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CSU-Parlamentarier Alexander Hoffmann gegen Einführung der „Ehe für alle“


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CSU-Parlamentarier Alexander Hoffmann gegen Einführung der „Ehe für alle“

 

 

 

Veröffentlicht: 14. August 2017 | Autor:

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Der CSU-Bundestagsabgeordnete Alexander Hoffmann (siehe Foto) hat sich in mehreren Stellungnahmen gegen die „Ehe für alle“ ausgesprochen, z.B. in einer 

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am 8.3.2017 im Deutschen Bundestag.

 

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Der Jurist und christsoziale Parlamentarier aus Mainfranken konfrontierte die grüne Fraktion dabei mit einer Aussage ihres Parteikollegen Winfried Kretschmann, der in einem Interview mit der Wochenzeitung „Die Zeit“ vom 6.10.2016 erklärt hatte: „So ist und bleibt die klassische Ehe die bevorzugte Lebensform der meisten Menschen – und das ist auch gut so.“

 

Ende Juni 2017 schrieb ich (Felizitas Küble) einen Brief an den CSU-Politiker mit einem Appell, gegen die völlige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe zu stimmen. Am 30.6. bekam ich hierauf eine Stellungnahme, worin der Bundestagsabgeordnete berichtet, daß er innerhalb „kurzer Zeit hunderte Zuschriften“ erhalten habe.

 

Zudem heißt es in seinem Schreiben:

 

„Ich habe bei der namentlichen Abstimmung gegen die „Ehe für alle“ gestimmt. Meine Meinung hierzu ist nicht neu. Ich habe zu diesem Thema in dieser Legislaturperiode nicht weniger als 7 Reden im Plenum des Deutschen Bundestages gehalten. Auf meinem Abgeordnetenprofil bei

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können Sie jederzeit alle diese Reden im jeweiligen Plenar-Protokoll nachlesen oder sich die Video-Mitschnitte ansehen.“

 

Hoffmann wendet sich sodann gegen die weitverbreitete Homophobie-Keule:

 

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„Meinen CDU/CSU-Kollegen und mir wurde in den Debatten stets vorgeworfen, dass wir keine Ahnung hätten, dass wir von einer herzlosen Haltung geprägt seien, homophob oder nicht aufgeklärt. Ich glaube nicht, dass diese persönlichen Angriffe angemessen sind, sie tun dem Thema auch keinen Gefallen. Gerade die Politik sollte sich davor hüten, in emotionalen Debatten, die ideologisch geführt werden, Gräben aufzuwerfen.“

 

Zur Sache selbst schreibt er Folgendes:

 

„Ich lehne die Bezeichnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften als „Ehe“ ab, denn es handelt sich dabei um etwas Unterschiedliches. Aus einer Ehe, der Verbindung zwischen Mann und Frau, können potenziell Kinder hervorgehen – deswegen steht sie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Denn die Ehe ist damit unverzichtbare Säule für den Fortbestand unserer Gesellschaft.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Auffassung stets bestätigt: „Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut (…) erfährt durch Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz.“ –  Dieser Satz der obersten deutschen Richter ist nicht uralt, sondern vom 7. Mai 2013.

 

Das bedeutet: Wenn wir daran etwas ändern wollten, bräuchten wir eine konsistente Grundgesetzänderung – das sah auch das SPD-geführte Bundesjustizministerium zumindest bis vor kurzem noch so.

 

Um es noch einmal zu betonen: Auch ich will die Gleichberechtigung von gleichgeschlechtlichen Paaren – aber ich bin dagegen, eine Lebenspartnerschaft und die Ehe auch gleich zu bezeichnen. Eine offene Gesellschaft zeichnet sich nicht durch oberflächliche Gleichmacherei aus, sondern dadurch, dass man Verschiedenes auch verschieden bezeichnet.“

Foto-Quelle:

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