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Die Gewalt gegen Kinder in der Geschichte und Bibel


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#1
keine Hoffung mehr

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Ein erschütternder Artikel.

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Hier nur ein Auszug:

Einzelne Textstellen über Kindesmisshandlung in der Bibel / Geschichte

Die Bibel regelte ebenfalls die "Eigentumsverhältnisse". Nahm ein Mann ohne die Erlaubnis des Vaters einem Mädchen die Unschuld, so verletzte er das Eigentum eines anderen Mannes. Nach dem Wunsch des Mädchens wurde nicht gefragt, denn es war ja Besitz seines Vaters. Der Vergewaltiger musste dem Vater für den Diebstahl eine Entschädigung zahlen. (vgl. Trube-Becker, 1997a, S. 29) Wenn jemand eine noch nicht verlobte Jungfrau - jünger als 12 Jahre - trifft, sie packt, ihr beiwohnt und dabei ertappt wird, so hat der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens 50 Silberschenkel zu zahlen... (Deut. 22, 28/29)
Gerda Lerner zeigt nachfolgend an Hand des assyrischen Rechts die Vorgehensweise nach einer Vergewaltigung auf: Das assyrische Recht (MAL §§ 55) behandelt detailliert die Vergewaltigung einer Jungfrau: Wenn ein verheirateter Mann eine Jungfrau vergewaltigt, die im Hause ihres Vaters wohnt, "so darf der Vater der jungen Frau die Gattin des Beischläfers nehmen und sie der Notzucht preisgeben; er braucht sie ihrem Gatten nicht zurückgeben, er darf sie behalten." (vgl. Lerner, 1995, S. 153) Wenn der Vergewaltiger unverheiratet war, so musste er an den Vater den Preis einer Jungfrau bezahlen, das Mädchen heiraten und wissen, dass er sich niemals von ihr scheiden lassen konnte. Stimmte der Vater des Mädchens dieser Regelung nicht zu, so musste er die Geldbusse annehmen und seine Tochter einem Mann seiner Wahl geben. Wieder geht es nur um die Verletzung der (Eigentums-)Rechte des Vaters oder Ehemannes. Für die betroffene Frau / das Mädchen hatten diese Rechte die grausame Folge, dass sie mit der unauflöslichen Ehe mit dem Vergewaltiger rechnen musste, zusätzlich wurde die vollkommen unschuldige Ehefrau des Vergewaltigers zur Prostituierten gemacht. Die Wortwahl des Gesetztes gibt einen Eindruck von der absoluten Verfügungsgewalt der Väter über ihre Töchter. Das wird auch bekräftigt von MAL §§ 56, der besagt, dass die Frau des Vergewaltigers verschont bleiben soll, wenn der Mann schwört, von dem vergewaltigten Mädchen verführt worden zu sein; dann soll er eine Geldstrafe an den Vater des Mädchens zahlen (für das Rauben der Jungfernschaft und die dadurch erfolgte "Wertminderung") und "der Vater kann seine Tochter, wie er will, behandeln." Es ist unwahrscheinlich, so Lerner, dass mit dieser Ausflucht irgendein Vergewaltiger jemals verurteilt werden konnte, es sei denn, er selbst wollte dieses Gelegenheit nutzen, um sich seiner Ehefrau zu entledigen. (vgl. ebd., S. 153+154)
"In der jüdischen, später auch in der christlichen Religion ist die sexuelle Ausbeutung der Frau und der Kinder an der Tagesordnung. Frauen und Kinder gelten als Eigentum des Mannes, in einem Atemzug mit dem Aufzählen von Vieh und Haus genannt. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh und alles, was sein ist. Eine verlobte Jungfrau, die bei einer Vergewaltigung nicht schrie, was mit deren Einverständnis gleichgesetzt wurde, wie auch in der heutigen Zeit, war zu steinigen. War das Kind jünger als 12 Jahre, wurde die Bestrafung - die Steinigung - bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aufgeschoben, ohne Rücksicht darauf, ob das Mädchen irgendeine Chance gehabt hätte, sich gegen den Vergewaltiger, einem erwachsenen Mann, zu wehren, dem natürlich nichts geschah." (Trube-Becker, 1997a, S. 29)
„Rechte von Töchtern gegenüber ihren Vätern sichern die Gesetze im Alten Testament nicht. Statt dessen erscheint dort, wo der Vater im Blick auf die Tochter Erwähnung findet, die Verfügungsgewalt des Vaters über die Tochter vorausgesetzt und festgeschrieben. Die im Gesetz aufgenommenen Problemfälle behandeln immer wieder auch die Sexualität der Tochter mit. Sie bedarf der Kontrolle und fordert Regelungen heraus, damit die herrschende Ordnung nicht durcheinandergerät. Der Körper des Mädchens/der Frau wird – wie die Frau selbst – dabei ausnahmslos als Objekt betrachtet. Der Gedanke, dass auch sie einen eigenen Willen, eigene Gefühle und Interessen haben könnte, liegt den Texten fern. Die Perspektive des Mädchens/der Frau findet hier keine Berücksichtigung. Indem in den Gesetzten Töchter wie Objekte behandelt werden, schreiben diese Texte eine verobjektivierende Sichtweise fest, die die Person und den Körper der Tochter als Gegenstand der Verfügungsgewalt von Männern lässt.“ (Seifert, 1999, S. 91)
Zitat aus dem alten Testament: Ihr Frauen, ordnet euch euren Männern unter wie dem Herrn, denn der Mann ist das Haupt der Frau. (Eph 5,22f.)
Lerner beschreibt, wie in Mesopotamien Familien (vertreten durch den Vater als Oberhaupt) versuchten, ihre soziale und ökonomische Situation durch die Verehelichung der Söhne und Töchter zu verbessern. Für Kinder - und speziell Mädchen - aus ärmeren Familien war dieses Prinzip oftmals folgenreich. "Der Mangel an finanziellen Mitteln zur Zahlung des Brautpreises für die Frau eines Sohnes konnte durch die Verheiratung einer Tochter behoben werden. Wenn aber (...) kein junges Mädchen vorhanden war, durch dessen Verehelichung die Familie zu Geld kommen konnte, so musste ein Teil des Familienbesitzes veräußert werden, indem als Brautpreis ein Acker oder ein Haus angeboten wurde. Solche Transaktionen konnten durchaus den Weg in den wirtschaftlichen Ruin der Familie ebnen und führten unter Umständen zu Verschuldung und Statusverlust. Wenn ein solcher Fall eintrat, waren die Familien gezwungen, ihre Töchter und evtl. auch Söhne als Schuldsklaven zu verpfänden oder sie in die Sklaverei zu verkaufen. Töchter, die unter solchen Umständen verkauft wurden, konnten zu Konkubinen, zu gewöhnlichen Haussklavinnen oder Prostituierten gemacht werden. Sie wurden vielleicht auch von einem Herren als Frau für seine Sklaven gekauft. (...) In Familien der Unterschicht, die über ein nicht ausreichendes oder gar kein Vermögen verfügte, wurden Menschen (Kinder beiderlei Geschlechts) als Besitz behandelt und in die Sklaverei oder in die Ehe mit niedrigrangigen Partnern verkauft." (Lerner, 1995, S. 148+149)
Das die elterliche Autorität - speziell des Vaters - uneingeschränkt war, zeigen auch folgende Auszüge aus dem mesopotamischem Recht, das Widerspruch und rebellisches Verhalten der Kinder nicht zuließ: "Im Codex Hammurabi wurde das rebellische Verhalten eines Sohnes, der seinem Vater gegenüber handgreiflich wurde, für ein schweres Verbrechen gehalten, das durch die Abtrennung der Hand des Sohnes zu ahnden war. Ein adoptierter Sohn, der die Bindung zu den Eltern löste, indem er sich vom Adoptivvater lossagte, war dadurch zu bestrafen, dass ihm die Zunge herausgeschnitten wurde (CH §§ 192 u. 193). Das Mosaische Gesetz war noch entschiedener, indem es den Tod des Sohnes forderte, der Vater oder Mutter geschlagen hatte. (...) Die Möglichkeit des rebellischen Verhaltens einer Tochter ist in den Gesetzen nicht erwähnt - vielleicht weil sie ohne weiteres verheiratet oder verkauft werden konnte, wenn ihr Benehmen den Eltern nicht passte." (Lerner, 1995, S. 141) Kurzum: Kinder waren dem Willen ihrer Eltern - speziell dem des Vaters - uneingeschränkt ausgesetzt, sie waren recht- und machtlos. "Der Vater war Herr über Leben und Tod der Kinder." (ebd., S. 121)
Abschließend zu diesem Kapitel noch ein paar Sätze zur Kindestötung, die von allen antiken Gesellschaften praktiziert wurde, die Aufzeichnungen hinterlassen haben. (vgl. Bensel / Reihnberger / Radbill, 2002, S. 12) "Die Kindestötung ist seit undenklichen Zeiten als ein Verfahren akzeptiert worden, sich nicht nur kränklicher Säuglinge, sondern aller Neugeborenen zu entledigen, die die Möglichkeiten der einzelnen Familie oder der größeren Gemeinschaft überfordert hätten." (ebd.) Vor allem Mädchen zählten wenig und waren umso mehr gefährdet. Hilarion sprach um 1. Jh. v. Chr. zu seiner Frau Alis: "Wenn Du, was ja gut möglich ist, ein Kind gebären solltest, und es ist ein Junge, so lass es am Leben; wenn es aber ein Mädchen ist, so setze es aus." (deMause, 1992, S. 46) Die Vorstellung, dass Kinder ein Besitz seien, rechtfertigte die Kindestötung einmal mehr. Aristoteles schrieb: "Der Spruch eines Herren oder Vaters ist etwas anderes als derjenige eines Bürgers, denn ein Sklave oder ein Sohn ist Besitz, und Unrecht gegenüber dem eigenen Besitz kann es nicht geben." (Bensel / Reihnberger / Radbill, 2002, S. 12) Bis zum 4. Jh. n. Chr. galt in Griechenland wie Rom der Kindesmord weder vor dem Gesetz noch in der öffentlichen Meinung als etwas Unrechtes. "Kinder wurden in Flüsse geworfen, in Misthaufen und Jauchegräben geschleudert, in Gefäßen 'eingemacht', um sie darin verhungern zu lassen, auf Bergen und an Wegrändern ausgesetzt als Beute für Vögel, Futter für wilde Tiere, die sie zerreißen würden." (deMause, 1992, S. 46) Zur Vorzeit wird sogar berichtet: „Zu den Zeiten, in denen Macht zugleich Recht war, hatte ein kleines Kind keinerlei Rechte, solange ihm nicht zunächst sein Lebensrecht in ritueller Form gewährt wurde. Bis zu diesem Augenblick war es ein Nichtwesen, dessen man sich ohne große Gewissensbisse entledigen konnte.“ (Bensel et al., 2002, S. 11) Der Säuglingsmord war allerdings nicht etwa auf die Antike oder archaische Kulturen beschränkt. Er wurde vielmehr in europäischen Ländern bis nahezu ins 20. Jahrhundert praktiziert. Insbesondere uneheliche Kinder waren dabei einer besonderen Gefährdung ausgesetzt. (vgl. Zenz, 1981, S. 23)
Kinder waren natürlich auch körperlichen/psychischen Misshandlungen, Kinderarbeit, dem Verkauf in die Sklaverei usw. hilf- und schutzlos ausgeliefert. Auch die Lehrer der antiken Philosophenschulen schlugen ihre Schüler regelmäßig. Eltern, Lehrer und Priester glaubten durch Jahrhunderte, dass Narrheit und Bosheit in den Herzen der Kinder nur durch Repression und vor allem durch körperliche Strafen ausgetrieben werden könnten. (vgl. Zenz, 1981, S. 36) "Bei den Sumerern und Ägyptern wurden die Schüler wegen Faulheit, Unkonzentriertheit und Flatterhaftigkeit mit der Rute oder der Nilpferdpeitsche geschlagen. 'Das Ohr eines Jungen sitzt auf dem Rücken; er hört, wenn man ihn schlägt!' (Papyrus Anastasi III, Ägypten, Neues Reich, 2. Jt. v. Chr.) Auch in der griechisch-römischen Antike war die körperliche Züchtigung ein alltägliches Erziehungsmittel. Der Dichter Martial (um 40 - 100 n. Chr.) klagte über das wüste Schreien und Prügeln römischer Elementarlehrer." (Stadt Lohr, 2003)
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