Zum Inhalt wechseln

Welcome to Irrglaube und Wahrheit
Register now to gain access to all of our features. Once registered and logged in, you will be able to create topics, post replies to existing threads, give reputation to your fellow members, get your own private messenger, post status updates, manage your profile and so much more. If you already have an account, login here - otherwise create an account for free today!
Foto

Verfahren gegen Imbissbetreiberin eingestellt


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
Keine Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34022 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

 

 

 

 

 

Verfahren gegen Imbissbetreiberin eingestellt

 

 

 

 

04.12.2020

 

 

csm_park_young_ai_715_privat20_06c93af9dDie Imbissbetreiberin Young-Ai Park. Foto: Axel Rothkehl

 

 

Berlin (idea) – Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen die christliche Imbissbetreiberin Young-Ai Park eingestellt. Das erklärte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea.

 

Hintergrund: Die Anklagebehörde hatte das Verfahren gegen die gebürtige Koreanerin im Juli eingeleitet. Grund ist ein Bibelzitat, das die 71-Jährige in ihrem Lokal „Ixthys“ (Altgriechisch: Fisch) im Stadtteil Schöneberg aufgehängt hatte. Auf einer Stoffbahn, die von außen sichtbar im Schaufenster angebracht war, zitierte sie sieben Verse aus 3. Mose 18, in denen unter anderem die Passagen enthalten waren:

 

„Einem Mann sollst du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies (...) jeder, der eines von allen diesen Greueln tut – die Person, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes.“

Das Amtsgericht Tiergarten ordnete eine Durchsuchung des Lokals an, bei der die Stoffbahn beschlagnahmt wurde. Zur Begründung erklärte es, Park habe durch die Auswahl des Bibelzitats gezielt „ihre homophobe und menschenfeindliche Haltung“ zum Ausdruck gebracht.

 

Entscheidung nach „erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage“

 

Mittlerweile sei die Staatsanwaltschaft nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis gekommen, dass kein Fall von Volksverhetzung vorliege, so Steltner. Auch die Beschlagnahmung der Stoffbahn sei aufgehoben worden. Im November hatte bereits das Landgericht Berlin die Durchsuchung des Lokals für rechtswidrig erklärt.

 

In dem Beschluss des Gerichts hieß es, Park habe durch das Aufhängen der Bibelzitate nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Sie habe auf diese Weise ihre christlichen Überzeugungen ausgedrückt. Auch wenn ihre Ansichten „insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Homosexualität“ als „nicht mehr zeitgemäß“ angesehen werden könnten, sei ihr Verhalten von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt.


  • 0