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Post vom Oberlandesgericht München


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3 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

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Post vom Oberlandesgericht München


Heute bekam ich überraschend Post vom Oberlandesgericht München. Darin wurde mir mitgeteilt, dass Helmut Bauer eine Unterlassungsklage gegen mich angestrengt hat. Grund. Ich hatte im Interview mit Da Hog`n erklärt, ich hätte etwa 12 Unterlassungsklagen gegen W+G gewonnen. Bauer brachte eine eidesstattliche Versicherung bei, dass es eine falsche Tatsachenbehauptung sei, ich hätte 12 Einzelverhandlungen gewonnen. Das hatte ich nie gesagt und das wurde auch nicht geschrieben. Auch hier im Forum habe ich erklärt, dass die Unterlassungsklagen in einer Verhandlung erledigt wurden. Kurz und gut: Helmut Bauers Ansinnen wurde abgewiesen.

Dagegen legte Herr Bauer beim Oberlandesgericht München Beschwerde ein und wurde erneut abgewiesen. Dagegen legte Bauer nochmals Beschwerde ein und wurde zum dritten mal abgewiesen.

Wenn man den Verstand ablegen muss ist es nicht verwunderlich, wenn man dann nicht mehr lesen kann. Allerdings wundert mich dass der Rechtsanwalt das nicht bemerkt hat. Offenbar kann man auch mit solchen verfahren gutes Geld verdienen.

Herzliche Grüße

Rolf
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#2
1Joh1V9

1Joh1V9

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Wenn er so weiter macht kommen so die 12 gewonnenen Unterlassungsklagen ja vielleicht noch zustande.

Ist auch schlecht, wenn man nicht lesen kann.

"Das hat mir schlussendlich mehrere Unterlassungsaufforderungen von Herrn Helmut Bauer mit um die zwölf verschiedenen Unterlassungsbegehren eingebracht, gegen die ich mich allesamt erfolgreich zur Wehr gesetzt habe."
(siehe

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abgerufen am 14.8.2015)

Nicht 12 Klagen sondern um die 12 Begehren.

Da Hog'n hat die Debatte um W+G vor Ort noch einmal medial belebt.
Am 7.8. erschienen dort Reaktionen auf Anfragen an Politiker, Geistliche und Geschäftsleute vor Ort. Die sind durchaus unterschiedlich.

Inhaltlich kann glaube ich keiner von denen mit W+G anfangen. Die CSU-Leute und die Kirchen schweigen lieber, immerhin Herr Göth hat auch klar festgestellt, dass W+G "mit den theologischen Grundsätzen und Prinzipien der katholischen Kirche nicht vereinbar" ist. Aber Religionsfreiheit muss natürlich bestehen bleiben. SPD und Grüne scheinen da kritischer zu sein.

Das Geld der W+G-Touristen und -Zuzügler ist natürlich gerne gesehen.
Deshalb sind Betreiber von Geschäften und Wirtschaften in der Region pro W+G und die Stadt Freyung vermietet weiter. Die Kohle muss rein, durch wen auch immer. Daher wird da erst mal auch niemand von den Verantwortlichen sich die Finger verbrennen.

Bleibt festzustellen, dass unter Religionsfreiheit wohl auch die Freiheit gehört, sich das Geld abnehmen und sich in psychische Abhängigkeit von einer Sekte zu stellen mit allen bitteren Folgen für Beziehungen und Verwandtschaft. Wer in diesen Strudel hineingerät, ist dafür selber verantwortlich und darf anschließend die Scherben wegkehren und muss das Leben wieder neu anfangen, wenn er denn dazu noch in der Lage ist. Dass der Sektenguru davon ökonomisch reichlich profitiert ist keine Straftat, sondern offenbar sein gutes Recht, zumindest so lange andere auch davon profitieren. Moralisch verwerflich ist es trotzdem. Und deshalb darf man auch als Politiker nicht einfach die Augen zu machen.
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#3
Rolf

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Meiner Meinung nach haben die alle das Buch nicht gelesen. Die schielen nur auf die Wirtschaftsbelebung. Übrigens stand ursprünglich im Interview tatsächlich "um die 12 Unterlassungsklagen." Daraufhin hat auch das Gericht entschieden. Bauer hatte ja eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass es sich nicht um 12 Einzelverhandlungen gehandelt habe. Das Gericht hat allerdings entschieden, dass der unbefangene Leser aus dem Text nicht schlussfolgern könne, dass es sich um Einzelverhandlungen gehandelt hätte.

Bauer sucht offenbar gegenwärtig nach Möglichkeiten um Gerichte zu finden, die ihm eher wohlgesonnen sind. So hatte er gegen mich einen Anwalt aus Berlin in Stellung gebracht. Derzeit ist noch eine Unterlassungsklage gegen BR 5 offen. Dort meint Frau Bauer, dadurch dass sie in einem Film zu sehen seien ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Man versucht nun zu beweisen, dass frau Bauer eine Person öffentlichen Lebens ist. Hier wurde ein Gericht irgendwo in Deutschland angerufen.

Herzliche Grüße

Rolf
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#4
Rolf

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Heute bekam ich erneut eine Email von Helmut Bauers Anwalt. Eine erneute Androhung einer Unterlassungsklage. Diesmal ging es darum, dass ich schrieb, Herr Bauer sei nach der Ablehnung der letzten Unterlassungsklage beim Landgericht in Berufung gegangen. Tatsächlich hat er beim Oberlandesgericht Beschwerde eingelegt, die abgewiesen wurde. Für mich als juristischen Laien macht es keinen Unterschied ob und eine Berufung oder eine Beschwerde abgewiesen wurde. Maßgebend ist, dass das Begehren von Herrn Bauer abgewiesen wurde. Wegen dieser Formulierung fühlt sich Herr Bauer nun in seinen Persönlichkeitsrechten angegriffen. Darüber mag dann das Gericht entscheiden.

Herzliche Grüße

Rolf Wiesenhütter
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