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Petition an Bundestag sollte unsere Unterstützung finden


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4 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

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Petition an Bundestag sollte unsere Unterstützung finden





Liebe Freunde und Glaubensgeschwister,

zur Zeit läuft eine Petition (Bittschrift) an den Bundestag, die zum Ziel
hat, Eltern die Hauptverantwortung für Ihre Kinder in Sachen Bildung zu
überlassen bzw. zu übertragen.
Erschrocken bin ich, dass sich seit 7. Mai in der Unterstützerliste nur ein
einziger mir bekannter Name (aus der Schweiz) befindet. Vielleicht ist es
Eurer Aufmerksamkeit entgangen, dass unsere Unterstützung für Hausunterricht
in der Zeit, in der wir leben, ein wichtiges Anliegen ist. Ich möchte jeden
von Euch bitten, sich doch 10 Minuten Zeit zu nehmen, um sich auf der
Homepage des Bundestages (folgt unten) einzuloggen, zu registrieren und dann
die Petition zu unterzeichnen. Es gibt dort auch Unterschriften aus der USA,
Australien und anderen Ländern, aber kaum e i n mir bekannter Name.

In fast allen europäischen Ländern ist Hausunterricht erlaubt, nur in
Deutschland werden Eltern, die sich aus Sorge um den Niedergang der
öffentlichen Schulen für Hausunterricht entscheiden möchten, mit Gefängnis
bedroht. Wer sich weiter informieren will, für den füge ich weiter unten
eine Kurzdarstellung an. Hier erst einmal die Angaben zur Teilnahme an der
Petition, die hoffentlich zu einer Gesetzesänderung führt. Wir wollen unsere
Unterstützung zusammen mit Gebet abgeben!

Petition an Bundestag: Hausunterricht erlauben
Bremen (idea) Hausunterricht sollte in Deutschland erlaubt sein und
straffrei bleiben. Das fordert der Bundesverband Natürlich Lernen! (Bremen).
Er hat eine entsprechende Petition an den Bundestag gerichtet und binnen
drei Wochen über 1.700 Unterstützer gefunden.

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#2
schatz

schatz

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Hausunterricht? ich komme aus der Sschulzeit der DDR, wir haben das überstanden, wir waren Außenseiter. nun gibts sogar christliche Sschulen, sogar Lehrer.
ich könnte meine kinder nicht unterrichten. wem nützt das? Hausunterricht? die es sich leisten können, die religiose sonderwege gehen wollen usw.
tut mir leid da unterschreibe ich nichts.
  • 0

#3
Mirco

Mirco

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Ich habe, denn man wird als Straftäter behandelt wenn man es möchte. Evolutionsquatsch als Zwang, Sexualunterricht und Harry Potter in der Grundschule. Wer es sich leisten kann warum nicht? Es sollte zumindest nicht als Verbrechen behandelt werden, wenn man seine Kider zu Hause unterrichten möchte. Ich tue es zwar nicht, aber wer es will, kann es. Unser Kind geht aber zumindest auf eine christliche Schule, war auch auf einer staatlichen zwischendurch, es war schrecklich. Der Einfluß der Eltern wurde als etwas subtil böses dargestellt, und war sehr belastend für unsere Tochter. Sie hatte aber auch eine schreckliche Lehrerin.
  • 0

#4
Rolf

Rolf

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Absolute Schulpflicht grundgesetzwidrig





Martin F. Kurkowski an Josef Kraus, Lehrerpräsident, CDU


Martin F. Kurkowski, M.A. Fürth/Bayern (90763)

2. Feb. 2010

Offener Brief


an den Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes
Herrn Josef Kraus, CSU-Mitglied
84030 Ergolding



Zu Ihrer Stellungnahme zur Nachricht, daß die deutsche christliche Familie Romeike in den USA Asyl erhalten hat wegen religiöser Verfolgung in Deutschland durch Schulzwang.


Sehr geehrter Herr Kraus,

Sie haben laut

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gesagt:
Der Deutsche Lehrerverband reagiert dagegen empört: "Das ist ein Hammer", sagt sein Präsident Josef Kraus.
(1.) "Ich kann nicht nachvollziehen, dass ein demokratisches Land wie die USA demokratisch entstandene Gesetze in Deutschland als Verstoß gegen die Menschenrechte ansieht. Jeder demokratische Staat ist legitimiert, sein Schulsystem zu regeln." ....
(2.) "Die Schulpflicht ist eine der größten sozialpolitischen Errungenschaften, die es gibt", sagt Lehrerverbandschef Josef Kraus.
(3.) "Die Schulpflicht macht Bildung unabhängig vom Geldbeutel der Eltern."
(4.) Eltern seien außerdem nicht in der Lage, ihre Kinder so umfassend zu bilden wie Schulen. Kraus' Meinung über die Familie Romeike: "Die Eltern verbauen ihren Kindern große Teile ihrer Zukunft."

Hierauf erwidere ich Folgendes. Da das Argumentationsmuster inzwischen komplex geworden ist, fällt meine Antwort notwendig länger aus:



Zu Ihrer ersten Aussage:
Ja, jeder demokratische Staat ist legitimiert, sein Schulsystem zu regeln, Aber er hat hierbei die natürlichen Grundrechte der Eltern und Kinder bzw. die allgemeinen Menschenrechte zu respektieren, wie sie im Grundgesetz verankert sind. Hierzu gehört auch das natürliche und vorrangige Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6) sowie die Glaubensfreiheit, Religionsfreiheit und Gewissensfreiheit (Art.), welche gemäß Grundgesetz Art. 1 Abs. 3 „binden Gesetz-gebung, vollziehende Gewalt (d. h. alle Schulbeamten, vom Schulminister bis zum einfachen Lehrer) und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ Hierbei hat der Staat „das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.“ (1. Zusatzprotokoll Art. 2 Europäische Menschenrechtskonvention, die ebenfalls in Deutschland geltendes Recht ist). Dies haben die Schulbeamten und Gerichte der BRD bis hinauf zum Bundesverfas-sungsgericht offensichtlich nicht getan!
Denn das BRD-Regime mit seinen Parteien CDU/CSU, SPD, FDP samt den anderen linken Parteien zwingt alle Kinder ausnahmslos (ausgenommen solche von umherziehenden Schaustellern und Musikern) vollzeitlich in die von ihm bis in alle Details reglementierten Schulen, neuerdings auch nachmittags, nahezu die ganze Kindheit und Jugend lang, obwohl der Staat gemäß Grundgesetz kein Erziehungsrecht hat und obwohl er auch bezüglich Schule lediglich das Aufsichtsrecht über das gesamte Schulwesen hat, nicht aber das Recht den Unterricht sämtlicher Schulen bis in alle Details zu reglementieren und Kinder daran zu hindern, außerhalb einer Schule sich zu bilden. Sie haben dort keinerlei Freiheitsrechte. Ihr christlicher Glaube und ihr Gewissen wird nicht im geringsten respektiert. Mit allem, was ein gottesfürchtiger Christ ablehnt, werden die Kindern schon in der Grundschule indoktriniert:
Es wird verletzt ihr Glaube an Gott den Schöpfer, es wird verletzt ihr Schamgefühl und ihre sexuelle Intimsphäre. Sie werden gezwungen okkultistische Übungen zu machen, durch die sie offen werden für allerlei unbekannte Geister, z. B. durch Stilleübungen und Fantasiereisen, und sie müssen sich Geschichten über Hexen und Geister anhören und solche malen.

Die Kinder werden sogar zu Freizeitveranstaltungen gezwungen, wie Klassenfahrten, Fastnachtsfeiern, Theaterbesuch, obwohl kein Politiker es wagen würde, eine Verordnung zu erlassen, wonach Erwachsene eine Theatervorstellung besuchen müssen. Sie werden total vereinnahmt! Es sind ja bloß Kinder – die können sich nicht wehren – und die Eltern haben in diesem System keine Rechte.

Im Falle des Widerspruchs drohen hohe Bußgelder und Zwangsgelder, Abführung der Kinder durch die Polizei bis hin zu Sorgerechts- und Kindesentzug, d. h. Zerstörung der Familie. Die genannten Grundrechte werden hier in ihrem Wesensgehalt mißachtet. Dies darf gemäß Grundgesetz Art. 19 Abs. 2 in keinem Falle geschehen.
Die von Ihnen persönlich und von allen im Bundestag vertretenen Parteien gutgeheißene sozialistische Erziehungs- und Bildungsdiktatur ist daher rechtswidrig und zwar grundgesetzwidrig!
Nicht Familie Romeike und die anderen geflohenen und noch nicht geflohenen christlichen Selbstunterrichter handeln rechtswidrig, sondern diejenigen Schulbeamten, Justizbeamten und Vollzugsbeamten, die sie und gleichartige christlich gläubige Familien drangsalieren und ihnen drohen, ihre Kinder wegzunehmen, wenn sie ihre Kinder nicht doch noch in eine Staatsschule schicken, und es dann auch tun.

Zum Bundesverfassungsgericht:
Die BRD-Schuldiktatur wird auch nicht dadurch rechtmäßig, daß das Bun-desverfassungsgericht neuerdings die Parole ausgibt: „Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren....“ (1 BvR 436/0329.4.2003, 2 BvR 1693/04 vom 31.05.2006 sowie 1 BvR 1358/09 vom 21.07.2009)
Denn dieser neue Leitsatz entstammt einer begründeten Nichtannahmeent-scheidung. Leitsätze von Vorprüfungskammern bestehend aus nur drei Richtern zu Verfassungsbeschwerden, die nicht zur Entscheidung angenommen wurden, sind nicht rechtsverbindlich. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht befugt, verbindliche Leitsätze aufzustellen zu Verfassungsbeschwerden, die es nicht zur Anhörung, Verhandlung und Entscheidung angenommen hat.
Das Bundesverfassungsgericht verliert vollends seine Autorität als Hüter des Grundgesetzes und des freiheitlichen Rechtsstaates, wenn diese Parolen überdies zu früheren, in ordentlichen Senatsentscheidungen aufgestellten Leitsätzen im Widerspruch stehen:
Dieser neue Leitsatz steht erstens im Widerspruch zur bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Schutz von Minderheiten ein Wesensbestandteil eines freiheitlichen pluralistischen demokratischen Rechtsstaates sei. Welche Minderheiten nun zu schützen sind und welche zwangsweise integriert werden sollen, und gemäß welchen Kriterien beide zu unterscheiden sind, hat das Bundesverfassungsgericht nicht erörtert und geklärt.
Er steht zweitens und drittens im Widerspruch zu den früheren Gewährungen von Glaubens- und Gewissensfreiheit und den hierzu aufgestellten Leitsätzen.
Zur Glaubensfreiheit hatte es früher, in seinem Kreuzurteil ausgesagt:
„Art. 4 Abs. I GG schützt die Glaubensfreiheit. Die Entscheidung für oder gegen einen Glauben ist danach Sache des Einzelnen, nicht des Staates. Der Staat darf ihm einen Glauben oder eine Religion weder vorschreiben noch verbieten.
Zur Glaubensfreiheit gehört aber nicht nur die Freiheit, einen Glauben zu haben, sondern auch die Freiheit, nach den eigenen Glaubens¬überzeugungen zu leben und zu handeln... Im Verein mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder als natürliches Recht garantiert, umfaßt Art. 4 Abs. 1 GG auch das Recht zur Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht. Es ist Sache der Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten (vgl. BVerfGE 41, 29 [44, 47 f.]). Dem entspricht das Recht, die Kinder von Glaubensüberzeugungen fernzuhalten, die den Eltern falsch oder schädlich erscheinen.“ (Kreuzurteil, BVerfGE 93, 1/17) – also auch von weltanschaulichen Unterrichtsinhalten, die den christlichen Eltern falsch oder schädlich erscheinen.
Jetzt dagegen gewährt es den christlichen Eltern keinerlei Glaubensfreiheit.
Zur Gewissensfreiheit erklärte es früher feierlich: „Das Grundrecht der Gewissensfreiheit gewährt nicht nur subjektive Rechte, sondern ist zugleich eine wertentscheidende Grundsatznorm, und zwar höchsten verfassungsrechtlichen Ranges, die bei Staatstätigkeit jeder Art Wertmaßstäbe setzende Kraft entfaltet und Beachtung verlangt [also auch bei der Ausführung des Schulge-setztes] (BVerfGE 23, 134 unter Hinweis auf BVerfGE 21, 371 f.).“
„Die von der Verfassung gewährleistete Gewissensfreiheit umfaßt nicht nur die Freiheit, ein Gewissen zu haben, sondern grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote und Verbote des Gewissens zu handeln.“ (BVerfGE 78, 395).
Jetzt dagegen wird auf die Gewissensentscheidung der Eltern keinerlei Rücksicht genommen, obwohl diese deutlich erkennbar ist, da sie schon hohe Bußgelder gezahlt haben. Ihre Gewissenseinwände werden völlig ignoriert. Gegenüber diesen christlichen Eltern und Kindern, die unter Berufung auf ihr Gewissen einzelne Unterrichtsinhalte oder die Staatsschule insgesamt für ihre Kinder zu deren Wohl aufgrund ihres Glaubens ablehnen müssen, wird ihre Gewissensfreiheit völlig ignoriert.
Er steht viertens im Widerspruch zu seinem früher ausgegebenen und häufig wiederholten Leitsatz vom gleichgeordneten staatlichen Erziehungsauftrag (was freilich mit dem Wortlaut des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren ist, da dort der Staat überhaupt keinen Erziehungsauftrag hat, sondern lediglich die Aufsicht über das gesamte Schulwesen, nicht über das gesamte Erziehungswesen, während Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht sind). Jetzt hingegen setzt es den „staatlichen Erziehungsauftrag“ absolut. Den Eltern gesteht es gemäß seiner dritten Nichtannahmebegründung (vom 21. Juli 2009, 1 BvR 1358/09) nicht einmal das Recht zu, ihre Kinder von einzelnen Unterrichtsinhalten zu befreien, was es in seiner Nichtannahmeentscheidung vom 31. Mai 2006 (2 BvR 1693/04) noch den Eltern getan hatte – womit es auch diesbezüglich sich selbst widerspricht!
Das Bundesverfassungsgericht gewährt den Feinden des christlichen Kreuzes extremen Grundrechtsschutz, indem es in seinem Kreuzurteil angeordnet hat, daß ein stumm im Klassenzimmer einer Schule hängendes Kreuz oder Kruzifix abgehängt werden muß, wenn nur ein einziges Elternpaar daran Anstoß nimmt, weil dadurch deren negative Religionsfreiheit verletzt werde, auch wenn alle anderen das Kreuz hängen lassen wollen. Nach dem Interesse der Allgemeinheit bzw. Mehrheit hat es hierbei nicht gefragt.
Den christlichen Eltern dagegen gewährt es nicht den geringsten Grundrechtsschutz aus Art. 4 und 6, indem es den Kindern solcher Eltern Unterrichtsinhalte zumutet, die offensichtlich mit christlichem Glauben und Moral unvereinbar sind und die Kinder extrem belasten und verstören, z. B. über viele Stunden sich erstreckenden das Schamgefühl verletzenden Sexunterricht, wobei hier problemlos Befreiung vom Unterricht erteilt werden könnte, ohne daß die anderen Kinder auf das verzichten müßten, was dem Staat wichtig erscheint. Beispiele wurden schon genannt.
Dies ist offensichtliche Willkürjustiz. Dies wird dadurch bestätigt, daß der zitierte hauptsächliche Leitsatz dieser illegalen Nichtannahmeentscheidungen
politisch begründet wird, nicht rechtlich. Hier wird willkürlich die religiöse Gruppe bibelgläubiger Christen diskriminiert, indem sie ohne Begründung als unerwünschte Parallelgesellschaft bezeichnet wird und ihren Angehörigen im Schulbereich jeglicher Grundrechtsschutz verweigert wird.
Fazit: Das Bundesverfassungsgericht hat durch diese Rechtsprechungsverweigerung sich offensichtlich (ebenso wie die Schulbehörden und Schulleiter) von seiner in Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz und anderswo vorgeschriebenen Bindung an Gesetz und Recht gelöst und damit vom Grundgesetz als solchem und betreibt politische Willkürjustiz, wie sie in Diktaturen üblich ist.
Ja, es wäre zu prüfen, ob dieser extreme, Grundrechte mißachtende Vollzug der Schulpflicht, durch den Kinder der religiösen Gruppe der bibelgläubigen Christen in die andere Gruppe der Schule mit Gewalt überführt werden, um diese vom gegenwärtigen BRD-Staat unerwünschte „Parallelgesellschaft“ in ihrem Fortbestand auszumerzen, wie der amerikanische Richter Burman sagte, den Straftatbestand des Völkerstrafgesetzbuches § 6 Abs. 1 Ziffer 5 (bis 2002 StGB § 220a) erfüllt. Meines Erachtens spricht alles dafür, ausgenommen das Bewußtsein, dass hierdurch gegen diesen Straftatbestand verstoßen werden könnte, da dieser nicht im allgemeinen Bewußtsein ist, sondern verborgen in den Gesetzestexten schlummert.
Schon der hoch angesehene griechische Philosoph Platon hatte gelehrt, daß eine Demokratie auch entarten könne, nämlich dann, wenn die Herrschaft nach Willkür ausgeübt wird. Genau dies geschieht hier. Sie, Herr Kraus, vertreten leider eine entartete Demokratie, weil sie die aufgezeigten Verstöße gegen Gesetz und Recht verteidigen und die Gewaltmaßnahmen des Staates für rechtens erklären, wie ich gezeigt habe.
Wie wollen Sie, Herr Präsident Kraus und Ihre genauso denkenden Leh-rerkollegen, die Ihnen per Schulpflicht übergebenen Kinder und Jugendlichen zur freiheitlichen Demokraten bilden und erziehen, wenn Sie selbst die Grundrechte der Kinder und Eltern völlig ignorieren und verletzen und als Funktio-

när einer totalitären, weil alle Lebensbereiche des Kindes total erfassenden, Bildungs- und Erziehungsdiktatur auftreten?
Wie will die Staatsschule der heranwachsenden Generation Toleranz gegenüber anders Denkenden beibringen, wenn Sie keine Toleranz gewährt?
Wie wollen Sie, Herr Präsident Kraus, Schutz der Familie praktizieren, zu dem Sie gemäß Grundgesetz und Landesverfassung verpflichtet sind, wenn Sie Zerstörungen intakter Familien durch Wegreißung der Kinder von ihren Eltern für rechtmäßig erklären?

Zu Ihrer zweiten Aussagen
(2.) "Die Schulpflicht ist eine der größten sozialpolitischen Errungenschaften, die es gibt".
Hierzu will ich nur darauf hinweisen, daß Bildung für alle Kinder nicht mit ausnahmsloser Schulpflicht, insbesondere nicht mit ausschließlich vom Staat bis in alle Details reglementierten Schulen, gleichgesetzt werden darf, und daß ein Schulsystem, daß die elementaren Freiheitsrechte nicht respektiert, sondern die Kinder 12 Jahre lang, vom Alter 6 bis 18, buchstäblich in Schulgebäude einsperrt, bei Rebellion in geschlossene psychiatrische Anstalten oder Heime, und unter der Androhung von Zwang indoktriniert, zwar eine sozialpolitische Errungenschaft des Machtstrebens der Marxisten bzw. Sozialisten sein mag, aber sicherlich keine Errungenschaft freiheitlicher Politiker, die auf das Wohl der Familien und Kinder bedacht sind.
Bildung für alle wird nicht dadurch verbessert, daß Eltern verboten wird, die Bildung ihrer Kinder selbst zu besorgen, sondern indem Kindern, die ansonsten keine Bildung erhalten würden, eine solche angeboten wird.
Es gibt auch keinen Grund für die Annahme, die staatlichen Schulen würden zusammenbrechen, wenn einigen wenigen hundert oder Tausend Eltern erlaubt wird, ihre Kinder selbst zu unterrichten.
Was spricht dagegen, die derzeitige allgemeine Schulpflicht zu ersetzen durch eine allgemeine Bildungspflicht, wobei die staatliche Kontrolle sich auf die Grundkenntnisse in den Hauptfächern Deutsch, Rechnen und Erlernung einer Fremdsprache beschränken müßte, nicht aber unnötiges Faktenwissen und ideologisches Wissen einbeziehen dürfte?

Zu Ihrer dritten Aussage:
(3.) "Die Schulpflicht macht Bildung unabhängig vom Geldbeutel der Eltern."
Es läßt sich nicht verhindern, daß die Ungleichheit der Eltern bei den Kindern sich fortsetzt. So lange dieser Staat die Proletarisierung bzw. den Bildungs- und Moralverfall der in Fabriken arbeitenden Bevölkerungsteile fördert, indem er diesen die für die Gesundheit und ein Familienleben höchst schädliche dreifache Wechselschichtarbeit zumutet, sowie unbeschränkte Mobilität auf dem Arbeitsmarkt und Arbeit bei Arbeiterverleihagenturen, und ihnen nichts besseres zu bieten hat als Fernsehprogramme, die Tag für Tag sämtliche Bosheiten in diese Familien streuen, kann ihm nicht geglaubt werden, daß ihm wirklich an der Hebung des Bildungsstandes der Kinder dieser Menschen etwas liegt.
Wenn es dem Staat wirklich darum ginge, grobe Ungleichheiten zu beseitigen, dann würde er nicht dauernd Gesetze beschließen, die die Reichen noch reicher und die minder Besitzlosen noch ärmer werden lassen.
Tatsächlich erreichen hier in Deutschland die Kinder wohlhabender Eltern trotz Schulpflicht meistens höhere Bildungsstufen als die Kinder vermögensloser Eltern. Die Schulpflicht macht also keineswegs unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.

Zu Ihrer vierten Aussage:
(4.) Eltern seien außerdem nicht in der Lage, ihre Kinder so umfassend zu bilden wie Schulen. Kraus' Meinung über die Familie Romeike: "Die Eltern verbauen ihren Kindern große Teile ihrer Zukunft."

Diese Aussage zeugt von maßloser Selbstüberschätzung der Qualität der staatlichen Schulen und von einer Unwissenheit bezüglich der nachgewiesen vorzüglicheren Ergebnisse des Unterrichts zuhause.
 Sie loben die öffentlichen Schulen obwohl diese tatsächlich in einem mi-serablen Zustand sind (woran keineswegs allein die Lehrer schuld sind, sondern besonders die Politiker, indem sie es versäumt haben, die Kinder vor dem sittenverderbenden Bildschirmtheater zu schützen):
Die Folgen davon: Mobbing und Gewalttätigkeiten in schlimmem Ausmaß,
Ständige Unruhe und Unaufmerksamkeit.
 Sie ignorieren die Potsdamer Lehrerstudie: Demnach sind die meisten Lehrer überfordert oder desinteressiert. Nur 17 % sind nach eigener Aussage zufrieden mit ihrem Unterricht.
 Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages: Die Hälfte der befragten Betriebe sagten, dass die Hauptschul- und Realschulabgänger nicht ausbildungsreif seien!!
 Krank machender Streß durch widerliche Lehrertypen, denen sich das Kind nicht entziehen kann, durch Mobbing von Klassenkameraden, durch Leistungsnoten und Kopfnoten und durch Drohungen verprügelt zu werden.
 Sie werden vollgestopft und indoktriniert mit einer Fülle von Stoff unwichtiger Fakten und irreführender Ideen, deren Nutzen und Wert sie nicht einsehen oder mit Blödsinn vielerlei Art. Folglich geringe Lernleistung.
 Gemäß Schweizer Untersuchung brachten die zuhause lernenden Schüler nach einem halben Jahr genauso gute Leistungen wie die in der Schule unterrichteten Schüler!
 Ein großer Teil der Schüler benötigt Nachhilfeunterricht und ein kleinerer Teil bekommt ihn (11% wurde kürzlich gemeldet), weil die Lehrer den Kindern den Lernstoff nicht ausreichend erklärt haben und keine Gelegenheit zum Fragen war.
 Langsamentwickler und Schüchterne sowie Hochbegabte, wie z. B. ein Mozart, verkümmern unter diesem die Individualitäten zerstörenden, alles glatt bügelnden Schulsystem, weil hierbei alle in das gleiche Schema gepresst werden.

Nähere Einzelheiten hierzu samt Quellenangaben sind im 1. Anhang enthalten.

Im Vergleich dazu erzielen die selbst unterrichtenden Eltern meistens deutlich bessere Ergebnisse. Für die USA wurde dies in einer vergleichenden Studie von Dr. Brian Ray wissenschaftlich festgestellt (siehe Thomas Schirrmacher: Bildungspflicht statt Schulzwang, Seite 44). Nicht nur die Leistung hinsichtlich Lernstoff und Fertigkeiten war dieser Studie zufolge bei den Homeschoolern durchschnittlich wesentlich besser als in den Staatsschulen, sondern auch die Bereitschaft Verantwortung in Staat und Gesellschaft zu übernehmen oder ehrenamtliche Dienste zu übernehmen. Die Arbeitslosigkeitsquote war niedriger. Bei den Universitäten und Colleges sind Homeschooler besonders begehrt. Ebenso bei Wirtschaftsbetrieben. Auch in Deutschland zeigten die zuhause unterrichteten Kinder so viel mir bekannt ist, fast immer bessere Leistungen als der Durchschnitt der Staatsschüler und fanden eine Lehrstelle. Siehe z. B. die hervorragenden Unterrichtserfolge der Familien Helmut Stücher aus Siegen, und der Familie Jürgen und Rosemarie Dudek aus Herleshausen, Hessen (der Spiegel berichtete ausführlich darüber) und Schmidt aus Otting, Bayern. Doch häufig werden sie gar nicht zur Prüfung zugelassen, obwohl sie dies wünschen.
Bitte lesen sie hierzu das als 2. Anhang angehängte Interview von Dr. Brian Ray mit der evangelisch-evangelikalen Zeitschrift IDEA-Spektrum.

Der Unterricht zu Hause unter staatlicher Überwachung wird in fast allen europäischen Staaten sowie in Nordamerika praktiziert, und zwar in den Staaten Großbritannien, Irland, Frankreich, Belgien, Niederlande (bis zur 5. Klasse), Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Österreich, Italien, Tschechien, Ungarn; in Polen und Spanien ausnahmsweise erlaubt und keine Fälle von Zwang bekannt. In Kanada und Neuseeland zahlt der Staat den selbst unterrichtenden Eltern sogar Geld hierfür, da dadurch die staatliche Schule entlastet wird.
Warum wird im Gegensatz hierzu nur im BRD-Staat eisern an der ausnahmslosen und totalen Schulpflicht festgehalten?

Angesichts des gravierenden Versagens der staatlichen Pädagogik ist Ihre Behauptung, Herr Kraus, Eltern seien nicht in der Lage, ihre Kinder so umfassend zu bilden wie Schulen, schlichtweg falsch, ebenso Ihre Behauptung, „die Eltern Romeike verbauen ihren Kindern große Teile ihrer Zukunft".
Im Gegenteil: Sie haben ihnen verbesserte Chancen eröffnet.
Sie, Herr Kraus, tun nichts anderes als die alten falschen Phrasen der CSU bezüglich Schulpflicht zu wiederholen, welcher Partei Sie ja auch angehören.
Die Staatsschule wirft den Eltern soziale Isolation vor. In Wahrheit isoliert die Staatsschule die Kinder und hindert sie Erfahrungen in der realen Welt zu sammeln. Und sie isoliert sich selbst, indem sie fast niemandem, nicht einmal den Eltern, gestattet zu hospitieren und das faktische Unterrichtsmaterial anzuschauen.

Ich bitte Sie daher abschließend:
Kehren Sie auf den Boden einer freiheitlichen Demokratie und der Rechts-staatlichkeit zurück, wo die natürlichen Grundrechte respektiert und die geltenden Rechtsvorschriften des Grundgesetzes und Völkerrechts befolgt werden.

Setzen Sie sich ein für Glaubensfreiheit und Gewissensfreiheit! Lassen Sie los!
Geben Sie den Kindern und Eltern die Ihnen von Natur aus zustehenden Freiheiten zurück, soviel in Ihrer Macht liegt!

Es gibt keinen rationalen Grund für die derzeitig in Deutschland praktizierte Schuldiktatur.

Mit freundlichem Gruß

Martin F. Kurkowski



1. Anhang:
Ausführliches Material über die Qualität bzw. Mißstände der Staatsschulen

Gewalt an den öffentlichen Schulen :
Die faktische sittliche Verrohung der Staatsschule, insbesondere Gewalttätigkeiten, sexuelle Übergriffe und verderblicher Einfluss durch verwilderte Altersgenossen. Dies hat zur Folge, dass die körperliche und seelische Unversehrtheit der Kinder dort nicht gewähr-leistet ist, insbesondere weil bekanntlich Hänseleien und tätliche Übergriffe sich besonders gegen Kinder richten, die anders eingestellt und gekleidet sind als die große Mehrheit.
Die Medien berichten ständig über schlimme Übergriffe. Auch in einer ländlichen Schule wurde schon eine Lehrkraft erschossen.
Es herrscht dort überwiegend das Faustrecht. Lehrer haben auch schon bekundet, dass sie deshalb nicht eingreifen, weil die Kinder lernen sollen, sich gegen andere durchzusetzen.
Manche Kinder kommen mit gefährlichen Waffen in die Schulen und filmen dann mit ihrem Handy, wenn sie ein anderes Kind grundlos misshandeln. Schon öfter wurde sogar geschossen. Besonders schlecht haben es in den öffentlichen Schulen erfahrungsgemäß besonders begabte Kinder. Sie werden aus Neid oft besonders übel gedemütigt und misshandelt, ohne dass die Lehrer es merken und sie schützen. Z. B. berichtete die Mutter eines hochbegabten Jungen auf dem Kongress „Schulunterricht zu Hause“ in Nürnberg am 25. April 2004, der schon mit 3 Jahren mehrere Sprachen beherrschte, dass einmal der Kopf ihres Sohnes von einem neidischen älteren Schüler in die Kloschüssel gedrückt wurde, und ein anderes mal ihm die Hose herunter gezogen wurde. Danach verlor er jede Lust zum Lernen und wurde von der Lehrerin als verhaltensgestört eingestuft. Erst Jahre später teilte der Junge diese Misshandlungen mit, weil seine Ehre dadurch zutiefst gekränkt wurde.
Christlichen Eltern sind auch viele Fälle bekannt. Frau P. berichtete mir, dass ein Junge ihrer Glaubensgemeinschaft so schwer mit einem gefährlichen Gegenstand an den Kopf geschlagen wurde, dass er das Bewusstsein verlor und ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Herr G. sagte mir, daß ein anderes Kind den Kopf seines ältesten Sohnes mit voller Wucht auf das Pflaster geknallt hatte, so daß er eine Gehirnerschütterung hatte und blutete. Das war für ihn der Anlaß, ihn zuhause zu unterrichten. Solche Einflüsse und Misshandlungen dürfen keinem Kind zugemutet werden. Auch Kinder, die sich etwas anders kleiden und anders sind, sind besonderen besonders gefährdet.
Ein Beispiel seelischer Gewalttätigkeit erzählte mir Herr P.: Sein Sohn wurde durch einen Pornofilm, den sich alle Kinder in der Schule ansehen mußten, in der Grundschule, derart verstört, daß er darnach erklärte, er wolle lieber sterben, als wieder in die Schule gehen, kaum mehr lernte und fast nichts mehr sprach. Das war für ihn der Anlaß, ihn und die anderen Kinder aus der Staatsschule herauszunehmen.
Das Benehmen der Schulkinder ist inzwischen in Folge der antiautoritären 1968er Pädagogik auf ein so schlechtes Niveau gesunken, dass Schulminister sich veranlasst sahen, einen Benimmunterricht einzuführen. Aber nicht nur das: Auch ein „Konflikttraining“ wurde aus diesen Gründe eingeführt – an dem dann widersinnigerweise auch die sich ordentlich verhaltenden Kinder teilnehmen müssen.
Wenn der Staat die Unversehrtheit der Kinder nicht zu schützen vermag, dann darf er verantwortungsbewussten Eltern nicht verbieten, ihre besonders gefährdeten Kinder selbst zu schützen.

Geringer Lerneffekt der Schule wegen der dort fehlenden Disziplin und Ruhe.
Beweise:
a. Das haben die beiden PISA-Studien gezeigt: Über ein Fünftel der Realschulabgänger konnten nicht die einfachsten Rechenaufgaben von PISA I lösen. „Jährlich aber verlassen 400.00 Kinder unsere Schulen, die nicht richtig lesen und schreiben gelernt haben“ schrieb der Bildungsforscher Raimund Pousset in seinem Buch: „Schafft die Schulpflicht ab! Warum unser Schulsystem Bildung verhindert“, Frankfurt/M 2000, S. 33. Die Zahl der funktionellen Analphabeten in Deutschland wird auf 4 % geschätzt, nach jüngster Meldung sogar auf 4 Millionen – trotz rigoroser Schulpflicht. Jährlich 250.000 Sitzenbleiber (S. 34). 100.000 Staatsschüler pro Jahr erlangen trotz rigoroser Schulpflicht und flankierender Jugendhilfemaßnahmen keinen Schulabschluss! (S. 35) – trotz täglich 5 bis 6 Stunden Unterricht durch professionelle staatlich ausgebildete Lehrkräfte, angeblich hochqualifiziert im Vergleich mit den angeblich unqualifizierten Eltern.
b. Laut Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages sagten 49 % der befragten Betriebe, dass die Hauptschul- und Realschulabgänger nicht ausbildungsreif seien, und dass dies der Hauptgrund sei, warum sie keine Schulabgänger zur Ausbildung übernehmen wollen (laut Rundfunkmeldung vom 10.5.2005). Nicht ausbildungsreif sind sie nicht nur wegen mangelhafter Rechen-, Lese- und Schreibfähigkeit, sondern auch weil ihnen ein Mindestmaß an anständigem und zuverlässigem Verhalten fehlt.
c. Der Spiegel berichtete über eine Schweizer vergleichende Untersuchung. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die nur zuhause lernenden Kinder genau so viel gelernt hatten, wie die, die täglich 5 bis 6 Stunden zur Schule gingen („Lernen ohne Lehrer“ Spiegel 8.6.2005

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).
d. Auch die Tatsache, dass die BRD trotz besonders umfassender, bis zur Volljährigkeit dauernden Schulpflicht in der zweite Pisastudie besonders große Unterschiede hinsichtlich des sozialen Status des Elternhauses aufweist, mithin das deutsche Schulsystem gerade nicht die Chancengleichheit verwirklicht, die es angeblich durch die ausnahmslose Schulpflicht für alle erreichen will, zeigt, dass die Schule, insbesondere die Grund-, Haupt- und Realschule, keine beachtenswerten Lernerfolge zustande bringt, und dass die Qualität des Elternhauses – häufig durch Nachhilfeunterricht zuhause durch die Eltern oder durch fremde Lehrkräfte bei denen, die sich diesen Unterricht leisten können, den tatsächlich Lernerfolg bewirkt. Wenn also die Eltern noch dazu helfen müssen, dass die Kinder das lernen, was sie in der Schule lernen sollten, dann zeigt das, dass die Schule versagt. Eltern geben pro Woche schätzungsweise 20 Millionen Euro für Nachhilfeunterricht aus (vgl. Raimund Pousset, S. 23)
e. „Das Lehrerhasserbuch“ von Lotte Kühn, 2006. Sie machte als Mutter mit ihren vier Kindern u.a. folgende Erfahrungen: „Lehrer tun alles Mögliche in der Schule, nur nicht un-terrichten, geschweige denn lehren. Vor allem müssen sie ununterbrochen fördern, für ein positives Lernklima sorgen, Wohlbefinden herstellen, den Teamgeist im Lehrkörper hochhalten. ... Jemandem zu zeigen wie sich eine Sache verhält hat den Ruch des Autoritären und Inhumanen.“ (S. 106). „Lehrer haben sich so vom Leistungsgedanken auf breiter Front verabschiedet, in der Grundschule sowieso, ... Leistung steht unter Generalverdacht.“ (S. 164). Erging es nur ihren Kindern so? Keineswegs:
f. Pädagogikprofessor Wolfgang Brezinka führt in seinem Buch „Die Pädagogik der Neuen Linken“ 1983 den Nachweis, dass die Pädagogik, von den pädagogischen Hochschulen, den Beamten in der Schulbürokratie, den Schulbuchverlagen bis hin zu den Lehrerinnen und Lehrern, von den Linken der 1968er Bewegung unterwandert und beherrscht ist, und dass diese der „autoritären Leistungsgesellschaft“ den Kampf angesagt hat (S. 188) und den Hauptzweck ihrer Pädagogik in der „Emanzipation“ von allen Autoritäten und überlieferten Moralnormen sieht. Er schreibt auf Seite 56, dass die 68er Pädagogen auch dadurch die Jugend zur Untauglichkeit „erziehen“, vielmehr verziehen, dass sie systematisch die traditionellen christlichen Charaktertugenden als „bürgerliche“ Tugenden verspotteten und aus der Schulsprache verbannten, wie: Verantwortung, Vertrauen, Höflichkeit, Ehrfurcht, Dankbarkeit, Bescheidenheit, Fleiß, Treue, Gehorsam, Selbstdisziplin, Pflicht, Ordnung.
g. Der Soziologieprofessor Helmut Schoeck kommt in seinem Buch „Kinderverstörung – Die mißbrauchte Kindheit - Umschulung auf eine andere Republik“, Asendorf, 3.Aufage 1989 (Die 1. Auflage erschien unter dem Titel „Schülermanipulation“ Freiburg 1976), zu demselben Ergebnis. Siehe sein 6. Kapitel: „Lernziel: Arbeit ist ekelhaft“, S. 73ff. . Mit Zitaten aus Schulbüchern belegt er seine Behauptung.
h. Die Sendung im ARD-Fernsehen Panorama vom 5. Juli 2007: „Unterricht unmöglich“ brachte den deutlichsten Beweis für die Mangelhaftigkeit (entsprechend der Schulnote 4 oder 5) der Staatsschule.
Sie zeigt Videos von Schülern aufgenommen und auf der Internetplattform YouTube veröffentlicht aus fünf verschiedenen Schulen, in denen ein solches Chaos ist, dass kein Unterricht möglich ist. Sehen Sie sich dieses Video an:

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„Schüler schreien, telefonieren essen, laufen herum – eine Szene wie vom Pausenhof. Doch vorne steht ein Lehrer und hält Unterricht, so gut es eben geht. Alltag an vielen Schulen in Deutschland.

Das Problem beschränkt sich nicht mehr nur auf Haupt- oder Realschulen, auch an Gymnasien und sogar Grundschulen ist dieser Trend zu beobachten. Lernen spielt in vielen Klassenzimmern nur noch eine untergeordnete Rolle. Die meiste Zeit verbringen Lehrer mit dem Versuch, für Ordnung und Disziplin zu sorgen. Oft ohne Erfolg. Experten sehen darin eine größere Gefahr für unsere Schulen als in Gewalt-Videos oder Lehrer-Mobbing.

Das Chaos in den Stunden und die Hilflosigkeit vieler Lehrer ist mittlerweile für jeden im Internet anzuschauen. Viele Schüler nehmen ihre vermeintlichen Scherze per Video-Handy auf und stellen die Filme auf Video-Plattformen wie „YouTube“ oder „MyVideo“ zur Verfügung. Und stacheln sich damit gegenseitig an.“

Prof. Uwe Schaarschmidt, Leiter der Potsdamer Lehrerstudie, sagte in dieser Sendung: „Ich denke schon, dass diese Fälle, die wir da gesehen haben, symptomatisch sind für ein flächendeckendes Problem, das wir inzwischen haben. Also Störungen des Unterrichts, die letztendlich zur Konsequenz haben, dass Lehrerinnen und Lehrer ziemlich ohmmächtig dem Geschehen gegenüber stehen.“
i. Potsdamer Lehrerstudie
Nach der vom deutschen Beamtenbund und von der Lehrergewerkschaft unterstützten Potsdamer Lehrerstudie an über 16.000 Lehrerinnen und Lehrern unter der Leitung von Prof. Uwe Schaarschmidt, die der Presse am 12.12.2006 vorgestellt wurde (siehe den Text unter www.dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/3151_3629.php) sind 30 % der Lehrer gekennzeichnet durch „Resignation: reduziertes Engagement bei geringer Erholungs- und Widerstandsfähigkeit, Unzufriedenheit und Niedergeschlagenheit. ... In vielen, allerdings nicht in allen Fällen schlägt sich hier die Endphase einer Burnout-Entwicklung nieder.“ (Risikomuster B) Es sind vor allem solche Lehrer, die dem Unterricht häufig nicht gewachsen sind und dann die Kinder hilflos machen lassen, was sie gerade wollen, wie es den Videos zu sehen war.
Weitere 30 % der Lehrer waren gekennzeichnet „Selbstüberforderung: exzessive Verausgabung und verminderte Erholungsfähigkeit, Einschränkung der Belastbarkeit und Zufriedenheit.“ (Risikomuster A) „Ein Vergleich nach den Regionen innerhalb Deutschlands lässt erkennen, dass landesweit kritische Beanspruchungsverhältnisse vorliegen. Auch für die Schulformen können keine nennenswerten Unterschiede ausgemacht werden.
Sehr deutlich treten allerdings Abhängigkeiten vom Geschlecht hervor. Die Geschlechts-unterschiede fallen dabei immer zum Nachteil der Frauen aus. Für sie liegen durchgehend die höheren Anteile in den Risikomustern vor (sowohl in A als auch in B).“
Ein dritter Typ von Lehrern, schont sich und engagiert sich nur wenig, erbringt folglich auch keine gute Leistung („Muster S. Schonung: reduziertes Engagement, Ruhe und Gelassenheit sowie relative Zufriedenheit“). Er war repräsentiert durch 23 % der untersuchten Lehrer.
Nur 17 % sind mit ihrem Beruf und ihrer Leistung zufrieden (Muster G, gekennzeichnet durch: „Gesundheit: hohes, aber nicht überhöhtes Engagement, Belastbarkeit und Zufriedenheit“). Aber auch diese klagten über das Verhalten schwieriger Schüler und über große Klassen.
Zusammenfassung:
30 % Muster B nahe dem Burnout + 30 % Muster A übermäßig angestrengt und überfordert + 23 % Muster S Selbstschonung. Daraus folgt, dass 83 % der Lehrer mit reduzierter bis mangelhafter Leistung unterrichten! Nur ganze 17 Prozent sind dem erstgenannten »gesunden« Muster zuzurechnen." (siehe Die Zeit 14.12.2006).Wenn das kein schockierendes Ergebnis ist!
Die Chancen, dass ein Kind in der Staatsschule qualifizierten Unterricht erhält, der sie voran bringt, sind also sehr gering, was auch durch die schon erwähnte Schweizer Studie bestätigt wird.
In einem Nachrichtenmagazin wurde im März 2008 mitgeteilt, dass 90 % der Lehrer in den Vorruhestand gehen, obwohl sie dadurch eine erhebliche Kürzung ihrer Rente in Kauf nehmen müssen. Diese Mitteilung bestätigt, dass fast alle Lehrer entweder überfordert sind oder keine Lust an ihrer Arbeit haben. Überforderte und desinteressierte Lehrer können keinen guten Unterricht halten. Die Chancen, dass Kinder aus gutem Elternhause in der Staatsschule qualifizierten Unterricht erhalten, der sie voran bringt, sind gering. Viel größer ist die Chance, dass sie durch die lärmenden und schlecht ezogenen Klassenkameraden am Lernen gehindert werden und deren schlechtes Verhalten nachahmen – um auch „cool“ zu sein. Die Chancen, dass sie durch den individuellen Unterricht zuhause die notwendigen Kenntnisse erhalten, sind dagegen sehr gut. Deutsche Hausschuleltern waren immer bereit, ihre Kinder auf ihre Leistung hin prüfen zu lassen. Wo die Schule dazu bereit war, schnitten sie in der Regel weit über dem Durchschnitt ab.

j. die Untersuchungen von Prof. Reinhard Franzke. Ich zitiere aus seiner neuesten Abhandlung „Chaos-Pädagogik“ August 2007. Siehe www.didaktikreport.de:

„Bewegte Schule“, herausgegeben vom Niedersächsischen Kultusministerium:
(Auch in Bayern gibt es etwas entsprechendes)
In der „Schule der Zukunft“ – wie sie die Autoren sehen – sollen die Kinder unter anderem
• Eisenbahn spielen
• Erbsen zählen
• Zahlen wandern
• Steine balancieren
• Roller fahren

• „Rucksackspiele“
• Fußtheater und
• im Schnee spielen
• sich gegenseitig anrempeln
• Äpfel pflücken
• Rückenklopfmassagen und
• Ringkämpfe durchführen.

Außerdem sollen sie
• auf der Stelle gehen
• verschiedene Fortbewegungsarten ausprobieren
• mit dem Po wackeln
• wie Enten watscheln
• auf einem Bein stehen

• auf und ab wippen
• die „Venen aufpumpen“
• den Hampelmann machen
• Tiere darstellen
• mit Klötzen hohe Türme bauen (Vorsicht: Hier könnten höchst verwerfliche Konkur-renzgedanken aufkommen, nach dem Motto: Wer baut den höchsten Turm?)

• die Hände und Körper ver- und entknoten (damit sich Jungen und Mädchen körperlich möglichst nahe kommen)
• Maschinen simulieren
• auf dem Rückens telegrafieren
• Gardinen umher werfen (!)
• Pappnasen und Pappmasken tragen

• zu Geistersäulen erstarren
• in Spiegelfliesen gucken
• im Klassenraum verstreute Schuhe zusammensuchen
• unter der Bettdecke Geräusche machen
• mit Softbällen werfen

• Zeitungen mit den Füßen zusammenrollen
• „tarab, tarab, tarab“ murmeln
• mit Heulrohren spielen
• Bohnensäckchen auf dem Kopf balancieren
• Bierdeckel mit verschiedenen Körperteilen transportieren

• sich vorstellen, ein Luftballon zu sein
• Denkmale formen
• die Mitspieler spiegeln
• die Rücken der Mitschüler mit Bällen massieren
• „Sauerstoffsafaris“ durch den Körper machen

• mit Kronkorken, Joghurtbechern, Blumentöpfen und Eierschneidern spielen
• auf dem gereinigten (nicht neuen!) Kamm blasen.

Kurz, die Kinder sollen „Zirkus machen“ (Zitat).

Liebe Leser, bitte versuchen sie, sich diese Übungen einmal genau vorzustellen. Welches Chaos wird mit diesen Programmen in den Schulen und im Unterricht erzeugt. Mit diesen Übungen werden die Kinder nicht zur Ruhe gebracht, sondern wild und verwirrt gemacht. Vergleichen Sie diese Praktiken mit dem Unterricht und dem Verhalten der Kinder in Kenia (vgl. www.didaktikreport.de unter Unterricht in Kenia).“


2. Anhang
Interview mit Dr. Brian Ray, der eine vergleichende Studie über die Erfolge von Homeschoolern durchgeführt hat

idea-Pressedienst Nr. 106 vom 22.06.2005
Ein verbotenes Erfolgsmodell: Ein US-Experte erklärt, warum immer mehr Amerikaner ihre Kinder zu Hause unterrichten
In den USA werden rund zwei Millionen Kinder zu Hause unterrichtet. In Deutschland ist das verboten. Tun Eltern es trotzdem (zwischen 2.000 und 3.000 Kinder sollen eine „Hausschule“ besuchen), müssen sie wie jüngst in Paderborn sogar mit Haftstrafen rechnen. Denn ein Gesetz aus nationalsozialistischer Zeit hat die allgemeine Schulpflicht 1938 in einen Schulzwang verwandelt. Der weltweit führende Experte zum Thema häuslicher Unterricht ist der US-Amerikaner Dr. Brian Ray, Direktor des Nationalen Hausschulforschungsinstituts in Salem (Oregon). Im Gespräch mit Marcus Mockler erläutert er, warum diese alternative Bildungsform in Amerika so viel Erfolg hat.
idea: Herr Dr. Ray, warum ist Hausunterricht in den USA so beliebt?
Ray: Aus sehr unterschiedlichen Gründen. Der Einstieg ist für die meisten Eltern Unzufriedenheit mit dem, was an öffentlichen Schulen passiert. Sie wollen beispielsweise nicht länger zusehen, wie ihr Kind dort von anderen geschlagen wird – und keiner greift ein. Sie wollen nicht, daß ihr Kind einem Lehrer ausgesetzt bleibt, der pädagogisch völlig überfordert ist und dem Kind schadet. Zehn Prozent der Schüler von öffentlichen Schulen in den USA geben an, von einem Lehrer schon einmal sexuell mißbraucht oder sexuell belästigt worden zu sein. Dazu kommt der Druck in einer Schulclique, Alkohol, Drogen oder Sex auszuprobieren. Aus dem allen wollen die Eltern ihre Kinder rausholen.
Familien genießen gemeinsame Zeit
idea: Ist das nicht ein wahnsinniger Streß für Mütter und Väter, in den eigenen vier Wänden die Schule zu ersetzen?
Ray: Interessanterweise tritt nach ein paar Monaten der Effekt ein, daß es Eltern wie auch das Kind genießen, mehr Zeit miteinander zu verbringen, sich besser kennenzulernen, füreinander da zu sein. Dann melden die Eltern bald ihre anderen Kinder von der Schule ab, unterrichten alle zu Hause und merken, daß das auch der Geschwisterbeziehung spürbar gut tut.
idea: Gibt es nicht auch häufig Hausunterricht aus ideologischen Gründen – weil man mit religiöser, ethischer und politischer Ausrichtung der Schule nicht einverstanden ist?
Ray: Richtig ist: Immer mehr Eltern sehen es als ihre Aufgabe an, die Kinder selbst zu erziehen und ihnen dabei die Werte zu vermitteln, die sie selbst für wichtig halten. Darunter sind viele Christen – aber auch Atheisten, Mormonen, Muslime und Juden tun das. Sie fragen sich: Warum lassen wir unsere Kinder jeden Tag mehrere Stunden durch andere Menschen prägen, die vielleicht ein ganz anderes Weltbild und Wertesystem haben? Warum prägen wir sie nicht selbst?
Hausschüler leben nicht isoliert
idea: Wie viele Eltern von Hausschülern sind entschiedene Christen?
Ray: Rund 70 Prozent der Eltern würden sich vermutlich so einstufen. Christen sind hier eindeutig überproportional stark vertreten.
idea: Manche Christen in Europa lehnen Hausunterricht nicht zuletzt deshalb ab, weil sie sagen: Wir sollen als Christen Salz und Licht in dieser Welt sein – und unsere Kinder sollen an der Schule Zeugen für Jesus Christus sein. Schaden wir dem christlichen Zeugnis nicht, wenn wir die Kinder von der Schule abziehen?
Ray: Zuerst muß man sagen: Hausschüler gehen zwar nicht mehr in die öffentliche Schule, aber sie haben selbstverständlich weiterhin vielfältig Kontakt auch zu anderen Kindern – etwa im Sportverein oder in einem Chor oder im Verbund mit anderen Hausschülern, unter denen ja keineswegs alle Christen sind. Deshalb ist auch die Sorge, daß durch Hausunterricht Parallelgesellschaften entstünden, durch die Erfahrung nicht gedeckt. Unsere Zahlen belegen: Hausschüler sind später stärker ehrenamtlich engagiert als andere Schüler, sie beteiligen sich häufiger an Wahlen, schreiben mehr Leserbriefe, werden seltener kriminell usw.
Wie Kinder „missioniert“ werden
idea: Aber als kleine Missionare an den Schulen fallen Hausschüler aus ...
Ray: Das stimmt. Jesus hat die Last der Mission auch nicht zuerst Grundschülern, sondern Erwachsenen auferlegt. Außerdem werden die missionarischen Chancen, die Kinder haben, doch sehr überschätzt. Wenn ich bedenke, wie viele erwachsene Christen in Führungspositionen kaum die Chance nutzen, zu Mitarbeitern und Kunden über Jesus Christus zu sprechen – was muten wir da unseren Kindern zu, die in ihren Schulklassen die großen Missionare sein sollen? Es läuft laut Untersuchungen leider genau umgekehrt: Schüler aus christlichem Elternhaus verhalten sich statistisch kaum anders als andere Schüler, wenn wir das an Themen wie Alkohol- und Drogenmißbrauch oder vorehelichem Geschlechtsverkehr festmachen. Die Welt missioniert unsere Kinder offenbar effektiver, als unsere Kinder die Welt missionieren können.
idea: Wie schneiden Hausschüler im Vergleich zu anderen Schülern ab?
Ray: Ihre Ergebnisse sind im Durchschnitt 15 bis 30 Prozent besser als die von Kindern und Jugendlichen, die eine öffentliche oder private Schule besuchen.
Erfolgsgeheimnis: Individueller Unterricht
idea: Wie erklären Sie sich das?
Ray: Das ist ganz einfach. Ab und zu veranstalte ich Fortbildungen für Lehrer. Dort stelle ich immer mal wieder folgende Fragen: Was hielten Sie davon, Klassen mit nur drei oder vier Schülern zu haben? Was hielten Sie davon, auf die Lerngeschwindigkeit jedes einzelnen Kindes Rücksicht nehmen zu können? Wie wäre es, ein Kind in seinem stärksten Fach wie einen Gymnasiasten, in seinem schwächsten wie einen Hauptschüler zu behandeln? Wie wäre es, erst dann zur nächsten Lerneinheit überzugehen, wenn die aktuelle Einheit auch wirklich verstanden wurde? Und immer kommt dieselbe Antwort der Lehrer: Das wäre absolut wünschenswert. Und sehen Sie: Genau das leistet der Unterricht zu Hause.
idea: Wie kann das Hausunterricht leisten, wo doch die meisten Eltern keine pädagogische Ausbildung haben?
Ray: Die Untersuchungsergebnisse zeigen, daß pädagogische Ausbildung nicht das entscheidende Kriterium ist. Motivierte Eltern können hier offenbar mehr erreichen als Pädagogen, die sich gegen die Größe der Klassen und andere Probleme des Schulsystems nicht wehren können.
idea: Liegt das gute Abschneiden der Hausschüler vielleicht daran, daß ihre Eltern überragend gebildet und finanziell wohlsituiert sind?
Ray: Das dürfte nur zu einem geringen Teil eine Rolle spielen. Unsere Ergebnisse zeigen, daß bislang Eltern, die zu Hause unterrichten, etwas überproportional weißer Hautfarbe sind und im Durchschnitt einen etwas höheren Schulabschluß haben. Finanziell sind sie aber absolut durchschnittlich.
Chance für Unterprivilegierte
idea: Hausschule spielt sich also nicht nur in elitären Familien ab?
Ray: Nein, der Trend geht in die Gegenrichtung: Immer mehr Schwarze und Einwanderer aus Mittelamerika entscheiden sich für den Hausunterricht. Beachten Sie dabei folgende Auswirkung: In öffentlichen Schulen bestimmt der soziale Status der Eltern stark das Abschneiden ihrer Kinder. Das finden Sie ja auch in Deutschland. Bei Kindern, die zu Hause unterrichtet werden, hängt die Leistung in viel geringerem Maße vom sozialen Status der Eltern ab. Im Klartext: Ein Kind aus einer einkommensschwachen schwarzen Familie erreicht mit hoher Wahrscheinlichkeit einen besseren Schulabschluß, wenn es zu Hause unterrichtet wird, als wenn es eine öffentliche Schule besucht.
idea: Für die Vermittlung des Grundschulwissens würden sich die meisten Eltern fit genug fühlen. Aber sind viele nicht mit den Lehrplänen von Geschichte in der 9. Klasse oder Physik in der 11. Klasse völlig überfordert, weil sie selbst kaum etwas davon wissen oder alles vergessen haben?
Ray: Das ist natürlich ein Problem. Deshalb ist der Begriff Hausschule gerade bei älteren Kindern auch irreführend. Denn tatsächlich bilden sich überall in den USA neue Verbünde. Da kommen in der Nachbarschaft einmal in der Woche die Kinder zusammen, um sich von einer Biologie-Expertin unterrichten zu lassen, ein andermal treffen sie sich für physikalische Experimente. Der Unterricht findet also nicht ausschließlich zu Hause statt, es entwickeln sich neue Formen von Kooperationen. Das eigene Heim ist die Basis, aber für bestimmte Fächer und bestimmte Leistungsniveaus nutzt man den Verbund, sucht sich ehrenamtliche oder professionelle Lehrer für mehrere Kinder. Das funktioniert – aber dabei können die Eltern weiterhin frei entscheiden, von wem sie wie lange ihre Kinder unterrichten lassen.
Erfolg schafft guten Ruf
idea: Hatte Hausunterricht in den USA immer einen guten Ruf?
Ray: Überhaupt nicht. Vor mehr als 20 Jahren gab es noch US-Staaten, die das ausdrücklich verboten und Eltern inhaftierten – ähnlich, wie das momentan in Deutschland geschieht. Aber inzwischen ist die Schule zu Hause sehr anerkannt, weil sie auch hervorragende Schüler hervorgebracht hat.
idea: Wir danken für das Gespräch.
(22.06.05/16:03)




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Rolf

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Martin F. Kurkowski Fürth 90763, 19.12.2005

An IDEA-Spektrum
Leserbrief zum Artikel: „Kontroverse um Schulverweigerer: Vater in Haft“ in Nr.
48/2005, S. 12 und frühere Berichte zum Streit um die Schulpflicht

das kursiv Geschriebene wurde von der Redaktion weggekürzt bei der Veröffentlichung

Zur Freimaurerdiskussion ist noch anzumerken, dass die Frei-maurer durch ihre geheimen Agenten die staatlichen Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien bestimmen, um alle Kinder in ihrem Sinne zu erziehen. Ein Autor der amerikanischen Zeitschrift „The Humanist“ hat es einmal offen ausgesprochen : „Der Kampf um die Zukunft der Menschheit muss in den Klassenzimmern der staatlichen Schulen ausgefochten und gewonnen werden, durch Lehrer, die korrekt ihre Rolle als Bekehrungsagenten (proselytizers) eines neuen Glaubens wahrnehmen: einer Religion der Humanität (humanity). . . . Das Klassenzimmer muss und wird eine Arena des Konflikts zwischen dem Alten und dem Neuen – dem faulenden Leichnam (the rotting corpse) der Christenheit . . . und dem neuen Glauben der Humanität.“ (Ausgabe Jan./Feb. 1983, S. 26, Übersetzung von mir)
Evolutionslehre, „Sexualerziehung“, Untergrabung der Autorität der Eltern, Kirche und Bibel, neuerdings auch bejahende Darstellung des Hexentums und esoterisch-magische Übungen (z. B. Phantasiereisen) sind die Mittel, um die Kinder zum Materialismus und Atheismus, zur natürlichen und widernatürlichen Unzucht (Homosex), zur Beseitigung von Ehe und Familie und zum New-Age-Glauben und damit zum Abfall vom christlichen Glauben zu erziehen. Deswegen verfolgt der Staat alle Schulverweigerer so grimmig bis hin zur Beschlagnahmung der Kinder per „Sorgerechtsentzug.“
Seit den 70er Jahren betrachtet er die Kinder als Staatseigentum (siehe Zweiter Familienbericht von 1975). Er respektiert hierbei nicht einmal das im Grundgesetz und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht der Eltern ihre Kinder gemäß ihren religiösen und moralischen Überzeugungen zu erziehen, ja er respektiert nicht einmal die geltenden Schulrechtsvorschriften. So geschehen im Hausfriedensbruchprozess gegen die sechs mutigen Salzkottener Mütter, die ihre schwer verstörten und weinenden Buben und Mädchen vor weiteren Sexunterrichtsstunden bewahrt haben: Die Lehrerin Liane Klinge räumte im Prozess am 9. Nov. in Paderborn ein (ich war anwesend), dass sie die „Sexualerziehung“ nicht wie vom Bundesverfas-sungsgericht vorgeschrieben rechtzeitig angekündigt und die Eltern nicht ausführlich über Ziele, Inhalte und Methoden derselben informiert hat. Auch zur Rücksichtnahme auf die religiösen Einstellung der Eltern und auf die individuelle Entwicklung der Kinder wäre sie gemäß BVerfG-Urteil verpflichtet gewesen. Statt dessen konfrontierte sie die Viertklässler im Comicstil mit allen Details über weibliche und männliche Anatomie sowie über „Zeugung, Schwangerschaft und Geburt“ in Wort und Bild. Ein Junge klagte: „Was soll ich nur mit den Eierstöcken anfangen. Ich werde sie nicht mehr los.“ Christen, schützt Eure Kinder! Nicht dem Staat, sondern Euch hat sie Gott anvertraut.
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