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FeG-Präses: „Intersexuellen zur Seite stehen“


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Rolf

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FeG-Präses: „Intersexuellen zur Seite stehen“

 

 

 

 

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Foto: Jan Woitas / dpa / picture-alliance
 

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass im Geburtsregister ein drittes Geschlecht eingetragen werden darf. Geklagt hatte eine intersexuelle Person. Hat das Auswirkungen auf die Theologie? Und wie sollen Gemeinden damit umgehen? Darüber haben wir mit Ansgar Hörsting gesprochen, dem Präses des Bundes Freier evangelischer Gemeinden (FeG).

 

In der Bibel steht: Gott schuf den Menschen als Mann und Frau. Muss sich die christliche Theologie an dieser Stelle ändern, um intersexuellen Menschen gerecht zu werden?

 

Ansgar-Hoersting-2014.jpg

Ansgar Hörsting (Foto: FeG)

 

Ansgar Hörsting: Es stimmt: Die Bibel sagt es so und daran muss auch nichts geändert werden. Die grundsätzliche Anlage, männlich oder weiblich zu sein, ist dem Menschen gegeben. Diese Polarität bestimmt das Leben in dieser Welt, das kann jeder sehen und spüren, der in dieser Welt lebt. Und die meisten Menschen kommen als Junge oder Mädchen zur Welt. Und das wird auch so bleiben. Einer von 500 Menschen kommt als sogenannter „intersexueller Mensch“ auf die Welt und hat keine eindeutige Zuordnung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht. Doch diese Tatsache hebt die von Gott geschaffene Polarität nicht auf.

 

Intersexualität ist eine Abweichung von dieser Polarität, da das Geschlecht uneindeutig ist. Viele Intersexuelle suchen eine eindeutige Zuordnung. Aber nicht alle, und diese wollen als eigenständiges Geschlecht anerkannt werden. Das ist aus gesellschaftlicher Perspektive verständlich und zu akzeptieren. Den vielen, die eine geschlechtliche Zuordnung zum Mann- oder Frausein suchen, sollte man dabei helfen. Und denjenigen, die diese Zuordnung nicht anstreben oder denen sie nicht gelingt, sollte man helfen, in dieser Spannung ohne Diskriminierung zu leben.

 

Sollten Kirchen und Gemeinden auf den Diskurs um ein drittes Geschlecht reagieren? Wenn ja, wie?

 

Das eine ist der Diskurs. Da sollten wir deutlich machen, dass die grundsätzliche Unterscheidung der Geschlechter in männlich und weiblich nicht in Frage steht. Gegenüber den Versuchen der Gender-Theorie, die Zuordnung des Geschlechts in keiner Weise mehr auf körperliche Gegebenheiten zu beziehen und ein geschlechtliches Wahlrecht zu fordern, sollten wir eindeutig Stellung beziehen.

 

Diese Diskussion mit den ideologischen Zuspitzungen müssen wir unterscheiden von dem Umgang mit den Menschen, die als Intersexuelle zur Welt kommen. Sie sind konkret betroffen und haben große Identitätsfragen. Ihnen sollten wir zur Seite stehen und dabei brauchen wir nicht auf alles eine Antwort zu haben, sondern ein offenes Herz. Beeindruckend war für mich die Begegnung mit einer/m Intersexuellen die/der nach vielen schlimmen Jahren der Verwirrung und Niedergeschlagenheit die Botschaft von Gottes Liebe gehört hat und glauben konnte. Das war für sie entscheidend wichtig. Dennoch, so sagte sie mir, verstehe sie Gott nicht und sagt ihm das auch. Wir müssen Fragen, die offen bleiben, nicht beantworten. Es ist manchmal besser, mit Menschen die offenen Fragen auszuhalten, miteinander unterwegs zu bleiben und sich gemeinsam an Jesus Christus festzuhalten als einen Diskurs zu führen.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, „Intersexualität“ als dritte Kategorie einzuführen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass das Verfassungsgericht mit seinem Urteil nicht das Geschlecht zur Disposition stellt. Die neue Möglichkeit beschränkt auch nicht das bereits bestehende Recht, sich als weiblich, männlich oder ohne Geschlechtseintrag zu registrieren.

 

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist einerseits verständlich. Ob es in dieser Form sinnvoll und ratsam ist, bezweifle ich, denn es wird so kommen, dass sich andere Menschen in ihrer Identität unter der Kategorie „Intersexuell“ nicht abgebildet fühlen und dann weitere Kategorien einfordern. Es käme zu einer Flut neuer Kategorien. Das halte ich für Unsinn. Ich frage mich, ob es nicht besser wäre, neben „Mann“ und „Frau einfach „andere“ angeben zu können, denn die Intersexualität ist ja nur ein Phänomen von vielen. Das Thema wird leider häufig bei der Einteilung von Toiletten unnötig emotional diskutiert. Es gibt schon jetzt häufig Toiletten für Männer und Frauen. Es gibt Toiletten für Rollstuhlfahrer, und dabei wird auch nicht zwischen Mann und Frau unterschieden. Diese intime Alltagssituation sollte nicht für Grabenkämpfe missbraucht werden.

 

Wie kann das christliche Menschenbild intersexuellen Menschen helfen, ihre Identität anzunehmen?

 

Das „christlichen Menschenbild“ kann uns helfen, Betroffene darin zu unterstützen, sich einem Geschlecht zuzuordnen. Das ist – unter unseren heutigen, westlichen medizinischen Möglichkeiten – sicher für viele eine Option. Aber es wird dennoch offene Situationen und Fragen geben, die wir miteinander ertragen müssen. Es ist vor allem, wie vorhin andeutete, die Botschaft von der vorbehaltlosen und helfenden Liebe Gottes, wie sie Jesus Christus in einmaliger Weise gebracht hat. Vor allem hilft es, wenn wir sie leben. Das ist allerdings selten im schrillen Diskussionsstil möglich, sondern in den konkreten Begegnungen von Menschen vor Ort.

 

Danke für das Gespräch!

 

 

Die Fragen stellte Laura Schönwies

Ansgar Hörsting ist Präses des Bundes Freier evangelischer Gemeinden (FeG). Außerdem ist er Mitglied im Hauptvorstand der Deutschen Evangelischen Allianz und Kuratoriumsmitglied von ProChrist.


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