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Schweden: Ins Gefängnis, spricht man von Sünde?


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#1
Rolf

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Ins Gefängnis, spricht man von Sünde?



Ein Gesetz zur Homosexualität schränkt die Meinungs- und Religionsfreiheit ein
Müssen Christen in Schweden künftig ins Gefängnis, wenn sie sich unter Berufung auf biblische Aussagen öffentlich gegen praktizierte Homosexualität aussprechen? Das befürchten Kritiker eines am 15. Mai mit großer Mehrheit im schwedischen Parlament verabschiedeten Gesetzes. Danach kann die Bedrohung und Mißachtung von Homosexuellen als Gruppe mit bis zu vier Jahren Haft bestraft werden. Als Mißachtung gelten danach nicht nur Verleumdungen und Schmähungen, sondern auch "kränkende Beurteilungen" einer "sexuellen Veranlagung". Das Gesetz soll zum 1. Januar 2003 in Kraft treten. Da es auch eine Verfassungsänderung voraussetzt, ist eine zweite Abstimmung nach der Reichstagswahl im Herbst 2002 notwendig, bevor es Rechtskraft erlangt. Nach Meinung der schwedischen Kritiker ist nicht klar, was vom Gesetz als Mißachtung Homosexueller geahndet werden soll. "Darf der Prediger noch sagen, daß Homosexualität Sünde im biblischen Sinne ist?", fragte der Abgeordnete und Pastor Tuve Skaanberg. Die Professorin für Strafrecht an der Universität Stockholm, Madeleine Lejonhufvud, ist der Ansicht, daß man sich nicht schuldig mache, solange man entsprechende Bibeltexte als historische Dokumente zitiere. Die Grenze zum Vergehen beginne dort, wo die biblische Sichtweise für heute als gültig erklärt werde. In dieser Weise äußerte sich auch Justizkanzler Gören Lambertz. Ein Problem entstehe nur, wenn ein Prediger behaupte, die Gebote der Bibel wären für das heutige Leben verbindlich.

Institut: Homosexuelle Neigung ist oft veränderbar

Bedenken gegen das Gesetz gibt es auch in Deutschland. Der Schutz homosexuell empfindender Menschen sei zwar wichtig. "Doch dürfen auf der anderen Seite weder Menschen, die Veränderung wünschen, diskriminiert werden noch Eingriffe in die Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates vorgenommen werden, wie sie in Schweden vorgesehen sind", erklärte das Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft. Es ist ein Arbeitszweig der ökumenischen Kommunität "Christen in der Offensive" (Reichelsheim/Odenwald). Das Gesetz greife in die Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit ein, so das Institut. Damit schränke der Staat die Meinungs- und Wertevielfalt ein. Das Institut forscht seit Jahren auf dem Gebiet der Homosexualität und bietet Betroffenen Hilfe an. Nach seinen Erkenntnissen sind homosexuelle Neigungen in vielen Fällen veränderbar, wenn es der Betroffene wünsche.

Wie im Römischen Reich

Kritik an dem Gesetz übte auch der Präsident des Theologischen Konvents der Konferenz Bekennender Gemeinschaften, der Missionswissenschaftler Prof. Peter Beyerhaus (Gomaringen bei Tübingen). Er sieht in diesem Vorgang ein Beispiel dafür, daß bekennende Christen zunehmend als intolerant abgestempelt würden. Die Situation sei ähnlich wie im Römischen Reich, als die Verehrung des Kaisers als Beweis für die Staatstreue seiner Untertanen gegolten habe. Da die Christen den Kaiserkult aus Glaubensgründen verweigerten, seien sie blutigen Verfolgungen und dem Martyrium ausgesetzt gewesen, sagte Beyerhaus beim "Gemeindetag unter dem Wort" in Stuttgart. Heute werde die Zustimmung zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen als Prüfstein für gesellschaftliche Toleranz angesehen.

Christen, widersteht!

Laut Beyerhaus dürfen Christen dennoch
"niemals einer Moral zustimmen, die andere geschlechtliche Verbindungen als zwischen Mann und Frau als gottgewollt behaupten". In der Schwedischen Kirche ist Homosexualität weithin akzeptiert. In einem im März an die schwedische Bischofskonferenz übergebenen Bericht der Kommission "Homosexuelle in der Kirche" heißt es: "Im Komitee waren wir uns einig, daß die Kirche keine Veranlassung hat, homosexuelle Orientierung zu verurteilen oder mit Schuld zu belegen, und deshalb keine Arbeiten unterstützen sollte, die versuchen, Homosexuelle zu "heilen"."

Quelle: idea Spektrum 23/2002 vom 05.06.2002

Anmerkung: Ich bitte insbesondere, die von mir fett hervorgehobenen Passagen zu beachten. Mit ihnen ist die in der Einführung gegebene Definition des Begriffs "Christenverfolgung" erfüllt. Jedoch zeigen z.B. die Diskussionen in den Foren von jesus.de, daß etliche Christen - auch in den Freikirchen - bis heute noch nicht bemerkt oder begriffen haben, wie weit die Entwicklung bereits fortgeschritten ist.


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#2
Rolf

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Antidiskriminierungsgesetze - eine Gefahr für die (Religions-)Freiheit



[...] Relativ jungen Datums ist die Entwicklung in Schweden. Dort hat der Stockholmer Reichstag am 15. Mai 2002 mit großer Mehrheit (196 zu 74 Stimmen) einer Erweiterung des gesetzlichen Volksverhetzungsverbots zugestimmt, die sich auf den Ausdruck von Bedrohung oder Mißachtung besonders von homosexueller Veranlagung bezieht und mit Änderungen der schwedischen Pressefreiheitsverordnung, des Meinungsfreiheitsgesetzes sowie des Strafgesetzes einher geht; dieses Gesetz hat im Herbst 2002 die letzten Hürden passiert und ist nun in Kraft. Die schwedische Regierung will hier eindeutig durch die Schaffung eines Straftatbestands "Homophobie", d. h. öffentlich vorgetragene Ablehnung von Homosexualität, auf die eine Gefängnisstrafe von bis zu vier Jahren (!) steht, eine positive Werthaltung der Bevölkerung zur Homosexualität erzwingen. Sie ist sich dabei bewußt, daß das Gesetz in Konflikt mit den Aussagen der Bibel wie auch anderer religiöser Urkunden über Homosexualität steht. Zu diesem Punkt heißt es in der Vorlage (6.4): "Das reine Zitieren und Diskutieren beispielsweise aus religiösen Urkunden fällt nicht in den strafbaren Bereich. Es sollte dagegen nicht zugelassen sein ..., solches Material zu verwenden, um Homosexuelle zu bedrohen oder Mißachten auszudrücken". Abgeordnete der christdemokratischen Opposition haben auf den offenkundigen Tatbestand hingewiesen, daß diese Formulierung äußerst unscharf ist und dabei nicht nur generelle Rechtsunsicherheit schafft, sondern auch einen Eingriff in die Religionsfreiheit bedeutet. Es ist nicht mehr klar, ob etwa in der Predigt in Übereinstimmung mit den einschlägigen biblischen Aussagen Homosexualität als Sünde bezeichnet werden darf. Der schwedische Justizminister Göran Lambertz hat im Vorfeld der Entscheidung davon gesprochen, daß "Probleme" entstünden, sobald der Prediger behaupte, die biblischen Gebote seien für heutiges Leben relevant ("Problemet uppstår om predikanten menar att vi bör leva efter Bibelens bud"). [...]

Quelle: Auszug aus einem Artikel von N.N.*), 2003

*) Der Autor möchte wegen der schweren beruflichen Benachteiligung in Deutschland, die er aufgrund seiner Eigenschaft als Verfasser dieser Artikel und ihrer Präsentation auf WWW.PERSECUTIO.DE erlitten hat, ungenannt bleiben.
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