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Moscheebesuch verweigert: Gericht bestätigt Bußgeld


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Moscheebesuch verweigert: Gericht bestätigt Bußgeld
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Betende Muslime in einer Moschee. Symbolbild: picture-alliance/dpa

Rendsburg/Schleswig (idea) – Die Eltern eines Schülers aus Rendsburg, die ihren Sohn von einem Moscheebesuch im Schulunterricht abhielten, müssen ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro zahlen. Eine Rechtsbeschwerde der Eltern gegen eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Meldorf ließ das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig nicht zu. Zum Hintergrund: Im Juni 2016 hatten die Eltern des damals 13-jährigen Schülers ihm den Besuch einer Moschee im Erdkundeunterricht verwehrt. Die siebte Klasse des Rendsburger Kronwerk-Gymnasiums verbrachte zwei Stunden in der örtlichen „Centrum-Moschee“, die Verbindungen zur Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) unterhält. Der niedersächsische Verfassungsschutz schreibt über die IGMG: „Mit abnehmender Tendenz sind die Mitglieder der IGMG dem extremistischen Spektrum zuzuordnen.“ Nach Angaben ihres Anwalts befürchteten die Eltern eine „religiöse Indoktrination“ des Kindes, das wie sie selbst konfessionslos sei. Daraufhin erhielten sie einen Bußgeldbescheid in Höhe von 300 Euro wegen „vorsätzlicher Verhinderung des Schulbesuchs“, dem sie nicht nachkamen. Das Amtsgericht Meldorf verringerte den Betrag auf 50 Euro. Als strafmildernd sah es die Richterin an, dass die Eltern von sich aus Ersatzunterricht an der Schule angefragt hatten, den die Schulleiterin verweigerte. Außerdem hatte der Junge nie unentschuldigt gefehlt.

 

Gericht: Keine grundsätzliche Rechtsfrage

 

Das Oberlandesgericht begründete die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde damit, dass diese nur möglich sei, wenn eine grundsätzliche Rechtsfrage zu klären sei, deren Bedeutung über den Einzelfall hinausgeht. „Dafür müssen die aufgeworfenen Rechtsfragen jedoch entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und abstrakt von praktischer Bedeutung sein.“ Das sei in diesem Fall nicht gegeben. Das Amtsgericht habe seine Entscheidung bereits darauf gestützt, dass die Eltern nicht nur die Teilnahme ihres Sohnes am Moscheebesuch in der 5. und 6. Schulstunde verhinderten, sondern auch den Schulbesuch in den davorliegenden vier Schulstunden. „Bereits die Verhinderung des Schulbesuchs in den ersten vier Unterrichtsstunden rechtfertigt jedoch die Verurteilung zu den – moderaten – Geldbußen in Höhe von jeweils 25 Euro.“

 


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Verweigerter Moscheebesuch: Anwalt will Fall neu aufrollen

 

 

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Müssen Eltern ihre Kinder an einem Moscheebesuch im Rahmen des Schulunterrichts teilnehmen lassen? Foto: pixabay.com

Rendsburg/Schleswig (idea) – Der Fall eines Ehepaars aus Rendsburg, das einen Sohn von einem Moscheebesuch im Schulunterricht abhielt, muss möglicherweise neu verhandelt werden. Das teilte der Rechtsanwalt des Vaters, Alexander Heumann (Düsseldorf), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea auf Anfrage mit. Als Grund gab er an, dass eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft nicht an ihn als Verteidiger weitergeleitet worden sei. Zum Hintergrund des Falls: Im Juni 2016 hatten die Eltern des damals 13-jährigen Schülers ihm den Besuch einer Moschee im Erdkundeunterricht verwehrt. Seine siebte Gymnasialklasse besuchte die „Centrum-Moschee“, die Verbindungen zur Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) mit Berührungspunkten zum radikalen Islam unterhält. Nach Angaben ihres Anwalts befürchteten die Eltern eine „religiöse Indoktrination“ des Kindes, das wie sie selbst konfessionslos ist. Einen Bußgeldbescheid von zunächst 300 Euro verringerte das Amtsgericht Meldorf auf 50 Euro, weil die Eltern von sich aus Ersatzunterricht an der Schule angefragt hatten. Den verweigerte die Schulleiterin jedoch. Außerdem hatte der Junge zuvor nie unentschuldigt gefehlt. Eine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts hat das Oberlandesgericht Schleswig im April abgelehnt.

 

Anwalt Heumann: Mehrere Fehler des Gerichts

 

Wie Heumann gegenüber idea sagte, wurde die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft erst auf seine telefonische Nachfrage hin an ihn geschickt, als das Gericht seine Entscheidung schon getroffen hatte. Ein weiterer Rechtsanwalt, der die Mutter vertritt, habe das Dokument gar nicht erhalten. Die Verteidiger rügten deshalb „die Verletzung rechtlichen Gehörs“ und beantragten, den Beschluss des Gerichts aufzuheben. Wenn der Rüge stattgegeben wird, muss das Oberlandesgericht das Verfahren neu aufnehmen. Schon im Dezember 2018 haben die Richter nach Ansicht Heumanns einen „schweren Fehler“ gemacht, indem sie eine Rechtsmittelfrist falsch terminiert hätten. Auch inhaltlich kritisierte Heumann die Entscheidung. Das Gericht hatte seine Ablehnung der Rechtsbeschwerde damit begründet, dass der Schüler schon in den ersten vier Stunden vor dem Besuch der Moschee gefehlt habe. Diese Sicht sei praxisfremd, sagte Heumann. Zum einen hätte das Kind nicht gefehlt, wenn die Schule den beantragten Ersatzunterricht organisiert hätte. Zum anderen hätte es psychischen Stress für den 13-Jährigen bedeutet, sich nach vier Schulstunden vor dem Moscheebesuch eigenständig zu entfernen und möglicherweise Druck von Lehrern und Mitschülern zu erleben.

 

Ministerpräsident Günther: Schwänzen immer bestrafen

 

Heumann sagte gegenüber idea, dass es in dem Fall um grundsätzliche Rechtsfragen gehe, etwa die Reichweite des elterlichen Erziehungsrechts. Wenn die Finanzierung sichergestellt sei, würden die Eltern möglicherweise auch Verfassungsbeschwerde einlegen. Fragwürdig sei auch, dass die Eltern in diesem Fall ein Bußgeld zahlen müssten, während die regelmäßige Teilnahme an den „Fridays for future“-Demonstrationen für den Klimaschutz ungeahndet bleibe. „Diese Demonstrationen beginnen auch erst um 12 Uhr, da fragt niemand, ob die Schüler nicht vorher in den Unterricht gehen könnten.“ Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sagte im Interview mit der Zeitung „Die Welt“, dass die Sachverhalte unterschiedlich zu bewerten seien: „Im Moscheefall haben die Eltern ihr Kind aktiv nicht in den Unterricht geschickt und dafür ein Bußgeld kassiert. Die Klimaaktivisten haben sich selbst für die Demo entschieden.“ Er gehe aber davon aus, dass die Schulen das Schwänzen grundsätzlich bestraften.

 

 


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