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Lebensrecht und Werbeverbot für Abtreibungen: Wie geht es weiter?


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Rolf

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Lebensrecht und Werbeverbot für Abtreibungen: Wie geht es weiter?

 

 

von Mathias von Gersdorff

Seit Monaten ist das Thema Lebensrecht wieder regelmäßig in die Schlagzeilen gekommen. Grund dafür ist der Versuch, das bestehende Werbeverbot für Abtreibung, so wie es im § 219a StGB definiert ist, zu kippen.

Hierbei ging es von vornherein nicht nur um die Zulassung von Werbung, sondern um die gesellschaftliche Durchsetzung eines (nicht existierenden) Rechts auf Abtreibung. Den Abtreibungsaktivisten, die die Debatte vorantrieben, war die kulturelle Seite der Debatte immer wichtiger als die politisch-juristische. Sie wollen ein de facto Recht auf Abtreibung und die gesellschaftliche Deutungshoheit in der moralischen Bewertung von Abtreibungen. Seit längeren konstatieren radikalfeministische Kreise eine Stärkung der Lebensrechtler, was das „Narrativ“ des Themas Abtreibung und ihre ethische Wertung angeht und suchten eine Gelegenheit, dagegen aktivistisch vorzugehen.

Noch vor wenigen Wochen sah es so aus, dass es der Abtreibungslobby im Bundestag tatsächlich gelingen würde, den § 219a streichen zu können. Doch schließlich musste die SPD am 13. März 2018 ihr eigenes Gesetzesprojekt aus Koalitionsgründen zurückziehen. Die Union pochte auf die Koalitionsdisziplin. Durch diesen Rückzieher besitzen die Befürworter der Werbung keine Mehrheit mehr.

Empfindliche Niederlage für Radikalfeminismus

Das Wehklagen des Radikalfeminismus über den Rückzieher der SPD war gigantisch. Sie konnten es nicht fassen, dass sie eine Niederlage hinnehmen mussten. SPD-Fraktionsvorstand Eva Högl ging so weit, die Lebensrechtler in der Union auf Twitter als „widerlich“ zu bezeichnen (sie löschte allerdings den Tweet, nachdem sie harsche Kritik einstecken musste), womit sie praktisch die gesamte CDU/CSU-Fraktion meinte, die geschlossen gegen die Abschaffung des Werbeverbots stimmen wollte.

Es ist völlig klar: Der Radikalfeminismus wähnt sich im Besitz der absoluten Weisheit hinsichtlich Abtreibung und erträgt es nicht, wenn er auf Widerstand stößt. Der Radikalfeminismus musste einsehen, dass er nicht mächtig genug ist, die Deutungshoheit beim Thema Lebensrecht zu erlangen.

Widersprüchliche Signale aus der Union

Durch den Schritt der SPD ist aber das Thema nicht vom Tisch, denn die Union gibt widersprüchliche, zum Teil verwirrende Signale:

Die C-Parteien behaupten, eine Aufweichung des Werbeverbots stünde für sie nicht zur Diskussion.

Besonders vehement hat sich zuletzt der neue Bundesgesundheitsminister ausgesprochen. Der "Bild"-Zeitung sagte Jens Spahn: „Wenn es um das Leben von Tieren geht, da sind einige, die jetzt für Abtreibungen werben wollen, kompromisslos. Aber in dieser Debatte wird manchmal gar nicht mehr berücksichtigt, dass es um ungeborenes menschliches Leben geht“. Die Maßstäbe seien in Unordnung geraten.

Ähnlich äußerte sich eine ganze Reihe von C-Bundestagsabgeordneten.

Aber gleichzeitig gaben C-Politiker zu erkennen, dass sie mit der SPD eine Einigung suchen möchten. So die neue Generalsekretärin der CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer gegenüber „Bild am Sonntag“: „Sollte es bei der derzeitigen Rechtslage Informationslücken geben, werden wir sicher eine Lösung finden, dass Frauen einen noch besseren Zugang zu allen nötigen Informationen bekommen.“

Dass etwas im Busche ist, bestätigte SPD-Vorsitzende in spe Andrea Nahles im Interview mit der „Passauer Neuen Presse“: „Nein, wir sind nicht eingeknickt. Die Union ist in der Sache auf uns zugegangen, indem sie anders als vor zwei Wochen nun bereit ist, etwas bei dem Thema zu machen.“ . . . „Wir sind im Gegenzug beim Verfahren auf die Union zugegangen.“

Sucht man nach einem „faulen Kompromiss“?

Wer lange genug die Haltung der Union zum Thema Lebensrecht verfolgt, wittert instinktiv die Anbahnung eines „faulen Kompromisses. Wie könnte dieser aussehen?

Rein rechtlich gesehen verbietet § 219a vor allem Ärzten, für Abtreibungen zu werben, denn sie würden daraus einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen. Gibt es keinen „Vermögensvorteil“ für den Werbenden, so kann man den § 219a StGB umgehen.

Diesen Weg wählen inzwischen manche Bundesländer, indem die Landesregierungen selbst über Ärzte und Krankenhäuser informieren, die Abtreibungen durchführen. Hamburg etwa listet diese Ärzte nach Bezirken auf. Auch Berlin und Thüringen führen solche Listen, andere Bundesländer erwägen einen solchen Schritt.

Union und SPD könnten sich auf eine solche Lösung einigen und die für sie lästige Diskussion im Bundestag um den § 219a beenden.

Eine solche Einigung würde selbstverständlich weder Lebensrechtler noch Radikalfeministen zufrieden stellen.

Aus der Sicht des Lebensrechtes wäre sie schlichtweg ein Trick und ein weiteres Zeichen, dass sich die C-Parteien mit den Massenabtreibungen in Deutschland abgefunden haben und nicht offensiv in der Öffentlichkeit für das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder eintreten wollen, obwohl das sogar vom Bundesverfassungsgericht im Urteil von 1993 angeordnet wurde.

Für den Radikalfeminismus wäre der angestrebte kulturkämpferische Durchbruch im Sinne einer Deutungshoheit in puncto Abtreibung ausgeblieben.

Doch vielleicht hat die Abtreibungslobby schon resigniert. Die Abtreibungsärztin Kristina Hänel, deren Verurteilung zu einer Geldbuße von 6000 Euro aufgrund des § 219a überhaupt die Diskussion ins Rollen gebracht hat, schrieb inzwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und bat sie um eine „Versachlichung“ der Debatte um das Werbeverbot. Dabei merkte sie an, dass die Lebensrechtler die „Informationshoheit im deutschen Internet“ hätten.

Der Schwachpunkt der Abtreibungslobby

Egal, was nun kommen möge, die Diskussion der letzten Monaten machte eines klar: Der Sieg wird im Grunde von der Seite entschieden, die am effektivsten die Menschen mobilisieren kann. Die Abtreibungslobby konnte praktisch nur linksradikale Elemente überzeugen, sich aktiv für die Abschaffung des Werbeverbots einzusetzen. Diese Gruppen sind zum Teil dermaßen radikal und schrill im Auftreten, das selbst Abgeordnete der Grünen und der SPD auf Distanz gehen.

Die Lebensrechtler treten natürlich weniger militant und ideologisch überladen auf, doch dafür mobilisieren sie Menschen, die aus dem Bürgertum und damit näher der Mitte der Gesellschaft stehen.

Die CDU hat dies sicherlich erkannt und zog die Notbremse, indem sie von der SPD Koalitionsdisziplin einforderte. Sie konnte nicht den Eindruck entstehen lassen, sie lasse sich von Linksradikalen vor sich hertreiben. Möglicherweise hat Andrea Nahles das auch so gesehen.

Für unsere Aktion SOS LEBEN kann das nur bedeuten: Wir bleiben am Ball und werden jedes Mal aktiv werden, wenn das nötig ist. Das Recht auf Leben ist nicht verhandelbar und erfordert unser energisches Eintreten.

 

 

Aktion SOS Leben
DVCK e.V.
Emil-von-Behring-Str. 43
60439 Frankfurt am Main
Deutschland

Tel. 069 95780516


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