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Sexueller Mißbrauch oder „heilige Handlung im Auftrag der Gö


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Rolf

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15.04.10





Sexueller Mißbrauch oder „heilige Handlung im Auftrag der Göttin"?




Bezahlte Dienste im Diakonischen Werk der EKD: "Ich masturbiere ihn, bis er einen Samenerguß hat"

(MEDRUM) Bezahlte Sexualdienstleistungen des Diakonischen Werkes der EKD in Behinderteneinrichtungen sind in die Kritik geraten. In der Zeitschrift „Orientierung" des Bundesverbandes ev. Behindertenhilfe (BeB) wurde 2009 über sexuelle Dienstleistungen in der Diakonie der Evangelischen Kirche berichtet. Dazu gehören als "Sexualassistenz" bezeichnete Handlungen, die von "erotischer Massage" bis zum "Oral- und Geschlechtsverkehr" reichen. Daran haben Mitarbeiter der Diakonie in einem Offenen Brief an den Präses der Evangelischen Kirche in Deutschland kürzlich Kritik geübt.

In Ihrem Brief vom 24. März 2010 kritisieren die Diakoniemitarbeiter unter anderem, daß Prostitution mit einer "heiligen Handlung im Auftrag der Göttin" verglichen wird und fordern den Präses der EKD auf, einer Propagierung der Prostitution bei der Betreuung Behinderter Einhalt zu gebieten. Der Brief wird von MEDRUM dokumentiert.



OFFENER BRIEF

24.03.2010

Diakoniemitarbeiter aus Berlin


an

Präses Nikolaus Schneider, Vorsitzender des Rates der EKD




Sehr geehrter Herr Präses Nikolaus Schneider,


angesichts zunehmender Sexualisierung und Brutalisierung im Lande wundert sich niemand, wenn in Schmutzblättern Prostitution geradezu heilig gesprochen wird. Wir evangelische Christen sind jedoch sprachlos, dies in der diakonischen Zeitschrift „Orientierung" lesen zu müssen:


Prostitution- „heilige Handlung im Auftrag der Göttin"

Die „Orientierung" ist Verbandsorgan des Bundesverbandes ev. Behindertenhilfe BeB. Was jüngst (2/09) in dieser Zeitschrift erschien, die in tausenden Büros der Diakonie ausliegt, ist beispiellos! Unter der Überschrift „Sexualassistenz für Menschen mit einer Beeinträchtigung" heißt es unter Hinweis auf frühere „matriarchale Hochkulturen, in denen die Göttin verehrt wurde", die Prostitution sei eine „heilige Handlung, um Menschen mit dem Göttlichen in sich in Verbindung zu bringen". Sie wird sogar gerühmt: „Der Beruf der sexuellen Dienstleisterin hat eine lange und ehrenwerte Tradition" (S. 28).

Sexualassistenz: „Fortbildungen" in diakonischen Einrichtungen

Statt solche Aussagen als unvereinbar mit evangelischer Sexualethik zurückzuweisen, hat der Präsident des Diakonischen Werks, Pfr. Klaus-Dieter Kottnik, sie als „sehr differenziert" gelobt und erklärt, dass die evangelische Behindertenhilfe zahlreiche „Fortbildungen zum Themenfeld Sexualität und Sexualpädagogik" anbietet, wobei auch „Sexualassistenz thematisiert" wird. Sexualassistenz wird im Verbandsorgan des BeB definiert als „bezahlte sexuelle Dienstleistung", die von „erotischer Massage bis zu Oral- und Geschlechtsverkehr" reiche (S. 27). Die Kampagne des BeB hat mittlerweile eine so große Breitenwirkung bekommen, dass Mitarbeiter der Diakonie unter Druck gesetzt werden, ihren Betreuten den "Nutzen" von Prostitution zu erklären.

Prostitution wird „christlicher" Beruf

Recherchen zeigen, dass seit 2003 eine sich bis heute steigernde Kampagne in der „Orientierung" geführt wird, um sexuelle Dienstleistungen in der Betreuung Behinderter salonfähig zu machen. Prostituierte und Sexualpädagogen kommen zu Wort, die über derartige Praktiken empfehlend berichten. Betreuern wird implizit geraten, vor Behinderten sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen (Ziel: "Imitationslernen") oder „Hand anzulegen", also Behinderte zu masturbieren (Nr. 2/03). Es wird berichtet über sexuelle Handlungen an schwerstbehinderten Menschen, die wegen Hirnschädigung kein Sprachvermögen haben und diese weder fordern noch ablehnen können. Als Rechtfertigung dient die „Intuition" der Prostituierten: „Er guckt und hört und scheint manchmal zu reagieren, manchmal auch nicht. Er kann nicht reden. Als ich die Decke wegnehmen will, tritt er nach mir. Ich frage ihn immer wieder, ob es in Ordnung ist und muss mich auf meine Intuition verlassen, weil er ja nichts sagen kann... Ich masturbiere ihn, bis er einen Samenerguss hat." (S. 29)

Die Strafbarkeit dieses Handelns (StGB 174 und 179) wird von den Autoren abgetan: „Die Juristen bestätigen uns, dass man mit sexueller Assistenz allenfalls gegen den Buchstaben, nicht aber gegen den Geist des Gesetzes verstößt". (S. 27)

Wir bitten Sie, Präses Schneider, der Propagierung der Prostitution bei der Betreuung Behinderter Einhalt zu gebieten. In den Richtlinien des Diakonischen Werks heißt es: „Die dem Diakonischen Werk angeschlossenen Einrichtungen sind verpflichtet, das Evangelium Jesu Christi in Wort und Tat zu bezeugen. Der diakonische Dienst ist Wesens- und Lebensäußerung der ev. Kirche."

Die Vermarktung der Schöpfergabe der Sexualität durch die Prostitution, ihre Loslösung aus der Ehe und ihre Reduzierung auf das Lustempfinden entwürdigt den Menschen. Demgegenüber verleiht das Evangelium Jesu Christi jedem Menschen eine unverlierbare Würde, indem es ihm seine Berufung zum Ebenbild Gottes zuspricht. In der Kraft dieser Berufung kann der Mensch die Sexualität in der Ehe verantwortlich einsetzen und auch ohne Ehe und praktizierte Sexualität ein erfülltes Leben haben. Die evangelische Diakonie sollte ihm dabei helfen.

Die Veröffentlichung des Offenen Briefes wird unterstützt vom Gemeindehilfsbund und der "Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern" (KSBB).
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