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„Kinderrechte“ im Kielwasser von Gender und Feminismus


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Rolf

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„Kinderrechte“ im Kielwasser von Gender und Feminismus

 

 

 

Mathias von Gersdorff

 

„Kinderrechte in die Verfassung“ klingt in den Ohren vieler Mensch nett und unideologisch. Wer will nicht das Beste für die Kinder? Wer will nicht, dass ihre Rechte respektiert werden?

 

Hinter dem wohlklingenden Begriff verbirgt sich jedoch ein ideologisch-motivierter Angriff auf die Ehe, auf die Familie und auch auf das vernünftige Verständnis von Kindheit.

 

Im Gesetzentwurf der Grünen wird dieser Sachverhalt recht deutlich. In der Problembeschreibung wird nämlich erklärt:

 

Nach der historischen Konzeption des Artikels 6GG werden Kinder in seinen Absätzen 2 und 3 allerdings ausschließlich behandelt im Zusammenhang des Elternrechts und der Elternpflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder und dem Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft. Der in Artikel 6 Abs. 1 GG konstituierte besondere Schutz der staatlichen Ordnung bezieht sich zwar auf Ehe und Familie, nennt aber Kinder nicht ausdrücklich. Eine ausdrückliche Gewährleistungsverantwortung und -pflicht des Staates betreffend den besonderen Schutz der Kinder fehlt [im Grundgesetz]. Auch das Kindeswohl wird im Grundgesetz nicht erwähnt, ist aber nach der Rechtsprechung des BVerfG oberste Richtschnur der Elternverantwortung nach Art. 6 Abs. 2 GG (BVerfGE 107, 104, Rn.61 m.w.N;st.Rspr.) und dient der Abgrenzung der primären Elternverantwortung vom Wächteramt des Staates.

 

Im Absatz oben erklären die Grünen ausdrücklich, dass die Rolle des Staates bei der Erziehung der Kinder erweitert werden soll. Der Staat soll nicht nur ein Wächteramt über die elterliche Erziehung ausüben, sondern selbst als Erzieher aktiv werden.

Dies zu betonen ist wichtig, denn viele Verteidiger der „Kinderrechte“ behaupten stets, Ehe und Familie würden hinsichtlich Kindererziehung gegenüber dem Staat NICHT schlechter gestellt werden.

 

Praktisch alle Juristen, die sich gegen Kinderrechte aussprechen, behaupten aber, dass genau das der Fall sein muss, sollten verfassungsrechtlich verankerten Kinderrechte keine tote Norme werden (Siehe beispielsweise:

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). Kurz: Kinderrechte machen keinen Sinn, wenn die Rolle des Staates nicht erweitert wird. Kinderrechte führen also unweigerlich zu einer (Teil-)Verstaatlichung der Kinder.

Die Kollektivierung der Kinder ist ein altes Ziel des Sozialismus und der 1968er-Revolution, die die Auflösung der Familie in größere Kollektive anstrebte.

 

Aber die Grünen wollen die Kinder nicht nur verstaatlichen, sondern gehen noch weiter. Sie schreiben nämlich:

 

Schließlich fehlt unbeschadet ihrer Grundrechtsträgerschaft und unbeschadet des Elternrechts im Grundgesetz eine Vorgabe, dass die zunehmende Selbstbestimmungs- und Beteiligungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu beachten ist. Und es fehlt ein ausdrückliches Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung.

 

„Selbstbestimmungsrecht“ und „Beteiligungsfähigkeit“ sind Grundbegriffe der 1968er-Revolution. Man kennt diese Begriffe zu Genüge von anderen Debatten, wie etwa die Lebensrechtsdebatte (Abtreibung) oder die Gender-Debatte.

 

Diese Begriffe besagen im Wesentlichen, dass der Mensch „sich selbst macht“, „sich seine eigene Persönlichkeit und Identität gibt“. Damit das geschieht, muss er sich von Normen und Strukturen befreien, die ihn knechten. Im Falle von Gender ist es die sog. „Heteronormative Matrix“, im Falle von Kinderrechten ist es die Vorstellung, Kinder würden einer bestimmten Familie gehören. Die Ehe und Familien werden nicht als Institutionen angesehen, die Kindern Schutz und Geborgenheit, sondern Knechtschaft geben.

 

Bis zum Ende gedacht, führen die Kinderrechte im Grundgesetz zu dieser Situation: Der Staat muss aufpassen, dass die Kinder „selbstbestimmt“ aufwachsen, also frei von den moralischen, ethischen, kulturellen, religiösen und sonstigen Normen, die die Familie ihnen geben könnte.

 

Die Einführung von Gender in den Kitas strebt eine ähnliche „Emanzipation“ an: Kinder sollen nicht mit der Vorstellung aufwachsen, dass es „nur“ Männer und Frauen gibt, sondern eine große Vielfalt an sexuellen Identitäten.

 

„Kinderrechte“ sind eine Einladung, um nicht nur die sexuelle Orientierung zu hinterfragen, sondern alles, was Kinder von ihren Eltern erhalten: Gewohnheiten, Religion, Kultur, Moral, Vorlieben.

 

Alles, was von den Eltern kommt, sollte kritisch hinterfragt werden und der Staat müsste sogar darauf achten, dass dies geschieht. Die Eltern stünden stets unter dem Verdacht, Diktatoren zu sein, die ihren Kindern irgendwelche Normen „aufoktroyieren“ wollen.

Die Analogie mit dem Feminismus und der Gender-Revolution ist offensichtlich:

Der Feminismus strebt an, das harmonische und gesunde Verhältnis zwischen Männern und Frauen zu zerstören, indem Zwietracht, Neid und ein immerwährender Kampf zwischen den Geschlechtern gesät werden.

 

Gender zerstört das harmonische Verhältnis des Menschen zu sich selbst, zu seiner eigenen Natur, indem es Unsicherheit bezüglich der eigenen Identität und Persönlichkeit sät.

 

Kinderrechte zerstören das gesunde und harmonische Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, indem Zwietracht, Neid und ein immerwährender Kampf zwischen den Generationen gesät werden.


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Staates gegen das Elternrecht

 

 

 

Veröffentlicht: 7. Juni 2019 | Autor:

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| A 

Von Birgit Kelle

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Der deutsche Bundestag diskutiert erneut das Thema Kinderrechte in die Verfassung, diesmal auf Initiative der Grünen. „Diesmal“, weil es kein neuer Vorschlag ist, sondern immer wieder seit Jahren, von der SPD, den Grünen und den Linken als Vorstoß ins Parlament kam.

Hinzu kommt, dass der Bundesrat ebenfalls beschlossen hat, als Länderinitiative Kinderrechte in die Verfassung zu bringen. Und nicht zuletzt: Auch in der Union gibt es Kräfte, die die Idee der expliziten Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung erstrebenswert finden.

Genaugenommen war es der Druck von Horst Seehofer, der auch gegen zahlreichen Protest eigener Abgeordneten, das Thema bis in den Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU brachte.

Was mit Kindeswohl begründet und argumentativ blumig ausgeschmückt wird, ist politisch in Wahrheit ein trojanisches Pferd, um Eltern-Rechte auszuhebeln und den Staat als neuen „Anwalt der Kinder“ einzusetzen.

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Kinder sind auch Menschen! Sie haben bereits den vollen Schutz des gesamten Grundgesetzes, denn Grundrechte haben weder eine Altersbeschränkung noch sonstige Hürden. Wir nehmen ja auch nicht Alte, Behinderte oder Rothaarige als Träger besonderer Rechte auf.

Genaugenommen schützen wir sogar die Würde übler Verbrecher und auch die von Toten. Weil sie Menschen sind und unsere Präambel sogar noch zusichert, dass wir das vor einem Gott bekennen. Menschenrechte haben kein Verfallsdatum, keine Altersgrenze, keine Hautfarbe, kein Geschlecht und keine Bedingung, mit der wir in Vorleistung gehen müssen, um sie zu erhalten.
 

In einem Artikel für den FOCUS habe ich einige Argumente zusammengetragen – unter diesem

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Hier ein Ausschnitt:

„Man muss nicht mutmaßen, sondern nur zuhören und der Spur folgen, dann kommt man an dem Punkt an, den Olaf Scholz, bald der letzte Mohikaner der SPD, wenn der Verschleiß des Führungspersonals der SPD sich weiter ausweitet, bereits vor vielen Jahren als die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ titulierte, die es zu gewinnen gälte. 

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Wir fassen zusammen: Kinderrechte in die Verfassung, der Staat als Advokat der Kinder, Kindeswohl als Definitionshoheit des Staates statt der Eltern. Kindergarten wird von Betreuungseinrichtung zur Bildungseinrichtung umgedeutet. Kinderrecht auf Bildung in einer staatlichen Bildungseinrichtung im Zweifel auch gegen den Willen der Eltern. Noch Fragen?

Strategisch brillant über viele Jahre aufgebaut. Schon 2009 hatte die SPD die Einführung einer Kitapflicht auch bei Widerstand der Eltern prüfen lassen. Man kam zum Ergebnis, das Erziehungsrecht der Eltern aus Artikel 6 Grundgesetz stehe der Sache im Wege.

Dass jetzt schon wieder unter Regie der SPD eine Expertengruppe aus Bund und Ländern an einem neuen Gesetzesentwurf arbeitet, der dies Elternrecht durch Installation von Kinderrechten in der Verfassung aushebeln soll, ist also kein Zufall, sondern der erneute Versuch, einen staatlichen Zugriff auf die kommende Generation zu sichern.“ 

 


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