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Südkorea: Fötus gilt erst ab den Wehen als Mensch


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Rolf

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Südkorea: Fötus gilt erst ab den Wehen als Mensch



Jesus.de

13.07.2007

(kath.net) - Das Höchstgericht in Südkorea hat festgesetzt, dass ein Fötus so lange nicht als menschliches Wesen gilt, bis die Wehen der Mutter einsetzen. Das Urteil schockiert viele Bürger und ruft heftige Kritik hervor. Die katholische Kirche spricht von einem „beklagenswerten und erschütternden Entscheid“, wie „Asianews“ meldet.

„Jedes Land hat kleine Unterschiede in den gesetzlichen Bestimmungen über den Anfang des Lebens, aber niemand außer den koreanischen Richtern hat jemals festgesetzt, dass ein nicht geborenes Kind kein Mensch ist“, zeigt sich Pater Lee Dong-ik bestürzt, Professor für Medizin an der Katholischen Universität von Korea und Mitglied der Bioethik-Kommission der Koreanischen Bischofskonferenz.

Das Urteil ist das Ergebnis einer Klage: 2001 hatte eine Koreanerin ihre Hebamme wegen Mordes an ihrem Kind geklagt. Sie war in der 42. Woche schwanger, das Kind wog bereits fünf Kilo. Die Hebamme riet von einem Kaiserschnitt ab, das Kind erlitt eine Hirnblutung und kam tot zur Welt.

Die Hebamme legte Berufung ein und wurde wegen „medizinischer Vernachlässigung“ zu einer Geldstrafe verurteilt. In der Urteilsbegründung findet sich der Satz: „Auch wenn die Möglichkeit eines Kaiserschnitts gegeben war … kann man nicht von Mord sprechen, weil der Fötus nicht als menschliches Wesen betrachtet werden kann bis zu den Wehen der Mutter.“

„Das ist eine vernichtende soziale Niederlage“, klagt Pater Lee Donk-ik: „Wir leben in einer Gesellschaft, die dank der medizinischen Fortschritte ein 21 Wochen altes Kind retten kann. Es ist unannehmbar, dass ein anderes, das praktisch schon geboren ist, nicht einmal ein menschliches Wesen sein soll.“
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