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Antidiskriminierungsgesetze - Gefahr für die (Religionsfreih


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Rolf

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Antidiskriminierungsgesetze - eine Gefahr für die (Religions-)Freiheit



[...] In den Niederlanden gibt es schon seit vielen Jahren ein Antidiskriminierungsgesetz, das 1992 auch auf Homosexuelle ausgedehnt worden ist und als Höchststrafe im Vergehensfall Gefängnis bis zu einem Jahr vorsieht. Dieses Gesetz ist keineswegs nur ein Papiertiger; dazu nur folgendes Beispiel statt vieler: Im Jahre 1998 wurde der Parlamentsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende der reformierten (calvinistisch-konservativen) Kleinpartei RPF, Leen van Dijke, der in einem Presseinterview Homosexualität als Sünde bezeichnet hatte, zu einer Geldbuße in Höhe von 300 Gulden zuzüglich 1000 Gulden Schmerzensgeld verurteilt. Das Haager Gericht stellte fest, daß es zwar erlaubt sei zu glauben, daß die Bibel Homosexualität zurückweist, jedoch nicht, solche Überzeugungen in die Öffentlichkeit zu tragen. Erfreulicherweise wurde van Dijke im Folgejahr von der Berufungsinstanz unter Hinweis auf die Meinungs- und Religionsfreiheit freigesprochen, doch dürfte die von den klagenden Aktivisten intendierte abschreckende Wirkung davon nicht unbedingt berührt sein. Sie sind jedenfalls nicht davor zurückgescheut, sowohl den katholischen Bischof von Groningen, Willem Eijk, als auch Papst Johannes Paul II. wegen angeblicher Diskriminierung von Homosexuellen anzuzeigen. [...]

Quelle: Auszug aus einem Artikel von N.N.*), 2003

*) Der Autor möchte wegen der schweren beruflichen Benachteiligung in Deutschland, die er aufgrund seiner Eigenschaft als Verfasser dieser Artikel und ihrer Präsentation auf WWW.PERSECUTIO.DE erlitten hat, ungenannt bleiben.
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