Zum Inhalt wechseln

Welcome to Irrglaube und Wahrheit
Register now to gain access to all of our features. Once registered and logged in, you will be able to create topics, post replies to existing threads, give reputation to your fellow members, get your own private messenger, post status updates, manage your profile and so much more. If you already have an account, login here - otherwise create an account for free today!
Foto

Mutterschutz und Gender-Mainstreaming (Fh 2016/3)


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
Keine Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34025 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

 

 

 

 

 

Mutterschutz und Gender-Mainstreaming (Fh 2016/3)

 

 

 

 

veröffentlicht am

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

von

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

 

 

von Johannes Resch

Im Entwurf für ein neues Mutterschutzgesetz aus dem Hause Schwesig findet sich die Passage:

§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Eine Frau im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die schwanger ist oder ein Kind geboren hat oder stillt, unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht. 1)

Beim ersten Blick fragt man sich, warum der Begriff Frau „im Sinne dieses Gesetzes“ definiert werden muss und was der Hinweis auf den „Geburtseintrag“ eigentlich soll. Der Vergleich entsprechender Passagen im bisher geltenden Gesetz und dem neuen Entwurf hilft da etwas weiter.

Text im bisher gültigen Gesetz:

§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) …
(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. 2)

Text des Entwurfs:

§ 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung
(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung), soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt. Sie kann die Erklärung nach Satz 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Beide Aussagen sind inhaltlich gleich. Aber im bisherigen Text geht es um „werdende Mütter“, im neuen Entwurf um „eine schwangere Frau“. Nun mag eingewendet werden, das sei doch egal. „schwangere Frau“ klinge halt moderner als „werdende Mutter“. Aber nachdem auch alle Verwaltungsebenen den Anforderungen des Gender Mainstreaming (GM) gerecht werden müssen, gilt es da genauer hinzuschauen: Es geht darum, in allen Lebensbereichen und Zusammenhängen zwischen biologischem und sozialem Geschlecht einer Person zu unterscheiden. Danach ist davon auszugehen, dass es biologische Frauen gibt, die sich aber „sozial“ als Mann fühlen und heute das Recht haben, sich als „männlich“ ins Geburtsregister eintragen zu lassen. Ohne genaue Begriffsdefinition „Frau im Sinne dieses Gesetzes“ könnten sich diese „männlichen Mütter“ ja diskriminiert fühlen, wenn sie im Mutterschutzgesetz als „Frau“ bezeichnet werden. Aber warum wurde der Begriff Mutter nicht beibehalten? Dann wäre ein Konflikt mit dem Eintrag im Geburtsregister gar nicht möglich gewesen. Nach der Logik des GM gäbe es dann eben männliche Mütter.

Noch einmal fragt man sich, wozu diese umständliche „Begriffsbestimmung“ gut sein soll, nachdem es bei einem Mutterschutzgesetz doch ausschließlich auf das biologische Geschlecht ankommt. Das in der Gedankenwelt des GM existierende „soziale Geschlecht“ spielt hier überhaupt keine Rolle. Eine Mutter, die sich sozial als „Mann“ fühlt, bedarf bei Schwangerschaft, Geburt und gegebenenfalls auch beim Stillen des gleichen Schutzes wie andere Mütter. Das festzustellen wäre nicht diskriminierend gewesen. Aber der Wechsel vom eindeutigen Begriff Mutter zu dem durch GM zweideutig gewordenen „Frau“ mit dem Hinweis auf den „Geburtseintrag“ ist Teil einer gezielt betriebenen Sprachverwirrung.

Noch ernster zu nehmen ist allerdings die Umdefinition von Begriffen, die die bisherige Bedeutung geradezu ins Gegenteil verkehren. Wenn z. B. gesagt wird „Familie ist dort, wo Kinder sind“, wird jeder Kindergarten und jede Schule zur „Familie“. Das ist absurd! Schule kann in mancher Hinsicht als „Familie“ empfunden werden, kann aber niemals Familie sein. Ein anderes Beispiel: In der aktuellen Politik wird viel von „Gleichstellung der Geschlechter“ geredet. Damit soll vermittelt werden, es gehe um „Gleichberechtigung“. Aber dort wo der Begriff eingesetzt wird, geht es meist um Bevormundung von Müttern und Eltern (z.B. beim Elterngeldgesetz oder bei der einseitigen Krippenförderung).

Wir müssen aufpassen, dass unsere Sprache nicht immer verschwommener wird, so dass wir uns am Ende gar nicht mehr unterhalten und erst recht nicht mehr verstehen können. Eine neue Sprachverwirrung zeichnet sich ab, diesmal nicht aufgrund der Sprachen verschiedener Völker wie in Babylon, sondern aufgrund der Umdeutung bisher eindeutiger Begriffe.

Fußnoten:

1) Quelle:

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

2) Quelle:

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

Wenn der Ochse ein Pferd ist

Gerichtlich wurde geklärt, dass „im Sinne des Gesetzes“ ein Ochse auch ein Pferd sein kann:

Ein Bauer wurde bestraft, weil er zum Holzrücken in seinem Wald einen Ochsen angespannt und dafür keine Genehmigung eingeholt hatte. Lt. Gesetz war diese notwendig, sobald Pferde für diese Arbeit eingesetzt würden. Die Erklärung des Bauern, er habe ja kein Pferd, sondern einen Ochsen eingespannt, half ihm nichts. Das Gericht befand, dass der Ochse in diesem Fall „im Sinne des Gesetzes“ ein Pferd und sein Einsatz genehmigungsbedürftig sei. Zuwiderhandlungen seien zu bestrafen.

Dieses Gleichnis hilft uns also zu verstehen, dass “eine Frau im Sinne dieses Gesetzes“ auch ein Mann sein kann!

 


  • 0