Mitteilung, 19. Januar 2023
Einfallstor für Pädo-Sex:
Ampel will „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz aufnehmen
Sehr geehrter Herr Wiesenhuetter,
wenn die Ampel-Regierung das Grundgesetz ändern will, schrillen bei uns die Alarmglocken: Laut Koalitionsvertrag soll das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3) um „sexuelle Identität“ ergänzt werden.
Auch in diesem Fall gilt, was Juristen bereits in Bezug auf „Kinderrechte“ erklärten: Das Grundgesetz hat keine Schutzlücke. Es ist überhaupt nicht notwendig, Artikel 3 des Grundgesetzes zu erweitern.
Vielmehr birgt das Vorhaben eine riesige Gefahr: Die Formulierung „sexuelle Identität“ kann individuell beliebig definiert werden. Wird sie in das Grundgesetz aufgenommen, können sich auch Menschen mit sexuellen Neigungen, deren Ausübung strafbar ist, darauf berufen und im nächsten Schritt die Legalisierung ihrer Perversion einklagen – sei es Pädophilie, Zoophilie oder Inzest.
Vor dieser Katastrophe warnt der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Arnd Diringer in seiner : Der Begriff „Identität“ enthalte „keine Abgrenzung zu solchen Neigungen. Darauf wurde ebenso bei einer Expertenanhörung des Rechtsausschusses des Bundestags 2010 hingewiesen, als erstmals über die Aufnahme der ‚sexuellen Identität‘ ins Grundgesetz diskutiert wurde.“
Trotzdem bleiben die Befürworter hartnäckig: Erst in der letzten Legislaturperiode scheiterten FDP, Grüne und Linke mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf, jetzt versucht es die Ampel-Regierung auf’s Neue. Die alten Pädophilie-Skandale der Grünen und der FDP werden – wenngleich verschleiert – hier fortgesetzt.
Für eine Grundgesetzänderung ist allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages erforderlich. Dazu reichen die Stimmen von SPD, Grüne, FDP und Linke nicht aus. Die Ampel muss also mit ihrem Entwurf zusätzlich mindestens 38 Abgeordnete von CDU/CSU überzeugen.
Wenn auch der „Queerbeauftragte“ Sven Lehmann , dazu liefen „derzeit intensive Gespräche“, wird das für die Ampel kein leichtes Unterfangen. Wir stehen jedenfalls in den Startlöchern: Sobald der Gesetzentwurf vorliegt, werden wir Sie dazu aufrufen, die Unionsabgeordneten zu kontaktieren. Dieses trojanische Pferd darf es auf keinen Fall ins Grundgesetz schaffen!
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Herzliche Grüße, Ihre
Hedwig v. Beverfoerde