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Wenn ein Familienvater zum Dieb wird


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Rolf

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Siebtes Gebot




Wenn ein Familienvater zum Dieb wird"




Du sollst nicht stehlen", lautet das Siebte Gebot. Doch allein in Berlin werden jährlich Waren im Wert von mehr als 100 Millionen Euro gestohlen. Nicht immer sind Not oder Habgier die Motive. Für die Geprellten gerät der Glaube an das Gute im Menschen ins Wanken.

Magdalena R.* wurden 538.470 Euro gestohlen. Das war ihr gesamtes Vermögen. Aber viel schlimmer ist für die 99-Jährige, dass auch Vertrauen gestohlen wurde, Sicherheitsgefühl, Geborgenheit und letztlich die Lust am verbleibenden kärglichen Leben.

Das meiste Geld stammte aus einer Erbschaft ihrer verstorbenen Schwester. Einiges war von der genügsamen Magdalena R. auch Monat für Monat aufs Sparbuch getragen worden. Die ehemalige Sekretärin hat keine eigenen Kinder. Ihr Mann starb vor 25 Jahren. Sie lebt noch immer in einer kleinen Wohnung in Neukölln, die sie vor mehr als 60 Jahren bezogen hat: zwei dunkle Räume in einem Hinterhaus an der Weserstraße, mit vergilbten Tapeten und schlichten, vernarbten Möbeln aus der Nachkriegszeit. Magdalena R. hat das früher schon nicht gestört und später erst recht nicht. Sie ist fast blind.
Das war sie im übertragenen Sinne auch, als sie ihrer Ärztin, die oft zu Hausbesuchen kam, zunehmend vertraute. Ebenso dem Ehemann dieser Ärztin, der damals noch als Lehrer an einem Gymnasium im Nordwesten Berlins tätig war. Magdalena R. hatte "den gebildeten Mann" sehr verehrt. Später traf sie ihn im Moabiter Kriminalgericht wieder. Sie kam als Zeugin und hatte kein Geld mehr. Er saß auf der Anklagebank und soll ihr alles genommen haben.

Vor Gericht wegen 9,90 Euro

Ein paar Räume weiter stand fast zeitgleich auch der 47-jährige Thomas G.* aus Marzahn vor einem Strafgericht. Es ging um einen USB-Stick im Wert von 9,99 Euro, den der arbeitslose Heizungsinstallateur im April dieses Jahres in einem Media-Markt mitgehen ließ. Er hatte die Plastikpackung mit dem Datenträger unauffällig unter seine Jacke geschoben, war, Interesse heuchelnd, an Waschmaschinen und Kühlschränken vorbeigeschlendert und wollte anschließend in Richtung Ausgang gehen.

Der kräftige Mann merkte nicht, dass ihm schon minutenlang ein Angestellter des Marktes folgte. Und er entdeckte auch viel zu spät, dass hinter dem Kassenbereich zwei weitere Mitarbeiter warteten. Sie schnitten Thomas G. den Fluchtweg ab, umringten ihn und führten ihn, vorbei an interessiert zuschauenden Kunden, in ein Büro. Als herbeigerufene Polizisten seine Personalien aufnahmen und fragten, wofür er den USB-Stick so dringend gebraucht habe, wusste er keine Antwort.

"Menschliche Ur-Instinkte"

Richter a. D. Rüdiger Warnstädt kennt dieses Verhalten nur zu gut. Er arbeitete ein Vierteljahrhundert im Moabiter Kriminalgericht. In dieser Zeit saßen Hunderte Diebe vor ihm auf der Anklagebank. "Alle Berufe, alle sozialen Schichten", sagt Warnstädt, "vom durchgeknallten Beamten bis zum grundsolide wirkenden Handwerksmeister, von der verängstigten Hausfrau bis zur berühmten Kammersängerin." In den meisten Fällen sei auch "keineswegs aus Not oder Habgier" gestohlen worden.

Warnstädt spricht von "menschlichen Ur-Instinkten". Da gebe es oft dann auch tatsächlich wenig zu erklären. "Die ziehen einfach los, wollen Beute machen und sie nach Hause tragen." Und vor Gericht werde dann nach Ausflüchten gesucht, die "beleidigend für die Intelligenz des Richters" seien: "Man habe das Diebesgut versehentlich eingesteckt, sei in Gedanken schon zu Hause gewesen." Gern gewählt werde auch die Variante, man habe die Ware zwar in die eigene Tasche gesteckt, sie aber nur bis zur Kasse transportieren wollen.

Juristen habe ihre eigene Sprache

Juristen habe ihre eigene Sprache. Für sie ist ein Dieb, "wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen". In dem Strafprozess, der das dubiose Verschwinden der Ersparnisse von Magdalena R. beleuchtete, war die Beschreibung der angeklagten Straftat noch etwas komplizierter: Sie heißt Unterschlagung und ist ein spezieller Fall von Diebstahl. Vielleicht auch ein besonders heimtückischer, weil das Gestohlene dem Täter zuvor vom Opfer arglos anvertraut wurde.

Bei Magdalena R. kam noch hinzu, dass sie als hinfällige Patientin zu ihrer Ärztin in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis stand. Und vermutlich war die Bitte an Monika S.*, sich künftig um die Finanzen zu kümmern, ja gleichzeitig auch ein demonstrativer Vertrauensbeweis - verbunden mit der Hoffnung, sich noch ein wenig näherzukommen. Aber es war nie von einer sofortigen Erbschaft die Rede, versicherte Magdalena R., als alles schon zu spät war. Es sollten Einnahmen und Ausgaben kontrolliert, Rechnungen beglichen und ab und an Bargeld abgehoben werden.

Aus den Ersparnissen bedient

Monika S. erkannte damals sofort, dass sie mit einem derartigen Prozedere standesrechtliche Probleme bekommen könne. Die 56-Jährige besprach mit ihrem Ehemann Jürgen*, dass er pro forma den Part des Bevollmächtigten übernehmen könne. Und noch ein Dritter wurde mit ins Boot genommen: ein mit dem Studienrat befreundeter Notar, der in die Vollmacht von sich aus einen Passus fügte, der Jürgen S. berechtigte, sich bei Bedarf aus den Ersparnissen der Seniorin zu bedienen. "Quasi als Bezahlung für seine Arbeit, als eine Art Aufwandsentschädigung", wie es der Notar später dem fassungslosen Gericht beschrieb. Eingefügt habe er diesen Passus angeblich aus reiner Gewohnheit. "Das ist so ein Textbaustein in meinem Computer, den ich für derartige Schriftsätze immer nutze."

Thomas G. aus Marzahn kam ohne Verteidiger zu seinem Prozess. "Ich wusste ja, dass der mir auch nicht helfen kann", sagt er. G. hat Erfahrung. Es war seine fünfte Verhandlung. Und jedes Mal wegen Diebstahls. In den Wochen zuvor hatte er den Briefkasten argwöhnisch bewacht, damit nicht seine Frau oder eines seiner Kinder die Ladung findet. "Da würde eine Welt zusammenbrechen", sagt er. "Meine Jungs würden doch nie für möglich halten, dass ich klaue!" Und auch er selbst kann nicht begreifen, das wird bei seinen Erklärungen mehrfach deutlich, warum er dann doch wieder losgezogen war und wieder zugegriffen hatte. Letztlich ohne jeden Sinn.

Er stahl Rasierwasser einer Nobelmarke, das er ohnehin nicht hätte benutzen können. "Meine Frau hätte mir ja nie geglaubt, dass ich mir so ein teures Zeug gekauft habe. Die hätte noch gedacht, ich habe eine andere." Und er ließ im Baumarkt ein Lötkolben-Set mitgehen, für das er keine Verwendung hatte. Warum also der Diebstahl? "Ich hatte mir überlegt, dass ich es vielleicht verschenken könnte." An wen? Er zuckt mit den breiten Schultern.

100 Millionen Euro Schaden jährlich

Nach Schätzungen des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg e.V. werden im Berliner Einzelhandel jährlich Waren in einem Gesamtwert von weit über 100 Millionen Euro gestohlen. Und nur knapp drei Prozent der Täter können gefasst und strafrechtlich verfolgt werden. Thomas G. besteht dennoch darauf, "eigentlich bei fast jedem Versuch auch gleich erwischt" worden zu sein. "Ich bin doch kein Krimineller", sagt er empört. "Da haben andere viel mehr Dreck am Stecken, und denen passiert nichts."

Auch Studienrat Jürgen S. denkt so. Allerdings nicht ganz so abstrakt. Er fühle sich als Opfer eines Komplotts, erklärte er vor Gericht. Magdalena R. sei ihm schon nach wenigen Besuchen lieb und teuer geworden, und er habe sie keineswegs bestehlen wollen. Seine Stimme versagte fast, als er "die netten Begegnungen" beschrieb; nachmittags, in der dunklen Neuköllner Hinterhauswohnung, bei Kaffee und Mohnkuchen. Er habe der Rentnerin aus Büchern vorgelesen oder von Erlebnissen in der Schule erzählt. Und sie habe mit brüchiger Stimme stolz Gedichte rezitiert. "Am liebsten 'Die Glocke' von Schiller und Vers für Vers korrekt."

Das Vertrauen ist zerstört

Magdalena R. erinnerte sich bei ihrer Zeugenaussage ebenfalls an diese Stunden. Wehmütig und voller Zorn. "Er ist doch ein Studienrat", sagte sie, "ein Lehrer an einer höheren Schule und Beamter. Wie sollte ich da misstrauisch werden?"
Vermutlich wüsste die zunehmend schwächer werdende Seniorin bis heute nicht, dass ihre Sparkonten binnen weniger Monate geleert und das Geld von Monika und Jürgen S. auch genauso schnell ausgegeben wurde: für eine neue Arztpraxis in gehobener Lage, für Reisen, teure Möbel, kostbare Teppiche und die Tilgung von Hypotheken.

Magdalena R. selbst kam mit ihrer schmalen Rente klar und benötigte nur einmal etwas von ihren Ersparnissen. Vor drei Jahren, als ihr betagtes Fernsehgerät die Sprache verlor. Jürgen S. hatte es zu reparieren versucht und dann ein anderes gekauft. Sehr preiswert in einem Secondhand-Laden. "Kaum aus Fürsorge", schätzte der Staatsanwalt sarkastisch ein, "wohl eher, um weiterhin alles zu vertuschen."

Vor Gericht gedemütigt

Jürgen S. verbat sich "diese Unterstellung". Einmal brach er sogar in Tränen aus, weil er "das alles nicht mehr ertragen" könne. Seine Verteidigerin versuchte wenig später, Magdalena R., die für ihre Zeugenaussage mit einem Rollstuhl in den Gerichtssaal gefahren wurde, auch noch die Würde zu nehmen. Natürlich nur aus prozesstaktischen Gründen: Die alte Dame sei sehr verwirrt, trug die Anwältin vor. Vor Gericht habe sie ja nicht einmal ihr genaues Alter gewusst und darauf bestanden, sie sei erst 90 Jahre alt. Da sei es doch denkbar, dass sie vielleicht auch nicht mehr wisse, dass sie der Familie S. die Ersparnisse schon zu Lebzeiten habe überlassen wollen. Auch die Variante mit der Vollmacht sollte angeblich von Magdalena R. erdacht worden sein: Weil sie doch immer sehr sparsam gewesen sei und die Schenkungsteuer habe umgehen wollen.

Heizungsmonteur Thomas G. versuchte es im Moabiter Kriminalgericht mit einem pauschalen Geständnis: "Was in der Anklage steht, ist richtig, Herr Richter." Das hatte immer funktioniert und für einen zügigen Prozess gesorgt. Diesmal nicht. Ein anderer Amtsrichter hat den Buchstaben G übernommen. Er verlas gleich zu Beginn des Prozesses den Strafregisterauszug: Viermal Geldstrafe, viermal wegen Diebstahls, sagte er vorwurfsvoll. Ob er aus den bisherigen Bestrafungen nichts gelernt habe? Ob er vielleicht besser doch mal ein paar Monate Gefängnisluft schnuppern müsse, fragte er den stämmigen Angeklagten, auf dessen Stirn sich kleine Schweißperlen bildeten.

"Ich verstehe das nicht", sagte der Richter. "Sie sind doch eigentlich ein reifer und gestandener Mann! Wie kommen Sie dazu? Was treibt Sie?" Er hätte vermutlich noch Dutzende Fragen stellen können. Thomas G. schüttelte immer wieder nur den Kopf und stammelte leise, dass er "nicht wieder klauen" und "nicht wieder vor Gericht" geraten werde. "Ehrlich, jetzt ist Schluss!" Der Richter verurteilte ihn am Ende zu drei Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Die werde er sofort widerrufen, drohte er, wenn der Angeklagte "auch nur eine Schrippe" mitgehen lasse. Thomas G. nickte kläglich und winkte ab, als der Richter ihn aufklären wollte über Berufung und Revision. "Nicht nötig", sagte er, "ich nehme das Urteil an."

Die Genugtuung währt nur kurz

Bei Jürgen S. geschah genau das Gegenteil. Der suspendierte Studienrat kämpfte um jedes Wort. Und irgendwie schienen die Rollen in seinem Verfahren ja auch ungerecht verteilt. Bedingt durch familiäre Umbrüche, die sich seit Anfang 2005 ereigneten. Begonnen hatte es mit einem Umzug der - ehemals - besten Freundin der Ärztin. Monika S. sollte helfen, hatte aber keine Zeit. Als Ersatz schickte sie ihren handwerklich begabten Mann.

"Wir kannten uns damals schon, aber an diesem Tag hat es wie ein Blitz eingeschlagen", erklärte die als Zeugin geladene Freundin stolz vor dem Schöffengericht. Ein paar Wochen später sei Jürgen S. zu ihr in die neue Wohnung gezogen. Beide sind jetzt verheiratet. Fast zeitgleich mit der Scheidung von der Ärztin gab es die Anzeige gegen Jürgen S. Und Monika S. stand, wie sie es in schlaflosen Nächten vermutlich tausendfach grimmig erträumte, als Zeugin der Anklage ganz oben auf der Liste.

Der Glaube an das Gute bröckelt
Es war nur eine kurze Genugtuung. Denn sie hätte wissen müssen, dass ihr geschiedener Ehemann, der von dem Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt wurde, die Beschuldigungen nicht schweigend hinnehmen würde. Und dass dann auch herauskommen wird, wie groß ihr eigener Anteil an diesem schmutzigen Szenario ist. Eine Kriminalbeamtin, die Monika S. nach der Anzeige gegen Jürgen S. vernommen hatte, sprach vor Gericht dann auch von einem "Racheakt". Sie habe bei den Vernehmungen "von Anfang an den Verdacht gehabt, dass diese Frau mehr weiß, als sie sagt". Der Richter ging sogar noch weiter und beschrieb Monika S. als "offenbar treibende Kraft" und "Hauptnutznießerin" des gestohlenen Vermögens. Und der Staatsanwalt kündigte an, nun auch gegen die Ärztin ein Strafverfahren einzuleiten.

Magdalena R. will davon nichts wissen. Sie spricht weiterhin ehrfurchtsvoll von ihrer "Frau Doktor". Das gibt ihr Halt. Aber sie weiß, dass dieses Zuhalten der Augen und Ohren trügerisch ist. Und sie verrät das auch, als sie abwehrend sagt: "Sonst würde ich doch den letzten Glauben an das Gute im Menschen verlieren."


*Namen wurden geändert


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