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Freispruch für Kritiker von »Universelles Leben«


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Rolf

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Freispruch für Kritiker von »Universelles Leben«



Friday, July 28. 2006, 19:49

Die Religionsgemeinschaft »Universelles Leben«, bekannt für ihre zwischen obskur und antisemitisch schwankenden Positionen, neigt im allgemeinen dazu, ihre Kritiker zum Schweigen zu verklagen.
Der juristische Besitzer der Website veg.gs stand heute vor dem Amtsgericht Magdeburg, weil auf selbiger Website UL-kritische Texte standen, in der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft (Zitat) »eine religiöse Gruppe beschimpft und böswillig verächtlich gemacht wird«.

In einem heute nur wenige Minuten dauernden Prozess wurde der Angeklagte freigesprochen, ich hatte das Vergnügen, den Prozess als Zuschauer zu beobachten. Zwar nur ein »halber« Sieg, da der Einstellungsgrund lediglich Geringfügigkeit und mangelndes öffentliches Interesse war (§153, Absatz 2, Strafprozessordnung), aber durchaus relevant für die Zukunft, dass die Strategie von UL, Kritiker mundtod zu machen, hier nicht aufging.


Klägliche Sekte muss weiterklagen

Das Universelle Leben hört es nicht gerne, wenn Menschen fordern „Weg mit dem Nazidreck“ oder „Rassistischen Christenwahn angreifen“. Der Rechtsanwalt und der Sekte Christian Sailer ging gar soweit eine einstweilige Verfügung zu erlassen - ein plumper Einschüchterungsversuch, der beim Universelle Methode hat. Rühmt sich die Sekte doch unter anderem damit das Tierrechtsmagazin Voice durch eine beispiellose Klagewelle in den Ruin getrieben zu haben. Was bei einem aus spärlichen privaten Geldern finanzierten Tierrechtsmagazin gut funktionierte, lässt aus Überzeugung mittellose AnarchistInnen kalt: So verpuffte die Wirkung angedrohten Geldstrafen in großen Gelächter und Sektenanwalt Sailer versuchte sich auf strafrechtlichen Wege seiner KritikerInnen zu entledigen: Eine Anzeige wegen übler Nachrede sollte es sein, mit der sich der formaljuristisch Verwantwortlichen für den offenen Gemeinschaftsblog Vegan Geeks konfrontiert sah.

Die Anklage war schnell aufgesetzt und von der Staatsanwaltschaft garniert mit dem Vorwurf der Volksverhetzung prompt zugestellt. Allen Anschein nach versäumte die Staatsanwaltschaft jedoch die Fall eingehend zu prüfen. Denn offenbar wohl wissend um die Machenschaften und Taktiken der Sekte stellte die Richterin das Verfahren nach wenigen Minuten gemäß § §153, Absatz 2, StPO zur Lasten der Staatskasse ein.
StaatsanwältInnen täten gut daran, sich erst zu informieren und dann Anklage zu erheben - und zwar genau in dieser Reihenfolge. Wie schon im Fall Frank Hummel, der ebenfalls KritikerInnen des Universellen Lebens Straftaten andichtete, konnte auch heute die Anklage einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten.

Für den Angeklagten ist die Einstellung des Verfahrens nicht unbedingt ein Grund zu Freude, wurde doch damit die Ladung der Zeugin Gabriele Wittek verhindert. Gabriele Wittek versteht sich selbst als Gottes Sprachrohr auf dieser Welt und fungiert als Oberhaupt der Sekte Universelles Leben. Ihr Wort ist absolut und innerhalb der Sekte Gesetz. In ihren Glaubenswerken tätigte sie einige bedenkliche Äußerungen über jüdische Menschen und MigrantInnen, die einen Sektenfunktionär offenbar dazu veranlassten die SS und Gestapo als VollstreckerInnen eines gerechten Schicksals zu verharmlosen. Es wäre hochinteressant gewesen sie im Rahmen des Verfahrens zu ihren brisanten Äußerungen zu befragen.

Wenngleich abermals ein juristischer Sieg gegen RechtextremistInnen (lies genau Christian, bevor du klagst) erzielt wurde, die Kritik an ihrer offensichtlichen Gesinnung mit der juristischen Keule begegnen, möchte ich mich nicht positiv auf Gerichte beziehen. Denn die Macht der Gerichte ist - ähnlich jener von Gabriele Wittek innerhalb des Universellen Lebens - nahezu uneingeschränkt, ihr Wort nicht hinterfragbar. Gerichte alleine richten über Recht und Unrecht; dabei maßen sie sich gar an im Namen aller, nämlich des Volkes zu sprechen. Wie kaum zu übersehen ist, liegt der Justiz eine ähnlich totalitäre Struktur zugrunde wie der Sekte Universelles Leben, auch RichterInnen befinden sich in einer gottähnlichen Rolle, Angeklagte haben sich ihnen zu unterwerfen. Sitzordnung innerhalb eines Gerichtssaals soll dies verdeutlichen: So müssen Angeklagte häufig zum Richter aufsehen, um nur ein Beispiel von vielen zu nennen.

Weiterhin ist es nötig über das Universelle Leben aufzuklären und offen Kritik an den Strukturen und Machenschaften der Sekte zu formulieren. Dabei es soll es nicht darum gehen Menschen für ihren Wunsch nach Spiritualität anzugreifen, sondern Organisationen zu demaskieren, die diesen Wunsch zu Absicherung der eigenen Macht und aus Profitgier missbrauchen.

Gelegenheit dazu bietet die morgige Demonstration in Düsseldorf, wo das Universelle Leben einen weiteren Aufmarsch plant, um für ihre kruden weltanschaulichen Ideen eine Öffentlichkeit zu gewinnen. Das Auftreten der Sekte unter dem Deckmäntelchen des Tierschutzes, den sich auch andere politische Gruppierungen zunutze machen, sollte nicht unkommentiert bleiben.

Wir können davon ausgehen, dass Gabriele und ihre Führungsclique sehr berechenbar mit dem üblichen Schema reagiert: Unterlassungsverpflichtungserklärung, einstweilige Verfügung, Strafanzeige. Sollen sie nur. Denn spätestens seit heute steht fest, dass wir uns auch auf juristischen Parkett gegen das Universelle Leben behaupten können.
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