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Erste Gesetzentwürfe zur Suizid-Beihilfe: Werden Ärzte zu Tötungsassistenten?


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Erste Gesetzentwürfe zur Suizid-Beihilfe: Werden Ärzte zu Tötungsassistenten?

 

 

 

 

Veröffentlicht: 3. Februar 2021 Autor: 

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In der vergangenen Woche wurden zwei erste interfraktionelle Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidhilfe vorgestellt. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) erklärt Susanne Wenzel (siehe Foto) dazu:

 

Während Gesundheitsminister Spahn zwar ein „legislatives Schutzkonzept“ zur Sterbehilfe angekündigt hat, sich das Kabinett aber immer noch nicht über das „Ob und Wie“ einer gesetzlichen Begrenzung der derzeitig unkontrollierten Suizidbeihilfe einig ist, eröffneten am Donnerstag und Freitag einige Abgeordnete des Deutschen Bundestages mit zwei interfraktionellen Gesetzentwürfen die öffentliche Debatte.

 

Bereits am Donnerstag stellten Abgeordnete der Grünen, Renate Künast und Katja Keul, ihren Entwurf für ein „Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“ vor. Die beiden Grünen wollen ihren Entwurf als „Schutzkonzept“ verstanden wissen.

 

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So unterscheidet der Gesetzentwurf denn auch, ob der „Suizidwunsch“ aufgrund einer schweren Krankheit oder aus anderen Gründen besteht. Im Fall einer „schweren“ Erkrankung kommt den Ärzten eine entscheidende Rolle zu, da sie von Anfang bis Ende in den Suizidprozess eingebunden sind und zusätzlich ein zweiter Arzt das Vorliegen der Voraussetzungen bestätigen soll. Erst dann besteht eine Verschreibungsmöglichkeit für ein pharmakologisches Tötungsmittel wie Natrium-Pentobarbital.

 

Die „Dauerhaftigkeit“ und die „Selbstbestimmtheit“ des Sterbewunsches sollen durch eine verpflichtende Beratung „sichergestellt“ werden. Eine Landesbehörde soll abschließend über die Herausgabe des für den Suizid notwendigen Betäubungsmittels auf der Grundlage von Unterlagen, Erklärungen und einer Bescheinigung, also nach Aktenlage entscheiden, ob tatsächlich ein „freiwilliger“ Entschluss getroffen wurde.

 

Damit wird die letztliche Verantwortung für die Herausgabe des Tötungsmittels dem Mitarbeiter einer Behörde übergeben und die Ärzte werden zu Mitwirkenden durch die Anerkennung des Motivs und die Verschreibung des Mittels. Ein umfassendes zweistufiges Beratungsverfahren soll nach der Vorstellung der beiden Grünen-Politikerinnen die Handlungsalternativen zur Selbsttötung aufzeigen und so die Zahl der Suizide verringern.

 

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Der „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe“ der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD), Petra Sitte (Die Linke) sowie weiterer Abgeordneter aus SPD und FDP sieht ebenfalls ein „Beratungskonzept“ vor, dass erschreckende Parallelen zum Beratungsverfahren des Schwangerenhilfegesetzes erkennen lässt. Bereits im Falle der Abtreibung erfüllt das Beratungskonzept den Anspruch eines Lebensschutzkonzeptes nicht, wie die hohen jährlichen Abtreibungszahlen zeigen. Künftig soll der „Suizident“ dann mit einer formalen Beratungsbescheinigung beim Arzt seines Vertrauens auf Wunsch die Verordnung des Tötungsmittels erhalten.

 

Beide Entwürfe bauen fatalerweise wie das Bundesverfassungsgericht auf der inzwischen von der Depressions- und Suizidforschung international vielfach widerlegten Annahme auf, dass erstens ein Suizidwunsch in der Regel aus „freier“ Selbstbestimmung erfolgt und zweitens fixiert und nicht schwankend ist.

 

Fakt ist, dass die meisten betroffenen Menschen bisher den Suizidwunsch in besonderen physischen und psychischen Ausnahmesituationen entwickeln, in denen sie nicht wirklich frei agieren. Auch deshalb wollen sie eine aktive Unterstützung beim Suizid und wollen oder können ihn alleine nicht durchführen.

 

Wenn nun beide bisher vorgelegten Gesetzentwürfe aus ihrer Sicht neue „Schutzmechanismen“ etablieren wollen, wie etwa die Überprüfung des Sterbewunsches durch Dritte, eröffnen sie damit gleichzeitig eine neue Beratungsstruktur für den passgenauen Suizid, da sie grundsätzlich die Suizidmitwirkung und Verschreibung von Tötungsmitteln für unverzichtbar halten.

 

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Die eingeforderte „ergebnissoffene“ Beratung aller Suizidwilligen und die jeweils konkrete Ausgestaltung und Sicherstellung der vorgeschlagenen Maßnahmen würde allen Bürgern zukünftig sehr deutlich machen, dass der Suizid eine staatlicherseits durchaus unterstützenswerte Handlungsoption ist. Lebensschutz ist das ganz sicher nicht, eher die offene Einladung, zwischen einem staatlich organisierten, beratenen oder einem nicht dokumentierten Suizid zu wählen.

Die beiden Politikerinnen der Grünen sind sich nach eigener Aussage „bewusst, dass der Entwurf Neuland“ betrete und „nicht alle (Rechts-)Fragen, die bei der Anwendung des Gesetzes auftreten mögen“, sich jetzt schon vorhersehen ließen. Auch die gesellschaftlichen Konsequenzen des Entwurfes ließen sich nicht „sicher“ prognostizieren.

 

Dem ist deutlich zu widersprechen. Denn es genügt seit Jahren schon der aufmerksame Blick z.B. in unsere Nachbarländer Belgien oder die Niederlande. Dort wird nach und nach die Sterbehilfe erweitert und die Nachfrage wächst stetig.

 

In den Niederlanden wird in den nächsten Wochen sogar die Euthanasie für unheilbar erkrankte Kinder unter 12 Jahren erlaubt sein.

 

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Niederländische Ärzte, die bei der Gesetzgebung in den 90er Jahren mitwirkten, haben uns schon 2014 vor der Verabschiedung des §217 StGB davor gewarnt, diese „Büchse der Pandora“ zu öffnen. In diesem Punkt baut der Vorschlag Künast/Keul allerdings vor: Er sieht die Möglichkeit der ärztlichen Suizidbeihilfe für Minderjährige bereits jetzt vor.

 

Neben der unmittelbaren Einbeziehung von Ärzten in das in der alternden Gesellschaft wachsende Geschäft des „selbstbestimmten Sterbens“ durch Suizidbeihilfe wäre dies ein weiterer Dammbruch, der mit der neuen Gesetzgebung verankert würde.

 

Auch das belgische Euthanasie-Gesetz erweist sich als völliger Fehlschlag, wie eine jüngst erschienene Studie der Universität Gent zeigt. Die Autoren stellen fest, dass der Anwendungsbereich immer größer wird und die Sicherheitsvorkehrungen unzureichend sind. Die für die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes zuständige Kommission sei ineffektiv oder sogar mitschuldig an einer aktiven Pro-Euthanasie-Agenda.

 

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Ferner warnten UN-Menschenrechtsexperten erst vor wenigen Tagen davor, dass durch die in einigen Staaten angestrebten Gesetze zur Sterbehilfe und zum Suizid weltweit der Druck vor allem auf Behinderte wachsen könne und Kategorien wie „lebenswertes“ und „lebensunwertes“ Leben wieder Eingang in die gesellschaftliche Diskussion finden könnten.

 

Nach dem fatalen Urteil des Bundesverfassungsgerichts sieht sich die Legislative in Deutschland gezwungen, eine gesetzliche Regelung für eine neue Eingrenzung der Suizidbeihilfe zu finden. Doch das dürfte sehr schwer werden.

 

Denn die durch das Bundesverfassungsgericht vorbereitete Bahn der Aufwertung des Suizids als höchstem Ausdruck von Menschenwürde und Selbstbestimmung führt steil und geradewegs in den Abgrund. Die beiden vorliegenden Vorschläge jedenfalls sind als umfassendes „Schutzkonzept“ völlig ungeeignet.

 

Es bleibt abzuwarten, ob Gesundheitsminister Spahn das von ihm angekündigte „legislative Schutzkonzept“, das diesen Namen auch verdient, noch vorlegen wird oder ob die Regierung den Lebensschutz am Ende aufgibt.

 

 

 

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