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Zwölf Stämme: Eltern verweigern Gutachten zum Sorge


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Zwölf Stämme: Eltern verweigern Gutachten zum Sorgerecht






In den Streit um das Sorgerecht für die Kinder der umstrittenen Sekte Zwölf Stämme kommt Bewegung. Das Amtsgericht im bayerischen Nördlingen hat jetzt geprüft, ob die Gutachten zum Sorgerecht auch ohne Zustimmung der Eltern erstellt werden können.

Die Mitglieder der Sekte weigern sich bislang, an den Gutachten teilzunehmen. Das Gericht will mit Hilfe von Sachverständigen klären lassen, was das Beste für das Wohl der Kinder ist: Sie weiter in Pflegefamilien und Heimen unterzubringen oder sie wieder zu ihren Eltern zurück zu lassen. Grundsätzlich sei es möglich, die Zustimmung der Eltern zu den Gutachten durch einen richterlichen Beschluss zu ersetzen, so der Sprecher. Die Eltern könnten jedoch gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen.

Die Eltern der Sekte streiten sich seit mehr als einem Jahr juristisch um das Sorgerecht für ihre Kinder. Im September 2013 hatten die Familiengerichte in Ansbach und Nördlingen den Eltern von 40 Kindern in «einstweiligen Anordnungsverfahren» das Sorgerecht weggenommen. Damals wurden die Kinder in Wörnitz (Kreis Ansbach) und Klosterzimmern (Kreis Donau-Ries) von der Polizei abgeholt. Die Gerichte sahen die Kinder durch die Erziehung der Eltern gefährdet, da sie körperliche Züchtigungen beinhalte.

Von den Sektenkindern aus Klosterzimmern leben derzeit 16 in Heimen oder Pflegefamilien. Ihre Eltern hätten sich fast alle den Gutachten zum Sorgerecht verweigert, erläuterte der Gerichtssprecher. Lediglich eine Familie habe sich "kooperativ gezeigt". Dort sei das Gutachten auch schon erstellt worden. Die Familie habe sich mittlerweile von der Sekte abgelöst und wohne auch nicht mehr in Klosterzimmern, so der Sprecher weiter.

(Quelle:epd)
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Rolf

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Zwölf Stämme: Gericht verurteilt zwei Mütter zu Bewährungsstrafen






Weil sie ihre Kinder mit Ruten gezüchtigt haben, sind am Dienstag zwei Mütter der umstrittenen Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.


Das Amtsgericht Nördlingen habe gegen die beiden Frauen Bewährungsstrafen von sechs und neun Monaten verhängt, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Mütter hätten ihre Kinder mit Ruten auf das Gesäß geschlagen, sagte der Sprecher. Zum Nachweis der Tat sei vor Gericht unter anderem das Video des RTL-Reporters Wolfram Kuhnigk gezeigt worden, in dem die Züchtigungen zu sehen sind. Kuhnigk hatte die Aufnahmen heimlich am Stammsitz der Sekte in Klosterzimmern gedreht. Die Anwälte der Mütter protestierten in der Verhandlung gegen die Vorführung des Videos.

Wegen der körperlichen Züchtigungen bei den Zwölf Stämmen hatten die Familiengerichte in Ansbach und Nördlingen im September 2013 den Eltern von 40 Kindern in "einstweiligen Anordnungsverfahren" das Sorgerecht entzogen. Die Gerichte sahen die Kinder durch die Erziehungsmethoden der Eltern gefährdet. Gegen das Urteil vom Dienstag könne innerhalb einer Woche Berufung eingelegt werden, sagte der Gerichtssprecher.

(Quelle:epd)
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