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Ein schwarzer Tag für die Ehe Jetzt Normenkontrollklage auf den Weg bringen!


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12 Antworten in diesem Thema

#1
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Mitteilung, 30. Juni 2017

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Ein schwarzer Tag für die Ehe 
Jetzt Normenkontrollklage auf den Weg bringen!

 

Wir haben einen guten Kampf gekämpft – und kämpfen ihn weiter! Für Ihren überragenden Einsatz der letzten Tage beim Bestürmen der Abgeordneten mit Anrufen und E-Mails, für Ihre Unterstützung unserer 

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, für Ihre Gebete und für Ihre ermutigenden Worte zur Maybrit-Illner-Runde gestern Abend, danke ich Ihnen aus vollem Herzen!

Die Entscheidung im Bundestag ist gefallen. Wider das Naturrecht und unsere Verfassung haben heute Morgen 393 Abgeordnete gegen 226 Stimmen und 4 Enthaltungen eine Neudefinition der Ehe beschlossen und damit einen entscheidenden Zivilisationsbruch und Kulturbruch vollzogen. Ab sofort ist die zivile Ehe zur leeren Hülle geworden, die, je nach Machtverhältnissen gesellschaftlicher Gruppen, beliebig mit neuen Inhalten gefüllt und pervertiert werden kann. Genau dafür steht das Programm „Ehe für alle“. Homosexuellen-Paare können jetzt Kinder adoptieren, was die Legalisierung der menschenverachtenden Leihmutterschaft nach sich ziehen wird. Wir werden angesichts des sprunghaft wachsenden muslimischen Bevölkerungsanteils absehbar die weitere Ausweitung der „Ehe“ auf Polygamie und dann auch Kinderehe erleben. Unsere Volksvertreter haben heute mehrheitlich gezeigt, daß ihnen kein Grundgesetz, kein Verfassungsgerichtsurteil, kein CDU-Parteitagsbeschluss, und erst recht kein Gott heilig ist, wenn ihre aktuelle Gefühlslage gerade dagegen steht. Dieser Tag ist ein schwarzer Freitag.

75 Abgeordnete von CDU/CSU haben dem Gesetz zur „Ehe für Alle“ zugestimmt, darunter Peter Tauber, Peter Altmeier, Ursula von der Leyen und Kristina Schröder. Angela Merkel stimmte mit Nein, findet aber die Volladoption für Homo-Paare richtig, wie sie die Presse nach der Abstimmung wissen ließ.

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.

Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Noch gibt es eine Chance, daß dieser unwürdige Beschluss vom Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben wird. Dazu wäre eine Normenkontrollklage erforderlich, die entweder von der Bundesregierung nach Kabinettsbeschluss (z.Zt. unmöglich), einem Viertel aller Bundestagsabgeordneten (möglich), oder von der Regierung eines Bundeslandes (z.B. Bayern) beantragt werden könnte.

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Wenn Sie den ersten Schock verdaut haben, ermutigen Sie jetzt Unionsabgeordnete, die gegen die Ehe-Öffnung gestimmt haben, eine Normenkontrollklage gegen die „Ehe für alle“ auf den Weg zu bringen. Hier finden Sie eine

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Selten hat ein Thema die Bürger unseres Landes so aufgebracht. Allein in den letzten 3 Tagen wurde unsere

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, die bei 44.000 Online-Unterzeichnern stand, von weiteren 140.000 Bürgern unterzeichnet und hat mit aktuell mehr als 180.000 Online-Unterstützern eine unglaubliche Dynamik erreicht. Bitte helfen Sie mit, daß es noch viel mehr werden: Unterschriften-sammel-Listen zum Herunterladen finden Sie

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.

Noch ist nicht aller Tage Abend.

Herzliche Grüße, Ihre dankbare

Hedwig v. Beverfoerde

 

 

 

 

 

 


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#2
Rolf

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Dr. Thomas Feist (CDU-MdB) zur „Ehe für alle“: Warum ich mit NEIN abstimmte

 

 

 

 

Veröffentlicht: 1. Juli 2017 | Autor:

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Der Leipziger Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Feist (CDU) hat auf Zuschriften zum Thema Homo-Ehe  – darunter auch meine Zeilen (Felizitas Küble)  – mit einer Erklärung per Rundmail geantwortet, worin er sich in klaren Worten gegen die „Ehe für alle“ ausspricht und scharfe Kritik an der SPD übt, die einen „einseitigen Bruch der Koalition“ vorgenommen habe.

 

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Hier der volle Wortlaut seines Schreibens:

Vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Debatte und zur geplanten Abstimmung über die sogenannte „Ehe für alle“.

Als Mitglied der Fraktion der CDU/CSU habe ich auf das im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbarte Verfahren zum Thema „Öffnung der Ehe“ vertraut. Das Verhalten der SPD widerspricht dieser Vereinbarung und ist aus meiner Sicht ein klarer Vertrauensbruch, der die Vertrauenswürdigkeit und Abredefähigkeit der SPD in Frage stellt.

 

Den einseitigen Bruch der Koalition seitens der SPD, die diese für viele Menschen im Land aus ethischen und religiösen Gründen so bedeutende Frage zum rein taktischen Wahlkampfthema reduziert, verurteile ich.

Seit 2011 sind sukzessive bis auf das Adoptionsrecht und die Benennung der Institutionen sämtliche Ungleichbehandlungen zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft beseitigt worden. 

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Die jetzige Diskussion um eine „Liebe erster oder zweiter Klasse“ führt in die Irre – weil der Argumentationsrahmen moralischer und nicht rechtlicher Natur ist.  Zwischen der Ehe und der Lebenspartnerschaft gibt es Unterschiede, die nicht wegzudiskutieren sind. Ein Wesensmerkmal der Ehe ist die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehegatten. 

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes dieses Strukturmerkmal der Ehe ausdrücklich bestätigt:

 

„Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist.“

 

In dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft gerade deshalb nicht als Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG angesehen, weil die eingetragene Lebenspartnerschaft keine Ehe im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GG sei. Sie sei vielmehr ein „aliud zur Ehe“, wobei ihre Andersartigkeit in der Gleichgeschlechtlichkeit der Lebenspartner begründet sei.

Die Gleichgeschlechtlichkeit der Partner unterscheide das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Ehe und konstituiere es zugleich

 

.

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Erhellend in diesem Zusammenhang ist auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGhMR) in der Rechtssache 

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 (Beschw. Nr. 40183/07), mit der klargestellt wird, dass in der Europäischen Menschenrechtskonvention unter dem Begriff „Ehe“ ausschließlich die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau gemeint ist.

 

In diesem Urteil hat der Gerichtshof klargestellt, dass der Begriff „Ehe“ in der Europäischen Menschenrechtskonvention heute keine andere Bedeutung hat als 1950, dem Jahr in dem die Konvention verabschiedet wurde. Die sogenannte „Ehe für alle“ ist nach dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung kein Menschenrecht.

 

Es ist deutlich erkennbar, dass die von SPD, Linken und Bündnis 90/Grünen vorgeschlagene Änderung § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB dahingehend, dass auch zwei Personen gleichen Geschlechts die Ehe eingehen können, dem anstehenden Wahlkampf geschuldet sind.

 

Schließlich verstoßen die Regelungsvorschläge eindeutig gegen Art. 6 Abs. 1 GG. Die politische Instrumentalisierung dieses Themas zeigt aber auch, dass die SPD jenseits aller Beteuerungen die Chance rot-rot-grüner Bündnisse im Bund ergreifen wird, sollte sich diese Gelegenheit ergeben.

Ich habe daher bei der Abstimmung im Plenum des Deutschen Bundestages am Freitag, dem 30.6.2017 mit „Nein“ gestimmt.

 

 

Dr. Thomas Feist
Mitglied des Deutschen Bundestages


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#3
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Bundestag begräbt Ehe und zerreißt CDU/CSU

 

 

 

 

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Mathias von Gersdorff

Die Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer öffentlichen Veranstaltung der Zeitschrift „Brigitte“ lösten eine Lawine von Stellungnahmen, Analysen und Überlegungen aus. In der Presse wurde oft die Frage erörtert, ob Merkels neue Positionierung ein „Ausrutscher“ oder taktisches Kalkül war.

Als die Abstimmung im Bundestag am 30. Juni 2017 über die Gesetzesvorlage zur Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare (und damit faktisch dem Ende der Zivilehe) feststand, war klar dass hierfür zumindest eine einfache Mehrheit zustande kommen würde. Die Stimmen von SPD, Grünen und Linken reichten, um das Gesetzesprojekt erfolgreich passieren zu lassen.

Die Fragen, die noch offen standen, waren, ob für eine neue Definition der Ehe eine Verfassungsänderung vonnöten sei. Dafür hätte man eine Mehrheit von zwei Drittel gebraucht. Diese Frage ist noch offen, einige Abgeordnete der Union erwägen den Gang nach Karlsruhe.

Auch hat man sich gefragt, wie denn die Union zu „Ehe für alle“ steht. Viele fragten sich, wie stark der Kursschwenk Merkels eine Überrumpelung der CDU-CSU-Bundestagsfraktion darstellte.

Und hier muss man mit Bitterkeit feststellen: Die Tatsache, dass 75 Abgeordnete der Union – also 25 Prozent! – FÜR die Öffnung der Ehe votierten, zeigt, wie stark auch bei den Christdemokraten der wahre Begriff der Ehe demoliert wurde.

Hinzu kommt, dass alle vier Enthaltungen von der Union kamen. Und fünf Abgeordnete der Union gaben keine Stimme ab.

Sieben CSU-Abgeordnete stimmten mit JA - also 12,5 Prozent.

Unter den Ja-Stimmen sind etliche Prominente: Bundesministerin Ursula von der Leyen, CDU-Generalsekretär Peter Tauber, Kanzleramtsminister Peter Altmaier und Präsidiumsmitglied Jens Spahn. Selbst in der Parteispitze gab es also kein klares Nein zur „Homo-Ehe“. Eine wahre Katastrophe.

Skandalös ist das Votum mancher Mitglieder des „Zentralrats deutscher Katholiken“: Außenamtsstaatsministerin Maria Böhmer (früher eindeutig zum konservativen Flügel gehörend) und Kulturstaatsministerin Monika Grütters stimmten ebenfalls mit Ja.

Man kann nun auf Angela Merkel schimpfen, weil sie die Einführung der Homo-Ehe ermöglicht hat. Doch man muss auch konstatieren, dass es in diesem Thema auch innerhalb der Union längst keinen Konsens mehr gab.

Das Votum vom Freitag ist nicht nur schlimm für die Ehe und damit für Deutschland. Es ist auch schlimm für die CDU. Das Wahlverhalten der C-Abgeordneten hat klar gemacht, dass die Union keine Partei ist, auf die man sich irgendwie verlassen kann. Die Köpfe vieler C-MdBs wurden offenbar zu großen Teilen von der grünen neomarxistischen Weltanschauung okkupiert. Darin hat das christliche Menschenbild keinen Platz mehr.


Unterstützen Sie bitte die Aktion „Kinder in Gefahr“. Sie helfen uns die Öffentlichkeit über diesen Angriff auf unsere Kinder aufmerksam zu machen mit Ihrem "Like" unserer Facebook-Seite:

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Danke!


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#4
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Forum Deutscher Katholiken: Sog. “Ehe für alle” öffnet weitere Schleusen

 

 

 
(PM Forum Deutscher Katholiken) In dieser Republik werden Gesetze und Grundsätze zunehmend nicht mehr ernst genommen. Mit der Entscheidung zur sog. “Ehe für alle” widerspricht eine Mehrheit des Deutschen Bundestages dem Urteil des Bundesver-fassungsgerichtes von Juli 2002, und die Christdemokraten handeln zusätzlich gegen das Grundsatzprogramm der CSU bzw. einen Parteitagsbeschluss der CDU von Dezember 2015. Es ist ein Dammbruch, der alle Schleusen öffnet für weitere Formen des Zusammenlebens, die zur “Ehe” erklärt werden (Mehr – “Ehe”, Geschwister – “Ehe”...).
 
Der Artikel 6 unseres Grundgesetzes, in dem Ehe und Familie unter den “besonderen Schutz der staatlichen Ordnung” gestellt worden sind, ist damit auf kaltem Wege außer Kraft gesetzt, weil jetzt alles Ungleiche gleich behandelt wird. Diese überraschende Entwicklung zum jetzigen Zeitpunkt hat allein die Bundeskanzlerin und CDU–Parteivorsitzende zu verantworten, die nicht zufällig, sondern gezielt in einer Veranstaltung der Zeitschrift “Brigitte” die Entscheidung hierfür dem Gewissen jedes einzelnen Abgeordneten im Deutschen Bundestag zugewiesen hat. Damit ist jede nachträgliche Empörung der Christdemokraten über das Vorgehen der SPD unehrliche Rhetorik und ein überflüssiges Ritual.

Das “Forum Deutscher Katholiken” hofft, dass jeder katholische Christ bei seiner Wahl – Entscheidung zum Deutschen Bundestag am 24. September ebenfalls ausschließlich seinem Gewissen folgt.


Prof. Dr. Hubert Gindert
 
 
 

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#5
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„Ehe für alle“: Angriff auf das Grundgesetz

 

 

 

Veröffentlicht: 1. Juli 2017 | Autor:

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Von Dr. Christoph Heger

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt in Artikel 6: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“

 

Es hebt damit die Ehe aus den Personenvereinigungen, deren freie Bildung in Artikel 9 gewährleistet wird, als öffentlich-rechtliches Institut hervor.

 

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Die enge Verknüpfung der Begriffe „Ehe“ und „Familie“ im Wortlaut des Artikels 6 gibt zugleich den Grund für diese Unterscheidung an: Aus der „Ehe“ als der Verbindung eines Mannes mit einer Frau erwachsen Kinder, also „Familie“. Diese Verbindung stellt das Grundgesetz „unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ um des Fortbestandes des Staatsvolks und damit der „staatlichen Ordnung“ willen.

Die Regelungen in Artikel 6 und Artikel 9 gehören zu den „Grundrechten“, die nach Artikel 1, Abs. 3 auch den Gesetzgeber binden, also höchstens durch den Verfassungsgeber möglicherweise verändert werden können.

 

Von daher entbehrte schon die Einführung einer „eingetragenen Lebenspartnerschaft“ mit deren Erhebung zu einem eheartigen öffentlich-rechtlichen Institut über eine Personenvereinigung nach Artikel 9 hinaus einer grundgesetzlichen Rechtfertigung  –  dies umso mehr als diese Erhebung beschränkt blieb auf Zwei-Personen-Vereinigungen mit sexuellem Hintergrund.

 

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„Das RECHT hilft der JUGEND“

 

Ich erinnere beiläufig daran, daß der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2010 entschieden hat, daß die europäischen Staaten nicht zur Einführung von Homosexuellen-Ehen usw. verpflichtet sind.

Ein praktisch-sachlicher Unterschied gegenüber den Rechten der Ehe besteht offenbar nur noch in dem „eingetragenen Lebenspartnerschaften“  –  mit gutem Grund  –  nicht eingeräumten bzw. ggf. beschränkten Recht auf Adoption.

Wenn auch der begrifflich-rechtliche Unterschied zwischen Ehe und „eingetragener Lebenspartnerschaft“ aufgehoben wird, geht es weiter auf dem Weg, das Grundgesetz auf einfach-gesetzlichem Wege zu ändern – nicht durch Änderung seines Textes, sondern durch eine neue, ihm unterschobene Semantik.

Das Grundgesetz würde damit zu einem bloßen Passepartout der jeweils herrschenden – sich als „modern“ empfehlenden – Bestrebungen und damit die heute noch bestehende parteienübergreifende Achtung verlieren.


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#6
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Staatssekretär Norbert Barthle (CDU) pro Kindeswohl: Nein zur „Ehe für alle“

 

 

 

Veröffentlicht: 1. Juli 2017 | Autor:

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Koalitionsbruch der SPD „enttäuschend und ärgerlich“

Bei der Abstimmung über die völlige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe hat der Parlamentarische Staatssekretär und Bundestagsabgeordnete Norbert Barthle mit Nein gestimmt – und zwar „aus tiefer Überzeugung“, wie der schwäbische CDU-Politiker (siehe Foto) auf seiner Internetseite schreibt.

 

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Er erklärt in seiner Stellungnahme zudem:

 

„Dabei spielt für mich zum einen der Respekt vor dem Grundgesetz eine wichtige Rolle. In Artikel 6 wird der besondere Schutz von „Ehe und Familie“ hervorgehoben. Damit ist die Ehe von Mann und Frau gemeint, die als Familie die Keimzelle unserer Gesellschaft darstellt und den gemeinsamen Kindern die Werte vermittelt, die der Staat nicht vermitteln kann.“

 

Zum anderen seien die Ehe und die eingetragene Lebenspartnerschaft schon jetzt rechtlich nahezu vollständig gleichgestellt.

 

Der zentrale Unterschied liege beim Adoptionsrecht – und hier müsse aus seiner Sicht auch ein Unterschied bestehen bleiben:

 

„Ich will dabei nicht behaupten, daß ein homosexuelles Paar ein Kind nicht genauso liebevoll aufziehen kann wie ein heterosexuelles; zu viele Beispiele beweisen das Gegenteil. Aber es ist meines Erachtens unsere Pflicht, diese Situation ausschließlich aus der Sicht des Kindes zu betrachten; das Kindeswohl geht dem Wunsch auf Selbstverwirklichung durch Kinder vor!

 

Und solange die Zahl von Ehepaaren, die sich für eine Adoption bewerben, die Zahl von Kindern, die für eine Adoption zur Verfügung stehen, um ein Vielfaches übersteigt, solange sind ein Vater u n d  eine Mutter für die Entwicklung und Sozialisation eines Kindes bei weitem besser als zwei Väter oder zwei Mütter.“

 

Hinsichtlich der Bundeskanzlerin erklärte Barthle, die CDU-Vorsitzende habe hier nicht aus innerer Überzeugung, sondern in vorausschauender Pragmatik gehandelt:

 

„Rot-Rot-Grün hat im aktuellen Deutschen Bundestag fünf Stimmen mehr als CDU und CSU. Und insbesondere die SPD schein wild entschlossen, unter Missachtung des Koalitionsvertrages diese linke Mehrheit in dieser Frage auch zu nutzen. Das finde ich enttäuschend und ärgerlich.“

 

 

Quelle (Foto/Zitate):

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#7
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Erklärung der CDU-Bundestagsabgeordneten Sylvia Pantel über die „Ehe für alle“

 

 

 

Veröffentlicht: 30. Juni 2017 | Autor:

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Die CDU/CSU hatte zu Beginn der Legislatur eine Absprache darüber, dass die „Ehe für Alle“ in dieser Legislaturperiode nicht abgestimmt wird. Nun hatte die SPD zusammen mit den Grünen und den Linken eine Abstimmung im Plenum über die „Ehe für Alle“, der Gleichstellung der Ehe mit homosexuellen Partnerschaften herbeigeführt. Das ist ein schwerer Vertrauensbruch

 

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Nach reiflicher Überlegung habe ich mich erneut gegen eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen. Mit dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist es Menschen gleichen Geschlechts möglich eine gesetzlich anerkannte Lebenspartnerschaft einzugehen.

 

In unserem Land stehen wir für Chancengerechtigkeit und sind gegen Diskriminierung wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Hautfarbe, der Behinderung oder Herkunft. Die rechtliche Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ist im Erb- und Unterhaltsrecht, bei der beamtenrechtlichen Versorgung, dem Auskunftsrecht, dem gemeinsamen Namen und bei der Ermöglichung von Sukzessiv-Adoptionen bereits vollzogen.

 

Wir respektieren alle Verbindungen, in denen Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, aber ungleiche Dinge sollten auch weiterhin durch unterschiedliche Begriffe definiert werden. In unserem Grundgesetz steht: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

 

Noch 2015 vertrat die Bundesregierung, durch Heiko Maas (SPD), Justizminister, die Auffassung, dass eine Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts einer Änderung des Grundgesetzes bedarf. Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 10, 59 [66]; 53, 224 [245]; 62, 323 [330]; 105, 313 [345]; 128, 109 [125]; 131, 239 [259]; 133, 377 [409]).

 

Die Ausführungen von 2015 laufen der heutigen Abstimmung daher zuwider.

 

Eine Ehe besteht für mich aus der Verbindung von einem Mann und einer Frau aus der Kinder entstehen können und somit Leben weiter gegeben werden kann. Für eine solche Entscheidung hätte ich mir eine größere Sorgfalt und rechtliche Prüfung gewünscht.

Quelle:

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#8
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Bundestag pro Homo-Ehe: Irrweg mit schweren Folgen für unser Volk

 

 

 

Veröffentlicht: 30. Juni 2017 | Autor:

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|

 

 

Pressemitteilung der Initiative NIE WIEDER:

 

Die heutige Zustimmung des Deutschen Bundestages, die traditionelle Ehe zwischen einer Frau und einem Mann nicht mehr unter dem besonderen Schutz des Staates zu stellen, ist ein Faustschlag ins Gesicht aller Eltern, die oft unter großen Opfern Kinder in die Welt setzen, ihren Nachwuchs schützen, erziehen, einen Beruf erlernen lassen und sie so vorbereiten, damit sie einen entscheidenden Beitrag für die Zukunft und damit für unseren Staat und unser Volk leisten.

 

 

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Wenn nun durch das neue „Ehe-Gesetz“ dieser Schutz aufgebrochen wird und Personen mit einer unnatürlichen sexuellen Orientierung, die biologisch keine Kinder „in die Welt setzen können“, denselben Schutz erhalten wie Mann und Frau in einer herkömmlichen Familie, so ist es ein schweres Vergehen am Kindeswohl.

 

Kinder brauchen für eine gesunde Entwicklung Mutter und Vater, an denen sie sich „reiben“ können und von denen sie lernen, natürliche Verbindungen einzugehen und glücklich und erfolgreich zu leben.

 

Zu beachten ist auch, daß die gegenseitige „Treue“ von Homosexuellen meist anders verstanden wird und trotz einer vorhandenen „Beziehung“ Sexualkontakte zu anderen Personen recht häufig sind.

 

Glaubt unser Staat tatsächlich, daß sich in einer solchen „Verbindung“ Kinder gesund entwickeln können, ohne psychischen Schaden zu erleiden?

 

Der heutige 30. Juni 2017 geht tatsächlich als dunkler Tag in die deutsche Geschichte ein: „Was der Mensch sät, das wird er auch ernten“

 

 

Weinheim, 30. Juni 2017
Initiative Nie Wieder!
gez. Günter Annen


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#9
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EKD-Position zur „Ehe für alle“ ist eine Katastrophe

 

 

 

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Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb. Foto: idea/kairospress

Berlin (idea) – Die Kritik aus theologisch konservativen Kreisen an der Position der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in der Debatte um die sogenannte „Ehe für alle“ hält an. Ihre Leitung – der Rat – hatte am 28. Juni eine Stellungnahme veröffentlicht, in der die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften begrüßt wird. Die Bedeutung der Ehe zwischen Mann und Frau werde dadurch „keineswegs geschmälert“. Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), hält diese Aussagen „für eine Katastrophe, die sich freilich schon lange abgezeichnet hat“. Die EKD habe sich bereits 2013 in ihrer Orientierungshilfe „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit. Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken“ auf die Adjektive verbindlich, verantwortlich und verlässlich für die Beurteilung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften festgelegt. Damit seien die Begriffe Ehe und Familie entwertet worden, sagte Steeb der Evangelischen Nachrichtenagentur idea: „Es ist der EKD zu wünschen, dass sie nicht länger den Ast absägt, auf dem sie sitzt, nämlich Gottes Wort in seiner Verbindlichkeit.“ Laut dem Vorsitzenden der Konferenz Bekennender Gemeinschaften in den evangelischen Kirchen Deutschlands, Pastor Ulrich Rüß (Hamburg), steht die EKD „im Widerspruch zu Schrift und Bekenntnis“. Er kritisierte auch die Entscheidung des Bundestags. Er hatte sich am 30. Juni mit großer Mehrheit für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgesprochen. Rüß: „Der Beschluss markiert den endgültigen Verlust einer christlichen Werteorientierung in der Politik.“

 

Für die „Ehe für alle“ stimmten auch Peter Tauber und Ursula von der Leyen

 

Für den Gesetzentwurf stimmten 393 Abgeordnete, dagegen 226. Die Ja-Stimmen kamen aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und von der Partei „Die Linke“. Zudem votierte etwa jeder vierte CDU/CSU-Abgeordnete (75) für den Gesetzentwurf. Mit Ja stimmten aus den Reihen der Unionsparteien unter anderem der CDU-Generalsekretär Peter Tauber, der Vorsitzende des Stephanuskreises im Deutschen Bundestag, Prof. Heribert Hirte (Köln), Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, die frühere Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und ihr Ehemann, der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesinnenminister, Ole Schröder, sowie die einzige Muslima in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Cemile Giousouf (Hagen).

 

Viele evangelische Landeskirchen begrüßen die Bundestagsentscheidung

 

Zustimmung zu der Entscheidung des Bundestags kommt aus mehreren evangelischen Landeskirchen. Der Landesbischof der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, Ralf Meister, sagte auf idea-Anfrage, dass „Menschen nicht nur in der Ehe zwischen Mann und Frau, sondern auch in anderen Beziehungsformen in Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Verantwortung miteinander“ lebten. Der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Gerhard Ulrich (Schwerin), betonte, dass sich die Abgeordneten ihre Entscheidung nicht leicht gemacht hätten. „Es ist gerade dieses große Verantwortungsbewusstsein, das geeignet ist, Diskriminierungen in der Gesellschaft abzubauen.“ Der Landesbischof der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, Christoph Meyns, hob den Einsatz der Kirche gegen Diskriminierungen hervor: „Deswegen können wir das Bemühen des Staates unterstützen, homosexuelle Paare mit Paaren von Mann und Frau rechtlich gleichzustellen.“ Der stellvertretende Schriftführer in der Bremischen Evangelischen Kirche, Bernd Kuschnerus, hat „uneingeschränkten Respekt“ für alle, die verlässlich ein gemeinsames Leben gestalteten.

 

Volker Jung: Lange Geschichte der Diskriminierung geht zu Ende

 

Die Evangelische Landeskirche in Baden teilte mit, dass es mit der „Ehe für alle“ eine verbindliche Form des Zusammenlebens gebe, die das Miteinander in der Gesellschaft stärke. Zentrales Anliegen der Kirche sei es – so der Leiter des Theologie-Dezernats in der badischen Kirchenleitung, Oberkirchenrat Matthias Kreplin (Karlsruhe), gegenüber idea –, Menschen darin zu bestärken, in Beziehungen zu leben, „die von gegenseitiger Verantwortung, Verbindlichkeit, Liebe und Treue geprägt“ seien. Laut dem hessen-nassauischen Kirchenpräsidenten Volker Jung (Darmstadt) geht nun eine „lange Geschichte der Diskriminierung zu Ende“. Unter evangelischen Kirchenleitern in Deutschland zählt Jung zu den Pionieren, die eine Gleichstellung von homosexuellen Menschen forderten. Die hessen-nassauische Kirche war 2013 die erste Gliedkirche der EKD, die die Segnung gleichgeschlechtlicher Partner mit der Trauung gleichstellte. Seit 2002 waren Segnungen von eingetragenen Partnerschaften möglich.

 

Bischof Abromeit kritisiert: Biblisches Eheverständnis „nicht beliebig interpretieren“

 

Kritik äußerte hingegen als bisher einziger der Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern der Nordkirche, Hans-Jürgen Abromeit (Greifswald). Er sieht in der „Ehe für alle“ die „Gefahr der Instrumentalisierung der Ehe, etwa um Diskriminierungen abzubauen. Die Ehe ist in der Bibel und auch in den lutherischen Bekenntnisschriften der Bund zwischen Mann und Frau mit der Perspektive, Leben weiterzugeben. Dies kann nicht beliebig interpretiert werden.“ Die Evangelische Kirche von Westfalen und die Evangelische Kirche in der Pfalz wollten sich nicht gesondert äußern, sondern verwiesen auf die Pro-Ehe-für-alle-Erklärung des Rates der EKD.


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7. Newsletter | Juni 2017

 

 

 

Heute, am 30. Juni 2017, hat der Deutsche Bundestag eine Ergänzung von § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beschlossen, der jetzt lautet: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen."  Das ist eine verhängnisvolle Fehlentscheidung.
 
Der eigentliche Skandal besteht allerdings darin, dass die evangelischen Kirchen in dieser Sache Vorreiter waren. Der Rat der EKD gab dieser Bundestagsentscheidung in seiner Erklärung vom 28. Juni 2017 bereits vorab die kirchliche Zustimmung: „Dass auch für gleichgeschlechtlich liebende Menschen, die den Wunsch nach einer lebenslang verbindlichen Partnerschaft haben, der rechtliche Raum vollständig geöffnet wird, in dem Vertrauen, Verlässlichkeit und Verantwortung durch gesetzliche Regelungen geschützt und unterstützt werden, begrüßt die EKD. Die Bedeutung der Ehe zwischen Mann und Frau wird dadurch keineswegs geschmälert. Im Gegenteil – sie wird noch einmal unterstrichen.“
 
Was sind die Konsequenzen für Christen? Widerstand ist angesagt!
Siehe dazu: „

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Kanzelerklärung empfohlen
 
Angeregt durch Mitglieder unseres Netzwerks empfehle ich Pfarrern und Predigern, möglichst bald eine Erklärung im Gottesdienst und einer anderen Gemeindeversammlung abzugeben. Sie könnte folgendermaßen lauten:
 
„Aus aktuellem Anlass möchte ich als Pfarrer / Prediger dieser Gemeinde / Gemeinschaft, der für die Bewahrung der christlichen Lehre verantwortlich ist, etwas klarstellen. Der Deutsche Bundestag hat entschieden, dass auch homosexuelle Paare die Ehe schließen können. Dieser Beschluss widerspricht dem biblischen Verständnis der Ehe, die nach Gottes Willen und Stiftung eine Verbindung zwischen Mann und Frau ist. Die Paarung zwischen Mann und Mann und Frau und Frau widerspricht dem Willen Gottes. Sie führt zum Ausschluss aus dem Reich Gottes, erklärt der Apostel Paulus (1.Korinther 6,9f). Deshalb ist das neue Eheverständnis für unser Glauben, Lehren und Handeln als christliche Gemeinde ungültig und nicht maßgebend. Gerne kann ich Ihnen dazu im persönlichen Gespräch Näheres mitteilen.“
 
Gemeinden können dem Netzwerk beitreten
 
Wir sind für das stetige Wachstum des Netzwerks dankbar. Wir haben vor kurzem beschlossen, dass auch Gemeinden und Gemeinschaften dem Netzwerk beitreten können.

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Was nun, Kirche?
 
Für Christen, die an den Fehlentwicklungen in den evangelischen Kirchen leiden, aber trotzdem in Kirchengemeinden und landeskirchlichen Gemeinschaften ihre Platzanweisung sehen, habe ich das Buch „

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“ geschrieben. Es erscheint am 12. Juli bei SCM Hänssler. Es ist mit Leidenschaft, Schmerzen und Hoffnung geschrieben. Ich freue mich, wenn Sie es nutzen und weiterempfehlen können.

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Mit herzlichen Grüßen
Ihr Ulrich Parzany, Vorsitzender des Netzwerks Bibel und Bekenntnis

 


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Kauder kritisiert EKD: Ihre Position ist in der Ehedebatte zu beliebig

 

 

 

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Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder. Foto: Laurence Chaperon

Berlin (idea) – Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, hat die Position der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in der Debatte um die Öffnung der „Ehe für alle“ als „zu beliebig“ kritisiert. Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni die Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften geöffnet. Die Ja-Stimmen kamen aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und von der Partei „Die Linke“. Zudem votierte etwa jeder vierte CDU/CSU-Abgeordnete für den Gesetzentwurf. Die Leitung der EKD – der Rat – hatte am 28. Juni eine Stellungnahme veröffentlicht, in der die Öffnung begrüßt wird. Die Bedeutung der Ehe zwischen Mann und Frau werde dadurch „keineswegs geschmälert“. Wie Kauder im Interview mit der Evangelischen Nachrichtenagentur idea sagte, teilt er die Ansicht seiner eigenen Kirche nicht: „Sie entspricht nicht meinem Verständnis der Bibel. Ich finde es schade, dass die EKD die besondere Bedeutung der Ehe von Mann und Frau, für deren Betonung es auch heute sehr viele gute Gründe gibt, nicht mehr sehen will.“

 

Kauder: Keine andere Fraktion setzt sich so für verfolgte Christen ein wie wir

 

Kauder hob hervor, dass theologisch konservative Christen weiterhin eine Heimat in den Unionsparteien hätten: „CDU und CSU räumen den christlichen Werten nach wie vor eine so hohe Bedeutung ein wie keine andere Partei.“ So habe man das Verbot der organisierten Sterbehilfe in dieser Wahlperiode verabschiedet: „Ohne die Mehrheit in der Union gäbe es die organisierte Sterbehilfe wahrscheinlich heute in Deutschland.“ CDU und CSU kämpften zudem für den Erhalt christlicher Symbole im öffentlichen Raum. Ferner setze sich keine andere Fraktion so für verfolgte Christen in aller Welt ein. Wie auch in den Kirchen habe es aber zur Öffnung der Ehe seit langem unterschiedliche Meinungen gegeben: „Meine Haltung ist bekannt und ich habe sie auch im Bundestag noch einmal ganz deutlich gemacht. Ich werde auch künftig nie für die Öffnung der Ehe stimmen, weil die Ehe für mich die Beziehung von Mann und Frau ist.“ Das sehe die Mehrheit seiner Fraktion genauso. Die Gefahr, dass nach der Aufweichung des Ehebegriffs nun auch Forderungen nach einer Legalisierung von Polygamie (Vielehe) ausgelöst werden könnten, sehe er nicht: „Als Union, und da denke ich, sind wir uns alle völlig einig, werden wir das niemals mittragen.“


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Erklärung der „Aktion „Kinder in Gefahr – DVCK e.V.“ zur Öffnung des Ehegesetzes für gleichgeschlechtliche Paare

 

 

 

 

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Bundesrat. Foto: Pressebild Bundesrat

 

 

Am 30. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag die die Öffnung des Ehegesetzes für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen. Der Bundesrat stimmte der Gesetzesvorlage am 7. Juli zu.

1. Mit der Öffnung der Ehe maßt sich der Staat an, die Natur und den Begriff der Ehe selbst nach seinem Gutdünken zu definieren. Ein solcher Akt ist willkürlich und nicht anders als despotisch zu bewerten. Die Ehe zwischen Mann und Frau ist nämlich die Grundlage der Familie. Die Familie ist wiederum die Grundlage der Gesellschaft. Die katholische Soziallehre bezeichnet sie als die „Keimzelle der Gesellschaft“. Dies bedeutet, dass die Ehe nicht nur eine immens hohe zivilisatorische Bedeutung besitzt, sondern auch (historisch und philosophisch) vor dem Staat existiert. Es steht deshalb dem Staat nicht zu, den Begriff der Ehe umzudefinieren.

2. Durch ihre Natur kann die Ehe nur eine Partnerschaft zwischen Mann und Frau sein. Ihre vorranginge Aufgabe ist die Fortpflanzung sowie die Erziehung der Kinder. Die Beliebtheit von Ehe und Familie ist in den letzten Jahren systematisch gestiegen. Eine umfassende Befragung des Axel Springers Internetportal Celepedia hat ergeben, dass für 70 Prozent der 12 bis 24-Jährigen die Familie der wichtigste Bezugspunkt in ihrem Leben ist, weit mehr als Freunde oder Kontakte in den sozialen Netzwerken.

3. Umfragen, die die gegenwärtige Einstellung der Bürger zu dieser Frage wiedergeben, zeigen, dass in der Tat eine Mehrheit für die „Ehe für alle“ ist. Politik kann sich aber in einer dermaßen wichtigen Materie wie die Ehe nicht nach vergänglichen Stimmungen richten. Außerdem relativiert sich diese „Mehrheit“, wenn man andere Einstellungen der Wähler betrachtet: Wenige sind beispielsweise für ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare und eine massive Mehrheit erachtet die eigentliche Ehe zwischen Mann und Frau als die erstrebenswerte Form des Zusammenlebens.

4. Die „Ehe für alle“ ist ein Angriff auf die christlichen Wurzeln unseres Landes und auf das christliche Menschenbild, das Leitbild aller Politik sein sollte. Die sog. „Ehe für alle“ folgt einer neomarxistischen, dekonstruktivistischen und poststrukturalistischen Pseudo-Moral die sowohl Individuum und Staat vergöttert und dazwischen liegende Institutionen, wie eben die natürliche, traditionelle Familie, missachtet.

Aus diesen Gründen ist die Entscheidung des Bundestags höchst bedauerlich. Sollte das Bundesverfassungsgesetz die sog „Ehe für alle“ nicht kassieren, muss sich die christliche Basis Deutschlands auf einen langen Kampf einstellen, um diese Parodie der wahren Ehe wieder zu beseitigen.


Für die DVCK - Aktion "Kinder in Gefahr"
Mathias von Gersdorff

 


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Das Grundgesetz und die „Homo-Ehe“: Wer bestimmt über Recht und Kultur?

 

 

 

 

Veröffentlicht: 11. Juli 2017 | Autor:

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Mathias von Gersdorff

 

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Der Streit um die „Ehe für alle“ konzentriert sich zurzeit auf die Frage, ob dieses neue

Gesetz zuvor einer Änderung des Grundgesetzes bedurfte.

 

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Ehe ging nämlich systematisch davon aus, dass eine Ehe aus einem Mann und einer Frau besteht. Gerade deshalb  – so erklärte Karlsruhe vor Jahren – könne die sog. Lebenspartnerschaft nicht als eine Konkurrenz zur Ehe angesehen werden. Daher ist auch die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Ehe gemäß § 6 GG gewahrt.

 

In seinem Urteil aus dem Jahr 2002 stellte das BVG fest: „Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist.“

 

Bundesjustizminister Heiko Maas, einer der rabiatesten Verfechter für die Öffnung des Ehegesetzes in der vergangenen Legislaturperiode 2013 bis 2017  –  ist bekanntlich (und neuerdings) der Auffassung, eine Änderung des Grundgesetzes sei nicht notwendig.

 

In einem Kommentar für die „Welt“ vom 7. Juli 2017 erklärte er: „Nirgendwo im Grundgesetz steht, dass nur Mann und Frau eine Ehe eingehen können. Es kommt allein auf das Begriffsverständnis von „Ehe“ an. Auch der Ehe-Begriff ist entwicklungsoffen. Weil er sich gewandelt hat und Ehe heute die dauerhafte Lebensgemeinschaft zweier Menschen beliebigen Geschlechts ist, brauchen wir keine Änderung des Grundgesetzes, damit gleichgeschlechtliche Paare in Zukunft heiraten können.“

 

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Heiko Maas behauptet im Grunde, dass der Begriff „Ehe“ nicht eindeutig definiert ist und sich ständig verändert. Konsequenterweise müsste er fordern, dass der Bundestag das Ehegesetz dem sich neu etablierenden Begriff von „Ehe“ anpassen müsste. Sollte nächstes Jahr beispielsweise das Volk der Auffassung sein, dass eine Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden kann, so müsste der Bundestag das Gesetz vom 30. Juni rückgängig machen.

 

Die Argumentation von Heiko Maas kennt man auch aus einem anderen Bereich: Gender.

Hier ist selbst die menschliche Natur in ständiger Veränderung. Der Einzelne ist ständig dabei, seine sexuelle Orientierung zu verändern. Mal ist er Mann, mal ist er Frau, mal ist er eine Mischung von beidem in unterschiedlichen Proportionen.

 

Wer so denkt, braucht gar keine Verfassung. Für ihn ist die Kultur oder besser gesagt der Zeitgeist die absolute Richtschnur für politisches und gesellschaftliches Leben.

Daraus ergeben sich zwei weitere Fragen:

 

1. Wer definiert, was die herrschende Kultur ist?

 

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Die Zeitungen? Das Fernsehen? Die Kulturbranche? Die Demoskopen? Der „Volkswille“? Die „wissenschaftliche“ Dialektik wie im Kommunismus?

 

Wie dem auch sei: Recht wird in dieser Welt von demjenigen definiert, der die Deutungshoheit über die Kultur besitzt. Kultureller Einfluss ersetzt geradezu das Recht. Wer gesellschaftlichen Einfluss besitzt, der definiert auch, was Recht ist. Er bestimmt also, was die Ehe ist, was Eigentum ist, was „Recht auf Leben“ ist etc.

 

2. Wie kann sich der einzelne Bürger gegenüber einem Kultur-Hegemon schützen?

Eigentlich gar nicht: Wird die Kultur (bzw. jene, der bestimmen kann, was die herrschende Kultur ist) zur Richtschnur für das Recht und für das politische Leben, verschwinden  die Grundrechte und die Rechtsgüter. Alles wird zur Manövriermasse eines Kultur-Hegemons.

 

Ist das hier Beschriebene übertrieben?

 

Wer die Debatte um die sog. „Homo-Ehe“ begleitet hat, konnte sehen, mit welcher Aggressivität die Gegner behandelt wurden. Grünen-Chefin Katrin Göring-Eckardt verstieg sich sogar in der Behauptung, wer sich gegen die „Ehe für alle“ ausspreche, sei ein „A…loch“ – und ähnliche Aussagen gab es zuhauf. Dass man homophob sei, war noch das Mildeste.

 

Im Grunde ging es nicht um Argumente, sondern um die verbale Vernichtung des Andersdenkenden – unter dem Vorwand der Bekämpfung von Diskriminierung!

 

Man muss deshalb davon ausgehen, dass die politischen Auseinandersetzungen in Zukunft mit zunehmender Aggressivität geführt werden, denn es geht nicht mehr um die Suche nach der Wahrheit und nach dem, was rechtens ist, sondern um die brutale Durchsetzung der eigenen Sichtweise –  egal, wie falsch diese sein kann.

 

 

 Mathias von Gersdorff aus Frankfurt leitet die Aktion „Kinder in Gefahr“ und veröffentlicht aktuelle Kommentare u.a. hier:

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