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Evangelische CDU-Initiative erklärt: Homo-Ehe ist kein Menschenrecht


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Evangelische CDU-Initiative erklärt: Homo-Ehe ist kein Menschenrecht

 

 

 

Veröffentlicht: 13. Juli 2016 | Autor:

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem vor kurzem erlassenen Urteil entschieden, dass aus den Europäischen Menschenrechtskonventionen kein Anspruch auf die Gleichstellung der sogenannten „Homo-Ehe“ mit der Ehe zwischen Mann und Frau abgeleitet werden kann.

 

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Die Staaten des Europarats haben weiterhin das Recht, die Ehe als exklusives Rechtsinstitut für Mann und Frau festzulegen. Sie können damit in eigener Zuständigkeit homosexuellen Paaren die Gleichstellung ihrer Partnerschaft mit der Ehe verweigern. Es genügt, so das Urteil, wenn der Staat homosexuellen Paaren hinreichende rechtliche Alternativmöglichkeiten anbiete, beispielsweise über die eingetragenen Lebenspartnerschaften.

 

Der Evangelische Arbeitskreis der CDU im Rems-Murr-Kreis begrüßte in seiner Vorstandsitzung diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Sie stellt klar, dass die in Deutschland geltende Regelung nicht gegen die Menschenrechte verstößt und dass daher kein Anlass und keine Verpflichtung bestehen, an dieser nationalen Regelung etwas zu ändern.

Die Entscheidung des Gerichtshofs stärkt nationale Identitäten und Traditionen. Sie ist daher nicht zuletzt auch im Blick auf die derzeitige Diskussion über die Zukunft der Europäischen Union richtungsweisend.

 

 

David Müller, Vorsitzender des Kreisverbandes Rems-Murr
des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK)
Roggenweg 23 in 71364 Winnenden

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