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Land wertet Zeugen Jehovas nicht auf


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Rolf

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Stuttgart





Land wertet Zeugen Jehovas nicht auf






Baden-Württemberg verweigert den Zeugen Jehovas als erstes Bundesland
die rechtlichen Privilegien als Religionsgemeinschaft. Sie werden bis
auf weiteres nicht mit den christlichen Kirchen gleichgestellt. Am
Ende werden wohl die Gerichte über den Status der strenggläubigen
Gruppierung entscheiden müssen.


Wie eine Sprecherin des Kultusministeriums in Stuttgart mitteilte, hat
Baden-Württemberg einen Kabinettsbeschluss gefällt, die Zeugen Jehovas
nicht als Körperschaft öffentlichen Rechts anzuerkennen. Die
Landesregierung begründet ihre Ablehnung mit Zweifeln an der
Rechtstreue der Glaubensgemeinschaft. So stehe die Gruppierung nicht
auf dem Boden der Verfassung, weil sie ihre Mitglieder etwa dazu
aufrufe, nicht zu Wahlen zu gehen.

Der Ablehnungsbescheid werde in Abstimmung mit dem Justizministerium
erarbeitet und in den nächsten Wochen den Zeugen Jehovas zugestellt.
Vorher werde sich die Landesregierung nicht zum genauen Inhalt des
Bescheids äußern.

Der Kabinettsbeschluss stammt bereits vom 20. Dezember des vergangenen
Jahres, wurde aber erst jetzt bekannt. Ein Sprecher der Zeugen Jehovas
wollte die Ablehnung nicht kommentieren. Man werde den Bescheid
abwarten und in Ruhe prüfen. Eine Klage der umstrittenen
Glaubensgemeinschaft vor Gericht gilt als wahrscheinlich.

Bereits im vergangenen September stellte das Kultusministerium der
Glaubensgemeinschaft ein juristisches Gutachten zu, das sich für eine
Ablehnung aussprach. Die Zeugen Jehovas hielten ihren Antrag auf
Anerkennung als Religionsgemeinschaft mit staatlichen Privilegien
dennoch aufrecht. Als Körperschaft des öffentlichen Rechtes müssen sie
weniger Steuern und Verwaltungsgebühren zahlen und können eine
Kirchensteuer erheben. Sie haben wie die evangelische und katholische
Kirche das Recht, in Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten zu sitzen.


Goll bezweifelt Verfassungstreue

Justizminister Ulrich Goll (FDP) sagte, sein Ministerium habe
zahlreiche Gespräche mit Aussteigern geführt und Studien über die
Glaubensgemeinschaft eingeholt. Dabei habe sich sein "negativer
Eindruck" bestätigt. Eine Anerkennung von Zeugen Jehovas als
Körperschaft des öffentlichen Rechts komme für Baden-Württemberg nicht
infrage. Goll habe "von Anfang an die Befürchtung gehabt, dass die
Zeugen Jehovas nicht auf dem Boden unserer Verfassung stehen".

In Baden-Württemberg haben die Zeugen Jehovas nach eigenen Angaben
28.000 Mitglieder. Die Gruppierung ist bislang in 12 der 16
Bundesländer als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ihren
Gunsten aus dem Jahr 2000.
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