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Klage: Darf sich die katholische Kirche christlich nennen?


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Rolf

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Die Sekte "Universelles Leben" sort mal wieder für Aufregung.


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Klage: Darf sich die katholische Kirche christlich nennen?






Eine Glaubensgemeinschaft will der katholischen Kirche die Bezeichnung "christlich" verbieten. Ihre Klage richtete sich stellvertretend an das Erzbistum Freiburg – und jetzt entschied das Verwaltungsgericht darüber.


FREIBURG. Kein Kruzifix nirgends. Dabei wäre an diesem Mittwoch göttlicher Beistand praktisch im Sitzungssaal des Freiburger Verwaltungsgerichts: Sechs Vorstandsmitglieder der Mannheimer Glaubensgemeinschaft "Das universelle Leben aller Kulturen weltweit" wollen erzwingen, dass die katholische Kirche sich nicht mehr christlich nennen darf – im Namen Jesu klagen sie gegen das, was sich heute seine Kirche nennt. Die Klage ist stellvertretend an das Erzbistum Freiburg mit Robert Zollitsch als Vorsitzendem der Deutschen Bischofskonferenz gerichtet.

Schon im vergangenen Sommer hatte die Gemeinschaft die 27 Bischöfe der katholischen Diözesen aufgefordert, bis Ende September zuzusagen, sich künftig nicht mehr christlich zu nennen, da das Verhalten und der Aufbau der katholischen Kirche im Widerspruch zu Lehre und Intention Jesu Christi stünden. Die Bistümer hatten darauf nicht reagiert.


Verletzt die Bezeichnung die Rechte der Urchristen?

Im Verwaltungsgericht produzieren die Kläger, die sich Urchristen nennen, am Mittwoch eine eindrucksvolle Liste zweifellos unchristlicher Missetaten aus dem Sündenregister der Kirche. Allerdings ist der Begriff "christlich" nicht geschützt. Ausschlaggebend wird deshalb die Frage, auf welcher Grundlage hier überhaupt geklagt werden soll: Verletzt die Verwendung des Begriffs durch die katholische Kirche die Urchristen in ihren eigenen Rechten? Oder berührt sie die Rechte Dritter, die von ihnen legitim vertreten werden? Nur dann wäre ein staatliches Gericht überhaupt zuständig.

Die Kläger, mehrheitlich katholisch getauft und später ausgetreten, argumentieren mit der dauerhaften Gültigkeit des Sakraments, das laut katholischer Lehre den Getauften zum Teil des Leibes Christi mache – "und zwar real". Als leibhaftige Blutsverwandte Jesu sei man deshalb angetreten, die Rechte des großen Friedenslehrers post mortem zu verteidigen und deshalb auch legitimiert.


Die gleiche Klage wartet in Hannover auf die EKD


Anwalt Ulrich Heidenreich kontert für das Erzbistum Freiburg: Das postmortale Persönlichkeitsrecht setze voraus, dass der Kläger zu Lebzeiten des Verstorbenen oder von Angehörigen berufen wurde. Ansonsten seien Glaubens- und Definitionsfragen innerkirchliche Angelegenheiten, denen gegenüber der Staat zu Neutralität verpflichtet sei – der Klage fehle jede juristische Grundlage.

Mit dieser Begründung wird die Klage dann auch abgelehnt: Eine Schädigung der Kläger in deren eigenen Rechten sei nicht zu erkennen, sagt der Vorsitzende Richter, Gerichtspräsident Jens Michaelis, in der Begründung, und über Glaubensfragen zu urteilen sei die Kammer nicht befugt. Das Verwaltungsgericht sei ein staatliches Gericht und an die Verwaltungsgerichtsordnung gebunden.

Letzteres zielt sowohl auf die Vorgeschichte des Prozesses als auch auf die Atmosphäre im Saal: Die Urchristen hatten versucht, die Richter über das Bundesverfassungsgericht zur Bekanntgabe ihrer Konfession zu zwingen, um gegebenenfalls Befangenheitsanträge stellen zu können.

Mit Beschluss vom 20. Januar 2010 hat Karlsruhe diese Beschwerde abgelehnt. Dass sie den Freiburger Richtern ihre Objektivität nicht abnehmen, tun einige Zuhörer nun in eingeübten Sprechchören kund – vermutlich nicht zum letzten Mal: Die gleiche Klage haben die Urchristen gegen die lutherische Kirche und die Vorsitzende der EKD, Margot Käßmann, in Hannover angestrengt.


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