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Sekten und die falsche Debatte über die Menschenrechte


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Rolf

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Fédération Européenne des Centres de Recherche
et d'Information sur le Sectarisme
Mail address: 26 A, rue Espérandieu, F-13001 Marseille, France




Gemeinsame Erklärung der Europäischen Konferenz

vom 23. und 24. April 1999

Die unterfertigten Vereinigungen, die sich der Aufgabe der Vorbeugung und Abwehr der negativen Auswirkungen des Sektenwesens und der Unterstützung der Opfer solcher Praktiken widmen, haben sich am 23 und 24. April 1999 in Paris versammelt und erklären ihre uneingeschränkte Treue zu den grundlegenden Freiheiten, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948 und in der Europäischen Konvention über die Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten aus dem Jahre 1950 sowie in der Internationalen Konvention über die Rechte der Kinder aus dem Jahre 1988 enthalten sind.


Diese Vereinigungen bekräftigen vor allem ihr Eintreten für die Gedanken- und Glaubensfreiheit sowie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und für die Freiheit, seine Meinung zu äußern, welche die Fundamente der zivilen Gesellschaften sind, auf denen jeder Rechtsstaat mit demokratischen Prinzipien aufgebaut ist.


Die Vereinigungen betonen, daß es weder die Aufgabe der Staaten noch öffentlicher Institutionen sein kann, sich über den philosophischen oder religiösen Charakter einer Überzeugung, noch über die Zugehörigkeit zu einer kulturellen oder nichtkulturellen Organisation und insbesondere über Gewissensangelegenheiten inhaltlich wertend zu äußern.

Sie erklären andererseits, daß es die Aufgabe der öffentlichen Gewalten ist

- die genannten Freiheiten zu schützen und zu gewährleisten;

- den freien Zugang der Bürger zu solchen Informationen zu ermöglichen, die es gestatten, sich vor schädlichen Praktiken des Sektenwesens zu schützen, und innerhalb der Gesellschaft eine freie Diskussion darüber zu gewährleisten und darüber zu wachen, daß kein Bürger seines Rechtes an einer Teilnahme an einer solchen Diskussion beraubt wird;

- die einzelnen Menschen vor jeder Form von menschenunwürdiger Manipulation des Bewußtseins und vor psychischer oder intellektueller Konditionierung zu schützen, ohne Rücksicht darauf, ob diese nun unter dem Vorwand einer Philosophie, einer Religion oder getragen von kommerziellen Interessen angewandt wird.

Die Vereinigungen erklären sich mit der Entschließung Nr. 134 der Kommission für die öffentlichen Freiheiten und die Inneren Angelegenheiten des Europäischen Parlaments vom 17. Februar 1998 voll einverstanden, in welcher die Staaten aufgefordert werden, "im Sinne des rechtsstaatlichen Prinzips Maßnahmen zu ergreifen, um Angriffe auf die Rechte von Personen abzuwehren, die von bestimmten Sekten unternommen werden, denen der Status einer religiösen oder kulturellen Organisation, welcher ihnen steuerliche Vorteile und einen bestimmten juristischen Schutz bietet, verweigert werden sollte."

Die Vereinigungen nehmen zur Kenntnis, daß eine juristische Definition des Ausdrucks "Sekte" in der Tagesordnung und in den von den nationalen Parlamenten und den europäischen Institutionen geplanten Debatten nicht vorgesehen ist.

Ohne sich unmittelbar bezüglich der Möglichkeit und der Opportunität einer solchen Definition aussprechen zu wollen, sind die Vereinigungen der Meinung, daß die objektiven Kriterien des sektiererischen Verhaltens seit langem, auf jeden Fall aber seit mindestens 15 Jahren, genügend etabliert sind, um Bewegungen beurteilen, ihre Werbemethoden anprangern und ihre Kennzeichen definieren zu können.

Durch diese Feststellung ermächtigt, bekräftigt FECRIS feierlich, daß

1) Eine Leugnung der Tatsache, daß sektiererische Gruppen auf nationaler, regionaler oder transnationaler Ebene existieren, versteckt oder auch nicht hinter dem Vorwand von philosophischen oder religiösen Überzeugungen, nur dazu beitragen kann, die öffentliche Meinung zu täuschen und die öffentlichen Gewalten indirekt dazu aufzufordern, Maßnahmen gegen diese Gruppen zu vernachlässigen;

2) man nicht die freie spirituelle Suche, sei sie nun neu, gebunden oder nicht an seit langem bekannte philosophische oder konfessionelle Bewegungen, mit sektiererischen Gruppen verwechseln darf, deren freiheitstötendes Verhalten die Verweigerung der innersten Sehnsüchte jedes Individuums bedeutet;

3) die philosophische oder religiöse Selbstdarstellung einer Vereinigung dieser nicht das Recht gibt, die Menschenrechte und die Gesetze zu verletzten oder das soziale Gleichgewicht zu gefährden.


In diesem Geist fordert FECRIS

- die offizielle Anerkennung der Europäischen Föderation der Zentren für Forschung und Information über das Sektenwesen (FECRIS), damit sie vom Europäischen Parlament, vom Europarat, von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSCE) sowie von den Vereinten Nationen und den von diesen abhängigen Organisationen und Kommissionen zu Rate gezogen wird. FECRIS wird andererseits in dauernder Verbindung mit den administrativen Behörden stehen, die dafür eingesetzt sind, die steuerlichen und die den Zoll betreffenden Maßnahmen für die Staaten und für die Europäische Union festzusetzen, sowie mit den internationalen Diensten für den gleichen Zweck;

- die Bildung von dauerhaft eingerichteten Studiengruppen innerhalb der nationalen Parlamente, im Europäischen Parlament und in der parlamentarischen Versammlung des Europarates, welche die Aufgabe haben, die Entwicklung des Sektenphänomens zu beobachten und im Bedarfsfall legislative Maßnahmen vorzuschlagen und die daraus folgenden Regelungen festzusetzen;

- gleichzeitig die Schaffung einer permanenten europäischen Institution mit dem Auftrag, alle Informationen bezüglich der Erscheinungen des Sektenwesens zu sammeln und in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden für vorbeugende Maßnahmen und für die Information der Öffentlichkeit zu sorgen.
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