dienstes und das Ansehen der Bremischen Evangelischen Kirche in der Öffentlichkeit schwer beschädigen“. Das Disziplinarverfahren der Landeskirche gegen Latzel bleibe bis zu einer endgültigen Entscheidung in dem Strafverfahren ausgesetzt.

Einen Kommentar zur Entscheidung der BEK von idea-Redakteur David Wengenroth lesen Sie 

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Olaf Latzel wehrt sich gegen seine Dienstenthebung

 

 

 

17.12.2020

 

csm_latzel_olaf_715_idea_tk16_548ba71ae6Der Pastor der St.-Martini-Gemeinde in Bremen, Olaf Latzel. Foto: kairospress

 

 

Bremen (idea) – Der Pastor der St.-Martini-Gemeinde in Bremen, Olaf Latzel, legt Rechtsmittel gegen seine vorläufige Dienstenthebung durch den Kirchenausschuss (Kirchenleitung) der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) ein. Das erklärte sein Anwalt Thorsten Schmidt (Leisnig) gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Er vertritt Latzel in dem kirchenrechtlichen Verfahren.

 

Der Jurist kündigte an, er werde bei der Disziplinarkammer der BEK einen Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung stellen. Dieser werde zurzeit vorbereitet. Hintergrund: Der Kirchenausschuss hatte am 10. Dezember beschlossen, Latzel zu suspendieren.

 

Er hätte die Dienstenthebung nur abwenden können, indem er einem freiwilligen Ruhenlassen seines Dienstes zugestimmt hätte. Das habe Latzel bei einem Gespräch mit der Kirchenleitung am 16. Dezember abgelehnt, teilte die BEK mit. Daraufhin sei ihm der Bescheid über seine vorläufige Dienstenthebung ausgehändigt worden.

 

Da es sich um ein laufendes Verfahren handele, blieben seine Bezüge unberührt. Latzels Rechtsmittel gegen den Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung.

 

Urteil des Amtsgerichts Bremen ist noch nicht rechtskräftig

 

Grund für die Dienstenthebung ist die Verurteilung des Pastors durch das Amtsgericht Bremen. Es hatte den Pastor am 25. November wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt.

Er hatte in einem „Eheseminar“ seiner Gemeinde, das auf YouTube veröffentlicht wurde, unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day.“ Außerdem hatte er geäußert: „Der ganze Gender-Dreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung.“ Später hatte Latzel sich dafür entschuldigt und die Aufzeichnung im Internet gelöscht.

 

Nach Ansicht der Richterin hatte er mit seinen Äußerungen emotional Stimmung gegen Homosexuelle gemacht und ihre Menschenwürde verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Latzel und sein Strafverteidiger Sascha Böttner (Hamburg) dagegen Berufung eingelegt haben.

 

Der Kirchenausschuss hatte daraufhin am 11. Dezember erklärt, nach seiner Auffassung könne ein Pastor nach einer Verurteilung wegen Volksverhetzung durch ein deutsches Gericht nicht weiter seinen Dienst tun. Das gelte auch, wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig sei.

 


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St.-Martini-Gemeinde: Kirchenleitung will uns „zerstören“

20.12.2020

 

 

 

 

csm_kirchenvorstand_st_martini_stellungnDie Stellungnahme wurde im Gottesdienst am 20. Dezember verlesen. Screenshot: YouTube/St. Martini Gemeinde

 

 

Bremen (idea) – Der Vorstand der Bremer St.-Martini-Gemeinde hat „auf das Schärfste“ gegen die vorläufige Dienstenthebung ihres Pastors Olaf Latzel durch die Bremische Evangelische Kirche protestiert.

Das Gremium spricht von einem „ungeheuerlichen Vorgang“ und kündigte in einer Stellungnahme an, am 21. Dezember Widerspruch einzureichen und mit allen rechtlichen Mitteln gegen die Entscheidung vorzugehen.

 

Der Kirchenausschuss (Kirchenleitung) hatte am 10. Dezember beschlossen, Latzel vorläufig des Dienstes zu entheben. Als Grund nannte die Kirche die Verurteilung des Pastors durch das Amtsgericht Bremen.

Es hatte den Pastor am 25. November wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt. Er hatte in einem „Eheseminar“ seiner Gemeinde, das auf YouTube veröffentlicht wurde, unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day.“

 

Außerdem hatte er geäußert: „Der ganze Gender-Dreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung.“ Später hatte Latzel sich dafür entschuldigt und die Aufzeichnung im Internet gelöscht. Nach Ansicht der Richterin hatte er mit seinen Äußerungen emotional Stimmung gegen Homosexuelle gemacht und ihre Menschenwürde verletzt.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Latzel und sein Anwalt Sascha Böttner (Hamburg) dagegen Berufung eingelegt haben. Der Pastor hat Rechtsmittel gegen seine vorläufige Dienstenthebung eingelegt.

 

„Rücksichtslose Haltung“ des Kirchenausschusses

 

Die Stellungnahme des Kirchenvorstandes wurde am 20. Dezember im Gottesdienst der St.-Martini-Gemeinde verlesen. Wie es darin heißt, sind Latzel dadurch alle Dienste an und für seine Gemeinde verboten: „Er darf weder in oder außerhalb von St. Martini predigen, keine Verkündigung im Internet halten, keine auswärtigen Evangelisationen durchführen.

 

Es ist ihm zudem untersagt, alte und kranke Glieder seiner Gemeinde zu besuchen und ihnen beizustehen; er darf den Konfirmandenunterricht nicht mehr fortführen, keine Sterbenden begleiten, keine Beerdigungen vornehmen, keine Hintergrunddienste in der Verwaltung erledigen und vieles andere, was er normalerweise als Hirte unserer Gemeinde tut.

 

Dieses gilt auch, wenn es von den Betroffenen ausdrücklich gewünscht wird.“ Die Vertreter des Kirchenausschusses seien nicht bereit gewesen, dem Pastor auch nur eines dieser Arbeitsfelder noch zu belassen, obwohl das Dienstrecht diese Möglichkeit ausdrücklich vorsehe.

 

Dazu heißt es: „Daher fehlt uns jedes Verständnis für diese gegenüber unseren Gemeindegliedern unbarmherzige und rücksichtslose Haltung des Kirchenausschusses. Wir sehen darin einen gezielten Angriff auf unsere Gemeinde und unseren Pastor, der nichts anderes bezweckt, als St. Martini zu zerstören.“

 

Es geht „nur vordergründig“ um das Urteil des Amtsgerichts

 

Der Kirchenvorstand ist überzeugt, dass es bei der Dienstenthebung von Latzel „nur vordergründig um das noch nicht rechtskräftige Urteil des Amtsgerichtes geht“. Hier werde vielmehr versucht, „einen unliebsamen Theologen zu bekämpfen, dessen Arbeit zwar zehntausendfachen Zuspruch findet, aber dessen Positionen dem Kirchenausschuss nicht in die politische Agenda zu passen scheinen“.

 

Und so nutze man das Disziplinarrecht als Vehikel gegen den Pastor und die Gemeinde vorgehen zu können. Der Kirchenvorstand bittet alle Christen „aus uns im Glauben verbundenen Gemeinden“, bei der bremischen Kirche gegen die Amtsenthebung des Pastors zu protestieren.

 

Dieser Protest dürfe aber nicht diffamierend sein. Er müsse „in jedem Fall friedlich“ und dürfe in der Sprache nicht verletzend sein. Das sei ein Grundsatz des Evangeliums.

 

Der Vorstand der Gemeinde kündigt ferner für Anfang Januar einen Sonderkonvent an, um die nächsten Schritte zu erörtern. So überlege man, ob eine Trennung aus dem Gemeindeverband der Bremischen Evangelischen Kirche möglich sei.

 

Zahlreiche Mitglieder kündigen Kirchenaustritt an oder haben ihn schon vollzogen

 

Der Stellungnahme zufolge haben zahlreiche Gemeindemitglieder ihren Austritt aus der Landeskirche angekündigt oder diesen zum Teil „leider“ auch schon vollzogen. Der Vorstand ruft alle Gemeindemitglieder auf, die Landeskirche jetzt nicht zu verlassen.

 

„Wir als bibeltreue Christen dürfen uns nicht einfach aus der Kirche wegmobben und wegklagen lassen, auch wenn es momentan so scheint, als würden hier in Bremen so ziemlich alle gegen uns stehen.“

Das Gremium ruft ferner dazu, für den Schutz der Gemeinde zu beten und dafür, „dass Pastor Latzel möglichst bald wieder als Verkündiger des Evangeliums auf der Kanzel steht“.

 

 

idea dokumentiert die Stellungnahme im Wortlaut 

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 und im Pressedienst.


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St.-Martini-Gemeinde kritisiert Kirchenausschuss: Ein gezielter Angriff

 

 

 

20.12.2020

 

 

 

 

csm_kirchenvorstand_st_martini_stellungnDie Stellungnahme wurde am 20. Dezember im Gottesdienst der St.-Martini-Gemeinde verlesen. Screenshot: YouTube/St. Martini Gemeinde

 

 

Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) hatte am 10. Dezember beschlossen, den Pastor der St.-Martini-Gemeinde in Bremen, Olaf Latzel, vorläufig des Dienstes zu entheben. Der Vorstand der St.-Martini-Gemeinde hat sich nun in einer Stellungnahme zur Entscheidung des Kirchenausschusses geäußert. Die Stellungnahme wurde am 20. Dezember im Gottesdienst der St.-Martini-Gemeinde verlesen. idea dokumentiert sie im Wortlaut.

 

Liebe St.-Martini-Gemeinde,

 

in seiner Sitzung am 10. Dezember hat der Kirchenausschuss der BEK den Beschluss gefasst, Pastor Latzel mit sofortiger Wirkung vorläufig des Dienstes zu entheben. Als Begründung wurde u. a. angeführt, dass er mit seinen Aussagen zum biblischen Verständnis gelebter Homosexualität der Kirche Schaden zugefügt hätte.

 

Eine Anhörung des Pastors zu diesem Beschluss fand am Mittwoch, 16. Dezember statt. Zu diesem Termin wurde Pastor Latzel eine Vereinbarung vorgelegt, mit der er seine Zustimmung zur sofortigen Dienstenthebung geben sollte. Die Vertreter des Kirchenausschusses, die an der Sitzung teilnahmen, Frau Bosse, Herr Dr. Kuschnerus und Herr Dr. Noltenius, stellten unseren Pastor vor die Wahl, die Vereinbarung zu unterschreiben und damit des Dienstes enthoben zu sein oder die vorläufige Enthebung aus dem Dienst seitens des Kirchenausschusses entgegenzunehmen.

 

Bei beiden Möglichkeiten wäre eine Weiterführung des Dienstes ausgeschlossen gewesen, weder Predigten, Bibelstunden, Konfirmandenunterricht oder Seelsorge. Vor diese nicht wirklich existierende Wahl gestellt, entschied sich Pastor Latzel dazu, nun nicht auch noch sein schriftliches Einverständnis zur vorläufigen Dienstenthebung zu geben. Daraufhin wurde die gegen ihn erlassene vorläufige Dienstenthebung in Kraft gesetzt. Das bedeutet nun, dass Pastor Latzel durch die Landeskirche seines Dienstes vorläufig enthoben ist. Ein aus unserer Sicht, ungeheuerlicher Vorgang.

 

Durch die vorläufige Dienstenthebung sind Pastor Latzel alle Dienste an oder für seine Gemeinde St. Martini verboten. Er darf weder in oder außerhalb von St. Martini predigen, keine Verkündigung im Internet halten, keine auswärtigen Evangelisationen durchführen. Es ist ihm zudem untersagt, alte und kranke Glieder seiner Gemeinde zu besuchen und ihnen beizustehen; er darf den Konfirmandenunterricht nicht mehr fortführen, keine Sterbenden begleiten, keine Beerdigungen vornehmen, keine Hintergrunddienste in der Verwaltung erledigen und vieles andere, was er normalerweise als Hirte unserer Gemeinde tut. Dieses gilt auch, wenn es von den Betroffenen ausdrücklich gewünscht wird.

 

Es bleibt jedoch jedem Gemeindeglied unbenommen, beim Kirchenausschuss eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

 

Die Vertreter des Kirchenausschusses waren nicht bereit, dem Pastor auch nur eines dieser Arbeitsfelder noch zu belassen, obwohl das Dienstrecht diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht. Daher fehlt uns jedes Verständnis für diese gegenüber unseren Gemeindegliedern unbarmherzige und rücksichtslose Haltung des Kirchenausschusses. Wir sehen darin einen gezielten Angriff auf unsere Gemeinde und unseren Pastor, einen Angriff, der nichts anderes bezweckt, als St. Martini zu zerstören.

 

Wir protestieren auf das Schärfste gegen diese ergangene vorläufige Dienstenthebung gegen unseren Pastor. Wir werden morgen den Widerspruch der Gemeinde gegen diese Maßnahmen einreichen.

Wir haben uns als Vorstand – auf den ausdrücklichen Wunsch unseres Pastors – in den letzten Wochen und Monaten mit öffentlichen Äußerungen extrem zurückgehalten, obwohl es zahlreiche Anlässe gab, bei denen der Vorstand auf das Schärfste hätte protestieren wollen. Hier sei nur auf die Äußerungen der Präsidentin des Kirchenausschusses, Frau Bosse, in ihrer Videobotschaft zu Pfingsten oder auf ihre Ausführungen zur Abkehr vom traditionellen biblischen Familienbild von Vater, Mutter, Kind in ihrem Grußwort anlässlich eines „Eröffnungsgottesdienstes“ zum diesjährigen Christopher Street Day im August in Bremen verwiesen.

 

Des Weiteren haben wir schweigend ertragen, dass sich der Schriftführer der BEK, Herr Pastor Dr. Kuschnerus, in seiner öffentlichen Botschaft zum Reformationstag 2020 grundsätzlich dagegen aussprach, moralische Normen aus Anordnungen Gottes oder aus der Bibel herzuleiten. Dies sei ein Gebots-Fundamentalismus, so seine Worte. Vielmehr seien Menschen frei, „… selbst zu beurteilen und miteinander auszuhandeln, was im Sinne der Liebe jeweils das Richtige ist“.

 

Ein aus unserer Sicht unfassbarer Vorgang, der nicht nur den Kern des Christentums in Frage stellt, sondern sich auch direkt gegen unseren gelebten Glauben in St. Martini richtet. Wir sehen uns hierin weder von Herrn Dr. Kuschnerus als Schriftführer noch von Frau Bosse als Präsidentin des Kirchenausschusses öffentlich repräsentiert.

 

Nun aber fragen wir:

 

Wer fügt der Kirche Schaden zu: Der, der bibeltreu predigt, oder diejenigen, die sich eindeutig von biblischen Grundlagen distanzieren?

 

Wie kann es sein, dass ein bibeltreuer Pastor von der Kirche zum Schweigen gebracht wird, die ersten Repräsentanten der Bremischen Evangelischen Kirche jedoch öffentlich Ideologien verbreiten dürfen, die eindeutig gegen die Bibel und gegen alle Bekenntnisse der Reformation gerichtet sind?

 

Wir fragen den Kirchenausschuss konkret:

 

Hat die biblisch begründete Ablehnung von gelebter Homosexualität – nicht die Ablehnungen von homosexuell empfindenden Menschen (!) – einen Platz im Glaubensleben der Bremischen Evangelischen Kirche oder nicht?

 

Bei internen Gesprächen mit den Bauherren der Gemeinde, aber auch mit Vertretern des Arbeitskreises Missionarische Kirche (AMK) in Bremen wird dieses von den Vertretern des Kirchenausschuss immer wieder als selbstverständlich dargestellt. In der Öffentlichkeit ist davon jedoch nichts zu hören, ganz im Gegenteil: Es wird der Eindruck erweckt, als gäbe es für diese Position keinen Platz in den Reihen der Bremischen Evangelischen Kirche.

 

Eine Position übrigens, die so auch von der überwiegenden Mehrheit aller christlichen Kirchen weltweit uneingeschränkt geteilt wird und die bis vor 30 Jahren auch noch von allen evangelischen Landeskirchen in Deutschland so vertreten wurde.

 

Leider verweigert der Kirchenausschuss dazu eine klare öffentliche Positionierung. Wir bitten daher auch die Öffentlichkeit und auch die Presse, diese Antworten einzufordern und dadurch endlich Klarheit herzustellen. Man versucht auf dem Rücken unserer Gemeinde biblisch begründete theologische Positionen zu diskreditieren und uns in unserer Glaubens-, Lehr- und Gewissensfreiheit zu beschneiden.

 

Wir fragen den Kirchenausschuss:

 

Warum gehen Sie in dieser Härte und Rücksichtslosigkeit gegen uns als Gemeinde vor? Warum?

Wir sehen in diesem Vorgehen einen bewussten Akt der Schädigung unserer Gemeinde. St. Martini gehört nicht nur zu den ältesten Gemeinden in Bremen, sie ist auch die Gemeinde, die federführend bei der Einführung der Reformation in unserer Stadt tätig war. Der Kirchenausschuss scheint sich jedoch bei seinen Entscheidungen stärker von externen Lobbygruppen leiten zu lassen, als den Bedürfnissen einer seiner Gemeinden Rechnung zu tragen.

 

Es ist unsere feste Überzeugung, dass es bei dieser Dienstenthebung gegen Pastor Latzel nur vordergründig um das noch nicht rechtskräftige Urteil des Amtsgerichtes geht. Hier wird vielmehr versucht, einen unliebsamen Theologen zu bekämpfen, dessen Arbeit zwar zehntausendfachen Zuspruch findet, aber dessen protestantische, biblische Positionen dem Kirchenausschuss nicht in die politische Agenda zu passen scheinen.

 

Und so nutzt man dann das Disziplinarrecht als Vehikel, um irgendwie gegen den Pastor und die Gemeinde vorgehen zu können.

 

Wir fragen den Kirchenausschuss weiter:

 

Warum wurde in dem ganzen Verfahren der letzten Monate gegen unseren Pastor die Gemeinde St. Martini immer außen vorgehalten? Mantraartig wurde immer und immer wiederholt, das Ganze ginge die Gemeinde nichts an.

 

Wir erklären hiermit unmissverständlich, dass diese Dienstenthebung sehr wohl die Martinigemeinde etwas angeht, zumal ein Teil der Stelle des Pastors ohnehin von der Gemeinde selbst finanziert wird. Wie kann man eine Gemeinde stärker treffen, als ihren Pastor zu entfernen. Zu behaupten, es gehe die Gemeinde nichts an, wenn man diese ihres Hirten beraubt, empfinden wir als einen Akt tiefster Missachtung und Demütigung aller Mitglieder der Martini-Gemeinde, und zwar der Mitglieder hier in Bremen wie auch der vielen tausend Glieder unserer Internetgemeinde.

 

Liebe Geschwister, in den letzten Tagen haben wir uns als Vorstand eingehend mit der Frage beschäftigt, wie es nun weiter gehen kann. Viele von Ihnen hier vor Ort und auch aus der Internetgemeinde beschäftigt diese Frage natürlich ebenfalls. Zunächst einmal müssen wir sagen, dass wir aktuell noch keine unmittelbare Lösung für die uns begegnenden Schwierigkeiten und Anfechtungen haben.

Wir wissen uns jedoch in all dem Schweren in der Hand unseres lebendigen Gottes, in Jesus Christus. Auch wenn wir den Weg noch nicht sehen, so befehlen wir uns Jesus an und vertrauen auf ihn, dass er uns als seine Gemeinde führen wird. Nicht weil wir es verdient hätten, sondern allein um seiner Gnade willen. Dieses sei vorausgeschickt.

 

Folgendes wollen wir aber bei aller Vorläufigkeit bekannt geben:

 

1. Der Vorstand der St.-Martini-Gemeinde wird selbstverständlich gegen die Dienstenthebung seines Pastors Widerspruch beim Kirchenausschuss einlegen und mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Entscheidung vorgehen.

 

2. Der Vorstand der Gemeinde bittet alle Gemeindeglieder von St. Martini, hier vor Ort, aus der Internetgemeinde und Geschwister aus uns im Glauben verbunden Gemeinden, bei der Bremischen Evangelischen Kirche gegen diese Amtsenthebung unseres Pastors zu protestieren. Dieser Protest darf und muss deutlich, aber in jedem Fall friedlich und in der Sprache nicht verletzend sein. Das ist uns sehr wichtig und ein Grundsatz des Evangeliums. Wir lehnen jede Form von Diffamierung ausdrücklich ab. Wir wollen friedlich protestieren mit E-Mails, Telefonaten und Briefen.

 

3. Der Vorstand der St.-Martini-Gemeinde hat beschlossen, Anfang Januar, so es dann die Corona-Lage zulässt, einen Sonderkonvent einzuberufen. Dort sollen die nächsten Schritte der Gemeinde, wie z. B. Fragen nach dem Ruhenlassen von Rechten und Pflichten gegenüber der Zentralkörperschaft, erörtert werden. Zudem überlegen wir als Vorstand, ob weitergehende Möglichkeiten einer Trennung aus dem Gemeindeverbund der BEK bestehen. Dieses alles sind komplexe kirchenrechtliche Fragen, denen wir uns aber leider jetzt stellen müssen.

 

4. Viele treue Martinianer sind, wie auch die Mitglieder des Kirchenvorstandes, bitter enttäuscht und in ihrem Vertrauen zum Kirchenausschuss zutiefst erschüttert. Zahlreiche Geschwister haben daher ihren Austritt aus der Landeskirche angekündigt und diesen zum Teil leider auch schon vollzogen. Man will natürlich in St. Martini bleiben, aber will den der Gemeinde feindlich gesonnenen Kirchenapparat nicht weiter unterstützen.

 

Der Vorstand der St.-Martini-Gemeinde ruft alle Gemeindeglieder ausdrücklich dazu auf, die Landeskirche jetzt nicht zu verlassen und nicht aus der Kirche auszutreten, sondern als Mitglieder der Kirche den Kampf für die Wahrheit aufzunehmen. Das ist jetzt unsere Aufgabe. Wir als bibeltreue Christen dürfen uns nicht einfach aus der Kirche wegmobben und wegklagen lassen, auch wenn es momentan so scheint, als würden hier in Bremen so ziemlich alle gegen uns stehen.

 

Aber: Wir haben einen Gott in Jesus Christus, der Wunder tut, und bei dem nichts unmöglich ist. Er kann noch Umkehr und Buße auch in den evangelischen Kirchen unseres Landes – dem Land der Reformation – schenken. Auf diesen Gott vertrauen wir und gehen mit Jesus Christus mutig voran.

 

5. Der Vorstand der Gemeinde ist der festen Überzeugung, dass es sich bei diesen Geschehnissen um einen geistlichen Kampf handelt, wie es in Epheser 6,10-20 beschrieben wird. Damit wollen wir ausdrücklich nicht einzelne Mitglieder des Kirchenausschusses verurteilen, das steht uns nicht zu, sondern wir wollen auf den Hintergrund dieser ganzen Geschehnisse hinweisen.

 

Um in solchen Kämpfen zu bestehen, ist es wichtig, dass gebetet wird, wie die Heilige Schrift es lehrt. Darum bitten wir Sie alle, die Sie diese Erklärung jetzt hören oder später lesen: Bitte beten Sie. Beten Sie um Schutz und Leitung für uns als St.-Martini-Gemeinde. Bitte beten Sie um besondere Behütung und Segnung für unseren Pastor. Bitte beten Sie um Weisheit für uns als Vorstand, dass bei all den anstehenden Entscheidungen alles im Sinne Jesu beschieden wird.

 

Bitte beten Sie auch für den Kirchenausschuss, dass seine Mitglieder erkennen, dass sie ihre Entscheidungen vor Gott, dem HERRN, verantworten müssen und dass die Mitglieder des Kirchenausschusses durch Jesus mit Erkenntnis der Wahrheit gesegnet werden.

 

Und bitte beten Sie, dass Pastor Latzel möglichst bald wieder als Verkündiger des Evangeliums auf der Kanzel steht.

 

6. Wir wollen aber an dieser Stelle auch danken für alle Gebetsunterstützung, Briefe und E-Mails aus dem In- und Ausland, die uns in den letzten Monaten erreicht und getragen haben.

Danke. Danke Euch Geschwistern im Herrn, dass Ihr uns in dieser schweren Zeit zur Seite steht und uns mittragt. Danke. Der Herr segne Euch dafür.

 

Liebe Geschwister, wir stehen in einem schweren Sturm, der uns vieles abverlangt. Aber wir wissen uns getragen von dem, dem Wind und Meer gehorsam sind: Jesus Christus. Ihm allein alle Ehre!

 

 

Bremen, 20. Dezember 2020

Dr. Jürgen Fischer, Bauherr

für den Vorstand der Evangelischen St.-Martini-Gemeinde


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Bremen: Konservative Gemeinden kritisieren Latzels Dienstenthebung

05.01.2021

csm_latzel_olaf_715_idea_tk16_548ba71ae6Pastor Latzel hat Rechtsmittel gegen seine vorläufige Dienstenthebung eingelegt. Foto: idea/kairospress

Bremen (idea) – Die Bremer „Arbeitsgemeinschaft missionarische Kirche“ hat scharfe Kritik am Umgang der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) mit dem Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, geübt.

Hintergrund: Der Kirchenausschuss (Kirchenleitung) hatte am 10. Dezember 2020 beschlossen, Latzel vorläufig des Dienstes zu entheben. Als Grund nannte er die Verurteilung des Pastors durch das Amtsgericht Bremen.

Es hatte Latzel am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt. Er hatte in einem „Eheseminar“ seiner Gemeinde, das auf YouTube veröffentlicht wurde, unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day.“ Später hatte Latzel sich dafür entschuldigt und die Aufzeichnung im Internet gelöscht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da er und sein Anwalt Sascha Böttner (Hamburg) dagegen in Berufung gegangen sei. Der Pastor hat auch Rechtsmittel gegen seine vorläufige Dienstenthebung eingelegt.

Lehrfreiheit auch für konservative Pastoren

In einem Offenen Brief erklärte die theologisch konservative Arbeitsgemeinschaft, sie sei „entsetzt“ über das Vorgehen der Kirchenleitung, zumal das Urteil gegen Latzel noch nicht rechtskräftig sei und die schriftliche Begründung nicht vorliege.

Die vorläufige Dienstenthebung müsse zurückgenommen werden. Sie sei eine „überzogene Disziplinarmaßnahme“ und komme faktisch einem Berufsverbot gleich. Darüber hinaus werde der St.-Martini-Gemeinde auf unbestimmte Zeit der von ihr gewählte Pastor „weggenommen“, dessen Stelle sie während des offenen Verfahrens auch nicht neu besetzen könne.

Die Arbeitsgemeinschaft habe sich bereits im Mai 2020 von der verletzenden Form der Äußerungen distanziert, die zu Latzels Verurteilung geführt hatten. Zugleich habe die Arbeitsgemeinschaft zu einer „differenzierten und sachlichen Betrachtung in dieser Angelegenheit“ und „innerkirchlich zu einem konstruktiven Frieden“ aufgerufen.

Latzels Dienstenthebung scheine „ohne Augenmaß getroffen worden zu sein, denn sie gefährdet den Frieden in unserer theologisch pluralistischen Kirche“. Die Freiheit der Verkündigung und der Lehre müsse auch für Pastoren gelten, „die ethisch und moralisch theologisch-konservative Positionen vertreten, die nicht dem gesellschaftlichen Mainstream entsprechen, solange sie nicht in diffamierende und beleidigender Weise getätigt sind“.

Es dürfe nicht das Ziel der Kirche sein, „unliebsame Verkündiger aus ihren Reihen zu ,verbannen‘“. Unterzeichner sind die Pastoren Burkhard Ahlers, Bernd Bierbaum, Martin Gossens, Andreas Hamburg, Matthias Jander, Rüdiger Kurz, Torsten Morstein, Jens Runge und Andreas Schröder. Die Arbeitsgemeinschaft Missionarische Kirche ist ein Zusammenschluss von sieben Gemeinden der Bremischen Kirche.

 


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Pietisten und Lutheraner kritisieren Umgang mit Olaf Latzel

08.01.2021

csm_latzel_olaf_715_idea_tk16_548ba71ae6Der Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel. Foto: idea/ kairospress

Siegen (idea) – Der Evangelische Gemeinschaftsverband Siegerland-Wittgenstein hat Äußerungen des EKD-Ratsvorsitzenden, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm (München), zum Fall des Bremer Pastors Olaf Latzel kritisiert.

Hintergrund: Das Amtsgericht Bremen hatte Latzel am 25. November wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt. Er hatte in einem „Eheseminar“ seiner Gemeinde, das auf YouTube veröffentlicht wurde, gelebte Homosexualität als Sünde bezeichnet. Ferner nannte er Homosexualität eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ und sagte: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day.“ Außerdem hatte er geäußert: „Der ganze Gender-Dreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung.“ Später hatte Latzel sich dafür entschuldigt und die Aufzeichnung im Internet gelöscht.

Bedford-Strohm sagte vor dem Prozess gegenüber dem „Spiegel“ im Blick auf Latzel: „Intoleranz ist gegen das Evangelium, abwertende und diskriminierende Haltungen dürfen in der Kirche keinen Platz haben.“ In einem Brief an den EKD-Ratsvorsitzenden kritisierte der Gemeinschaftsverband, er habe mit seinen Äußerungen „dem Prozessurteil vorgegriffen und der Bremischen Landeskirche den Rauswurf Pastor Latzels nahegelegt“.

Unabhängig davon bereite die Tragweite seiner Aussage pietistischen Christen Sorge. „Das Evangelium ist sehr wohl intolerant gegen die Sünde“, heißt es in dem Schreiben. So seien etwa laut Epheser 5,5 Unzüchtige und Habsüchtige vom Reich Gottes ausgeschlossen. Nach Bedford-Strohms Aussage könne in Zukunft jeder Aufruf zur Abkehr von der Sünde „als Intoleranz diskreditiert werden“.

Krause: Disziplinarrecht gegen theologische Einwände

Der Vorsitzende des Lutherischen Konvents im Rheinland, Pfarrer Winfrid Krause (Rohrbach), kritisierte in einer Stellungnahme den Umgang der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) mit Latzel. Sie hat Latzel mit Wirkung vom 16. Dezember von seinem Dienst enthoben. Zur Begründung erklärte die Kirchenleitung, ein Pastor könne nach einer Verurteilung wegen Volksverhetzung durch ein deutsches Gericht nicht weiter seinen Dienst tun. Das gelte auch, wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig sei.

Dazu erklärte Krause, Latzel habe seine „missverständlichen Äußerungen“ öffentlich klargestellt und sich entschuldigt. Es sei fragwürdig, wenn die Bremische Kirche trotzdem „eine Anordnung der Obrigkeit im Sinne des herrschenden Mainstreams einfach gehorsam durchwinkt, statt das Evangelium von der Vergebung zum Leuchten bringen, das für jeden Christen gilt, auch einen Pfarrer“.

Im Hinblick auf die biblische Verurteilung homosexueller Praxis seien Latzels Äußerungen sachlich richtig gewesen. Es lasse „tief blicken“, dass die BEK ein noch nicht rechtskräftiges Urteil zum Anlass nehme, „klare biblische Lehren, die man nicht mehr vertreten will, zum Schweigen zu bringen“.

 


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Bremen: Kirchenleitung stellte Strafanzeige gegen Latzel

 

 

 

 

11.01.2021

 

csm_latzel_olaf_715_philipp_oehme16_a837Pastor Olaf Latzel. Foto: Philipp Oehme

 

 

Bremen (idea) – Der Kirchenausschuss (Kirchenleitung) der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) hat am 15. Mai 2020 selbst Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen den Pastor der St.-Martini-Gemeinde in Bremen, Olaf Latzel, gestellt. Das geht aus der schriftlichen Begründung des Amtsgerichtsurteils gegen Latzel hervor, die der Evangelischen Nachrichtenagentur idea vorliegt.

 

Bisher war bekannt, dass unter anderem der Verein „Christopher Street Day Bremen“ am 30. April 2020 Strafanzeige gegen Latzel gestellt hatte. Hintergrund: Latzel hatte in einem „Eheseminar“ seiner Gemeinde, das als Audiodatei auf YouTube veröffentlicht wurde, unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day.“

 

Später hatte Latzel sich dafür entschuldigt und die Aufzeichnung im Internet gelöscht. Das Amtsgericht Bremen verurteilte Latzel am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da er und sein Anwalt Sascha Böttner (Hamburg) dagegen in Berufung gegangen sei.

 

Der Kirchenausschuss hatte am 10. Dezember 2020 beschlossen, Latzel vorläufig des Dienstes zu entheben. Als Grund nannte er die Verurteilung des Pastors durch das Amtsgericht Bremen. Der Sprecher der BEK, Frank Lenk, erklärte auf Nachfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, die Landeskirche werde am 12. Januar eine Stellungnahme abgeben.

 

 

Einen Zwischenruf von idea-Redakteur David Wengenroth zur Strafanzeige der Bremische Kirchenleitung gegen Olaf Latzel lesen Sie 

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IDEA dokumentiert die Begründung des Urteils gegen Latzel

28.01.2021

csm_latzel_olaf_prozess_urteil_870_idea_Olaf Latzel bei der Urteilsverkündung in Bremen. Foto: IDEA/David Wengenroth

 

 

Wetzlar/Bremen (IDEA) – Die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA (Wetzlar) dokumentiert die schriftliche Begründung des 

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 gegen den Pastor der St.-Martini-Gemeinde in Bremen, Olaf Latzel. Das Gericht hat sie bisher nicht veröffentlicht.

 

Es hatte den Pastor am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro (90 Tagessätze) verurteilt. Grund waren Aussagen Latzels in einem „Eheseminar“ seiner Gemeinde, das als Tonaufzeichnung auf YouTube veröffentlicht worden war.

 

In der schriftlichen Begründung des Urteils heißt es unter anderem: „Aufgrund der Verbreitung ab dem 14.03.2020 kam es wegen des Inhalts der Audio-Datei zu heftiger Kritik und es erfolgten mehrere Anzeigen, u.a. durch den Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche mit Schreiben vom 15.05.2020 (...)“. Dazu erklärte die 

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 Bremen am 28. Januar gegenüber IDEA, sie stufe das Schreiben im Gegensatz zur Feststellung in dem Urteil nicht als Strafanzeige, sondern als „Informationsschreiben“ ein.

 

Hintergrund: Latzel hatte in dem „Eheseminar“ unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day.“ Später entschuldigte er sich dafür und löschte die Aufzeichnung im Internet.

 

Wegen seiner Aussagen hatte unter anderem der Verein „Christopher Street Day Bremen“ am 30. April 2020 Strafanzeige gegen ihn gestellt.

 

Das Urteil des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, da Latzel und sein Anwalt Sascha Böttner (Hamburg) dagegen in Berufung gegangen sind. Die Bremische Kirche hat Latzel wegen der Verurteilung vorläufig des Dienstes enthoben. Auch dagegen hat der Pastor Rechtsmittel eingelegt.


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Bekenntnisbewegung kritisiert Bremische Kirche im Fall Latzel

03.02.2021

csm_latzel_olaf_gericht_maske_870_idea_dDer Pastor Olaf Latzel vor Gericht in Bremen. Foto: idea/David Wengenroth

Bremen/Sachsenheim (IDEA) – Die Bekenntnisbewegung „

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“ hat scharfe Kritik an dem Umgang der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) und der Bremer Justiz mit dem Pastor der St.-Martini-Gemeinde in Bremen, Olaf Latzel, geübt.

Hintergrund: Das Amtsgericht Bremen hatte den Pastor am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro (90 Tagessätze) verurteilt. Grund waren Aussagen Latzels in einem „Eheseminar“ seiner Gemeinde, das als Tonaufzeichnung auf YouTube veröffentlicht worden war. Er hatte unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day.“ Später entschuldigte er sich dafür und löschte die Aufzeichnung im Internet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Latzel und sein Anwalt Sascha Böttner (Hamburg) dagegen in Berufung gegangen sind. Die Bremische Kirche hat Latzel wegen der Verurteilung vorläufig des Dienstes enthoben. Auch dagegen hat der Pastor Rechtsmittel eingelegt.

Konservative Christen beleidigt

Der Vorstand der Bekenntnisbewegung kritisierte in einer 

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 auf ihrer Internetseite, die BEK und die Justiz hätten sich gegenüber Latzel „auffällig anders verhalten“ als gegenüber dem Pastor der evangelischen Friedenskirche in Bremen, Bernd Klingbeil-Jahr. Er hatte im Juni 2020 in einem Beitrag über Latzel in der Sendung „buten un binnen“ des Senders Radio Bremen die rund 20.000 Abonnenten seines YouTube-Kanals kritisiert. Sie seien „Leute, die wollen eine andere Kirche und eine andere Gesellschaft“. Es gebe seit Jahren „ein Mischfeld aus christlichen Fundamentalisten und Faschisten“. „Aus diesem braunen Mob“ heraus würden Aktionen geplant und durchgeführt.

Wegen dieser Äußerungen war bei der Staatsanwaltschaft Bremen eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede gestellt worden. Das Verfahren wurde mit der Begründung eingestellt, die Äußerungen erfüllten keinen Straftatbestand.

Mit seinen Äußerungen habe Klingbeil-Jahr aber theologisch konservative Christen auf eine Stufe gestellt mit den „braunen Horden, die am 9. November 1938 durch die deutschen Städte tobten und jüdische Geschäfte verwüsteten“, erklärte der Vorstand der Bekenntnisbewegung. Damit habe er „weitaus Schlimmeres mit unbescholtenen Bürgern“ getan als Latzel mit seinen Äußerungen zur Homosexualität. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Klingbeil-Jahr eingestellt, Latzel aber wegen Volksverhetzung angeklagt habe.

„Umfassendes Berufsverbot“ gegen Latzel

Auch die BEK habe mit zweierlei Maß gemessen, da sie sich von Klingbeil-Jahrs Aussagen nicht einmal distanziert, gegen Latzel aber ein „umfassendes Berufsverbot“ verhängt habe. Die Bekenntnisbewegung „Kein anderes Evangelium“ tritt nach eigenen Angaben für die Bewahrung der biblischen Botschaft und der reformatorischen Grundlagen ein. Als Gründungsdatum gilt der 6. März 1966. Damals versammelten sich 24.000 Christen zu einer Großkundgebung in der Dortmunder Westfalenhalle. Sie protestierten gegen eine Verfälschung der Bibel und gegen die Politisierung der Kirche. Vorsitzender der Bekenntnisbewegung ist Pfarrer Johannes Frey (Sachsenheim bei Ludwigsburg).


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Streit um Latzel: Gemeinde kündigt weitere Schritte an

 

 

 

 

11.03.2021

 

csm_st_martini_kirche_bremen_870_matthiaDie Bremer St.-Martini-Kirche. Foto: Matthias Süßen

 

 

Bremen (IDEA) – Die Bremer St.-Martini-Gemeinde des theologisch konservativen Pastors Olaf Latzel erwägt, ihre Mitgliedschaft in der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) ruhen zu lassen. Das geht aus einem Beschluss des Konvents der Gemeinde hervor, der auf ihrer Internetseite veröffentlicht wurde. Zur Begründung heißt es darin, die Landeskirche habe durch die vorläufige Dienstenthebung von Latzel die Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit der Gemeinde verletzt.

 

Hintergrund: Der Kirchenausschuss der BEK (Kirchenleitung) hatte Latzel suspendiert, weil das Amtsgericht Bremen ihn wegen Volksverhetzung verurteilt hatte. Grund sind Aussagen in einem „Eheseminar“ seiner Gemeinde, das auf YouTube veröffentlicht wurde. Bei der Veranstaltung hatte Latzel unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day“.

 

Später hatte Latzel sich dafür entschuldigt und die Aufzeichnung im Internet gelöscht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Latzel dagegen in Berufung gegangen ist. Der Pastor und die Gemeinde haben auch Rechtsmittel gegen seine vorläufige Dienstenthebung eingelegt.

 

Gemeinde will Latzel notfalls selbst anstellen

 

In dem Beschluss des Konvents heißt es, Latzel habe durch seine Aussagen zur praktizierten Homosexualität bei dem Eheseminar „in keiner Weise gegen die aus seiner Ordination bestehenden Pflichten verstoßen“, sondern „im Gehorsam gegenüber dem dreieinigen Gott die klare biblische Lehre, wie sie in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis seiner Kirche bezeugt ist, gelehrt“. Deshalb bestätige der Konvent ausdrücklich seine Berufung als Pastor der Gemeinde.

 

Wenn die Kirchenleitung Latzels Dienstenthebung nicht rückgängig machen sollte, werde die Gemeinde ihn notfalls selbst anstellen. Darüber hinaus ermögliche die Bremische Kirchenverfassung Gemeinden, zur Sicherung ihrer Glaubens- und Lehrfreiheit gegenüber der Landeskirche ein „Ruhenlassen der Rechte und Pflichten“ zu erklären. In diesem Fall nehme die Gemeinde nicht mehr an den gemeinschaftlichen Einrichtungen und Ordnungen der Landeskirche teil und entsende keine Vertreter mehr zum Kirchentag (Kirchenparlament).

 

Der Gemeindevorstand werde beauftragt, diesen Schritt vorzubereiten. Der Beschluss sei mit rund 94 Prozent der Stimmen gefasst worden, heißt es auf der Internetseite der Gemeinde. Der Konvent ist das verfassungsgebende Organ der St.-Martini-Gemeinde. Er hat rund 130 stimmberechtigte Mitglieder.


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