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Sterbehilfe: Die Würde des Menschen wird antastbar


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Rolf

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Sterbehilfe: Die Würde des Menschen wird antastbar
 
 
 
 
22. Juni 2022
 
 

Der Schutz des Lebens darf nicht der Selbstbestimmung des Menschen untergeordnet werden, sagt der Gnadauer Präses Steffen Kern – zum Beispiel bei der Sterbehilfe. Das lasse sonst auch den Druck auf Schwerstkranke wachsen.

 

Die Würde des Menschen wird angetastet. Die Bilder aus Butscha und Mariupol [Städte in der Ukraine] belegen das auf eine so beklemmende Art und Weise, wie dies im Europa des 21. Jahrhunderts kaum mehr möglich erschien. Die Namen der Schreckensorte reihen sich hinter Namen wie Srebrenica oder Babyn Jar ein, die für Massaker und Verbrechen gegen die Menschlichkeit stehen. Die Liste ließe sich beliebig verlängern.

 

Unantastbar

 

Nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges mit seinen beispiellosen Verbrechen und der strategischen Vernichtung von Menschen in Konzentrationslagern markiert Artikel 1 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen“ vom 10.12.1948: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

 

Die Würde des Menschen erscheint als innerster Kern, als Herzstück aller Rechte des Menschen. In der Menschenwürde gründen alle Menschenrechte. Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, gerechte Teilhabe aller Einzelnen haben in der unveräußerlichen Würde jedes Menschen einen festen Bezugspunkt. In dieser Linie benennt Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 die Menschenwürde als eine Art Fundamentalnorm des Staates: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

 

Unveräußerlich und unverletzbar

 

Die Würde des Menschen ist unveräußerlich und unverlierbar. Sie kann nicht verkauft, eingetauscht, von ihm gelöst oder verloren werden. Würde kommt dem Menschen schlicht als Mensch zu. Von Beginn seines Lebens an bis zu seinem Tod.

 

Würde haben also nicht nur bestimmte „Würdenträger“. Sie kann auch durch ein würdeloses Verhalten oder ein entwürdigendes Gebaren nicht verloren werden. Jeder Mensch hat Würde – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft.

 

Es gibt auch keinen Mindestgrad an Vernunft oder Verstand, rationalem oder emotionalem Vermögen, das seine Würde erst begründen oder bedingen würde. Würde ist keine Formulierung im Konjunktiv: „Würde er diese oder jene Bedingung erfüllen, hätte er Würde …“ – nein: Würde ist ganz und gar Indikativ. Gegenwart. Zusage.

Jedem Menschen ist Menschenwürde gegeben. Und zwar ganz.

 

Jedem Menschen ist Menschenwürde gegeben. Und zwar ganz. Sie ist nicht multiplizierbar und nicht reduzierbar – sie ist. Jeder Mensch hat Würde.

 

Das heißt aber auch: Die Freiheit des Menschen, seine Autonomie und Selbstbestimmung sind ihm nicht unabhängig oder losgelöst von dieser Würde zu eigen. Vielmehr gründen Freiheit und Selbstbestimmung in dem, was den Menschen im Wesen ausmacht und ihm immer zu eigen ist: in seiner Würde.

 

Gottes Ebenbild

 

Das entspricht dem christlichen Selbstverständnis. Der Mensch hat sich sein Leben nicht selbst gegeben, sondern findet sich in einer Welt und in einem Sozialgefüge vor. Sein Leben ist Geschenk.

 

Der Mensch ist Geschöpf. Er ist mit allem anderen, was ist, geschaffen. Was ihn von allen anderen Lebewesen unterscheidet: Er ist Gottes Ebenbild. Der Schöpfer schafft den Menschen zu seinem Bild

:

„Und Gott sprach: Lasset uns Menschen machen, ein Bild, das uns gleich sei, die da herrschen über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über das Vieh und über die ganze Erde und über alles Gewürm, das auf Erden kriecht. Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Frau.

 

Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde und machet sie euch untertan und herrschet über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über alles Getier, das auf Erde kriecht.“ (Genesis 1,26-28)

Diese Gottesebenbildlichkeit verliert er nicht.

 

Diese Gottebenbildlichkeit verliert er nicht. Sie ist gänzlich unabhängig von der Leistungskraft, von der Schönheit oder von der rationalen Fähigkeit des einzelnen Menschen, ebenso hängt sie nicht an sozialem Status, Rang oder Ansehen. Würde in diesem Sinne ist mehr als die römische Tugend der dignitas, die stark auf die gesellschaftliche Stellung und darauf abzuleitende Ansprüche bezogen ist. Würde hat der Mensch an sich.

 

Würde und Sünde

 

Man mag fragen: Kann Würde nicht doch verloren werden, eben dann wenn sich ein Mensch würdelos verhält oder wenn ein Mensch entwürdigt wird? – Wie eingangs festgestellt: Die Würde des Menschen wird angetastet.

 

Dieses Phänomen bezeichnen wir klassisch als Sünde. Menschen handeln würdelos und entwürdigen andere. Die Würde aller Einzelnen ist nicht als eine Art göttlicher Funken zu verstehen, der doch unberührt erhalten bliebe.

 

Nein, Würde wird angetastet, in Frage gestellt, geraubt: Jedes Verbrechen, jede Art von Ausgrenzung oder Mobbing belegen dies – zwar graduell unterschiedlich und doch immer grundsätzlich. Täterinnen und Täter verletzen nicht nur die Würde ihrer Opfer, sondern auch ihre eigene.

 

Unsere Würde gründet in Gottes Wesen. ER spricht sie uns ständig neu zu.

Schöpfungsglaube bedeutet aber: Würde wird jedem Einzelnen immer wieder neu zugesprochen. Der Schöpfer ist auch der Erhalter der Welt. Er lässt die Welt und die Menschen nicht los. Er hält sie am Leben.

 

Unsere Würde gründet in Gottes Wesen. Er spricht sie uns ständig neu zu. Und sie bleibt eine große Verheißung über diese Welt hinaus.

 

Darum hat ein ungeborenes Kind, ein Mensch mit schwersten körperlichen und geistigen Einschränkungen ebenso eine Würde wie eine schwerstpflegebedürftige Person. Sie sind und bleiben in jedem Moment ihrer Existenz Gottes Ebenbild. Mit dem Schöpfungsglauben ist freilich mehr verbunden: Freiheit, Segen, Verantwortung.

 

Freiheit und Verantwortung

 

Die Freiheit des Menschen im christlichen Sinn ist nicht absolut oder abstrakt verstanden, sondern bezogen auf seine Mitmenschen, seine Mitgeschöpfe und seinen Schöpfer. Sie sind immer schon mit ihm da. Der Mensch ist nie ohne die anderen.

 

Individualität und Sozialität sind in gleicher Weise ursprünglich, ebenso Leib und Geist des Menschen. Der Mensch ist nicht ohne die Erde und ohne die anderen Lebewesen. Er ist auf sie angewiesen.

 

Mehr noch: Er ist abhängig von anderen. Von seinen Eltern, von Mitmenschen, von den Generationen vor ihm und nach ihm, von der Erde und vielen anderen Lebewesen, schlechthin von dem Gott, der für ihn sorgt.

 

Seine Freiheit [die des menschen] ist immer auf die ihn umgebenden Lebewesen bezogen. Insofern ist seine Freiheit nie grenzenlos.

Der biblische Herrschaftsauftrag ist Ausdruck der Verantwortung des Menschen für seine Umwelt. Nie ging es um einen Freifahrschein zum Despotismus, zur Ausbeutung Welt für eigene Zwecke – nein, der Mensch bekommt viel mehr Teil am ordnenden Schöpfungshandeln: Er soll den Tieren und Pflanzen Namen geben. Er soll verwalten. Er soll Leben erhalten.

 

Seine Freiheit ist immer auf die ihn umgebenden Lebewesen bezogen. Insofern ist seine Freiheit nie grenzenlos. Sie darf nicht zur Willkür gegenüber der Erde, den Tieren und den Mitmenschen werden. Freiheit und Verantwortung finden ihr Maß in dieser Bezogenheit auf die Anderen. Beide haben aber auch einen Gottesbezug.

 

Die Grenzen der Selbstbestimmung

 

Freiheit und Verantwortung sind von Gott verliehen. In allem verdankt der Mensch sich seinem Schöpfer. Von dessen Segen bleibt er abhängig. Der Mensch kann über alles verfügen – in Freiheit und Verantwortung, auch über sich selbst.

 

Doch auch diese Selbstbestimmung wiederum hat eine Grenze: Sein Leben hat er sich nicht selbst gegeben. Das Wunder des Lebens bleibt auch, was seine Weitergabe betrifft, unverfügbar. Die Generativität des Menschen, die Generationenfolge und das Ende des Lebens sind vom Segen Gottes abhängig.

 

Auch wenn der Mensch viel gestalten kann, stößt er an den Grenzen seines Lebens auch an die Grenzen seiner Selbstbestimmung. In der Würde des Menschen liegt die Grenze seiner Bestimmung über andere und über sich selbst. Die Würde anderer Menschen darf ebenso wenig verletzt werden wie die eigene Würde. Das hat immense ethische Folgen.

 

Ethische Konsequenzen

 

Jeder Form der Ausgrenzung von einzelnen Menschen oder bestimmter Gruppen von Menschen ist grundsätzlich zu wehren. Das betrifft Ausgrenzungen und Minderbewertungen aufgrund von Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Nationalität, Sprache, geschlechtlicher Orientierung, Religionszugehörigkeit, Krankheit, Behinderung, Einschränkung, Bedürftigkeit, Alter, Klasse, sozialem Status etc.

 

Freiheit und Selbstbestimmung eignen nicht nur einem Subjekt, das sich selbst zu behaupten und durchzusetzen in der Lage ist: Auch für Bedürftige, Verletzte und Schwache ist Selbstbestimmung in Geltung zu bringen und Teilhabe am Ganzen zu ermöglichen.

 

Assistierter Suizid: Fragwürdiges Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

 

Besonders relevant ist die Würde des Menschen in bio- und medizinethischen Fragen. Wenn es um den ungeborenen und den sterbenden Menschen geht, ist in allen aufgeworfenen Fragen zu buchstabieren, wie die Würde der einzelnen Beteiligten, ihre Freiheit und Selbstbestimmung ins Verhältnis zu setzen sind.

 

Der Schutz des Lebens, das eine unbedingte Würde hat, darf dabei nicht einem abstrakten Begriff der Selbstbestimmung untergeordnet werden, sonst wird der Grund aller Freiheit und Autonomie selbst angetastet.

 

Diese Gefahr besteht jedoch, seit das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches für verfassungswidrig erklärt hat. Es gab den Klagenden Recht, die Artikel 2 des Grundgesetzes, das Grundrecht auf Persönlichkeitsentfaltung, beeinträchtigt sahen.

 

Begründung: Dieses Persönlichkeitsrechts umfasse auch „ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben“. Um dieses Recht umzusetzen, sei auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen, wenngleich niemand zur Suizidbeihilfe gezwungen werden dürfe.

 

Die Würde des Menschen reicht weiter als seine Autonomie.

 

Das bedeutet aber: Der Schutz des Lebens wird dem Schutz der Selbstbestimmung des Einzelnen untergeordnet. Lebensschutz tritt hinter die Autonomie zurück. Damit wird die nötige Balance beider verlassen, die bisher zurecht das Recht bestimmt hat.

 

Die Würde des Menschen reicht weiter als seine Autonomie. Ein abstrakter Autonomiebegriff droht nun die Tür zu öffnen für eine neue Rechtslage.

 

 

Die Folge: Die Würde des Menschen wird antastbar.

 
 
 

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