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Sachsens Justizministerin hisst die Regenbogenflagge, das Symbol für die Diskriminierung Heterosexueller! Von


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Rolf

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Sachsens Justizministerin hisst die Regenbogenflagge, das Symbol für die Diskriminierung Heterosexueller!

 

 

 
14. Juni 2020
 
 

 

 

(Michael van Laack) Fahnen vor Ministerien sind Hoheitszeichen, weshalb dort grundsätzlich die deutsche Flagge weht, ggf. auch die des jeweiligen Bundeslandes. Vor Rathäusern sehen wir auch oft das Stadtwappen. Mit diesen Flaggen können sich die Bürger identifizieren, denn sie alle leben in Deutschland, im Bundesland, in der Stadt; gehören dementsprechend lokalen, regionalen oder nationalen Gemeinwesen an.

 

Am 11. Juni hat nun die sächsische Staatsministerin der „Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung“ – Katja Meier (Bündnis 90/Die Grünen) – deutlich gemacht, dass Geschichte sich wiederholen sollte. Es scheint, als wäre aus ihrer Sicht die Zwei-Klassen-Justiz und Zweiklassen-Gesellschaft des vergangenen Jahrhunderts hinsichtlich der sexuellen Orientierung deutlich besser gewesen, als ihr Ruf. Deshalb plant sie unter umgekehrten Vorzeichen ein Comeback dieser Zustände.

 

Sachsens Justiz ist bunt

 

Während über viele Jahrzehnte der Beischlaf unter Gleichgeschlechtlichen (Männer standen besonders im Fokus der Öffentlichkeit) ein Straftatbestand war (§ 175 StGB) und offen homosexuell Lebende oft gedemütigt und verfolgt wurden, glaubt die Justizministerin augenscheinlich, dass es nun hohe Zeit sei für einen Gegenschlag der Justiz unserer Tage.

 

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Wohl auch deshalb ließ Katja Meier vor ihrem Justiz-Ministerium neben der Deutschlandflagge die des Regenbogens hissen. Ein Zeichen, dass bekanntlich immer häufiger für Diskriminierung steht. Zum einen für die Diskriminierung Heterosexueller. Denn „Heten“ kommen in der bunten LGBTI-Welt nicht vor. Sie gehören nicht zur eingeschworenen Community, die dem Motto der irischen Partei Sinn Féin – das zugleich ihr Name ist – frönt: „Wir sind uns selbst genug“.

 

Auch ist diese Fahne mittlerweile bildhaftes Synonym für Hass auf das Christentum. „Die bunte Fahne wird die Pfaffen bald aus ihren Kirchen hinauswehen“, liest man so oder mit anderen Worten immer wieder auf queer.de, dem Zentralorgan aller, die nicht heterosexuell sind, aber auch auf einigen anderen einschlägigen Plattformen.

 

Nur wer „Rot-Grün“ ist, darf sich „Bunt“ nennen

 

Drittens steht diese Fahne für sozialistische Politik. Denn für die meisten Schwulen oder Lesben gilt als Verräter, wer konservativ oder liberal denkt. Ebenso ist das Regenbogenbanner Zeichen für Islamophilie. Die Tatsache, dass in muslimisch dominierten Ländern Homosexuelle immer noch verfolgt, inhaftiert oder getötet werden, tangiert die Bewohner des Regenbogenlandes nicht einmal peripher. Das ist alles sooo weit weg und der vom pinkgekleideten anatolischen Weihnachtsmann auf dem letzten Gay-Lichtermarkt zubereitete Döner-Spieß war einfach nur lecker.

 

LGBTI ist in Mehrheit gender-rassistisch

 

Wahrheitswidrig behauptet die Ministerin, diese Fahne symbolisiere Vielfalt, Offenheit und Akzeptanz. Mit Vielfalt meint LGBTI immer nur die eigene Community. Akzeptiert wird christliche Lehre nicht, sondern weitgehend lächerlich gemacht, weil die Bibel in Teilen ein homophobes Machwerk sei.

 

Offen sind diese Leute auch nicht, denn jegliche Kritik an ihren Forderungen wird sofort niedergeschrien. Wer z.B. die Möglichkeit in Betracht zieht, dass von gleichgeschlechtlichen Paaren adoptierte Kinder emotional und mit Blick auf die Beziehungsfähigkeit Defizite erwerben könnten, wird als Homophober und folglich Intoleranter bezeichnet. In den letzten Jahren hat man sich gar angewöhnt, Kritiker pauschal als Faschisten zu bezeichnen und die Verfolgtenkarte „Nationalsozialismus“ zu ziehen. Nach dem Motto: „Wer so etwas sagt, hätte im Dritten Reich mitgemacht bei der Ermordung Homosexueller.“ Und schon sind Diskussionen zu diesem und anderen Themen wie gewünscht vom Tisch.

 

Toleranz und Akzeptanz – Gezielte Verschmelzung unterschiedlicher Begriffe

 

Und nein: Niemand ist verpflichtet, die Ansichten von Homosexuellen, ihr Auftreten in der Öffentlichkeit oder gar ihre Forderung zu akzeptieren. Die Regenbogen-Nationalisten akzeptieren bekanntlich auch nicht die Meinung kritischer Heterosexueller.

 

Ich toleriere sie, obwohl mir das z.B. beim angedeuteten Rudelbumsen auf karnevalsähnlichen Wagen anlässlich der CSDs wirklich schwerfällt. Aber ich bin ja auch nicht verpflichtet, mir das regelmäßig in Köln oder München anzutun. Kamelle schmeißen die eh nicht, höchstens Kondome und Freikarten für den Sauna-Club „Adonis Senior“. Ich bin sogar fest davon überzeugt, dass es über die Sexualität hinaus auch wirkliche innige Liebe zwischen Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen gibt. Das berühmt-berüchtigte „Bis das der Tod Euch scheide.“

 

Gleichschaltung statt Gleichstellung

 

Aber ich akzeptiere die Forderung zahlreicher einzelner Homosexueller und Verbände nach absoluter Gleichstellung in allen gesellschaftlichen Bereichen (z.B. Adoption, Schwulenquote in Verwaltungen oder Vorständen, Priesterweihe oder kirchliche Eheschließung) nicht. Besonders der Begriff Ehe ist aus meinem Verständnis reserviert für die Verbindung von Mann und Frau, aus der möglichst auch Kinder entstehen sollten. Damit wir z.B. auch in 30 Jahren noch Krankenpfleger in ausreichender Zahl haben, die auch dementen Homosexuellen den Popo abputzen. Oder genug Rentenbeitragszahler, um auch den unfreiwillig Kinderlosen einen finanziell halbwegs gesicherten Lebensabend zu ermöglichen.

 

Regenbogenflagge Zeichen für den Willen zur Ungleichbehandlung

 

Menschen wie Katja Meier freilich denken anders. Sie wollen Homosexuelle bevorzugt behandelt sehen und heben sie deshalb immer wieder heraus aus der grauen Heten-Mehrheitsgesellschaft. Auch keine Frage: Die LGBTI-Lobby hat schon manche Struktur in Gesellschaft und Kirche unterwandert. Wie sonst wäre zu erklären, dass prozentual der Anteil homosexueller MdB und MdL deutlich über dem der Gesamtbevölkerung liegt. Gleiches gilt in den großen Medienhäusern: ARD, ZDF, Welt, Süddeutsche usw. Man konnte gar nicht so schnell mitschreiben, wie sich dort in den vergangenen Jahren Mitarbeiter „geoutet“ haben. Keiner von diesen wird in Wortbeiträgen oder Artikeln zu Genderfragen die Vielfalt der Argumente zu Wort kommen lassen. Zumindest nicht wertfrei.

 

Für mich ohnehin eine weitere Schwierigkeit: Das so genannte „Coming Out“ – das Bekenntnis zum „Homosexuell sein“ – war in der Tat über viele Jahrzehnte ein Schritt, der Mut, Leidensbereitschaft und -fähigkeit erforderte. Mittlerweile ist dieser Akt nichts anderes mehr als ein Signal: „Seht ich bin etwas Besonderes. Ich gehöre einer zu hypenden Minderheit an.“ Minderheiten hypen wir Deutsche bekanntlich besonders gern, so sie nicht konservativ sind. „Benehmt Euch also mir gegenüber besonders respektvoll. Macht ihr es nicht, werde ich Euch in den sozialen Netzwerken als homophobe Rassisten „outen“.

 

ICH BIN EIN HETEROSEXUELLER – UND DAS IST AUCH GUT SO, MEINEN DAMEN UND HERREN!

 

Man stelle sich vor, z.B. Innenminister Seehofer (mit fällt gerade kein „Besserer“ ein), würde sich vor ein Mikrophon stellen und ein Bekenntnis zu seiner Heterosexualität ablegen. Wie käme das wohl bei den Bunten und Toleranten an? Frau Justizministerin würde vermutlich eine Beschwerde an die zuständige Antidiskriminierungsstelle senden. Erwartbar mit der Begründung: „Mit seinem Bekenntnis zur Heterosexualität hat der Innenminister seine sexuelle Präferenz über die Vielfalt erhoben und Bla, Bla, Bla.“

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Kaum hatte die grüne Ministerin die Fahne gehisst, regte sich Widerspruch. Im Eilverfahren entschied am 12. Juni das Verwaltungsgericht Dresden von der Justizministerin Gnaden, dass die Flagge hängen bleiben dürfe. Denn es sei wichtig, dieses Zeichen für (Sorry: gegen) Diskriminierung stets vor die Augen der Bevölkerung zu stellen usw. usf.

 

Im Tweet dazu erklärt die auf Twitter – wie fast alle Mitglieder des Bundes und Landesregierungen – nicht als Ministerin, sondern „privat“ schreibende oberste rechtshütende Beamtin des Freistaats Sachsen wahrheitswidrig, es bestehe nun „Rechtssicherheit“. Das ist nicht der Fall, weil neben der Anrufung des Oberverwaltungsgerichts immer auch der Gang an ein zuständiges Bundesgericht möglich ist. Auch dann noch, wenn die Fahne wieder eingerollt worden sein sollte. Wird Zeit, dass das mal jemand macht, oder? Ich gucke gleich mal in meinen Terminkalender, ob ich genug Zeit dafür habe…


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