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Resolution: WEISSER RING fordert Entschädigung für Stalking-


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#1
keine Hoffung mehr

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Bekanntlcih gibt es seit eineigen Monaten das Stalkingsgesetz.
WEnn aber Täter oder zB. religiöse Gruppen Menschen krnak gemacht haben, gibt es keine Entschädigungsleistungen.



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Resolution: WEISSER RING fordert Entschädigung für Stalking-Opfer

Der WEISSE RING veranstaltete am 16. und 17. November 2009 in Mainz eine Fachtagung, um mit Experten aktuelle und bedeutsame Fragen für Kriminalitätsopfer zu diskutieren. Das 20. Opferforum stand unter dem Motto „Stalking – Wissenschaft, Opferhilfe und Gesetzgebung zum Wohle der Opfer“. Dabei gelang es der Opferschutz-Vereinigung Deutschlands führende Fachleute aus Politik, Justiz, Polizei, Verwaltung, Medizin, Psychologie und Wissenschaft zusammenzuführen. In einer Resolution fordern die Teilnehmer Stalking einem tätlichen Angriff gleichzustellen, um Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz zu ermöglichen.



Noch vor zehn Jahren war Stalking in Deutschland ein weitgehend unbekannter Begriff. Wenn er auftauchte, dann in Verbindung mit Prominenten, die im „Liebeswahn“ verfolgt wurden. Der WEISSE RING hatte seine jährliche Experten-Tagung bewusst fachübergreifend angelegt: Sozialrechtliche Folgen für die Opfer von Stalking wurden ebenso thematisiert wie die Frage nach der Wirksamkeit der gesetzgeberischen Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Praxis. Aus dem psychosozialen Bereich wurden Modelle zur Betreuung von Stalkingopfern sowie Möglichkeiten zur Vermeidung der Eskalation von Gewalt in Stalkingprozessen vorgestellt und diskutiert. Neben der Bestandsaufnahme des bisher Erreichten widmete sich das 20. Opferforum vor allem dem Ausblick, wie Opfern von Stalking fachübergreifend noch wirksamer geholfen werden kann.



In einer Resolution forderten die rund 110 Teilnehmer aus den verschiedenen Fachgebieten vereint den Gesetzgeber auf, den Straftatbestand des Stalkings einem tätlichen Angriff gleichzustellen. Damit könnten die in ihrer Lebensführung beeinträchtigen Opfer Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz beantragen. Besondere Defizite sehen die Experten, wenn Kinder in das Stalkinggeschehen einbezogen sind. Der Grundsatz „Kindeswohl geht vor Elternrecht“, den besonders Prof. Dr. Günther Deegner, Vorsitzender des Fachbeirates Medizin / Psychologie im WEISSEN RING, und der Bundesvorsitzende der Opferhilfs-Organisation, Prof. Dr. Reinhard Böttcher, als zentralen Punkt des 20. Opferforums betonten, werde häufig in der familienrechtlichen Praxis nicht ausreichend berücksichtigt. Die möglichen psychotraumatischen Folgen für das Kind seien nicht bedacht, wenn dem Stalker ein umfängliches Umgangsrecht zugestanden werde und er das Kind so in der Trennung instrumentalisieren könne.



Der WEISSE RING unterstützt seit 2001 mehrere Forschungsprojekte, u. a. der Technischen Universität Darmstadt und des Zentralinstitutes für Seelische Gesundheit Mannheim. Ziel ist es wissenschaftliche Erkenntnisse sowohl für die weitere gesetzliche Ausgestaltung des Phänomens Stalking, als auch für Präventionsmodelle und praktische Hilfsangebote für Stalking-Opfer nutzbar zu machen.



Anliegen des WEISSEN RINGS sei es insbesondere, so Bundesvorsitzender Böttcher, die Öffentlichkeit für die besonders belastende Opfersituation zu sensibiliseren. Stalking-Opfer müssen wissen, dass sie insgesamt ernst genommen werden und Ihnen vielfältige Angebote zur Bewältigung der vor allen psychischen Tatfolgen zur Verfügung stehen. Im Aus- und Weiterbildungs-Programm des WEISSEN RINGS für seine bundesweit mehr als 3.000 Helferinnen und Helfer ist das Thema fest verankert
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