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Dr. Penner an Herrn lic. iur. Alexander Schaer


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Offener Brief vom 13.11.2009
Dipl.-Chem. Dr. Hans H. Penner,
76351 Linkenheim-Hochstetten

Herrn lic. iur. Alexander Schaer, Universität Zürich, Rechtswissenschaftliches Institut

Sehr geehrter Herr Schaer,

in "Aktuelle Juristische Praxis" (9/2008) hatten Sie "Rechtliche Überlegungen" zur Schweizer Volksabstimmung über ein Minarettverbot angestellt. Ihre Ablehnung desselben dürfte auf einer profunden Unkenntnis des Islam beruhen. Dr. Eberhard Tröger sagte in seinem Vortrag auf dem 7. Europäischen Bekenntniskongreß in Freudenstadt:

"Bei der Beschäftigung mit dem ?Griff des Islam nach Europa? dürfen wir nicht übersehen: Der Islam hat ein Programm für Europa, und zwar nicht nur ein religiöses, sondern auch ein gesellschaftspolitisches und wirtschaftliches Programm. Die Europäer haben weitgehend noch nicht verstanden, dass der Islam eine umfassende, fast totalitär zu nennende Lebensordnung ist. In diesem Sinne definierte der Islamrat für Europa 1980 in London in einer Erklärung den Islam folgendermaßen: ?Der Islam ist ein Glaube, eine Lebensweise und eine Bewegung zur Aufrichtung der islamischen Ordnung in der Welt.? (Universal Islamic Declaration, veröffentlicht am 28.4.1980 in der islamischen Zeitschrift New Horizon in London, deutsche Übersetzung abgedruckt im Materialdienst der Ev. Zentralstelle für Weltanschauungsfragen der EKD Nr.7 Stuttgart, 1.7.1980, S. 181-184.) Hier wird klar ausgedrückt, dass der Griff des Islam nach Europa nicht nur religiös, sondern auch politisch zu verstehen ist."

Ich nenne die wichtigsten Fehler Ihres Statements:

- Der real existierende Islam ist eine politische Ideologie, die unter Verletzung von Menschenrechten nach Weltherschaft strebt. Die islamischen Minarette dürfen nicht mit Kirchtürmen verglichen werden. Sie gleichen vielmehr NS-Tribünen mit Hakenkreuz-Standarten.

- Die fehlende Reziprozität des Islam ist keine Diktatorlaune, wie Sie meinen, sondern ein Wesensmerkmal desselben. Auf der arabischen Halbinsel, dem Zentrum des Islam, darf kein Nicht-Mohammedaner auf Dauer wohnen.

- Der Islam ist mit den Prinzipien des modernen demokratischen Rechtsstaates unvereinbar. Eine Trennung von Staat und Religion ist im Islam undenkbar. Der Islam kennt keine Religionsfreiheit und keine Gleichberechtigung von Mann und Frau. Der Koran fordert Verstümmelung als Strafe für Diebstahl. Den Anhängern des Islam ist der Kampf gegen Nicht- Mohammedaner, notfalls mit Gewalt, im Koran verordnet.

- Bei der Minarett-Diskussion geht es nicht um Religionsfreiheit, wie die UNO irrtümlicherweise behauptet. Die UNO ist von islamischen Staaten dominiert. Minarette sind für die islamische Religionsausübung nicht erforderlich und im Koran auch nicht geboten.

Es geht um die Erhaltung der Freiheit in Europa. Die Minarett-Diskussion der Schweiz ist deshalb eine europäische Angelegenheit. Einzelheiten siehe

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Ich richte die dringende Bitte an die Universität Zürich, sich für die Freiheit der Schweiz und für die Freiheit Europas einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner
hans.penner@t-online.de
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