Bund FeG will Vollmitglied der ACK werden
Der Bundestag, das höchste Entscheidungsgremium der FeG, beschloss am Wochenende bei seiner Sitzung in Dietzhölztal-Ewersbach (Hessen), die Vollmitgliedschaft zu beantragen. Die ACK, die 1948 gegründet wurde, versteht sich nicht als Kirchenbund, sondern ist ein loser Zusammenschluss christlicher Kirchen in Deutschland. Theologische Grundlage ihrer Arbeit ist laut Satzung, „Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland“ zu bekennen. Der Verein soll der „ökumenischen Zusammenarbeit“ dienen.
Mitglieder der ACK sind neben der EKD und der katholischen Kirche auch Freikirchen wie der Bund evangelisch-freikirchlicher Gemeinden (Baptisten), die Heilsarmee, Methodisten sowie der Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden. Gaststatus haben unter anderem der Bund freikirchlicher Pfingstgemeinden, die Kirche des Nazareners, die Neuapostolische Kirche sowie die Adventisten.
Ansgar Hörsting bleibt Präses
Mit 92 Prozent der Stimmen wählte der Bundestag außerdem Ansgar Hörsting für eine dritte sechsjährige Amtszeit als Präses des freikirchliches Bundes. Die entsprechenden Gremien schlugen Hörsting zur Wiederwahl vor. Es gab keinen Gegenkandidaten. Der gebürtige Hamburger repräsentiert seit 2008 den Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland.
Im Rahmen des Bundestag wurden vier Gemeinden in den Bund FeG aufgenommen, darunter die „mosaikchurch“ in Detmold, „dreisechzehn“ in Hannover sowie die FeGs in Haßloch und Rastatt. Insgesamt zählen nun 499 Gemeinden mit gut 42.000 Mitgliedern zum Bund FeG.
Ansgar Hörsting (Foto: Artur Wiebe / Bund FeG)