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Vom Entkriminalisierer zum Chefankläger des Mißbrauchs?


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Eine Antwort in diesem Thema

#1
Rolf

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Vom Entkriminalisierer zum Chefankläger des Mißbrauchs?





Bundestagsfraktion der Grünen kämpfte bereits 1985 mit Gesetzentwurf gegen "bürgerliche" Moralvorstellungen

(MEDRUM) In der aktuellen Debatte über sexuelle Mißbrauchsfälle der vergangenen Jahrzehnte entsteht der Eindruck, daß der Sex zwischen Erwachsenen und Minderjährigen von Vertretern aller parteipolitischen Richtungen stets als ein besonders strafwürdiges Vergehen angesehen worden sei. Doch die heutigen Verlautbarungen verstellen den Blick dafür, daß es - zumindest in der Vergangenheit - auch im Bundestag Bestrebungen gab, die Grenzen der Strafbarkeit sexueller Handlungen zwischen der Generation der Volljährigen und den Minderjährigen im Kampf gegen die "bürgerliche Moral" aufzuweichen. Dies wird in einem Gesetzentwurf deutlich, den die Grünen 1985 in den Bundestag einbrachten. Davon will die Partei der Grünen heute nichts mehr wissen. Stattdessen stellen sie sich in die vorderste Reihe der Ankläger und beantragen eine Aktuelle Stunde im Bundestag zum sexuellen Mißbrauch. Eine Hauptrolle übernimmt dabei Volker Beck.

Einvernehmliche sexuelle Handlungen entkriminalisieren

Im Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion der Grünen vom 4. Februar 1985 (Drucksache 10/2839) beantragten die Grünen sowohl die Aufhebung des §175 (Homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter 18 Jahren) wie des §182 (ehem. Verführung eines Mädchens unter 16 Jahren zum Beischlaf / heute Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen ) Strafgesetzbuch (StGB). Die Strafbarkeit "einvernehmlicher sexueller Kontakte behindern die freie Entfaltung der Persönlichkeit", hieß es im Gesetzentwurf. Die Gesetzesparagraphen würden einvernehmliche sexuelle Kontakte mit Strafe bedrohen und dienten damit nicht dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Das Strafrecht dürfe auch und gerade im Bereich der Sexualität erst dort Grenzen setzen, wo durch Gewalt oder den Mißbrauch von Abhängigkeitsverhältnissen der Willen anderer mißachtet werde, so die Grünen. Sie beriefen sich dabei auf Erkenntnisse der Sexualwissenschaften und stellten fest, diese würden eindeutig belegen, daß die genannten Strafbestimmungen keinen wirksamen Rechtsgüterschutz gewährleisten könnten. Die Grünen hatten die Auffassung vertreten, es sei erforderlich, einvernehmlich gewünschte sexuelle Handlungen zu entkriminalisieren. In ihrem Gesetzentwurf sagten sie, er stelle nur einen ersten Schritt in diese Richtung dar.

Im Bereich des Sexualstrafrechts hatte den Grünen das Erste und Vierte Gesetz zur Reform des Strafrechts aus den Jahren 1969 und 1973 zu kurz gegriffen. Es sei dem Anspruch, nur gravierend schädigende Handlungen als strafwürdig anzusehen, nicht aber bloße Moralvorstellungen als schützenswerte Rechtsgüter darzustellen, "in wesentlichen Teilen nicht gerecht" geworden. Bei den Bestimmungen der Paragraphen §175 und §182 hätte sich gezeigt sich, so die Grünen, wie wenig es gelungen gewesen sei,

die sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen zu garantieren,
von der strafrechtlichen Sanktionierung längst nicht mehr allgemein anerkannter Normen der Sexualmoral Abstand zu nehmen,
das Strafrecht auf den Schutz eindeutig bestimmbarer Individual- und Sozialrechtsgüter zu begrenzen und
sexualwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen.
Keine Strafe für "zufällig" volljährige Partner

Der Gesetzentwurf zielte nicht nur auf die Aufhebung der Strafandrohung für homosexuelle Handlungen, sondern auch auf eine Aufweichung der Strafdrohungen für sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen ab, wie ein Blick in den Gesetzentwurf zeigte. Die damaligen Strafrechtsbestimmungen würden einen sensiblen Bereich freiwilliger homosexueller Kontakte erfassen und Jugendliche bei einem wichtigen und legitimen Teil ihrer Persönlichkeitsentfaltung behindern, "nämlich beim Herausfinden der ihnen gemäßen Sexualität. (...) Die Strafdrohung, der sich ein zufällig über 18 Jahre alter Partner ausgesetzt sieht, vermittelt eine negative Bewertung der gesamten Beziehung und behindert die positive Identifikation des Jugendlichen mit seinem gleichgeschlechtlichen Empfinden und damit die sexuelle Selbstbestimmung gerade des Personenkreises, dessen Schutz sie dienen soll. Wenn dieser Umstand bislang anscheinend übersehen wurde, so beruht dies allein darauf, daß infolge der allgemeinen Tabuisierung der Themen Homosexualität wie auch Jugendsexualität die Möglichkeit einer manifest homosexuellen Orientierung bei Jugendlichen ignoriert und geleugnet wurde", hieß es im Gesetzentwurf.

Die Grünen hatten sich besonders dafür ausgesprochen, Mädchen die Fähigkeit zur Entscheidung über ihre sexuellen Interaktionen nicht abzusprechen. Das Vorhandensein einer eigenständigen und selbstbestimmten Sexualität von Mädchen werde durch die Strafrechtsbestimmungen geleugnet. Nach Auffassung der Grünen würden Mädchen als willenloses Objekt männlicher Verführungskunst und die „Täter" als Objekt ihrer sexuellen Triebe dargestellt, denen es vorrangig um Befriedigung eines - als abgespalten gedachten - Sexualtriebes gehe, während Mädchen eher Liebe und eheliche Bindung suchen würden. In dieser Norm sahen die Grünen einen Ausdruck bürgerlicher Moralvorstellungen, der ein Verständnis von Sexualität widerspiegele, das Körper und Psyche voneinander abspalten würde. Für die Grünen ging dies an der Realität vorbei. Sie machten sich dafür stark, strafrechtliche Normen aufzuheben, um auch 14- bis 16-jährigen Mädchen die Entscheidungsfähigkeit über ihren Sexualverkehr zuzubilligen. "Gegen die Beibehaltung der Norm spricht schließlich, daß § 182 an der Realität vorbeigeht. An soziosexuellen Erfahrungen die 14- bis 16jährige Mädchen haben, läßt sich ablesen, daß ein hoher Prozentsatz der Mädchen dieser Altersstufe bereits über Koituserfahrungen verfügt, der erste Geschlechtsverkehr wird in den meisten Fällen nicht als konflikthaft erlebt."

Volker Beck's Kehrtwendung


Auch einer ihrer prominentesten Vertreter, Volker Beck, ist damals für die Entkriminalisierung sexueller Handlungen eingetreten, wie dem Buch "Der pädosexuelle Komplex" von Angelo Leonpardi entnommen werden kann, das 1988 erschien. Darin stellt der Autor Volker Beck in einem Aufsatz „Das Strafrecht ändern?: Plädoyer für realistische Neuorientierung der Sexualpolitik", fest, der ehemals eingesetzte Sonderausschuss des Bundestages habe sich bei der Vorbereitung des 4. Strafrechtserneuerungsgesetzes 1973 wider besseres Sachverständigenwissen für generelle Strafbarkeit der Sexualität mit Kindern entschieden. Beck sah jedoch Ansatzpunkte, um eine "Verbesserung der rechtlichen Situation der Pädophilen" zu erreichen. "Als Perspektive wäre hier z.B. eine Novellierung ins Auge zu fassen, die einerseits das jetzige "Schutzalter" von 14 Jahren zur Disposition stellt (in den Niederlanden gab es solche Initiativen mit erheblichem Erfolg!) oder auch eine Strafabsehensklausel", schrieb Beck. Allerdings waren seine Hoffnungen begrenzt. So hielt er es für naiv, durch "noch so starken öffentlichen Druck eine Mehrheit für die Streichung des Sexualstrafrechts im Parlament zu erhalten" und merkte an, wer für die Lebens- und Rechtssituation der pädophilen Menschen etwas erreichen wolle, müsse dazu eine "Diskussion zur Aufklärung und Entmythologisierung" vorbereiten. Beck hat sich zwischenzeitlich in zweifacher Hinsicht von diesem Aufsatz distanziert. Zum einen erwiderte er in einer Bundestagsdebatte bei einer Rede von Erika Steinbach (CDU), dieser Beitrag sei nicht von ihm autorisiert, und zum anderen stellte er 2006 in einer Erklärung fest:

"Die Sicht auf die Pädophilie war in den 70er und 80er Jahren in Deutschland von einem systematischen Irrtum in weiten Teilen der Sexualwissenschaft und auch Teilen der Kriminologie verstellt: Selbst Kriminologen des Bundeskriminalamts schlugen damals vor, zwischen gewaltlosen, angeblich "harmlosen" Sexualkontakten und gewaltförmigen, schädlichen Sexualkontakten zwischen Erwachsenen und Kindern zu unterscheiden.


Ich habe mich seit Ende der 80er Jahre intensiv mit der Arbeit von Organisationen auseinandergesetzt, die Opfer sexualisierter Gewalt und sexuellen Missbrauchs betreuen. Seitdem habe ich mit Liberalisierungsüberlegungen zum Sexualstrafrecht, die über die 1994 in Deutschland erfolgte Gleichstellung von Hetero- und Homosexualität (Streichung des § 175 StGB) hinausgehen, völlig gebrochen und bin Forderungen in diese Richtung immer entgegengetreten."

Aktuelle Stunde zu den Fällen sexuellen Missbrauchs beantragt

Die Anfrage von MEDRUM an das Bundestagsbüro von Volker Beck, ob die Veröffentlichung seines Aufsatzes in "Der pädosexuelle Komplex"eine Fälschung sei, blieb bisher unbeantwortet. Die Internetseite der Grünen verlautbart jedoch zum Antrag auf eine Aktuelle Stunde im Bundestag:



"Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftführer, teilt mit:

Wir haben heute eine Aktuelle Stunde zum Thema "Konsequenzen aus den zahlreichen bekannt gewordenen Fällen sexuellen Missbrauchs in kirchlichen und weltlichen Einrichtungen" beantragt.

Weder die katholische Kirche noch die Bundesregierung haben bisher eine angemessene und hinreichende Antwort auf die in großer Zahl bekannt gewordenen Fälle sexuellen Missbrauchs in kirchlichen Einrichtungen und weltlichen Schulen gefunden. Der runde Tisch der Bundesregierung ist der falsche Weg. Für uns steht die Opferperspektive im Mittelpunkt und nicht der Schutz einer Institution. Eine unabhängige Untersuchung der Vorfälle, Präventionsmaßnahmen und Entschädigungen sind dafür unabdingbar."

In der Verurteilung des Sexes mit Minderjährigen scheinen sich auch die Grünen im Zuge der Debatte über die Katholische Kirche in die vorderste Reihe von Anklägern setzen zu wollen, die die sexuellen Mißbrauchstaten vergangener Jahrzehnte rigoros verurteilt sehen wollen. Wer heute dem Ausspruch Konrad Adenauers folgen will, "Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?", soll dies durchaus tun - falls er geläutert ist. Er sollte sich aber wenigstens zum destruktiven Geschwätz von damals bekennen und sich nicht auch noch in die Rolle des Chefanklägers gegen diejenigen begeben wollen, auf deren Urteil schon damals mehr Verlaß war als auf das Geschwätz einer "grünen" Partei.

Die Aktuelle Stunde im Bundestag wird voraussichtlich am Donnerstag stattfinden.
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#2
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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Einige Grüne haben ja auch in ihrem Leben totale Kehrtwendungen gemacht.

Bleibt zu hoffen, dass endlich der Gesetzgeber etwas tut oder alle Parteien eine Mehrheit für Opferhilfen etc. Verlängerung der Verjährungsfristen etc.
schaffen.
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