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Religionsfreiheit - Gut und Aufgabe


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Rolf

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Religionsfreiheit - Gut und Aufgabe


Was wir haben und was wir brauchen

Religionsfreiheit ist eine wichtige Errungenschaft unserer Kultur und keine Selbstverständlichkeit in der Geschichte der Menschheit. Um so wichtiger erscheint ihr Schutz.
Rechtliche Grundlagen
Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist in Deutschland ein Grundrecht jedes Bürgers mit Verfassungsrang. Artikel 4 des Grundgesetztes besagt:
„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
Dieses Grundrecht steht nicht (wie z. B. die Meinungsfreiheit) unter einem Gesetzesvorbehalt, d. h. es kann nicht einfach durch andere Gesetze eingeschränkt werden. Seine Grenzen findet es darum nur an anderen Grundrechten mit Verfassungsrang.

Aktiv und Passiv

Das Grundrecht der Religionsfreiheit kann aber bereits mit sich selbst in Konflikt geraten. Es beinhaltet schließlich nicht nur das Recht, nicht zu einer fremden Religionsausübung gezwungen werden zu dürfen (passive bzw. negative Religionsfreiheit). Ebenso gehört die eigene und gemeinschaftliche aktive Gestaltung des eigenen Glaubens dazu (aktive/positive Religionsfreiheit). Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder auch die aktive Komponente der Religionsfreiheit hervorgehoben und gestärkt.


Kopftuch und Kruzifix

Die vielbeachteten Entscheidungen der Verfassungswächter zu religiösen Symbolen im öffentlichen (speziell: schulischen) Raum hängen zum Teil mit diesem Verhältnis zwischen aktiver und passiver Religionsfreiheit zusammen: In wieweit greift eine öffentlich demonstrierte religiöse Symbolik in die passive Religionsfreiheit anderer (hier: der Schüler) ein? Wie stark darf der Grundsatz staatlicher religiöser Neutralität (der dem Schutz der passiven Religionsfreiheit dient) die aktive Religionsfreiheit einer Lehrerin einschränken?
Religionsfreiheit muss immer wieder neu verteidigt werden - sowohl in ihrer inneren Ausgestaltung wie auch gegen missbräuchliche Instrumentalisierungen wie etwa durch die Scientology-Organisation. Das Ziel ist dabei stets, sie zu bewahren.

Harald Lamprecht



www.confessio.de


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