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Sachsen: Predigtverbot für homosexuellen Jugendwart – SPD kritisiert „offene Diskriminierung“


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Sachsen: Predigtverbot für homosexuellen Jugendwart – SPD kritisiert „offene Diskriminierung“

 

 

 

 

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Foto: thinkstock

 

Die SPD wirft sächsischen Kirchengemeinden nach Bekanntwerden eines Predigtverbotes gegen den evangelischen Jugendwart Jens Ullrich (54) wegen dessen Homosexualität „offene Diskriminierung“, erklärte Oliver, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Akzeptanz und Gleichstellung in der SPD Sachsen, am Montag in Dresden. Die sächsische Kirchenleitung stellte sich erneut hinter den Jugendwart und kritisierte das Predigtverbot.

„Diese Zustände erinnern an die finstersten Zeiten der Schwulenverfolgung, als homosexuellen Männern Berufsverbote drohten, wenn sie sich outeten oder geoutet wurden“, kritisiert Strotzer.

 

Schon nach dem Beschluss einiger erzgebirgischer Kirchgemeinden vor zwei Jahren, der Ullrich wegen seiner Homosexualität als quasi unerwünscht erklärt hatte, habe die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens mit „Kritik und Unverständnis“ reagiert, betonte Landeskirchensprecher Matthias Oelke am Montag in Dresden.

Der Beschluss sollte zurückgenommen werde. Bisher ist aber offenbar nichts passiert. Die „Dresdner Morgenpost“ hatte am Montag über den Jugendwart berichtet und von einem „Predigt- und Begegnungsverbot“ gesprochen. Tatsächlich werde der Jugendwart, der beim Kirchenbezirk Aue angestellt ist, von einigen Gemeinden im Erzgebirge nicht mehr zu Veranstaltungen eingeladen, bestätigte Oelke. Allerdings stehe sein Arbeitgeber, der Kirchenbezirk, hinter ihm.

Der studierte Diakon und Religionspädagoge Ullrich ist Jugendwart im Kirchenbezirk Aue (Erzgebirgskreis). Die evangelische Wochenzeitung „Der Sonntag“ hatte bereits mehrfach über die Querelen um den schwulen Jugendwart berichtet.

 

Innerhalb der sächsischen Landeskirche hatte es jahrelange Debatten um die Öffnung der sächsischen Pfarrhäuser für schwule und lesbische Paare gegeben. Ein Zusammenleben ist zwar grundsätzlich möglich, aber nur wenn die Ortsgemeinde zustimmt. Sachsens Landesbischof Carsten Rentzing hatte sich gegen die Segnung von homosexuellen Paaren im Gottesdienst ausgesprochen.


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