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Katholisches Gymnasium will Schülerin rauswerfen


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Kirchenaustritt





Katholisches Gymnasium will Schülerin rauswerfen




Hinfort mit der Ungläubigen! Weil sie der Kirche den Rücken kehrte, soll eine schwäbische Zehntklässlerin von ihrer Schule fliegen. Der Kirchenaustritt verletze den Schulvertrag, sagt der Direktor des katholischen Gymnasiums.

Mit Verträgen ist es so eine Sache: Wenn Eltern ihn für ihre Kinder abschließen, können sie für die Einhaltung nur eingeschränkt garantieren. Auch mit dem Glauben ist es so eine Sache: Eltern können ihre Kinder taufen lassen; ob sie in der Kirche bleiben, weiß niemand. Ganz schwierig wird es, wenn Eltern einen Vertrag über den Glauben ihres Kindes abschließen.


Zu besichtigen ist das in der schwäbischen Kleinstadt Illertissen. Das katholische Gymnasium im Ort, das "Kolleg der Schulbrüder", betrieben vom Schulwerk der Diözese Augsburg, will seinen "Schülern Anregungen zur Orientierung an christlichen Glaubens- und Wertvorstellungen geben", wie es in der Selbstdarstellung heißt. Bei Anregungen bleibt es an der katholischen Privatschule allerdings nicht. Der Schulvertrag, den die Eltern mit dem Schulträger abschließen, enthält folgende Regelung: Wer aus der Kirche austritt oder den Religionsunterricht verlässt, der kann der Schule verwiesen werden.

Genau diese Regelung soll nun angewendet werden.

Eine 17-jährige Zehntklässlerin soll von der Schule fliegen, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Ein Kirchenaustritt verletze den Schulvertrag, sagte Schulleiter Manfred Schöpplein. Daher habe er dem Schulträger in Augsburg den Vorgang zur Entscheidung vorgelegt. Das Gymnasium unter kirchlicher Trägerschaft, das das Mädchen besucht, ist das einzige in der schwäbischen Kleinstadt.

Streit im Ort: Darf die ungläubige Schülerin verbannt werden?

Dass die Schülerin ab dem nächsten Schuljahr vom Unterricht ausgeschlossen werden kann, sorgt in der Stadt für erheblichen Diskussionsstoff. Stadtratsmitglied Edeltraud Baur, selbst Katholikin, findet das Verhalten der Schule intolerant. Ihrer Meinung nach verstößt die Sanktion gegen das Recht auf religiöse Selbstbestimmung.

Die Elternbeiratsvorsitzende Birgit Maile, die selbst drei Kinder an der Schule hat, äußerte hingegen vorsichtiges Verständnis für die Schule. Schließlich schlössen die Eltern einen Schulvertrag mit einer kirchlichen Schule ab, der vorsehe, dass die Schüler im Falle eines Kirchenaustritts von der Schule verwiesen werden könnten. Deswegen sei ein Verweis rechtlich wahrscheinlich in Ordnung. Gleichwohl hoffe sie, dass die Kann-Bestimmung keine Anwendung finde und eine gütliche Einigung gefunden werde. Letztlich könnten die Eltern nicht für die Einhaltung des Vertrages garantieren, so Maile, niemand wisse, ob die Kinder aus der Kirche austreten, wenn sie alt genug sind. "Der Schulvertrag müsste überholt werden", sagte sie SPIEGEL ONLINE.

Beim bayerischen Kultusministerium möchte man sich zu dem Einzelfall nicht äußern. Es sei richtig, dass das Gymnasium in Illertissen jährlich Staatszuschüsse bekomme, beziffert werden könnten die auf die Schnelle aber nicht, sagte eine Sprecherin. Die Gründe für mögliche Schulausschlüsse seien im Schulvertrag geregelt. Dafür sei das Ministerium nicht zuständig.

Der Direktor des Schulwerks der Diözese Augsburg, Ulrich Haaf, sagte, über den Fall werde voraussichtlich innerhalb der nächsten vier Wochen entschieden. Das berichtet der Radiosender Antenne Bayern. Es finde in jedem Fall eine Einzelfallprüfung statt. Die Mutter des Mädchens, die angekündigt hatte, sich an das Schulwerk zu wenden, habe dies bislang nicht getan. Erst wenn die Prüfung erfolgt sei, könne verbindlich mitgeteilt werden, ob der Schulvertrag zum Ende des laufenden Schuljahres gekündigt wird.

otr/ddp
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Schulverweis wegen Kirchenaustritt





Die Vertrauensfrage





Weil sie aus der Kirche austrat, droht einer Zehntklässlerin der Schulverweis von einem katholischen Gymnasium. Der Schulträger stellt das Vertrauensverhältnis infrage.

Von FOCUS-SCHULE-Redakteurin Andrea Hennis


Das „Kolleg der Schulbrüder“ im bayerischen Illertissen bei Neu-Ulm ist ein kirchliches Gymnasium. Träger der Privatschule ist das Schulwerk der Diözese Augsburg. Christliche Schüler sind laut Schulvertrag zur Teilnahme am Religionsunterricht verpflichtet – andernfalls kann es zum Schulverweis kommen. Diese Klausel unterschreiben Eltern, die ihre Kinder an der Schule anmelden.

Aber aus Fünftklässlern werden im Laufe der Schulzeit Jugendliche, die klare Haltungen einnehmen und kritische Fragen stellen. Zurzeit stellen sie sich unter Umständen die Frage, ob sie einer Kirche angehören wollen, die durch Missbrauchsfälle und Vertuschungen ihr Vertrauen verloren hat. Die „Augsburger Allgemeine Zeitung“ meldete, in jüngster Zeit hätten mehrere Schüler des Illertissener Gymnasiums über einen Kirchenaustritt nachgedacht, seien dann aber wieder davon abgerückt.


Die Auslegung der Unterschrift

Eine Zehntklässlerin machte ernst. Ihre Mutter informierte die Schule über den Kirchenaustritt und bat, ihre Tochter ab dem kommenden Schuljahr am Ethikunterricht teilnehmen zu lassen. Darin sah die Schule eine Verletzung des Schulvertrags. Der Schulträger wird nun gemeinsam mit der Schulleitung beschließen, ob das Mädchen nach Abschluss dieses Schuljahres das Kolleg verlassen muss. „Für uns ist entscheidend, ob eine gedeihliche Fortführung des Schulbesuchs möglich ist“, erklärte Friedrich Haas von der Diözese Augsburg im Gespräch mit FOCUS-SCHULE. Zu großer Widerstand gegen die Kirche sei keine gute Voraussetzung.

Das Kuriose an der Situation: Weil das „Kolleg der Schulbrüder“ das einzige Gymnasium in Illertissen ist, werden dort auch Muslime aufgenommen oder Kinder, die keiner Religionsgemeinschaft angehören. Die nicht christlichen Schüler können zwischen Religions- und Ethikunterricht wählen, christliche Schüler dürfen das nicht. Den Schulvertrag schließen beide ab. Aber es sei eben ein Unterschied, ob man von vornherein nicht dazugehöre oder sich bewusst abwende, erläutert Haas.


„Nicht einfach eine Formalie“

38 Schulen betreibt das Schulwerk der Diözese Augsburg, alle mit mehr oder weniger identischen Schulverträgen. Viele Gründe können zum Schulverweis führen, darunter Disziplinverstöße, Drogenmissbrauch oder eben der Kirchenaustritt. „Ich könnte ständig Schulverträge kündigen, weil Schüler ihren Pflichten nicht nachkommen“, sagt Haas. Dies sei aber kein Automatismus. Das Vorgehen werde immer im Einzelfall geprüft.

Im vorliegenden Einzelfall sind die Voraussetzungen für eine gütliche Einigung eher ungünstig. Der Schulleiter habe die Mutter darüber informiert, dass der Kirchenaustritt ihrer Tochter „nicht einfach eine Formalie ist“, berichtet Haas. Die Mutter habe angekündigt, sich an den Träger zu wenden. Stattdessen habe sie die Presse kontaktiert. „Wir haben vorgegebene Wege, die man hätte gehen können. Die Mutter hat einen anderen Weg beschritten. Sie hat mit der Zeitung geredet, nicht mit uns“, kritisiert Haas. Das Vertrauen ist beschädigt.


Präzedenzfall

Jede Einzelfallentscheidung sei ein Abwägen zwischen den eigenen Grundsätzen und den Interessen des Schülers, erklärt Haas, die „im Zweifel für den Schüler“ gefällt werde. Andererseits will man Abtrünnigen keinen Freibrief erteilen. Es gebe Eltern, die Wert darauf legten, ja sogar erwarteten, dass der Schulträger „eine klare Linie hat“, und hofften, dass die Schule „die Kinder bei der Stange hält“, sagt Haas.

Es ist alles andere als ein Einzelfall, der nun vor den Augen der Öffentlichkeit entschieden werden muss.
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