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Abfuhr für Zeugen Jehovas


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Eine Antwort in diesem Thema

#1
keine Hoffung mehr

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Stuttgart. Die Landesregierung lehnt es ab, den Zeugen Jehovas Körperschaftsrechte zu verleihen. Sie zweifelt an der Rechtstreue der Religionsgemeinschaft.

Die CDU/FDP-Landesregierung lehnt die rechtliche Gleichstellung der Zeugen Jehovas mit der katholischen und der evangelischen Kirche ab und wird sie nicht als Körperschaft des Öffentlichen Rechts anerkennen. Nach Informationen der SÜDWEST PRESSE hat das Kabinett das Kultusressort beauftragt, die verwaltungsrechtlichen Schritte zur Ablehnung eines entsprechenden Antrags der Zeugen Jehovas einzuleiten. Das bestätigte der Regierungssprecher.


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#2
keine Hoffung mehr

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Indem sie den Kontakt mit ausgetretenen oder ausgeschlossenen Mitgliedern verbiete, würden die Zeugen Jehovas "das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe" beeinträchtigen und gefährden. Damit würden sie zugleich das Grundrecht auf Religionsfreiheit beeinträchtigen. Zudem, heißt es im Gutachten weiter, gefährde die Religionsgemeinschaft durch ihre Ablehnung von Bluttransfusionen "Leib und Leben minderjähriger Kinder und Jugendlicher



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