Zum Inhalt wechseln

Welcome to Irrglaube und Wahrheit
Register now to gain access to all of our features. Once registered and logged in, you will be able to create topics, post replies to existing threads, give reputation to your fellow members, get your own private messenger, post status updates, manage your profile and so much more. If you already have an account, login here - otherwise create an account for free today!
Foto

OLG Hamm stärkt Recht auf Anonymität im Internet


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
Keine Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34025 Beiträge
  • Land: Country Flag
Dieses Urteil habe ich hier veröffentlicht, weil ich schon mehrfach ehemalige W+G`ler eingeladen habe, hier über ihre Erfahrungen zu schreiben. Das darf natürlich gerne anonym sein. Ich hoffe, das OLG Hamm trägt mit seinemUrteil dazu bei, dass Sicherheit gefördert wird, und Menschen aus erster Hand über die Machenschaften dieser Sekte aufgeklärt werden.



Please Login HERE or Register HERE to see this link!



27.09.2011






OLG Hamm stärkt Recht auf Anonymität im Internet





Das Recht auf anonyme Äußerungen im Internet ist vom Grundrecht auf
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz) abgedeckt. Das hat das
Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Beschluss (Az.: I-3 U 196/10)
festgestellt. Die Beschränkung des Rechtes auf Äußerungen, die einem
Individuum zuzuordnen sind, sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.


Im konkreten Fall hatte ein Psychotherapeut geklagt, der sich durch eine
negative Bewertung auf einem Bewertungsportal verunglimpft sah und auf
Entfernung und Schadensersatz klagte. Der Arzt habe das anonym gepostete
Werturteil zu akzeptieren, entschied das Oberlandesgericht. Eine
gewichtige Rolle spiele dabei, dass die Bewertung nur die berufliche
Tätigkeit des Klagenden tangiere und die Privatsphäre nicht verletzt
worden sei.

Die OLG-Richter betonten darüber hinaus grundsätzlich die Bedeutung der
Anonymität im Netz: "Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer
bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass
der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen
Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern."
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hatte unlängst die Anonymität im
Netz pauschal infrage gestellt. Wie im realen Leben müssten auch im
Internet Menschen mit ihrem Namen für ihre Taten einstehen, befand
Friedrich. (jh)
  • 0