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Kriminalisierung christlicher Kritik an Abtreibungsärzten


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Rolf

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Kriminalisierung christlicher Kritik an Abtreibungsärzten


Der Fall Klaus Günter Annen


[...] Seit einigen Jahren müssen Abtreibungsgegner sogar mit zivil- und strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie Abtreibungsärzten vorwerfen, "rechtswidrige" Abtreibungen vorzunehmen. Und dies, obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinem letzten Grundsatzurteil zur Abtreibungsgesetzgebung selbst erklärt hat, daß Abtreibungen, die nur auf die (damalige) soziale Indikation gestützt sind oder ohne Indikation vorgenommen werden, rechtswidrig sind und daß der Gesetzgeber dies deutlich zum Ausdruck bringen müsse (BVerfGE 88, 203 ff., Leitsatz 4). So wurde der Lebensrechtler Klaus Günter Annen vom Oberlandesgericht Stuttgart im Mai 2002 unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 EUR zur Unterlassung einer entsprechenden Flugblattäußerung verurteilt (OLG Stuttgart, OLG-Report 2003, 104). Die hiergegen gerichtete Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision wurde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Die Äußerung sei zu Recht verboten worden, da sie eine "unzulässige Prangerwirkung" gegen den Frauenarzt entfalte (BGH NJW 2003, 2011 f.).


Quelle: Thomas Zimmermanns, "Christen unter Druck - Kommt eine Christenverfolgung in Europa?", Lichtzeichen Verlag, 2. Auflage 2006
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