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Glauben Christen und Muslime an den gleichen Gott?


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Rolf

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04.01.2017

 

 

Wie ein Bischof vor Weihnachten Verwirrung stiftet

 

 

von Dr. Rolf Hille

 

 

Deutschland ist durch den Terroranschlag in Berlin aufgewühlt. Sind wir dem Islamismus und seiner Gewaltbereitschaft ausgeliefert? Was kann unsere freiheitliche Gesellschaft gegen die Bedrohung tun? Die Fragen, die hier zu stellen sind, lassen sich nicht von den religiösen Hintergründen ablösen. Für Christen gilt es, sowohl für ein friedliches Zusammenleben einzutreten, als auch eindeutig am christlichen Glaubensbekenntnis und der Geltung des Missionsbefehls festzuhalten.

 

Nun hat der Bischof der Evangelischen Kirche in Kurhessen-Waldeck, Dr. Martin Hein, aus Kassel sich in den letzten Wochen mehrfach zu dieser Thematik geäußert. Im November sprach er sich vor seiner Landessynode unter dem Stichwort „Der barmherzige Gott“ dafür aus, dass die drei monotheistischen Religionen Judentum, Christentum und Islam zum gleichen Gott beten. In einem darauffolgenden Interview mit der Tageszeitung „Hessische Allgemeine“ fasste er seine Gedanken unter diesem Motto nochmals zusammen. Inhaltlich etwas entfaltet und differenzierter plädierte der Kirchenführer schließlich für interreligiöse Gemeinsamkeit am 5. Dezember 2016 beim gemeinsamen Jahresempfang der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Kommissariats der deutschen Bischöfe.

  1. Das ist unbestritten: wir schulden jedem Menschen Respekt

Das Ziel, das Bischof Hein mit seinen diversen Äußerungen vor Augen steht, ist eindeutig. Er verknüpft die Forderung politischer Toleranz mit der theologischen Frage nach den Grundlagen für die religiöse Gemeinschaft zwischen Judentum, Christentum und Islam. Seine Begründung hierfür ist, dass es sich bei allen drei Religionen um einen gemeinsamen monotheistischen Gottesglauben handelt, der von allen Religionsangehörigen gleichermaßen gesucht und angebetet wird. Kontrovers sei in diesem Kontext nur der Weg, auf dem das Gebet praktiziert wird. Einen weiteren Hinweis auf Glaubensgemeinschaft sieht Martin Hein im Rückbezug der drei monotheistischen Religionen auf Abraham als Stammvater.

 

Aus dieser theologischen Perspektive ergeben sich für den Bischof weitreichende Konsequenzen. Er behauptet, dass die religiösen bzw. theologischen Fragen als solche bereits eminent politisch sind und verweist u.a. auf ganz praktische Herausforderungen in der multikulturellen Gesellschaft, die gemeinsames Handeln erforderlich machen; so in Kindertagesstätten, Schulen und angesichts großer gesellschaftlicher Krisen und Herausforderungen. Hier ist nach seiner Meinung gemeinsames Handeln im Sinne religionsübergreifender gottesdienstlicher Feiern wünschenswert, ja sogar nötig.

Das Feindbild aller Religionen sieht der Bischof im Fundamentalismus, der exklusiv den eigenen Wahrheitsanspruch gegen andere Religionen behauptet. Das würde nämlich zu einem Missionsverständnis führen, das auf Religionswechsel abhebt.

 

Damit liegt der Bischof ganz im Horizont der zivilgesellschaftlichen Erwartungen. Heins Zielsetzung für die christlichen Kirchen nähert sich damit entschieden dem Projekt einer Zivilreligion an, bei der im Hintergrund durchaus unterschiedliche Wahrheitsansprüche stehen können. Die sind aber nicht so bestimmend, dass sich das gemeinsame Gebet und interreligiöse Gottesdienste verbieten würden.

  1. Das Ja zur Persontoleranz

Im strikt politischen Sinne ist Martin Hein zuzustimmen: Wir leben in einer pluralen, offenen Gesellschaft, die ihre Freiheit und ihr friedliches Zusammenleben nur dadurch gewährleisten kann, dass sie Menschen gegensätzlicher Religionen und Weltanschauungen duldet. Gefordert ist eine Toleranz, die den Respekt vor der Person des anderen praktiziert, auch wenn die Glaubensinhalte und ethischen Normen voneinander abweichen. Auf dieser Basis betont das Grundgesetz der Bundesrepublik auch die Trennung von Kirche und Staat. Das Grundgesetz steht damit im Horizont der europäischen Aufklärungstradition hinsichtlich der Menschenrechte und Religionsfreiheit. Kein biblisch orientierter Christ wird diese Form der Toleranz ernsthaft infrage stellen wollen. Und dies nicht lediglich aufgrund einer zu erwartenden politischen Correctness, sondern aus innerster theologischer Überzeugung. Jesus hat nie einen Menschen zum Glauben gezwungen. Er hat seinen Hörern die Einladung Gottes ausgesprochen und ihnen deutlich die Wahrheit gesagt, allerdings so, dass er ihnen in jedem einzelnen Fall die persönliche Gewissensentscheidung freigestellt hat. Dass mit der Entstehung der „christlichen Reichskirche“ unter Konstantin dem Großen im 4. Jahrhundert die christlichen Kirchen dazu übergegangen sind, nichtchristliche Minderheiten zu diskriminieren und zu disziplinieren und im schlimmsten Fall sogar mit politischer Gewalt zur Annahme christlicher Glaubensüberzeugungen zu zwingen, war ein fataler Irrweg, der mit dem Willen und praktischen Verhalten von Jesus Christus unvereinbar ist. Auf das Neue Testament kann sich also politischer Fundamentalismus keinesfalls berufen. Der Andersgläubige darf nicht unter Druck gesetzt werden.

  1. Dennoch bleibt es beim Missionsbefehl von Jesus

Aber von dieser Persontoleranz muss nun inhaltlich die Sachtoleranz unterschieden werden. Im Blick auf die Inhalte des Glaubens und ihr biblisches Profil kann und darf die Kirche nicht verzichten. Damit befinden wir uns nämlich auf einer anderen Argumentationsebene. Martin Luther, der in diesem Jahr 2017 besonders gefeiert wird, hat durch seine sog.

 

Zwei-Regimenten-Lehre deutlich zwischen Kirche und Staat unterschieden. Der politische Bereich, in dem das Gesetz und das Gewaltmonopol des Staates gilt, ist jene Regierungsform Gottes, die der Erhaltung der Ordnung in der Welt und der Abwehr des Chaos dient. Ganz anders sieht die Sache in den Fragen des Glaubens aus. Hier kann nur durch das Wort ohne Gewalt dem Menschen die Einladung des Evangeliums weitergegeben werden. Das Evangelium ist allerdings auch mit der Ansage des Jüngsten Gerichts verbunden. Jeder Mensch, ob Atheist, Moslem, Jude oder Christ, hat sich vor dem Richterstuhl Christi zu verantworten. Das ewige Heil wird ausschließlich durch Jesus Christus geschenkt.

Im Horizont dieser Erkenntnis ist für die christliche Gotteslehre die Einheit zwischen Vater, Sohn und Heiligem Geist unverzichtbar. Der Glaube an den trinitarischen Gott geht weit über den Monotheismus des Judentums und des Islam hinaus. Von daher ist die Behauptung, Muslime und Christen würden an einen gemeinsamen Gott glauben, irreführend und falsch. Natürlich erkennt die christliche Kirche im Gespräch mit dem Islam an, dass Gott nur einer und ein Einziger ist. Diese Überzeugung teilen wir als Kirchen vor allem auch mit dem Judentum. Aber um Gott wirklich kennenzulernen und in seiner Nähe zu leben, brauchen wir Christus, der uns mit Gott versöhnt hat und uns die Liebe des Vaters offenbart hat. Deshalb ist es auch Auftrag aller Jesusjünger, an Christi statt zu bitten: „Lasst euch versöhnen mit Gott!“ (2Kor 5,20)

Gerade im Zusammenhang des Gebets zum trinitarischen Gott wird der Irrtum von Bischof Hein offenkundig. Wenn man die politische Gleichheit aller Menschen zusammenwirft mit dem Ziel der gottesdienstlichen Glaubensgemeinschaft, dann werden die tiefgreifenden Unterschiede zwischen Islam und Christentum verwischt. Und damit wird alles falsch.

Ökumenisch verweist Bischof Hein in seiner Argumentation auf Dokumente des II. Vatikanischen Konzils hin. Er übersieht dabei die fundamentalen Unterschiede zu seiner eigenen interreligiösen Konzeption. Die katholische Kirche hat in ihrem Lehrdokument „Lumen Gentium“ den allumfassenden Heilswillen Gottes allen Menschen gegenüber betont. Das kann man nur bejahen und unterschreiben; genauso auch den Hinweis des II. Vatikanums, dass wir als Christen das Gute und das Wahre in den verschiedenen religiösen Kulturen anerkennen sollen. Das hat übrigens in klaren Worten auch die evangelikale Bewegung 1974 in der Lausanner Verpflichtung so ausgesprochen. Schließlich verweist die römische Kirche auf gemeinsame Traditionen zwischen Judentum, Christentum und Islam. Allerdings unter dem wichtigen Vorzeichen, dass die Übereinstimmungen zwischen den Religionen als „praeparatio evangelica“, d.h. als Vorbereitung auf das Evangelium zu verstehen sind. In diesem Sinne bejahen evangelikale Christen durchaus den interreligiösen Dialog, nämlich als Weg des respektvollen gegenseitigen Kennenlernens; aber eben mit der unabdingbaren Zielsetzung, Menschen – soweit sie durch ihre religiösen Erkenntnisse von Gott auf die Botschaft des Evangeliums vorbereitet sind – ausdrücklich und tatsächlich zu Christus einzuladen.

 

Indem Bischof Hein die Frage der theologischen Wahrheit in einen unlösbaren Zusammenhang von politischer Toleranz stellt, hebt er nicht nur eine Grundeinsicht des Neuen Testaments, sondern auch der Reformation auf. Diese Haltung erweist sich vor allem darin als fatal, dass sie die Bereitschaft, missionarisch zu Christus einzuladen, verdunkelt und schwächt. So bleibt am Ende einzig die Offenheit des interreligiösen Gesprächs und des Austauschs von verschiedenen religiösen Überzeugen. Aber es wird nicht mehr klar artikuliert, worin der Auftrag der Christen wirklich besteht, nämlich im Ruf zu Christus, und zwar gegenüber allen Menschen in Deutschland, d.h. den Atheisten, den Muslimen und den säkularisierten Kirchenmitgliedern. Die Kirchen haben die große Chance im Sinne der Demokratie, auf dem Recht der Religionsfreiheit zu bestehen; inklusive des Rechts zum Religionswechsel. Es gilt allen Menschen, die biblische Botschaft von Christus als dem einzigen Retter der Welt weiterzusagen.

 

Dr. Rolf Hille


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