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Nach Kritik an „Queerer-Erziehung“: Jurist darf nicht Verfassungsrichter werden


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#1
Rolf

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Nach Kritik an „Queerer-Erziehung“: Jurist darf nicht Verfassungsrichter werden

 

 

 

 

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Der Hamburger Jura-Professor Christian Winterhoff darf nicht in Schleswig-Holstein Verfassungsrichter werden. 

Der Grund: Er hatte 2016 in einem Rechtsgutachten die sog. „Queere Erziehung“ 2016 der damals regierenden rot-grünen Landesregierung kritisiert, so die „

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“ am 29. Juni 2018.

Im Gutachten für den Verein „Echte Toleranz“ wurden insbesondere Schulbesuche von Homosexuellen-Organisationen kritisiert, sogenannte SCHLAU-Workshops des Vereins „Schwul-lesbische-Aufklärung“. Winterhoff kam darin zu dem Schluss, dass „schulischer Unterricht mit dem Ziel, die Schüler zur – im Sinne einer Befürwortung verstandenen – Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen, …  verfassungswidrig“ ist.

Nun haben CDU, GRÜNE, FDP und SSW (Südschleswigscher Wählerverband) die Nominierung rückgängig gemacht.

Christian Winterhoff verteidigte erneut im Mai 2017 seine Ansichten bei einem Vortrag während des „Symposium Sexualpädagogik der Vielfalt – Kritik einer herrschenden Lehre“ des Aktionsbündnisses „Demo für Alle“. Damals untersuchte Prof. Winterhoff den umstrittenen Hessischen Lehrplan für Sexualerziehung in einem medial vielbeachteten Vortrag. 

Nachdem Winterhoff von der CDU vorgeschlagen worden war, wurde seine Nominierung nun zurückgezogen. Der Grünen-Landtagsabgeordneten Rasmus Andresen erklärte, dass der Kandidat „unter keinen Umständen mehr wählbar“ sei: „Wer sich um ein so herausragendes Amt im Land bewerbe, dürfe sich nicht im Vorfeld schon zum Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten machen“, so die Lübecker Nachrichten.

Der Verein „Echte Toleranz“ zeigt sich entsetzt über die Maßnahme: „Die Art, in der die schleswig-holsteinische Landespolitik gegenüber der Jurisprudenz und der Justiz hier gerade medienwirksam ein Zeichen der Abschreckung sendet, ist der eine Skandal. Der andere Skandal ist, dass die rechtswissenschaftliche Feststellung der tatsächlichen Rechtslage in Sachen staatlicher Sexualerziehung in unserem Land mittlerweile eine solche Wirkung hervorrufen kann.“

Dieser Fall zeigt, wie schnell sich Gender in Deutschland zu einer wahren Staatsdoktrin entwickelt.


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#2
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Neuer Verfassungsrichter: Koalition zieht Vorschlag zurück

 

 

 

Fast wäre der Hamburger Rechtsanwalt und Jura-Professor Christian Winterhoff Landesverfassungsrichter in Schleswig geworden. Doch nur wenige Tage vor seiner Wahl im Landtag haben CDU, Grüne, FDP und SSW ihren Personalvorschlag jetzt zurückgezogen. Zuvor waren Kontakte Winterhoffs zu zwei umstrittenen rechten Vereinen bekannt geworden, die Stimmung gegen die Gleichstellung homosexueller Paare und entsprechenden Aufklärungsunterricht in den Schulen machen.

 

Da ist zum einen der Verein „Echte Toleranz“, dessen Vorsitzender Peter Rohling aus Aumühle zugleich Sprecher der AfD-Landtagsfraktion in Kiel ist. In einem Rechtsgutachten für den Verein aus dem August 2016 kommt Winterhoff zu dem Schluss, dass sich „schulischer Unterricht mit dem Ziel, die Schüler zur – im Sinne einer Befürwortung verstandenen – Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen, als verfassungswidrig“ erweise. Im Mai 2017 vertritt Winterhoff seine auch unter Juristen im Landtag umstrittenen Thesen dann schließlich auf einem „Symposium Sexualpädagogik der Vielfalt – Kritik einer herrschenden Lehre“ im Kurhaus in Wiesbaden.

 

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Christian Winterhoff. Quelle: Foto: Act. Press
 

Der Vortrag Winterhoffs ist im Internet bis heute aufrufbar. Organisiert wurde das Symposium vom Verein „Demo für alle“ und der als christlich-fundamentalistisch geltenden Hedwig von Beverfoerde.

 

Beverfoerde, die 2016 unter anderem aus Protest gegen die Gender- und Flüchtlingspolitik Angela Merkels aus der CDU austrat, hatte schon 2009 die „Initiative Familienschutz“ gegründet – nach eigener Angabe in Trägerschaft der „Zivilen Koalition“. Die wiederum ist eine Gründung der AfD-Politikerin Beatrix von Storch, in deren Internet- und Blogzeitung „Freie Welt“, heute herausgegeben von Ehemann Sven von Storch, Beverfoerde auch immer wieder Texte veröffentlicht hat.

Wie kam es zu dem Gutachten und den Auftritten bei dem „Demo für alle“-Symposium? Ist der Jurist selber AfD-nah? Die LN fragten gestern bei Christian Winterhoff nach. Doch der mochte sich dazu nicht äußern. Nur so viel: „Durchstechereien lehne ich strikt ab und gebe keinen Kommentar dazu ab.“

 

Tatsächlich war die Personalie im Landtag bislang streng geheim verhandelt worden. Die CDU hatte das Vorschlagsrecht für den freiwerdenden Posten eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichts. Sieben Richterinnen und Richter befinden dort über die Geschicke des Landes, sie treffen ihre Entscheidungen mit Stimmenmehrheit. Die Stellvertreter springen bei vielen Verfahren ein oder rücken irgendwann in die erste Reihe nach. Deshalb achten die Parteien auch bei der Besetzung ihrer Stellen zumeist sehr auf politische Ausgewogenheit.

 

Warum den Jamaika-Koalitionären die Kontakte Winterhoffs zu den Vereinen zunächst unbekannt blieben, liegt noch im Dunkeln. Vor allem bei den Grünen gilt der Kandidat jetzt als nicht mehr durchsetzbar. Fraktionschefin Eka von Kalben bestätigt zwar nur, dass die Wahl von der Landtags-Tagesordnung abgesetzt worden sei und noch einmal Gespräche mit Winterhoff geführt werden sollen. Der Grünen-Abgeordnete Rasmus Andresen stellt aber bereits klar, dass der Kandidat unter keinen Umständen mehr wählbar sei. Wer sich um ein so herausragendes Amt im Land bewerbe, dürfte sich nicht im Vorfeld schon zum Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten gemacht haben, sagt Andresen.

 

Wächter über die Verfassung

 

Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht nahm erst am 1. Mai 2008 in Schleswig die Arbeit auf. Es besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern. Mindestens drei Mitglieder des Landesverfassungsgerichts müssen Berufsrichterinnen oder Berufsrichter sein. Die Mitglieder und je eine Stellvertretung werden vom Landtag für sechs Jahre gewählt.


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#3
Rolf

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Verfassungsrichter-Kandidat wegen konservativer Ansichten abgelehnt

 

 

 

 

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Verfassungsrechtler Christian Winterhoff bei seinem Vortrag im Mai 2017. Foto: idea/Klaus Rösler

Kiel (idea) – Die schleswig-holsteinische Landesregierung aus CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hat die Nominierung eines Juristen für das Landesverfassungsgericht zurückgezogen, weil er in einem Vortrag und einem Gutachten konservative Positionen vertreten hat. Das geht aus dem Bericht des Landtags über eine Aktuelle Stunde im Parlament am 4. Juli zu diesem Thema hervor. Demnach hatte die turnusmäßig zuständige CDU vorgeschlagen, den Hamburger Juristen Prof. Christian Winterhoff zum stellvertretenden Richter am Landesverfassungsgericht zu wählen. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit im Landtag erforderlich. Anfang Juli soll die Koalition den Vorschlag zurückgezogen haben, weil Winterhoff 2016 ein Gutachten für den Verein „Echte Toleranz“ (Aumühle bei Hamburg) erstellt habe. Darin bezeichnete er die von der damaligen rot-grünen Regierung eingeführten schwul-lesbischen Aufklärungsseminare an Schulen als verfassungswidrig. Ein weiterer Grund der Ablehnung soll ein Vortrag Winterhoffs im Mai 2017 auf dem „Symposium Sexualpädagogik der Vielfalt – Kritik einer herrschenden Lehre“ des Aktionsbündnisses „Demo für Alle“ in Wiesbaden gewesen sein.

 

SPD: Winterhoff hat sich „selbst beschädigt“ 

 

Der schleswig-holsteinische Landtagsvizepräsident Rasmus Andresen (Bündnis 90/Die Grünen) sagte laut „Lübecker Nachrichten“, dass Winterhoff „unter keinen Umständen mehr wählbar“ sei. Wer sich um ein so herausragendes Amt im Land bewerbe, dürfe sich nicht im Vorfeld schon zum „Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten“ gemacht haben. Die AfD warf Andresen in der Aktuellen Stunde vor, das berufliche Ansehen des Juristen zu zerstören und öffentlich Einfluss auf das vertrauliche Auswahlverfahren im Parlament zu nehmen. Sie forderte ihn zum Rücktritt als Landtagsvizepräsident auf. Frank Brodehl (AfD) bezeichnete die Vorgänge als „Einstieg in den Gesinnungsstaat“. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt nannte die von der AfD angestoßene Debatte „unwürdig für das hohe Haus“. Martin Habersaat (SPD) sagte, Winterhoff habe sich selbst „durch die Wahl seiner Auftraggeber und die Art der Veranstaltungen, an denen er teilgenommen hat“, beschädigt. Die CDU äußerte sich auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea nicht zu den Vorgängen, weil es sich um ein vertrauliches Verfahren handle. Winterhoff war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.


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